StudienfinanzierungBildungsfonds / UGV der Chancen eG
Seit Mitte 2023 sind keine Neuverträge möglich. Neuverträge sollen ab Sommersemester 2025 wieder möglich sein.
Gerade die Studiengebühren an privaten Hochschulen erfordern mehr als Kleingeld. Mit dem UGV der Chancen eG lassen sie sich aber an über einem Dutzend Hochschulen zu fairen Bedingungen finanzieren.
Auch der Umgekehrte Generationenvertrag (UGV) der Chancen eG ist eine Art Bildungsfonds: Investoren stellen Geld zur Verfügung, das für die Bezahlung der Studiengebühren an den kooperierenden Hochschulen verwendet wird. Dafür verpflichten sich die finanzierten Studierenden, später für eine bestimmte Zeit einen Prozentsatz ihres Einkommens zurückzuzahlen.
Neben dem UGV an der Uni Witten ist es der einzige Bildungsfonds, bei dem sich selbst bei Studienabbruch die Rückzahlungskonditionen nicht ändern (bei anderen Bildungsfonds wie von Deutscher Bildung oder denen von Brain Capital verwalteten wandelt sich die Rückzahlung in solchen Fällen doch in ein klassisches, verzinstes Darlehen um).
Der UGV an der Uni Witten/Herdecke ähnelt zwar weitgehend dem Modell der Chancen eG, ist aber unabhängig von ihr und wird durch die StudierendenGesellschaft e.V. verwaltet. Details dazu im FAQ der Studierendengesellschaft.
Konditionen im Überblick (ohne Gewähr!)
Seit Mitte 2023 sind keine Neuverträge möglich. Neuverträge sollen ab Sommersemester 2025 wieder möglich sein.
Das Darlehen
Monatliche Höchstrate: unterschiedlich
Der UGV dient der (Teil-)Finanzierung der Studiengebühren, die je nach Studiengang und Hochschule unterschiedlich hoch sind.Dauer: in der Regel für die Studiendauer
Einschränkung: Nur an bestimmten Hochschulen erhältlich
Siehe die Liste unter Beantragung.
Die Rückzahlung
Details abhängig vom Einkommen, finanzierter Summe und jeweiligem Fonds
Grundmodell: Sobald nach dem Studium das Jahreseinkommen die Schwelle von 27.000 € maßgeblichem Einkommen (positive Einkünfte abzüglich Werbungskosten, bei Selbständigkeit wird noch eine zusätzliche Pauschale gewährt, da diese höhere Kosten für Versicherungen haben) oder mehr erreicht wird, müssen X% des Brutto-Einkommens zurück gezahlt werden. In Jahren, in denen das Jahreseinkommen unter die Schwelle sinkt, wird die Rückzahlung ausgesetzt. Nach 8 Rückzahlungsjahren oder spätestens 25 Jahren (auch wenn in dieser Zeit keine 8 Zahljahre erreicht wurden) ist die Schuld erloschen.
Die absolute Höchstgrenze der Rückzahlung ist das inflationierte Doppelte des Förderbetrags (d.h. wer 18.000 € bekommen hat, muss insgesamt höchstens 36.000 € plus Inflationsausgleich zurückzahlen).
Einige konkretere Beispiele für abzugebende Prozente des Bruttoeinkommens (Rest wie Grundmodell; Stand 2.5.2024):
Alanus Hochschule
BA BWL, Studiengebühren von 18.420 € über UGV vorfinanziert: 12,3% des Einkommens, 8 Rückzahlungsjahre
MA BWL, Studiengebühren von 12.280 € über UGV vorfinanziert: 5,64% des Einkommens, 8 Rückzahlungsjahre
BA Wirtschaft und Schauspiel, Studiengebühren von 22.182 € über UGV vorfinanziert: 13,88% des Einkommens, 10 Rückzahlungsjahre
EUFH
BSc Clinical Nutrition, Studiengebühren von 12.600 € über UGV vorfinanziert: 6,58% des Einkommens, 8 Rückzahlungsjahre
BSc Physician Assistance, Studiengebühren von 18.360 € über UGV vorfinanziert: 6,74% des Einkommens, 8 Rückzahlungsjahre
Medizinischen Hochschule Brandenburg
Humanmedizin, Teilfinanzierung Studiengebühren von 45.000 € über UGV: 15% des Einkommens, 10 Rückzahlungsjahre
Beantragung und Details zu den Angeboten für die einzelnen Hochschulen
Seit Mitte 2023 sind keine Neuverträge möglich. Neuverträge sollen ab Sommersemester 2025 wieder möglich sein.
Chancen eG bietet sein UGV-Modell für die Studiengebühren an folgenden privaten Hochschulen in Deutschland an (alphabetisch nach Hochschulname sortiert, wir haben Einrichtungen weggelassen, die keine staatlichen Hochschulabschlüsse anbieten, sondern andere Bildungsabschlüsse; ebenso Präsenz-Hochschulen im Ausland).
Es kann Einschränkungen bei den Studiengängen geben, für die ein UGV angeboten wird!
- Akkon Hochschule
- Alanus Hochschule
- Asklepios Campus Hamburg
- CODE University
- EBZ Business School
- EBS Universität für Wirtschaft und Recht
- EDU (Medizin online / Malta)
- EUFH – Europäische Fachhochschule
- Hertie School of Governance
- Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg
- HSBA – Hamburg School of Business Administration
- International Psychoanalytic University
- Karlshochschule
- Lancaster University, Leipzig
- Medizinische Hochschule Brandenburg
- Merz Akademie
- NBS – Northern Business School
- SRH Berlin
- Steinbeis School of Management und Innovation
- Tomorrow University of Applied Sciences
- XU Exponential University
Einschätzung von Studis Online
Die Idee des Umgekehrten Generationsvertrages (UGV) hört sich nett an. Durch die Konstruktion als Genossenschaft, in der auch die KreditnehmerInnen Mitglied werden und somit Einfluß auf das Geschäftsgebahren der eG haben, dürfte ein zu hohes Gewinnstreben der letztlich auch notwendigen Investoren hier tatsächlich ausgeschlossen sein.
Trotzdem gilt natürlich: Auch freundliche Investoren wollen ein wenig Zinsen haben. Hinzu kommen die Kosten für die Verwaltung des Fonds, der Ausgleich der Inflationsrate und einzelner „Ausfälle“ (Geförderte, die wenig oder nichts zurückzahlen können). Nur wenn all das wieder reingeholt wird, kann der Fonds ohne immer wieder neue Zuschüsse weiterlaufen.
Die Rückzahlungskonditionen sind deutlich freundlicher sind als bei einem klassischen Studienkredit. Es gibt einen Rückzahlungsaufschub bei wenig Einkommen. Wer 25 Jahre unter der Einkommensschwelle bleibt, kommt sogar ganz ohne Rückzahlung heraus. All das muss einkalkuliert werden und von den anderen Rückzahlern bezahlt werden.
Würde man also die Rückzahlungssumme im Schnitt mit der vergleichen, die für einen Studienkredit aufzuwenden ist, kann ein Bildungsfonds selten besser abschneiden, er muss eigentlich teurer sein. Wer später gut verdient, muss deutlich mehr zahlen. Dafür ist man aber in Zeiten von wenig/keinem Verdienst von der Rückzahlung ausgenommen – das gibt es bei einem Studienkredit nicht. Beim Studienkredit kann zusätzlich die Zinshöhe schwanken. Der UGV der Chancen eG gilt aber selbst bei Studienabbruch – das ist ein großer Pluspunkt! Bei den meisten anderen Bildungsfonds gilt im Falle eines Studienabbruchs, dass sich das Ganze dann doch in einen normalen Kredit umwandelt.
Wenn man also die Studiengebühren nicht einfach so bezahlen kann, muss man sich entscheiden, was man wählt: Einen Bildungsfonds/UGV mit hoher Flexibilität bei der Rückzahlung (aber bei gutem Einkommen deutlich höhere Rückzahlung) oder einen klassischen Studienkredit mit weniger Flexibilität (und evt. deutlich weniger zurück zu zahlen) mit dem Risiko, bei wenig Einkommen trotzdem zahlen zu müssen (bis zum Extremfall der Privatinsolvenz) – und auch ziemlich bald, wenn man das Studium abbricht! Von allen uns bekannten Modellen scheint uns der UGV der Chancen eG (und ähnlich das Modell an der Uni Witten/Herdecke) der flexibelste zu sein mit wirklich fairen Bedingungen. „Billiger“ bleibt es aber natürlich, stattdessen an einer staatlichen Hochschule ohne Studiengebühren zu studieren. Die Lebenshaltungskosten muss man so oder so noch finanzieren.
Interessant (um es ganz neutral auszudrücken) ist übrigens, dass man auch bei den UGV der Chancen eG ein wenig erkennen kann, bei welchem Studiengang später höhere bzw. niedrigere Einkünfte erwartet werden. [Ein weiterer Faktor kann allerdings auch sein, dass es Studiengänge gibt, bei denen mehr Menschen dabei sind, die später eher mal bspw. eine Familienpause einlegen.] Zusätzlich muss man aber natürlich schauen, ob die finanzierte Summe vergleichbar hoch ist – bei der Chancen eG wird diese immer offen ausgewiesen. Die Wahl der Studiengangs sollte man dennoch nicht von derartigen Kalkulationen abhängig machen. Höchstens als letztes Kriterium, wenn man sich ansonsten nicht zwischen zwei Studiengängen entscheiden könnte …