Studententarife der gesetzlichen KrankenkassenVergleich Zusatzbeiträge KV für Student:in
Interessant ist der folgende Krankenkassenvergleich vor allem dann für dich, wenn du selbst als Student:in versichert sein musst. Und dabei eine gesetzliche Krankenkasse wählen willst bzw. schon gewählt hast. Ist letzteres der Fall, musst du beachten, dass ein Wechsel natürlich nicht jederzeit und sofort möglich ist. Im nächsten Abschnitt erläutern wir die möglichen Zeitpunkte. Wenn du dagegen privat krankenversichert sein möchtest, kannst du dich in unserem Artikel private Krankenversicherung als Student:in informieren. Inklusive aller Vor- aber auch Nachteile. Bist du noch unter 25 und hast du Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind? Dann solltest du eigentlich kostenfrei familienversichert sein – sofern du nicht zu umfangreich neben dem Studium jobbst (höchstens Minijob). Bist du familienversichert, so hast du zwar keine (eigene) Wahl, welche Krankenkasse zuständig ist, zahlst aber auch nichts 😊. Der Elternteil, über den du versichert bist, kann aber natürlich mal schauen, ob die eigene Krankenkasse noch die beste für euch beide ist. In unserem ausführlichen Artikel zur studentischen Krankenversicherung haben wir auch beschrieben, wie genau sich die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten zusammensetzen. Bis auf die Zusatzbeiträge – siehe weiter unten – ist das bei allen gesetzlichen gleich.1. Lohnt ein Krankenkassenvergleich als Student:in?
2. Wann kann die Krankenversicherung / Krankenkasse gewechselt werden?
Folgende Möglichkeiten eines Wechsels der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen für dich, solange du Student/in bist:
Wenn du dich erstmals selbst versichern musst, da deine Familienversicherung durch Überschreiten der Alters- oder EInkommensgrenze endet, kannst du dir eine neue Kasse suchen. Du musst also nicht bei der Kasse des Elternteils bleiben, über den die Versicherung bis dahin erfolgte.
Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats, für den erstmals ein erhöhter Beitrag genommen wird.
Jederzeit im Studium durch Kündigung der bisherigen Krankenversicherung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Zusätzlich ist aber die Bindungsfrist zu beachten. Ein Wechsel der Krankenkasse ist frühestens nach 18 Monaten Mitgliedschaftmöglich ist. Bei bestimmten Wahltarifen kann die Bindungsfrist sogar bis zu drei Jahre lang sein.
3. Krankenkassenvergleich für Studentinnen und Studenten bezogen auf den Zusatzbeitrag
In der folgenden Tabellen haben wir unverbindlich die Zusatzbeiträge zusammengestellt, die die Krankenkassen 2025 erheben werden (bei einigen sind diese noch nicht bekannt, bis 23.12. sollte das noch erfolgen). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag (vorab ermittelt durch eine Kommission) wird im Jahr 2025 bei 2,5 % liegen – 0,8% höher als noch 2024. Der Gesamtbetrag, der für die KV auszugeben ist, liegt bei 14,6% plus den Zusatzbeitrag.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2025 (2024) | Kosten für Studis 2025 (Ende 2024) | |
---|---|---|---|
AOK* Plus | 3,1% (1,8%) | 26,50 € (15,39 €) | |
AOK* Baden-Württemberg | 2,6% (1,6%) | 22,23 € (13,68 €) | |
AOK* Bayern | 2,69% (1,58%) | 23,00 € (13,51 €) | |
AOK* Bremen | 2,49% (1,38%) | 21,29 € (11,80 €) | |
AOK* Rheinland/Hamburg | 2,99% (2,2%) | 25,56 € (18,81 €) | |
AOK* Hessen | 2,49% (1,6%) | 21,29 € (13,68 €) | |
AOK* Niedersachsen | 2,7% (1,5%) | 23,08 € (12,82 €) | |
AOK* Nordost | 2,7% (2,7%) | 23,08 € (23,08 €) | |
AOK* NordWest | 2,79% (1,89%) | 23,85 € (16,16 €) | |
AOK* RLP/Saarland | 2,47% (1,8%) | 21,12 € (15,39 €) | |
AOK* Sachsen-Anhalt | 2,5% (1,3%) | 21,37 € (11,11 €) | |
Barmer | 3,29 (2,19%) | 28,13 € (18,72 €) | |
BKK firmus | 1,84% (0,9%) | 15,73 € (7,70 €) | |
DAK | 2,8% (1,7%) | 23,94 € (14,53 €) | |
hkk | 2,19% (0,98%) | 18,72 € (8,38 €) | |
IKK classic | 3,4% (2,19%) | 29,07€ (18,72 €) | |
Knappschaft | 4,4% (2,7%) | 37,62 € (23,08 €) | |
Techniker | 2,45% (1,2%) | 20,95 € (10,26 €) | |
* Mitgliedschaft nur möglich, wenn im Bundesland der jeweiligen AOK wohnhaft. Verlinkt ist jeweils nach Möglichkeit eine Seite der Krankenkasse, auf der Informationen zum Zusatzbeitrag zu finden sind. Die konkreten Euro-Beträge in der letzten Spalte beziehen sich auf die Höhe des Zusatzbeitrags für studentisch Versicherte unter 30 in der gesetzlichen KV ab Januar 2025 bzw. in Klammern ab Oktober 2024. Alle Angaben ohne Gewähr! |
Eine vollständige Liste gibt es beim GKV-Spitzenverband.