StudienfinanzierungSelbstständig als Student:in
1. Kurz + knapp
Es gibt einige Vorteile an der Sache. Du kannst dich selbst und deine Geschäftsidee prüfen, sammelst wertvolle positive Erfahrungen sowie auch Missgeschicke für später und baust dabei vielleicht auch schon wichtige Kontakte auf.
Als Unternehmer kannst du leider auch scheitern, das ist ganz normal, so kann es vielen ergehen. Du solltest darauf achten, dass du dein Studium nicht vernachlässigst, das kann schnell passieren, wenn du intensiver in deinen unternehmerischen Zweig eingebunden bist.
Generell gesagt ist die Antwort ja. Ein Gewerbe ist jede selbstständige Tätigkeit, die du dauerhaft ausübst, um damit Geld zu verdienen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die sogenannten "freien Berufe". Hierzu zählen freie wissenschaftliche Arbeit, künstlerische und publizistische Jobs und bestimmte persönliche Dienstleistungen, die eine „höhere Bildung“ erfordern.
2. Selbstständig als Student – das süße Leben?
Wenn du dein Studium selbst finanzieren musst oder etwas dazuverdienen willst, hast du dir vielleicht schonmal überlegt, dich selbstständig zu machen. Die Vorteile liegen - scheinbar - auf der Hand: mehr Einkommen, flexiblere Arbeitszeiten und Urlaub, wann man will. Ganz so rosig ist es zwar meist nicht, aber es gibt gute Gründe, schon als Student selbstständig zu jobben, zum Beispiel:
Du kannst parallel zum Studium erstmal „klein“ anfangen
Du prüfst dich selbst und deine Geschäftsidee
Du übernimmst spannende Projekte
Du sammelst wertvolle Erfahrung
Du machst eventuell handwerkliche oder unternehmerische Fehler und kannst daraus lernen
Du baust wichtige Kontakte und ein eigenes berufliches Netzwerk auf
Daneben gibt es aber auch Dinge, die man als Nachteile ansehen (aber andererseits auch eine Menge dadurch lernen) kann. Studierende, die selbstständig als ÜbersetzerIn, GrafikerIn, UnternehmensberaterIn, BürodienstleisterIn oder Ebay-HändlerIn arbeiten, unterscheiden sich von ihren jobbenden Kommilitonen dadurch, dass sie
gewisse Gründungsformalitäten erfüllen müssen
Bezahlung und Bedingungen für ihre Arbeit selbst aushandeln
ihre Leistung in Rechnung stellen und ihr Honorar direkt ausbezahlt bekommen
keinen Anspruch auf Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben
neben der Einkommensteuer unter Umständen auch Gewerbesteuer bezahlen müssen
eine ordnungsgemäße Buchführung machen müssen
sich eventuell selbst um Krankenversicherung und Altersvorsorge kümmern müssen (abhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind)
Versicherungen gegen betriebliche Risiken (z. B. Schadenersatzansprüche) brauchen
(unter Umständen) Abgaben an Kammern und Berufsgenossenschaften leisten müssen
Was als UnternehmerIn noch auf dich zukommen kann ...
Die wenigsten JungunternehmerInnen haben zur richtigen Zeit die gute Idee – und der erwartete Geldregen vom Himmel bleibt aus. Meistens ist eher das Gegenteil der Fall: Man muss hartnäckig und konsequent an seinem Vorhaben arbeiten. Und es lockt nicht unbedingt das große Geld.
Man kann auch scheitern – das gehört zur Selbstständigkeit dazu. Was aber auch nicht schlimm sein muss, sofern man immer im Blick hat, keinen persönlichen Schuldenberg aufzuhäufen. Wenn du erfolgreich selbstständig arbeiten willst, bist du dein eigener Chef und musst dich selbst (und eventuell andere!) steuern, Auftraggeber finden, erfolgreiche Verhandlungen führen und Buchführungspflichten erfüllen. Ehrgeiz, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Disziplin schaden dabei erfahrungsgemäß nicht.
Wenn der Laden erstmal läuft, bleibt manchmal das Studium auf der Strecke: Viele Neu-Selbstständige stecken viel Zeit und Motivation in ihr eigenes Unternehmen und könnten durchaus mehr für die Uni machen. Umso wichtiger ist es, dass man ordentlich plant und sich gut organisiert. Vielleicht musst du lernen, Aufgaben zu delegieren und mehr Leute ins Boot zu holen. Letzten Endes bleibt immer noch die Möglichkeit, langsamer zu studieren, um trotzdem zum Ende zu kommen.
3. Vor dem Start: Planung und Vorbereitung
Man braucht nicht unbedingt jahrelange Erfahrung, um sich erfolgreich selbstständig zu machen. Manchmal ergibt sich das irgendwie von selbst, zum Beispiel über private Kontakte. Oft erfordert der Weg in die Selbstständigkeit aber eine gute Vorbereitung und viel Ausdauer.
Deshalb solltest du dir erst einmal klar werden:
Warum will ich mich überhaupt selbstständig machen oder ein eigenes Unternehmen gründen?
Was sind meine (beruflichen und privaten) Ziele?
Als SelbstständigeR wirst du fachliches Know-how und Branchenkenntnisse genauso brauchen wie ein gewisses rechtliches, steuerliches und betriebswirtschaftliches Grundwissen, um deine Aufgaben zu meistern – je nach Art und Umfang deines Vorhabens gehören unter anderem Verwaltung, Kommunikation, Vertrieb, Erfolgskontrolle und strategische Planung dazu.
Keine Bange: Als gute Schuhdesignerin musst du nicht zwangsläufig eine gute Geschäftsführerin sein! Natürlich solltest du einen Geschäftssinn haben, aber du musst das operative Geschäft nicht selbst führen. Du kannst dir Leute suchen, die dich unterstützen. Und du kannst dir fehlende Kenntnisse durch Weiterbildung, Beratung und Coaching aneignen. Manche Aspekte der Selbstständigkeit sind heute viel einfacher als früher: Es kostet nicht viel Geld, sich im Internet eine eigene Seite oder einen Shop einzurichten. Und wirkungsvolle Werbung kann man auch ohne großes Budget über Social Networks oder über Affiliate Marketing machen...
Die Rahmenbedingungen für Selbstständige und UnternehmerInnen in Deutschland könnten günstiger sein: Vor allem komplizierte Steuervorschriften und Buchführungsanforderungen erschweren den Start. An dieser Stelle liegt es natürlich nahe, sich von Anfang an eine Unternehmenssoftware zuzulegen, mit der dir sowohl Buchhaltung als auch Auftragsbearbeitung leichter von der Hand gehen. Die bekanntesten Hersteller dafür sind Lexware (LexOffice) oder WISO.
Wenn du deine Selbstständigkeit strukturiert und gut vorbereitet angehen willst, dann solltest du eine Gründungsberatung aufsuchen – die gibt es sogar an vielen Hochschulen. Die BeraterInnen bieten nicht nur Rat und Unterstützung, sondern stellen auch kritische Fragen, die sich Menschen aus dem eigenen Umfeld fast immer verkneifen.
4. Geschäftsidee – oder einfach eine nette Idee?
Als GründerIn brauchst du eine Geschäftsidee, womit du dein Geld verdienen möchtest. Was eine Geschäftsidee von einer netten Idee unterscheidet: Eine Geschäftsidee muss (viele) Menschen überzeugen, dafür ihr Geld auszugeben. Es gibt kaum eine Branche, in der man sich nicht selbstständig machen könnte. Die Geschäftsidee findet man meistens auf einem Feld, das einen begeistert: eine persönliche Leidenschaft, ein Hobby oder auch ein spezieller Bereich im Studium oder im Beruf, in den man bei einem Praktikum schon hineinschnuppern konnte.
Wenn du sammelst, womit Du dich auskennst, kommt wahrscheinlich einiges zusammen. Daran kannst du weiter arbeiten, dich umhören, Zahlenmaterial suchen und eine Geschäftsidee entwickeln. Praktisches Beispiel: Gibt es für das Produkt, das ich entwerfe, überhaupt eine Zielgruppe? Und ist die Zielgruppe auch bereit, dafür Geld auszugeben? Es schadet nicht, sich mit solchen Fragen auseinanderzusetzen … Wer an seine Idee glaubt, muss auch mal Augen und Ohren zumachen, um Kritik zu ignorieren. Für die Resonanz von Kunden oder Geldgebern wie Förderinstitutionen und Banken solltest du aber offen sein, denn sie liefern oft wertvolle Hinweise, die dich weiterbringen.
5. Muss man als selbständiger Student eigentlich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe ist jede selbstständige Tätigkeit, die man dauerhaft ausübt, um damit Geld zu verdienen – sofern sie nicht zu den sogenannten freien Berufe zählt. Wenn du auf Dauer selbstständig jobben willst, musst du deine gewerbliche Tätigkeit bei deiner Gemeinde anmelden („Gewerbeschein“). Die Kosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich; meist kostet die Anmeldung zwischen 20 und 50 Euro und dauert etwa eine halbe Stunde. Das Gewerbeamt informiert alle weiteren Behörden und Institutionen wie Finanzamt, Handelsregister, Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Gewerbetreibende sind zur doppelten Buchführung verpflichtet, wenn ihr Umsatz über 600.000 Euro oder ihr Gewinn über 60.000 Euro jährlich liegt.
Besonders für Studierende interessant
Selbstständige Arbeit gilt nur dann als gewerblich, wenn sie auf Dauer angelegt ist. Heißt: Wenn du als StudentIn zum Beispiel einmal im Jahr während der Semesterferien in einem Zeitraum von ca. 2 Monaten deinen Auftraggebern Rechnungen ausstellst, dann brauchst du kein Gewerbe anzumelden – weil die Dauerhaftigkeit fehlt. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen – und darfst das auch gar nicht! (Sonst vgl. dazu auch hier.)
a) Kleingewerbe oder Vollgewerbe
Ob du ein Vollgewerbe oder – bei niedrigeren erwarteten Umsätzen – ein Kleingewerbe anmelden willst, ist nicht nur im Hinblick auf Steuern und Krankenversicherung wichtig. Ein Kleingewerbe bedeutet weniger Buchführungsaufwand, es reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), Inventur oder Bilanz sind dann nicht nötig. Unter 22.000 Euro Umsatz im Jahr müssen auch keine Umsatzsteuer abgeführt werden.
b) FreiberuflerInnen sind im Vorteil
Zu den freien Berufen zählen freie wissenschaftliche Arbeit, künstlerische und publizistische Jobs und bestimmte persönliche Dienstleistungen, die eine „höhere Bildung“ erfordern, zum Beispiel lehrende und beratende Berufe. Wenn du auf Stundenbasis bei der Volkshochschule Englisch unterrichtest, arbeitest du freiberuflich und musst nur wenige Formalitäten erfüllen. Ob eine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt, unterliegt einer offiziellen Einstufung.
Die Abgrenzung zu gewerblichen Berufen ist aber nicht immer klar, besonders in den neuen Medien. Oft entscheidet hier die Einschätzung eines Sachbearbeiters. FreiberuflerInnen müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Außerdem sind ihre Buchführungspflichten überschaubar: Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt. FreiberuflerInnen müssen vor Aufnahme ihrer selbstständigen Arbeit nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
6. Basiswissen Steuern für selbständige Studenten
Einkommensteuer
Wenn du selbstständig arbeitest, musst du Einkommensteuer bezahlen. Sie fällt aber erst an, wenn dein Einkommen höher ist als der Steuergrundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr (Stand 2023). Mit „Einkommen“ ist bei Selbstständigen gemeint: der Jahresgewinn, also dein Umsatz abzüglich aller deiner Kosten. Um ihn zu ermitteln, musst du alle deine betrieblichen Einnahmen zusammenrechnen und davon alle betrieblichen Ausgaben abziehen (zum Beispiel für Büromiete, Telefon, Webhosting, Werbung usw.).
Möglicherweise kannst du sogar Kosten für dein Studium steuermindernd geltend machen. Insbesondere wenn Du bereits im Master oder einem Zweitstudium bist, ist das wahrscheinlich lohnenswert.
Umsatzsteuer
Wer gewerblich oder freiberuflich selbstständig ist, wird (bis auf sehr wenige Ausnahmen) umsatzsteuerpflichtig. Je nach Branche gibt es zwei unterschiedliche Umsatzsteuersätze: 7 Prozent und 19 Prozent. Ein Beispiel: Wer als Lektor arbeitet und eine Rechnung über 100 Euro schreibt, muss 19 Prozent (also 19 Euro) auf der Rechnung gesondert ausweisen und später an das Finanzamt abführen.
Wenn dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 22.000 Euro (Grenze seit 2020) liegt und du für das folgende Jahr einen Umsatz von weniger als 50.000 Euro erwartest, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Sie gilt für FreiberuflerInnen und für gewerbliche Selbstständige.
Als KleinunternehmerIn musst du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen. Du darfst zwar auch keine Vorsteuer abziehen; wenn du nicht mit Waren handelst oder große Anschaffungen machen musst, dann wird dir das aber nicht weh tun. Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung: Weniger Papierkram mit dem Finanzamt, denn die Umsatzsteuer muss jeden Monat abgeführt werden, und ein Formular weniger bei der Einkommensteuererklärung.
Rechnest du schnell mit mehr Umsatz, ist eine ausführliche Beratung dazu sicherlich sinnvoll, wenn du nicht selbst durch Studium oder Ausbildung wirklich genügend Kenntnisse hast. Vermutlich wirst du dann eine Steuerberaterin oder Steuerberater brauchen.
Hinweis: Dieser Artikel stammt von Ann Yacobi und wurde am 5. Juni 2013 erstmals veröffentlicht. Die Änderungen, die sich später ergeben haben, wurden von Oliver Iost eingepflegt, zuletzt am oben angegeben Datum.