Hintergründe und StatistikAkkreditierung von Studiengängen und Hochschulen
Inzwischen sind die große Mehrheit der Studiengänge akkreditiert. Hat die anbietende Hochschule das Recht zur Systemakkreditierung erworben, kann sie den Studiengang sozusagen „selbst“ akkreditieren. Das Verfahren dazu wird aber regelmäßig überprüft und auch stichprobenartig einzelne Studiengänge. Nach der ersten Welle der Akkreditieren bis Mitte der 2010er sind inzwischen – zeitweise nochmals extra wegen Corona – die Akkreditierungszeiträume tendenziell länger. Ein besonderes Qualitätssiegel ist die Akkreditierung von Studiengängen daher im Grunde nicht mehr – sie ist vielmehr selbstverständlich geworden. Doch es gibt immer noch erstaunliche Lücken – so offenbar in Sachsen-Anhalt noch Mitte 2022 (vermutlich wird sich das auch nach einem Jahr nicht vollständig aufgelöst haben): Dort hatten über 100 Studiengänge vor allem an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, einige auch an der Hochschule Anhalt noch keine Akkreditierung. Neben der Akkreditierung der einzelnen Studiengänge gibt es übrigens auch noch die Akkreditierung der Hochschule als solche. Letztere ist nur für private Hochschulen notwendig, denn nur dann ist sie berechtigt, Hochschulabschlüsse zu verleihen. Der zuständige Wissenschaftsrat schreibt dazu: „Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschule in der Lage ist, Leistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen.“ Es werden dabei „auch Ausstattung (sachlich und personell) sowie Finanzierung einer Hochschule [geprüft]“. Inzwischen ist der eigentlichen Akkreditierung (die erst bei laufendem Studienbetrieb sinnvoll erfolgen kann) eine Konzeptprüfung vorgeschaltet. Das dürfte mit ein Grund sein, dass die letzte negative Akkreditierungs-Entscheidung fünf Jahre zurückliegt. Negative Konzeptprüfungen werden nicht öffentlich verzeichnet. Es gibt lediglich eine Liste der Hochschulen, die nach erfolgreicher Konzeptprüfung staatlich anerkannt wurden (zeitlich befristet – bis dann in der Regel erfolgreich die eigentliche Akkreditierung erreicht wurde). Eine Liste der abgeschlossenen Akkreditierungen ist hier einsehbar. Insgesamt wurden 256 (Re-)Akkreditierungen durchgeführt, davon 21 mit negativer Entscheidung (wobei einige davon im zweiten Anlauf doch positiv ausgingen).1. Qualitätssiegel Akkreditierung?
Bei privaten Anbietern fast wichtiger: Akkreditierung als Hochschule
2. Was tun bei der Studienwahl?
Ob ein Studiengang schon akkreditiert ist oder nicht, sollte kein Kriterium sein – solange er in Deutschland staatlich anerkannt ist, ist eigentlich alles gut (Ausnahme: siehe folgender Absatz). Heißt es auf den Seiten der Hochschule von einem Studiengang, dass der geplante Studienstart noch von der Akkreditierung abhängt, so muss man einkalkulieren, dass im ungünstigsten Fall das Studium doch nicht zustande kommt oder der Studienstart sich verschieben kann. Dass so etwas passiert, ist aber sehr selten – es liegt ja im Interesse der Hochschule, planmäßig starten zu können und keine InteressentInnen zu verschrecken.
Es gibt einen Fall, bei dem die Akkreditierung ganz praktisch wichtig ist: Wer eine Laufbahn im öffentlichen Dienst anstrebt, hat mit einem nicht-akkreditierten Master einer Fachhochschule deutliche Nachteile. Denn dann ist nur der gehobene, nicht aber der höhere Dienst möglich. Mit einem Master einer Universität oder einem akkreditierten Master einer FH ist immer der höhere Dienst möglich. Für den gehobenen braucht es den Bachelor (egal welche Hochschulart). Vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung, dort „Zu den §§ 7 und 8 (Feststellung der Laufbahnbefähigung)“ / „Zuordnung der Studienabschlüsse zu den Laufbahngruppen“.
Wenn die Hochschule schreibt (was sie übrigens muss!), sie sei noch in Gründung, dann fehlt noch die Akkreditierung als Hochschule. Früher gab es – auch damals nur selten, aber eben doch – gelegentlich Probleme. Seit die Konzeptprüfung zu Beginn Standard ist, ist uns kein Problem mehr bekannt geworden. Hoffen wir, dass es so bleibt.
Für die Studienwahl-Entscheidung sollte man definieren, welche Schwerpunkte wichtig sind, welche Ausstattungsmerkmale der Hochschule man wichtig findet, aber auch, ob man eher der Typ für eine „große“ oder „kleine“ Hochschule ist. Will man mehr „Praxisorientierung“ oder ist man eher an „Wissenschaft“ interessiert? Gespräche mit Studierenden vor Ort, mit Aktiven in der jeweiligen Fachschaft bringen oft mehr Erkenntnisse. Nicht zuletzt sind auch die Angebote außerhalb des Studienfachs – ob an Uni oder aus der Stadt – zu berücksichtigen und die Stadt, in der man dann leben würde. Dazu kann man beispielsweise auch Erfahrungsberichte von Studierenden zu ihren Studiengängen lesen.
3. Wie die Akkreditierung funktioniert
Früher wurden Rahmenbedingungen von Studiengängen durch sogenannte Rahmenprüfungsordnungen durch die Wissenschaftsministerien geregelt. Und auch heute mischen sich in manchen Bundesländern die Ministerien noch mehr ein (grob gesagt: wahrscheinlich da, wo bisher wenig akkreditiert wurde). Ungefähr parallel zur Umstellung auf die gestuften Bachelor-/Master-Abschlüsse wurde auch die Akkreditierung von Studiengängen eingeführt.
Durch die Akkreditierung soll eine Qualitätssicherung der Studiengänge erreicht werden. Hier sei aber gleich angemerkt, dass Studienqualität schwer messbar ist, da es sich nicht um materielle Güter handelt, bei denen man standardisierte Maße hat. Wann aber Bildung gesellschaftlich „gut“ ist, das können unterschiedliche Menschen verschieden beurteilen. So mag es gesamtgesellschaftlich gesehen sinnvoll sein, wenn Technik und Wirtschaft auch kritisch hinterfragt werden. Arbeitgeber wollen das aber möglicherweise nicht zu sehr ausgeprägt wissen, wenn es um das eigene Tun geht. So oder so wird nicht vollkommen neutral entschieden, ob ein Ministerium kontrolliert oder eine Akkreditierungsagentur. Auf beide wirken Einflüsse von gewissen Interessensgruppen, was mal schlecht, manchmal aber auch gut sein kann.
Real ausgeführt wird die Akkreditierung durch privatrechtliche Agenturen, die vom staatlich kontrollierten Akkreditierungsrat geprüft werden und das Recht zu Akkreditierungen erhalten. In den einzelnen Bundesländern haben die Wissenschaftsministerien unterschiedlich geregelt, ob Studiengänge von vornhereien akkreditiert sein müssen oder erst nach Start nachträglich einem solchen Prozess unterzogen werden. Alle „alten“ Studiengänge können auch ohne Akkreditierung weitergeführt werden, wann und wie eine Akkreditierung kommen muss, haben die Bundesländer unterschiedlich geregelt. Unser Tabelle kann man entnehmen, dass einige Bundesländer offenbar wenig Druck gemacht haben – bspw. Bayern oder Sachsen (man muss dafür auf die Zahlen 2017 schauen; die 2018er-Zahlen sind durch die oben erwähnten Pannen wenig aussagekräftig).
Die Agenturen selbst waren bis auf die Akkreditierung durch den Rat alle paar Jahre jeder demokratischen Kontrolle entzogen. Der Einfluss von Arbeitgeberverbänden und wissenschaftlichen Fachverbänden war gestiegen, da diese als Hauptträger der bestehenden Agenturen relativ direkt Zugriff, die Politik sich dagegen auf Metakontrolle zurückgezogen hatte. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18.03.2016, das die bis dahin gütige Akkreditierungspraxis als verfassungswidrig ansah (mehr dazu im Artikel Selbstentmachtung der Parlamente verfassungswidrig: Karlsruhe fällt Urteil zu Akkreditierung von Studiengängen), musste der Gesetzgeber aktiv werden. Der Akkreditierungsrat kann nun wieder stärker Einfluss nehmen – allerdings ist er dazu wohl gar nicht so sehr in der Lage, weder personell noch von seiner sonstigen Ausstattung. Dass auch daher zur Zeit kein öffentlich zugängliches aktuelles und korrektes Verzeichnis der akkreditierten Studiengänge besteht (vgl. die Ausführungen zu mind. 700 aktuell nicht verzeichneten Studiengängen), unterstreicht das erneut.
Die Akkreditierung wurde z.T. auch eingeführt, weil sich einige davon eine „flexiblere“ Genehmigung von Studiengängen erhofften. Zwischendurch war es aber eher so, dass zumindest einzelne Agenturen noch detailliertere Kriterienkataloge als früher die Ministerien aufgestellt hatten oder sich die Hochschulen gar nicht mehr trauen, weit vom vermeintlichen fachlichen „Mainstream“ abzuweichen, um die Akkreditierung nicht zu gefährden. Inzwischen hat sich das zum Glück eingependelt.
Programmakkreditierung
Auch wenn der Trend zu Systemakkreditierungen geht: Noch sind die meisten akkreditierten Studiengänge programmakkreditiert. D.h. die Akkreditierungsagentur hat sich die Studien- und Prüfungsordnung des zu akkreditierten Studiengangs angeschaut, vor Ort die personelle und sonstige Ausstattung für den Studiengang begutachtet, mit den Akteuren gesprochen und schließlich den Studiengang genehmigt. In vielen Fällen werden dabei mehr oder weniger große Auflagen gemacht, die in einer bestimmten Zeit erfüllt werden müssen, damit die Akkreditierung endgültig und für den ganzen Zeitraum gültig wird (meist 3 bis 5 Jahre). Gelegentlich kommt es auch zu Ablehnungen, meist dürfte aber schon im Verfahren dafür gesorgt werden, dass die Hochschule zeitnah nötige Änderungen vornimmt, um schließlich die Genehmigung erhalten zu können.
Im Trend: Systemakkreditierung
Da eine individuelle Akkreditierung jedes Studiengangs (Programmakkreditierung) teuer und zeitaufwändig ist (trotz dem Trend zur Vereinheitlichung), haben sich Hochschulen und Politik darauf verständigt, auf Dauer der Systemakkreditierung den Vorzug zu geben. Hierbei prüfen die Agenturen nicht mehr die einzelnen Studiengänge, sondern das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Dies kann sich auch nur auf Teilbereiche der angebotenen Studiengänge beziehen.
Voraussetzung für eine erstmalige Systemakkreditierung ist, dass – abhängig von der Studierendenzahl – ein oder mehrere Studiengänge bereits per Programmakkreditierung zertifiziert wurden. Nach erfolgreicher Systemakkreditierung ist eine Programmakkreditierung der sie umfassenden Studiengänge nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Akkreditierung wird dann nur noch ein Studiengang stichprobenartig untersucht. Stand 8/2023 haben sich 128 Hochschulen (oder zumindest Teilbereiche davon) der Systemakkreditierung unterzogen, 10/2018 waren es 72, 06/2015 erst 23.
Für private Hochschule notwendig: Akkreditierung der Hochschule
Wie schon erwähnt: Private Hochschulen müssen sich regelmäßig als Institution akkreditieren lassen. Nur bei erfolgreicher Akkreditierung dürfen sie (weiter) Hochschulabschlüsse verleihen.
Wie haben zum Verfahren der Hochschulakkreditierung oben schon viel geschrieben.
In der Vergangenheit gab es gelegentlich den Fall, dass eine in Gründung befindliche Hochschule bereits akkreditierte Studiengänge hatte und den Studienbetrieb damit startete – aber schließlich nicht als Hochschule akkreditiert wurde. Dadurch konnte sie den Hochschulabschluss gar nicht verleihen. Wenn dieser seltene Fall eintrat, war das vor allem für die betroffenen Studierenden äußerst nervenaufreibend. Einige Einrichtungen schafften es bei einem zweiten Anlauf dann doch, die Akkreditierung zu erhalten. Bei anderen – wenn der Studienbetrieb schon lief – sprang eine andere akkreditierte Hochschule ein und übernahm die Studierenden. Manchmal gab die Einrichtung nach Ablehnung auf – oder stellte nach einer negativen Re-Akkreditierung den Betrieb ein (hier galt dann meist, dass die „Altstudierenden“ noch zu Ende studieren können, nur die Aufnahme neuer war damit ausgeschlossen).
4. So viele grundständige Studiengänge waren laut Hochschulkompass akkreditiert
Der Hochschulkompass erfasst seit 2019 die Akkreditierung nicht mehr selbst, stattdessen gibt es vom Akkreditierungsrat eine eigene Datenbank. Da inzwischen verschiedene Akteure für die Eintragung zuständig sind, kann es allein dadurch zu fehlenden Studiengängen kommen. Auch ist unklar, ob es systematische Abweichungen dabei gibt, was wo als gesonderter Studiengang eingetragen wird. Eine Statistik, wie wir sie früher erhoben haben, ist daher nicht mehr möglich.
Für 2023 können wir nur festhalten: Die Datenbank des Akkreditierungsrats verzeichnet 16.175 Studiengänge, deren Akkreditierung vollständig erfolgreich abgeschlossen ist. Der Hochschulkompass spricht von 21.851 Treffern.
So war der Stand früher
Am 9. Oktober 2018 sind laut Hochschulkompass nur 45% der grundständigen Studiengängen in Deutschland akkreditiert. Wie wir auf Nachfrage beim Akkreditierungsrat erfuhren, liegt das allerdings eher an einer agenturseitigen Umstellungspanne, nach der nun ca. 700 bereits akkreditierte Studiengänge fälschlicherweise im Hochschulkompass nicht mehr als akkreditiert ausgewiesen werden und erst nach und nach neu eingetragen werden müssen. Auch sonst scheinen Agenturen wie auch systemakkreditierte Hochschulen nicht immer alle ihre akkreditierten Studiengänge zeitnah in die Datenbank eingetragen zu haben, so dass es eine Dunkelziffer gibt, die noch höher liegt.
Dennoch wollen wir diesen aktuellen Stand laut Hochschulkompass dokumentieren. Denn eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der aktuelle Akkreditierungsstatus aller Studiengänge korrekt und öffentlich zugänglich abgefragt werden kann. Was aktuell noch weniger der Fall ist, als es das schon in den zurückliegenden Jahren war. Details können der Tabelle unten entnommen werden.
Die folgende Tabelle zeigt – auf Basis der aktuell leider unvollständigen Daten des Hochschulkompasses (wir selbst nehmen das Kriterium „akkreditiert“ nicht in unsere Datenbank auf, da wir ihm keine so große Bedeutung zuschreiben – und es ja auch ziemlich schwierig wäre, aktuell und korrekt zu sein …) – die Zahl der akkreditierten grundständigen Studiengänge in den einzelnen Bundesländern mit Stand 09.10.2018 (und zum Vergleich der Stand am 18.09.2017, 13.06.2016, 13.07.2015, 05.06.2014, 20.02.2013 und 10.01.2012).
grundständige Studiengänge | |||
Bundesland | gesamt 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 | akkreditiert (Anteil) 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 | |
Baden-Württemberg | 1.623 1.590 1.543 1.529 1.508 1.446 1.410 | 869 (53,5%) 831 (52,3%) 812 (52,6%) 734 (48,0%) 699 (46,4%) 554 (38,3%) 416 (29,5%) | |
Bayern | 1.711 1.702 1.651 1.622 1.571 1.550 1.572 | 573 (33,5%) 684 (40,2%) 555 (33,6%) 455 (28,1%) 389 (24,8%) 309 (19,9%) 228 (14,5%) | |
Berlin | 596 550 524 535 483 449 412 | 279 (46,8%) 284 (51,6%) 259 (49,4%) 249 (46,5%) 226 (46,8%) 218 (48,5%) 194 (47,1%) | |
Brandenburg | 185 178 172 177 173 168 174 | 36 107 (60,1%) 92 (53,5%) 70 (39,5%) 82 (47,4%) 63 (37,5%) 68 (39,1%) | |
Bremen | 155 ]154 157 153 156 162 147 | 76 (23,2%) 101 (65,6%) 109 (69,4%) 98 (64,1%) 102 (65,4%) 90 (55,6%) 67 (45,6%) | |
Hamburg | 403 376 357 369 355 327 323 | 251 (62,3%) 180 (47,9%) 173 (48,5%) 155 (42,0%) 155 (43,7%) 127 (38,8%) 121 (37,5%) | |
Hessen | 896 852 823 808 787 735 720 | 384 (42,3%) 472 (55,4%) 430 (52,2%) 397 (49,1%) 391 (49,7%) 345 (46,9%) 325 (45,1%) | |
Mecklenburg-Vorpommern | 287 271 261 253 242 244 235 | 106 (36,9%) 97 (35,8%) 93 (35,6%) 85 (33,6%) 81 (33,5%) 69 (28,3%) 54 (23,0%) | |
Niedersachsen | 787 762 757 753 729 737 723 | 571 (72,6%) 645 (84,6%) 616 (81,4%) 573 (76,1%) 519 (71,2%) 557 (75,6%) 458 (63,3%) | |
Nordrhein-Westfalen | 2.212 2.144 2.066 2.014 1.936 1.831 1.880 | 1.123 (50,8%) 1.379 (64,3%) 1.361 (65,9%) 1.298 (64,4%) 1.358 (70,1%) 891 (48,7%) 829 (44,1%) | |
Rheinland-Pfalz | 550 542 533 520 517 488 542 | 327 (59,5%) 461 (85,1%) 351 (65,9%) 314 (60,4%) 354 (68,5%) 322 (66,0%) 286 (52,8%) | |
Saarland | 165 167 179 173 185 167 165 | 24 (14,5%) 70 (41,9%) mind. 22 (12,3%)+ 70 (40,5%) 18 (9,7%) 19 (11,4%) 18 (10,9%) | |
Sachsen | 554 556 558 547 445 487 471 | 108 (19,5%) 148 (26,6%) 131 (23,5%) 104 (19,0%) 103 (23,1%) 108 (22,2%) 147 (31,2%) | |
Sachsen-Anhalt | 339 342 333 330 332 333 335 | 135 (39,8%) 151 (44,2%) 139 (41,7%) 134 (40,6%) 135 (40,7%) 115 (34,5%) 102 (30,4%) | |
Schleswig-Holstein | 217 215 205 187 186 191 187 | 170 (78,3%) 174 (80,9%) 148 (72,2%)+ 163 (87,2%) 131 (70,4%) 143 (74,9%) 132 (70,6%) | |
Thüringen | 284 279 262 263 258 259 256 | 135 (47,5%) 197 (70,6%) 184 (70,2%) 174 (66,2%) 124 (48,1%) 126 (48,6%) 158 (61,7%) | |
bundesweit | 10.364 10.221 9.980 9.853 9.557 9.318 9.377 | 4.749 (45,8%) 5.630 (55,1%) 5.151 (51,5%) 4.822 (48,9%) 4.629 (48,4%) 3.861 (41,4%) 3.489 (37,2%) |
Hinweis zu den 2018er-Zahlen: Seit unserer letzten Erhebung 2017 ist die Zahl der akkreditierten Studiengänge in den vergangenen 12 Monaten deutlich gefallen. Hintergründe dazu oben im Text im Abschnitt Qualitätssiegel Akkreditierung). Die Zahl der angebotenen Studiengänge ist weiter, wenn auch nur geringfügig um 143 gestiegen.
Hinweis zu den 2016er-Zahlen, insbesondere den mit + markierten Ländern, in denen der Anteil der akkreditierten Studiengänge deutlich zurückgegangen war: Ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Akkreditierungsrates brachte die Erkenntnis, dass zumindest das Saarland betreffend die Zahlen im Hochschulkompass nicht korrekt waren. Dort waren alle grundständigen Studiengänge der Uni des Saarlandes als nicht akkreditiert angegeben. Die Uni des Saarlandes war damals bereits Systemakkreditiert, wahrscheinlich sind durch irgendwelche Umstellungen die akkreditierten Studiengänge nicht korrekt an den Hochschulkompass gemeldet worden. Für Schleswig-Holstein war auf Anhieb keine Ursache für das Absinken gefunden werden, es ist aber nicht auszuschließen, dass hier auch schon akkreditierte Studiengänge dem Hochschulkompass noch nicht korrekt gemeldet wurden.
Insgesamt scheinen zwischen Akkreditierung und Eintragung in der Hochschulkompass-Datenbank teilweise viele Monate zu liegen. Über die Jahre betrachtet zeigt sich jedenfalls: Mit der Akkreditierung geht es nur sehr langsam voran.
Hinweis: Die Urfassung dieses Artikels entstand schon 2012. Zuletzt aktualisiert wurde er am oben angegebenen Datum. Ein Dank für Hinweise (Lage Sachsen-Anhalt, ÖD) an Sonja Bolenius.
Institutionen und Hintergründe rund um die Akkreditierung
- if (strpos($title, 'Was ist die Akkreditierung eines Studiengangs eigentlich Wert?')===false) { ?>
- Was ist die Akkreditierung eines Studiengangs eigentlich Wert?
Hintergrundartikel von Thorsten Saenger, war im Studentischen Akkreditierungspool aktiv } ?> - Qualitätssicherung von Studiengängen durch Evaluation und Akkreditierung?
Hintergrundartikel von Sonja Staack, war studentisches Mitglied im Akkreditierungsrat - Studentischer Akkreditierungspool
Bei den Akkreditierungsverfahren sollen auch Studierende beteiligt werden. Um die interessierten Studierenden zu qualifizieren, haben der studentische Dachverband fzs und die Bundesfachschaftentagungen den studentischen Pool gegründet. Er soll sich desweiteren auch dafür einsetzen, dass möglichst viele Studierende tatsächlich an Akkreditierungsverfahren beteiligt werden. - Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen (Akkreditierungsrat)
Legt die Leitlinien der Akkreditierung fest und akkreditiert die Akkreditierungsagenturen (siehe die folgenden, Links dort zur „Beurteilung“ des Akkreditierungsrates), die letztlich die Akkreditierung einzelnen Studiengänge vornehmen. Agenturen, die vom Akkreditieungsrat für eine Tätigkeit in Deutschland zugelassen wurden (ohne Gewähr, Quelle, 10.05.2024):
- AAQ – Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung
- ACQUIN – Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
- AHPGS – Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales
- AKAST – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
- AQ Austria – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
- AQAS – Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
- ASIIN – Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
- evalag – Evaluationsagentur Baden-Württemberg
- FIBAA – Foundation for International Business Administration Accreditation
- MusiQuE – Music Quality Enhancement
- ZEvA – Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover