StudienwahlHochschularten
Schulabschluss kann Auswahl der Hochschulart einschränken!
Wer das Abitur (allgemeine Hochschulreife) hat, ist keiner Einschränkung unterworfen.
Alle anderen sollten den Artikel Hochschulzugangsberechtigung: Was bringt mein Schulabschluss? lesen, der im Detail informiert, was mit fachgebundenen Hochschulreife, Fachabitur und ähnlichem genau möglich ist.
Es gibt übrigens auch Einrichtungen, die selbst von Studium sprechen, was aber in Wirklichkeit keinem Hochschulstudium sondern einer Ausbildung einer Berufsfachschule oder Fachschule entspricht. Ist diese Ausbildung zumindest staatlich anerkannt, ist immerhin BAföG möglich. Allerdings gibt es hierfür nur das BAföG für eine Berufsfachschule oder Fachschule. Solche Ausbildungen / Einrichtungen sind in unserer Suche nicht zu finden, außer es ist dort möglich, tatsächlich einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss zu erwerben (wenn, ist das meist in Kooperation mit einer anderen Hochschule möglich). Letztere Einrichtungen sind werden in unser Datenbank als „Hochschulähnliche Bildungseinrichtungen“ bezeichnet.
Streng genommen geht es hier also nicht nur um Hochschularten, sondern noch um einige weitere Einrichtungen, die zwar keine Hochschulen sind, an denen es aber möglich ist, zu einem staatlich anerkanntem Abschluss zu gelangen, der mind. einem Bachelor entspricht.
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Uni, FH, BA, PH – das sind noch längst nicht alle Hochschularten …
1. Universität (Uni) / Wissenschaftliche Hochschule
Hochhaus an der Technischen Universität Berlin
Universitäten (vom lateinischen Wort universitas, d.h. Gesamtheit), d.h. wissenschaftliche Hochschulen bieten i.a. einen umfassenden Fächerkanon an („die Gesamtheit der Wissenschaften“). Staatliche Universitäten besitzen das Promotionsrecht und dienen Forschung und Lehre gleichermaßen. Universitäten sind meist deutlich größer als Fachhochschulen und können allein daher mehr fachliche Angebote machen. Aber auch an Hochschulgruppen kultureller, politischer, sportlicher oder sonstiger Art gibt es mehr.
Inzwischen gibt es (gerade unter den privaten Einrichtungen) auch einige Hochschulen, die sich zwar meist nicht Universität nennen (und meist auch vergleichsweise klein sind, auch was die Zahl der angebotenen Studienbereiche betrifft), aber als wesentlichen Punkt ebenfalls das Promotionsrecht besitzen. In unser Datenbank werden diese wissenschaftlichen Hochschulen ebenfalls als Universität bezeichnet und sind unter diesem Begriff aufzufinden.
Umgekehrt gibt es aber auch private Hochschulen (teilweise auch sehr kleine mit nur einem einzigen Studiengang), die auf Grund ihrer fachlichen Ausrichtung und anderer Kriterien staatlicherseits in den Universitätsrang erhoben wurden, ohne Promotionsrecht zu besitzen. Solche Hochschulen werden in unser Datenbank explizit als Universität ohne Promotionsrecht bezeichnet. Steht bei einer Hochschule unter dem Punkt Hochschulart in unser Datenbank dagegen nur Universität, so sollte diese Hochschule auch mit dem Promotionsrecht ausgestattet sein.
Schließlich gibt es selten auch Hochschulen, bei denen nur eine Fakultät Universitätsstatus hat, der Rest aber einer Fachhochschule entspricht.
Einige Universitäten haben einen starken technisch-orientierten Schwerpunkt und bezeichnen sich daher als Technische Universität (TU). Ein weiterer Spezialfall sind die beiden Universitäten der Bundeswehr.
Das Studium an einer deutschen Universität setzt in der Regel das Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus. Einige Universitäten (insbesondere frühere Gesamthochschulen) bieten aber auch Zugang für Menschen mit Fachhochschulreife. In Ausnahmefällen gibt es auch die Möglichkeit, über eine Aufnahmeprüfung doch den Zugang zur Uni zu bekommen. (Vor-)Praktika sind nur bei einigen Studienfächern notwendig.
Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April). Die Uni Mannheim hat auf Herbst/Frühjahrssemester (Beginn im August bzw. Februar, Vorlesungen ab Anfang September bzw. Mitte Februar) umgestellt, auch die Uni Flensburg hat die Semesterzeiten ähnlich geändert. Hauptgrund dafür ist offenbar, dass die neuen Vorlesungszeiten international besser kompatibel sein sollen. Es gab Bestrebungen, dies deutschlandweit zu ändern – davon haben wir allerdings schon länger nichts mehr mitbekommen.
2. Fachhochschule (FH) / Hochschule für angewandte Wissenschaften
Viele FHs verwenden in ihrem Namen oft nur noch Hochschule (HS) – evt. mit Ergänzung des Schwerpunktes (z.B. Hochschule für Technik oder – was in Bayern nur ausgewählte Hochschulen dürfen – Technische Hochschule). Dazu wird seit einigen Jahren ergänzend gern die englische Zusatzbezeichnung University of Applied Sciences, übersetzt: Hochschule für angewandte Wissenschaften angehängt. University bedeutet also nicht Universität! In Baden-Württemberg und Bayern haben die entsprechenden staatlichen Hochschulen flächendeckend die Bezeichnung „Fachhochschule“ in ihren Namen komplett abgelegt. Wir verwenden die Bezeichnung der Einfachheit halber weiterhin, da er auch in anderen Bundesländern noch mehrheitlich in Gebrauch ist.
Fachhochschulen bilden ihre Studierenden anwendungsorientierter (auf wissenschaftlicher Grundlage) aus als zum Beispiel Universitäten. Im Studium enthalten sind daher folgerictig ein oder zwei Praxissemester. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Wissensvermittlung. Forschung hat i.a. eine weniger gewichtige Rolle. Viele Fachhochschulen sind jedoch bemüht um einen Wissenstransfer – vor allem im Technologiebereich – zur Wirtschaft.
Das Studium an einer deutschen Fachhochschule setzt in der Regel zusätzlich zum Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder der Fachhochschulreife ein fachbezogenes Vorpraktikum voraus. Oft kann das während der ersten Semester nachgeholt werden. Eine fachspezifische Berufsausbildung oder ein einjähriges Praktikum im Rahmen der Fachhochschulreife wird üblicherweise als Praktikum anerkannt.
Studienbeginn zum Wintersemester (September, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (März).
- Liste aller Fachhochschulen in Deutschland
- Fachhochschulen für Sozialwesen / Soziale Arbeit (FHS) / Hochschulen für Sozialwesen / Soziale Arbeit (HfS)
- Kirchlich getragene Fachhochschulen
- Hochschulen für Technik und Wirtschaft (HTW)
- Hochschulen für Technik (HfT) / Technische Hochschulen (TH)
- Hochschulen für Wirtschaft (HfW)
3. Berufsakademie (BA) / Duale Hochschule (DH) / Betriebliche Hochschule (BH)
Die Berufsakademien (engl.: University of Cooperative Education) bieten ausschließlich kooperative Studiengänge an. Auszubildende bzw. Studierende schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Firma ab und belegen parallel dazu einen dreijährigen Studiengang an einer Berufsakademie, der in Theorie- und Praxisphasen gegliedert ist. Die Theoriephasen finden an den Studienakademien statt, die Praxisphasen finden in den Firmen statt. Die Bachelorarbeit (manchmal noch Diplomarbeit) wird in Abstimmung mit der Berufsakademie bzw. der Dualen Hochschule und der Firma geschrieben.
Meist wird eine zum Leben ausreichende Ausbildungsvergütung gewährt, es kann bei den meisten Berufsakademien (außer denen, deren Hauptsitz in Niedersachsen oder Hessen liegt) aber auch BAföG beantragt werden (die Ausbildungsvergütung wird jedoch voll angerechnet).
Berufsakademien sind formal betrachtet in Deutschland keine Hochschulen, sondern Bildungseinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs. Für das BAföG führte diese Unterscheidung früher zu Problemen, spätestens seit Wintersemester 2019/20 sind Studis an Berufsakademien aber Studierenden an Hochschulen BAföG-rechtlich gleichgestellt.
In Baden-Württemberg wurde zum 01.03.2009 für die entsprechende staatliche Einrichtung der Status geändert, es handelt sich nun um die Duale Hochschule Baden-Württemberg. Damit ging auch ein formaler Wechsel einher – es ist nun tatsächlich eine Hochschule. Es gibt aber noch private Berufsakademien in Baden-Württemberg (genau genommen Außenstellen von solchen mit Sitz in einem anderen Bundesland). Inzwischen hat auch Thüringen seine staatliche Berufsakademie in eine Duale Hochschule umgebaut und in Schleswig-Holstein ist die frühere private Berufsakademie nun in eine private Duale Hochschule umgewandelt.
Ende 2019 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Gründung der Betrieblichen Hochschule Hamburg (BHH) beschlossen, die zum Wintersemester 2021/22 erstmals Auszubildende aufgenommen hat. Hier wird – was teilweise auch manche Fachhochschulen als Variante anbieten – ausschließlich eine studienintegrierende Ausbildung angeboten. Parallel zur zunächst im Vordergrund stehenden dualen Ausbildung (Betrieb / Berufsschule) wird ein Studium absolviert. Nach 2 1/2 Jahren wird der Ausbildungsabschluss, nach vier Jahren der 180 ECTS-Bachelor erworben, wobei nach 1 1/2 Jahren die Möglichkeit besteht, sich auf Studium oder Ausbildung zu fokussieren.
Das Studium an einer Berufsakademie, einer Dualen Hochschule oder der BHH setzt in der Regel das Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus, nur selten reicht die Fachhochschulreife aus.
Mit dem Master einer Dualen Hochschule ist prinzipiell eine anschließende Promotion nicht ausgeschlossen. In Kooperation mit einer Universität kann diese u.U. sogar weitgehend an einer Dualen Hochschule selbst gemacht werden. Dagegen ist es über das Studium an einer Berufsakademien schwieriger, zu einer Promotion zu gelangen, keinesfalls an der Berufsakademie selbst. Bei Interesse solltest du dich vorher sehr genau informieren!
Studienbeginn in der Regel nur im September/Oktober.
4. Pädagogische Hochschule (PH)
Früher in ganz Deutschland üblich, wurden bestehende Pädagogische Hochschulen anderswo in die Universitäten integriert. Baden-Württemberg hat den Sonderweg der getrennten Ausbildung von LehrerInnen für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen beibehalten. In allen anderen Bundesländern werden alle LehrämtlerInnen an Universitäten ausgebildet, in Baden-Württemberg dagegen nur die Gymnasial- und BerufsschullehrerInnen.
Das Studium an einer PH setzt in der Regel das Abitur (allgemeine Hochschulreife) voraus. Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April).
5. Musisch-künstlerische Hochschule
Bei fast allen Studiengängen an musisch-künstlerischen Hochschulen ist ein Aufnahmeprüfung notwendig, um die künstlerische Eignung unter Beweis zu stellen. Hierbei ist naturgemäß eine gewisse Subjektivität nicht zu vermeiden. Es kann mehrere Anläufe brauchen, bis du einen Platz ergatterst, viele geben auch zwischendurch auf.
Die Hochschulen / Akademien haben i.a. relativ wenige Studierende, der Kontakt zu den Lehrenden ist intensiv.
Das Studium an einer musisch-künstlerischen Hochschule / Akademie setzt in der Regel das Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus. Bei herausragender künstlerische Eignung machen aber fast alle Hochschulen diesen Typs eine Ausnahme und nehmen den/die Betreffende auch ohne Abitur auf. An einigen Hochschulen ist von vornherein der Realschul- oder Hauptschulabschluss ausreichend, es kommt „nur“ auf die künstlerische Eignung an.
Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April).
Folgende Profile von musisch-künstlerischen Hochschulen können unterschieden werden:
- Kunstakademien / Kunsthochschulen
Musikhochschulen (kirchlich / staatlich / nicht-konfessionell)
- Hochschulen für Film und Fernsehen
- Hochschulen für Theater/Schauspiel
Eine Besonderheit stellen noch die städtischen bzw. privaten Musikakademien in Hessen dar: Sie sind vom Land Hessen als Berufsakademie eingestuft. Sie können gesammelt über die Kategorie Berufsakademien für Musikpädagogik aufgerufen werden, finden sich aber ansonsten auch sowohl über die Auswahl Berufsakademie als auch Kunst/Musik in unserer Hochschuldatenbank.
6. Theologische Hochschule
Theologische Hochschulen sind kleine Hochschulen, die sich ausschließlich auf theologische Studien konzentrieren und vor allem (wenn auch nicht ausschließlich) Geistliche ausbilden. Für letzteres ist in jedem Fall die passende Konfession des Studierenden nötig.
Träger einer theologischen Hochschule ist in der Regel eine Kirche, manchmal ist die Rechtsform aber auch privat.
7. Hochschulen für öffentliche Verwaltung (HöV) und die DHV Speyer
Die Hochschulen für öffentliche Verwaltung (auch Verwaltungshochschulen) sind interne Fachhochschulen / HAWs des Bundes und der Bundesländer. Sie dienen der Ausbildung der AnwärterInnen für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Polizei, Finanzverwaltung, Sozialversicherung).
Die Ausbildung findet teils an den Hochschulen, teils bei verschiedenen Behörden (Praktika) statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung meist in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf (ist nicht in allen Bundesländern so) und erhalten Anwärterbezüge.
BAföG ist nicht möglich (aber auch nicht nötig) – für ein weiteres Studium an einer „normalen“ Hochschule dann aber auch nicht mehr. Einzige Ausnahme: Wenn du an einer Verwaltungshochschule den Bachelor machst, wäre für ein Master an einer „normalen“ Hochschule BAföG denkbar.
Da es sich um verwaltungsinterne Einrichtungen handelt, kannst du dort nur studieren, wenn du von einer öffentlichen Einrichtung an die Fachhochschule abgeordnet wirst. Du bewirbst dich daher in der Regel nicht an der Hochschule, sondern bei der Behörde, für die du arbeiten möchtest und die die Ausbildungsplätze bereit stellt.
Der Studienbeginn orientiert sich an den Fachhochschulen, kann aber abweichen (etwas früher). Studiendauer (bei Abschluss Bachelor aber oft auch noch Diplom) i.a. ca. 3 Jahre.
Neben den (F)HöVs gibt es noch die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) Speyer, die den Status einer Universität besitzt und einige Aufbaustudiengänge anbietet.
8. Hochschule mit Hauptsitz im Ausland
Hochschulen, die im europäischen Ausland staatlich anerkannt sind, dürfen Hochschulabschlüsse vergeben, die dank Bologna und EU-Recht in Deutschland ebenfalls staatlich anerkannt sind. Die Hochschulen können auch Außenstellen in Deutschland eröffnen. Studierst du jedoch an einer solchen Außenstelle, so gibt es zwar mit dem Abschluss kein Problem, der BAföG-rechtliche Status ist aber ungünstig: Da du nicht im Ausland studierst, kann es kein Auslands-BAföG geben. Da die Hochschule formal „nur“ eine Anerkennung im Ausland hat, ist das Studium an den Außenstellen in Deutschland BAföG-rechtlich nicht anerkannt.
Denkbar wäre zukünftig zwar auch, dass die Außenstellen in Deutschland als Hochschulen anerkannt werden – dann würde es das genannte BAföG-Problem nicht geben. Oder das BAföG-Recht wird angepasst. Beides ist aber bisher unserer Kenntnis nicht der Fall.
9. Mit einer Hochschule kooperierende Bildungseinrichtungen („Hochschulähnliche Bildungseinrichtung“)
Studis Online hatte lange gezögert, die unter diesem Punkt beschriebenen Einrichtungen überhaupt in die eigene Datenbank aufzunehmen. Denn sie sind keine in Deutschland staatlich anerkannten Hochschulen und können selbst keinen Hochschulabschluss verleihen. Nicht desto trotz findet das Studium (bis auf mögliche Auslandssemester) in Deutschland statt und wer dort studiert, hat bei erfolgreichem Abschluss auch einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss.
Es sind hier noch zwei Untertypen zu unterscheiden:
Durch eine Kooperation (ursprünglich wurde von „Public-Private-Partnership“ gesprochen, inzwischen eher von „Franchising“, das Modell der Hochschule Mittweida bezeichnet sich als „Dezentrale Hochschule“) mit einer staatlichen (oder staatlich anerkannten) Hochschule in Deutschland, an der du gegen Ende des Studiums auch formal eingeschrieben sein musst (oder teilweise von Anfang eingeschrieben bist), gelangst du an den staatlich anerkannten Abschluss.
In den Semestern bevor du dich an der kooperierenden staatlich anerkannten Hochschule einschreibst, kannst du kein BAföG erhalten. Würdest du während dieser Zeit an eine „normale“ Hochschule wechseln wollen, könnte es schwierig bis unmöglich sein, bis dahin erbrachte Leistungen anerkannt zu bekommen (wobei wir keine Erfahrung dazu haben, wie es in der Realität wirklich ist, es könnte aber je nach Zielhochschule ein Problem darstellen).
Die Einrichtung kooperiert mit einer Hochschule im Ausland, diese verleiht schließlich den Abschluss. Ob BAföG überhaupt möglich ist (und welche Art von BAföG) hängt vom Status der Einrichtung in Deutschland ab. Wir kennen derartige Einrichtungen, die als Berufsfachschule gelten, andere als Höhere Fachschule (bei letzterer wäre das BAföG so hoch wie für Studierende an Hochschulen) – und andere wieder im Sinne des BAföGs als „nichts“ (somit kein BAföG möglich). Bezüglich eines Wechsels vor Abschluss gilt das gleiche wie im Absatz vorher genannt.
10. Hochschulträger: Staatlich, privat, kirchlich
Die Hochschularten haben wir oben bis ins Detail ausgeführt. Eine weitere Unterscheidung der Hochschulen kann nach Träger gemacht werden.
An staatlichen und den meisten kirchlichen Hochschulen kannst du bei grundständigen Studiengängen davon ausgehen, dass keine Studiengebühren anfallen. Dagegen ist das Studium an privaten Hochschulen immer mir Studiengebühren verbunden. Lediglich die Art und Weise der Bezahlung kann sich unterscheiden, evt. gibt es auch einige Voll- oder zumindest Teilstipendien für die Studiengebühren. Bei dualen Studiengängen werden die Studiengebühren möglicherweise vom Arbeitgeber getragen, mit dem du aber auch einen Vertrag schließen musst, den du dir gut durchlesen solltest – auch und gerade in Bezug darauf, was passiert, wenn du das Studium abbrechen willst.
Gerade bezüglich Privathochschulen gibt es so manches Gerücht, was die Lehrqualität angeht. Im Durchschnitt dürfte die Betreuungsrelation (also das Verhältnis der Zahl von Studierenden zur Zahl der ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen) an privaten Hochschulen besser sein und Massenveranstaltungen mit hunderten von Studierenden an Privathochschulen eine absolute Seltenheit sein. Aber wie es mit Durchschnitten so ist: im Einzelfall kann es doch anders aussehen.
Ebenso ist es falsch, dass du dir an privaten Hochschulen deinen Abschluss kaufen kannst und dich nicht anstrengen musst. Dass private Hochschulen in der Regel keine Notengrenze setzen, mag den Zugang zwar leichter machen, aber danach geht ohne Lernen auch nicht so viel. Allerdings ist die Betreuung in der Regel intensiver.
Neben dem Abitur (Uni) oder der Fachhochschulreife (FHs) ist bei kirchlichen Hochschulen bei einigen einschlägigen Studienfächern die passende Konfession notwendig (bei einem Theologiestudium sollte das auch einleuchten). Strebst du einen Job bei einer Kirche an, so ist dies ebenfalls von Vorteil oder gar unerlässlich.