Alternative für die StudienfinanzierungStaatlicher Bildungskredit (BVA/KfW)
1. Häufig gestellte Fragen
Der Bildungskredit ist staatlich organisiert, wird beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt und von der KfW ausgezahlt. Er wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen an SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ausgezahlt. Monatlich können 100, 200 oder 300 € für bis zu 24 Monate gewählt werden.
Einen Bildungskredit können generell SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen erhalten. Bachelorstudierende bspw. erst, nachdem sie alle üblichen Leistungen der ersten beiden Semester erbracht haben. Wer einen Master-, Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengang studiert und einen ersten Studienabschluss besitzt, hat ebenfalls einen Anspruch.
Monatlich kann man unabhängig von Einkommen und Vermögen 100, 200 oder 300 € erhalten. Wer zur Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes auf einen Schlag mehr Geld benötigt, kann ggf. eine Auszahlung von bis zu 3.600 € auf einmal bekommen. Zusammen mit den monatlichen Zahlungen können es aber nie mehr als 7.200 € sein.
Die Rückzahlung ist um einiges günstiger als bei privatwirtschaftlichen Studienkrediten. Die Zinsen werden stets im April und Oktober eines Jahres angeglichen und liegen seit April 2024 bei 4,93 %. Sollte man nicht ordnungsgemäß zurückzahlen (können), so übernimmt der Bund die Zahlung. Das Bundesverwaltungsamt versucht dann allerdings, das Geld später bei einem einzutreiben und das wird dann teurer.
2. Was ist der Bildungskredit überhaupt?
Hier im Artikel geht es nur um das staatliche Bildungskreditprogramm, das beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt und von der KfW ausgezahlt wird. Wenn du auf der Suche nach privatwirtschaftlichen Studienkrediten bist, schaue bitte auf unsere Studienkredite-Übersicht.
Der Bildungskredit ist auch für bestimmte SchülerInnen zugänglich, darauf gehen wir hier im Artikel aber nicht ein!
Der Bildungskredit steht für Studierende ab dem 3. Semester (Bachelor; bei Diplom ab 5.; im Master jederzeit) zur Verfügung. Bis zu 300 € im Monat können bis zu 24 Monate lang auf Antrag ausgezahlt werden.
Die Förderung beträgt 100, 200 oder 300 EUR im Monat. Die Höhe muss festgelegt werden, die Dauer der Zahlung kann frei gewählt werden, sofern sie mind. drei Monate und höchstens 24 beträgt. Insgesamt können also höchstens 7.200 EUR ausgezahlt werden. Es gibt die Möglichkeit einer Abschlagzahlung (also einer Teilauszahlung auf einen Schlag) von bis zu 3.600 EUR.
Die Rückzahlung erfolgt verzinst. Der Bildungskredit wird von der Bundesregierung finanziell gestützt, nur dadurch sind die vergleichsweise günstigen Zinskonditionen möglich. Die Förderbestimmungen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festgelegt.
3. Wer kann einen Bildungskredit erhalten?
Im Grundstudium (außer bei einem Bachelor ab dem 3. Fachsemester) gibt es leider KEINEN Bildungskredit.
Der Bildungskredit steht dir zur Verfügung, wenn du …
die Zwischenprüfung deines Studiengangs bestanden hast oder
den ersten Teil deines Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen hast oder
ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1-3 HRG betreibst oder
ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betrieben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügst oder
eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen kannst, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und du die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hast.
Bei einem Bachelor-Studiengang genügt der Nachweis, dass du die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hast.
Der Bildungskredit steht dir jedoch NICHT zur Verfügung, wenn du …
ein Teilzeitstudium absolvierst oder
berufsbegleitend studierst oder
bereits 36 Jahre oder älter bist.
Der Kredit kann normalerweise nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt werden. Als Studiensemester zählen alle Hochschulsemester, nur Urlaubssemester werden abgezogen, sofern sie nicht studienbedingt genommen wurden. Ein Urlaubssemester für das Pflichtpraktikum würde also trotzdem mitgezählt werden. Über das 12. Semester hinaus ist eine Inanspruchnahme möglich, wenn deine Hochschule bestätigt, dass du innerhalb der Förderungszeit (bis zu 24 Monate) deinen Abschluss machen kannst.
Wenn du bei Antragstellung noch nicht 36 bist, aber innerhalb der theoretisch möglichen 24 Auszahlungsmonate 36 alt wirst, so kannst du nur noch verkürzt Geld bekommen. Der letzte Auszahlungsmonat wäre dann allerspätestens der, in dem du 36 Jahre alt wirst.
Zusätzlich gilt genauso wie für das BAföG, dass du an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte eingeschrieben sein musst.
4. Weitere Details zum Bildungskredit
Neben den oben schon genannten Grundbedingungen hier noch die Regelungen für einigen Sonderfälle.
Auslandsstudium
Der Bildungskredit kann für ein Studium im Ausland gewährt werden, auch außerhalb der EU. Voraussetzung: Die Ausbildungsstätte ist einer deutschen Hochschule gleichwertig. Darüber hinaus musst du in Deutschland gemeldet sein und dich nur für das Studium zeitweilig im Ausland aufhalten. (Ausnahmen nur entsprechend BAföG § 6 für bestimmte Deutsche im Ausland; schwierig!)
Dauer der Förderung, Teilzeiträume
Die Förderung läuft normalerweise zwei Jahre. Auf Wunsch wird der Kredit auch für kürzere Zeiträume gewährt, mindestens jedoch für drei Monate. Du kannst dann später noch den Rest in Anspruch nehmen, sofern du dann noch die anderen genannten Bedingungen erfüllst. Die Teilung des Gesamtkredites in mehr als zwei Teile ist aber NICHT möglich.
Abschlagzahlung
Falls du zur Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes auf einen Schlag mehr Geld benötigst und dies glaubhaft machen kannst, so ist die Auszahlung von bis zu 3.600 Euro auf einmal als Abschlagszahlung möglich. Zusammen mit den monatlichen Zahlungen können es aber nie mehr als 7.200 Euro sein. Die Begründung muss studienbezogen sein, erfahrungsgemäß reicht jedoch der allgemeine Verweis auf Ausgaben für das Studium (z.B. Studiengebühren, Laptop, Arbeitsmaterialien).
Förderung neben dem BAföG
Der Kredit kann auch zusätzlich zu einer Förderung durch das BAföG in Anspruch genommen werden.
5. Wie beantrage ich den Bildungskredit?
Falls du den Bildungskredit in Anspruch nehmen willst, so musst du dich schriftlich an das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln wenden, per Internet unter www.bildungskredit.de
Der Antrag sollte eigentlich frühestens sechs Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraumes gestellt werden, da ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Bearbeitungszeit kann wiederum in Spitzenzeiten nach eigener Aussage des Amtes mehrere Wochen in Anspruch nehmen – also besser auch nicht zu viel Zeit mit dem Antrag verstreichen lassen.
Die Antragstellung per Internet ist sehr sinnvoll, die notwendigen schriftlichen Unterlagen können dann (innerhalb von zwei Wochen!) per Post nachgereicht werden.
Für Fragen zur Antragstellung gibt es eine telefonische „Bildungskredit Servicehotline“:
0228 / 99 358 - 4492 (Montag bis Donnerstag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr; Freitag von 10:30 Uhr - 12:00 Uhr).
Das Bundesverwaltungsamt prüft deinen Antrag, ist alles in Ordnung, erhältst du einen Bewilligungsbescheid und kannst damit einen Kreditvertrag mit der KfW schließen. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.
Für den Kreditvertrag mit der KfW musst du deine Identität durch eine berechtigte Stelle (z.B. deine Hausbank) feststellen lassen. Dabei muss auch eine Kopie deines Ausweisdokumentes beigelegt werden!
6. Rückzahlung des Bildungskredits, Höhe der Zinsen
Die ersten vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 120 EUR. Der Bildungskredit kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.
Die Zinsen sind im Vergleich zu anderen Krediten immer noch günstiger – aber leider nicht mehr niedrig (zwischendurch lag der Zinssatz bei unter 0,7%). Der Zinssatz liegt seit April 2024 bei 4,93% nominal, er wird immer im April und Oktober dem aktuellen Zinsniveau angepasst. Wer möchte, kann sich bei uns den Verlauf der Zinsen in den letzten Jahren anschauen. Zum Beispiel: 2008 lag der Zinssatz des Bildungskredit bei stolzen 6,37% (was aktuell der KfW-Studienkredit sogar schon übertrifft …)! Anders als beim früheren BAföG-Bankdarlehen (dessen variable Zinsen identisch mit denen des Bildungskredits sind) ist beim Bildungskredit auch während der Rückzahlung keine Festzinsoption möglich.
Für Fragen zur Rückzahlung gibt es eine telefonische „Hotline Bildungskredit Rückforderung“:
0228 / 99 358 - 5871 (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr).
Solltest du übrigens nicht ordnungsgemäß zurückzahlen (können), so nimmt die KfW die Bürgschaft des Bundes in Anspruch. Das Bundesverwaltungsamt versucht dann später, das Geld bei dir einzutreiben.