Gebühren für internationale Studierende beschlossenStudiengebühren in Bayern
Im Detail: Studiengebühren in Bayern
Berufsbegleitend: bis 2.500 €
Hochschulen müssen Studiengebühren für berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge, die sich an Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung wenden, erheben. Inzwischen gibt es einige Angebote, die Gebühren für Bachelor liegen bei bis zu 2.500 € pro Semester, Master können mitunter um einiges teurer sein.
Gebühren für Nicht-EU-Ausländer: ??? € (möglich ab 2023)
Das am 21.7.22. beschlossene „Hochschulinnovationsgesetz“ ermöglicht Hochschulen, Studiengebühren für Studierende aus nicht-EU-Ländern einzuführen. Vermutlich werden das einige (bspw. die TU München), aber ziemlich sicher nicht alle Hochschulen nutzen.
Gebühren für Eignungsprüfungen: ??? € (möglich ab 2023)
Hochschulen können Gebühren für Eignungsprüfungen erheben. Das betrifft von vornherein nicht alle, sondern nur einen Teil von Studiengängen (vor allem musisch-küntlerische Fächer, Sprachen). Ob und welche Hochschulen die Möglichkeit nutzen werden, ist noch unklar.
Studiengebühren für berufsbegleitende Bachelor
Im Juli 2022 haben wir erneut recherchiert, wieviel man für die berufsbegleitenden Bachelor-Studiengänge in Bayern zahlen muss. In der folgenden Übersicht stehen in Klammern die Regelstudienzeit – die Studiengänge sind alle als Teilzeitstudium konzipiert; so viele Raten sind in der Regel auch mind. zu zahlen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Keine Gewähr! (Übrigens: Die Gebühren haben sich seit unserem letzten Check Ende 2020 nicht verändert.)
Studiengang | Hochschule | Gebühr/ Semester | Sem. | Gesamt |
---|---|---|---|---|
Angewandte Kunststofftechnik | HS Ansbach | 2.400 € | 6-11 | 14.400 €+ |
Betriebswirtschaft | HS Coburg | 1.000 € | 6-9 | 6.000-9.000 € |
Betriebswirtschaft* | TH Nürnberg | 1.800 € | 8 | 14.400 € |
Betriebswirtschaft | OTH Regensburg | 2.000 € | 10 | 20.000 € |
Pflegemanagement | OTH Regensburg | 1.950 € | 8-11 | 15.600 €+ |
Soziale Arbeit | OTH Regensburg | 980 € | 9-11 | 8.820 €+ |
Strategisches Management | HS Ansbach | 1.950 € | 6-11 | 11.700 €+ |
Systemtechnik | OTH Regensburg | 2.200 € | 9 | 19.800 € |
Versicherungswirtschaft | HS Coburg | 1.480 € | 6-9 | 8.880 €+ |
Wertschöpfungsmanagement | HS Ansbach | 2.490 € | 6-11 | 14.940 €+ |
Wirtschaftsingenieurwesen Energie und Logistik | HS Landshut | 1.160 € | 10 | 11.500 € |
Wirtschaftsingenieurwesen | HS Landshut | 2.365 €+ | 8 | 18.840 € |
* angegeben sind auf der Webseite als „Investition“ die Gesamtkosten für das Studium von 12 Trimestern/ 4 Jahren: 14.400 €; wir haben dies entsprechend auf Semester (Halbjahre) umgerechnet
+ inkl. Studentenwerksbeitrag, bei anderen möglicherweise extra!
Stand der Dinge und Geschichte
Die Landtagswahlen in Bayern fanden am 14.10.2018 statt. Studiengebühren waren kaum Thema. Die Grünen erwähnten in der Langfassung ihres Programms: „Mit uns wird es keine Gebühren für Studium und Sprachkurse geben.“ Die FDP hielt in der Langfassung ihres Programm an der Möglichkeit für nachgelagerten Studiengebühren fest, erwähnte das aber sonst auch nicht weiter. Die Linke forderte in ihrem Programm dagegen ein Verbot jeglicher Bildungsgebühren oder -beiträge. Von den anderen Parteien, die nach aktuellen Stand Chancen auf einen Einzug in den Landtag haben, gibt es in ihren Wahlprogrammen keine Erwähnung einer Position zu Studiengebühren.
Die LAK Bayern hat in ihrem Stud-O-Mat (ähnlich wie der bekannte Wahl-O-Mat, nur ausschließlich mit Fragen rund um Studium und Hochschulpolitik) gar keine Fragen zu allgemeinen Studiengebühren gestellt (eben da diese praktisch gar nicht zur Debatte stehen), sondern einige Parteien konkret nach Langzeitstudiengebühren und Gebühren für Nicht-EU-Ausländer gefragt. SPD, Grüne, Freie Wähler und Linke haben sich gegen beide Gebührenarten ausgesprochen, die CSU nur gegen Langzeitstudiengebühren, bei Nicht-EU-Ausländern gibt es noch keine abschließende Meinung. Die FDP hat bei beiden Fragen auf ihre Idee der nachgelagerten Studiengebühren verwiesen.
„Hochschulinnovationsgesetz“
Nach monatelangen Ankündigungen zu einer geplanten Hochschulreform stellte Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) im Oktober 2020 die Eckpunkte für das sogenannte Hochschulinnovationsgesetz (pdf) vor. Diese sahen u.a. auch „eine umfassende Gebührenerhebungsmöglichkeit“ für die Hochschulen vor.
Mitte 2021 wurde der erste Gesetzentwurf vorgestellt. Dieser erlaubt es Hochschulen, Gebühren zu erheben für das Studium von Nicht-EU-Ausländern sowie für Eignungsprüfungen von Bewerber*innen für Studiengänge wie bspw. Kunst oder Musik. Viele Verbände hatten Kritik (andere wiederum fanden auch Gebühren gut). Danach passierte erst einmal lange nichts. Doch dann – fast ein Jahr später – wurde der zweiter Entwurf in erster Lesung vom Landtag behandelt und im Juni 2022 erneut im Wissenschaftsausschuss diskutiert.
Ein breites Bündnis aus Studierenden- und Wissenschaftsverbänden – Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS), der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS), der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi), der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs e.V.), der Landesausschuss der GEW Studierenden und die bayerische Landesstudierendenvertretung (LAK Bayern) – übte deutliche Kritik an den Plänen: „[…]Der Blick nach Sachsen und Baden-Württemberg zeigt auf, zu welchen Entwicklungen selektive Studiengebühren führen können. Der ABS hat die Entwicklung der Zahlen ausländischer Studierender seit Einführung der Studiengebühren gegen ausländische Studierende in Baden-Württemberg analysiert. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die ohnehin relativ niedrige Zahl ausländischer Studierender in Baden-Württemberg nach Einführung der Studiengebühren nochmals drastisch gesunken", führt Nathalie Schäfer, Koordinatorin des ABS, aus. Während sich die Hochschulen in den anderen Bundesländern stets auf Wachstumskurs befänden, seien die Zahlen ausländischer Studierender in Baden-Württemberg seit Jahren rückläufig. Baden-Württemberg habe sich in eine "Abwärtsspirale der De-Internationalisierung" begeben. […]“
Die Proteste hatten keine Wirkung: Am 21.07.2022 haben CSU und Freie Wähler das „Hochschulinnovationsgesetz“ ohne Änderungen in Bezug auf die Gebühren beschlossen (vgl. Bericht in der SZ). Damit haben die Hochschulen nun die Möglichkeit, ab 2023 Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zu erheben. Auch für Eignungsprüfungen (hier für alle Bewerber:innen unabhängig von Herkunft etc.) besteht diese Möglichkeit künftig. Es bleibt abzuwarten, wie viele Hochschulen diese Möglichkeiten nutzen werden.
Am 10.02.2011 hat der Landtag der Hochschulgesetznovelle zugestimmt, die – neben vielen anderen Dingen – den Hochschulen ermöglicht, besondere Studiengebühren (in diesem Fall heißen sie auch wirklich so) für berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge zu erheben. Ob und in welcher Höhe genau die Hochschulen davon Gebrauch machen, ist ihnen überlassen. Wegen der dafür erforderlichen Beschlüssen ist nicht damit zu rechnen, dass derartige Gebühren schon im Sommersemester 2011 anfallen.
Die mit der Hochschulgesetznovelle vom Februar 2011 möglich gewordenen Studiengebühren für berufsbegleitende Studiengänge werden von den Hochschulen inzwischen tatsächlich erhoben – und zwar nicht zu knapp. Im Gesetz selbst ist keine Beschränkung der Gebührenhöhe enthalten (es war lediglich in der Gesetzesbegründung von bis zu 2.000 € pro Semester die Rede). Die Hochschulen gehen in der Realität teilweise sogar über diese Schwelle hinaus. Eine kleine Übersicht, was einige berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge ab Wintersemester 2011/2012 je Semester kosten:
Wertschöpfungsmanagement, Hochschule Ansbach: 2.490 €
Wirtschaftsingenieurwesen, Hochschule Landshut: 2.250 € (einmalig im Studium kommen 350 € Prüfungsgebühren dazu)
Bachelor Systemtechnik, Hochschule Regensburg: 1.965 €
Betriebswirtschaft, Ohm Hochschule: 1.800 €
(angegeben sind auf der Webseite als „Investition“ die Gesamtkosten für das Studium von 12 Trimestern/ 4 Jahren: 14.400 €; wir haben dies entsprechend auf Halbjahre umgerechnet)Versicherungswirtschaft, Hochschule Coburg: 1.250 €
Im August 2011 sieht es so aus, dass spätestens zum WiSe 2012/2013 nur noch zwei Bundesländer Studiengebühren erheben werden – darunter Bayern. Die Piratenpartei Bayern will das mittels eines Volksbegehrens ändern, die SPD mit einer Massenpetition. Hintergründe dazu im Artikel Zwei Initiativen gestartet: Soll auch Bayern Studiengebühren abschaffen?
Am 28.09.2011 stellen die Freien Wähler ihr Volksbegehren gegen Studiengebühren vor. Gleichzeitig beschließt das Kabinett, die Hochschulen stärker darauf zu drängen, die durch die Studiengebühren eingenommenen Gelder schneller auszugeben. Andernfalls sei die Senkung der Gebühren denkbar (und Ministerpräsident Seehofer scheint erneut gar nicht mehr so begeistert über die Gebühren an sich zu sein). Mehr Details im Artikel Abschaffung oder Senkung? – Neues zu Studiengebühren in Bayern.
Das Innenministerium hat im Juli 2012 erwartungsgemäß das Volksbegehren der Freien Wähler zurückgewiesen und dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt. Diese hatten bis 12.06.2012 die nötigen 25.000 Unterschriften zusammen und das Begehren dem Innenministerium vorgelegt. Die Piratenpartei hat für ihr früher gestartetes und weitergehendes Volksbegehren Anfang Oktober 2012 noch nicht genügend Unterschriften zusammen.
Nur eine Minderheit hatte damit gerechnet, dass das Volksbegehren der Freien Wähler vom Verfassungsgerichtshof zugelassen wird. Aber manchmal gibt es eben doch Überraschungen – so am 22.10.2012 bei der Verkündung des Urteils: Formal gehen die Studienbeiträge nicht in den Staatshaushalt ein, das Land wird durch das Volksbegehren auch nicht gezwungen, die wegfallenden Mittel auszugleichen. Daher würde dem Volksbegehren Art. 73 der Bayerischen Verfassung (BV) nicht entgegenstehen. Das Volksbegehren kann also stattfinden, die Staatsregierung hatte mit ihrer Strategie keinen Erfolg. Sie argumentierte, bei Abschaffung der Beiträge sei die Regierung zu einer Kompensation gezwungen und daher würde das Begehren der bayerischen Verfassung entgegenstehen (die Volksbegehren nicht zulässt, die direkt das Budgetrecht des Landtages tangieren). Nun müssen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen (wahrscheinlich im Januar oder Februar 2013) 10% der Wahlberechtigten das Begehren durch Eintragung unterstützen. Ist das der Fall, findet ein Volksentscheid statt (oder der Landtag stimmt dem Inhalt des Begehrens doch noch zu, um so die Abstimmung einzusparen).
Kurz nach der durchaus überraschenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshof, das Volksbegehren gegen Studiengebühren der Freien Wähler zuzulassen, überlegen mehr PolitikerInnen der CSU (und sogar einige der eigentlich noch gebührenfreundlicheren FDP), ob sie die Studiengebühren vielleicht doch von sich aus abschaffen sollten (vgl. Berichterstattung bspw. bei SPIEGEL ONLINE oder sueddeutsche.de). Denn offenbar wird durchaus die Gefahr gesehen, bei einem Volksbegehren zu verlieren – und das will man im großen Wahljahr 2013 lieber vermeiden.
Teilweise wurde schon darüber spekuliert, dass die CSU die Koalition mit der FDP platzen lassen könnte, weil letztere an den Studiengebühren festhält. Zwar ist die CSU auch nur aus Angst vor dem Volksbegehren, dass sie zu verlieren fürchtet, inzwischen eher für die Abschaffung der Gebühren. Da die CSU aktuell in Umfragen sehr gut dasteht, wäre der Streit für manche möglicherweise ein guter Aufhänger für einen Bruch gewesen. Auf einer Krisensitzung zwischen CSU und FDP am 10.11.2012 war vom Platzen der Koalition dann jedoch nicht mehr die Rede, in der Sache vertagte man sich. Inzwischen wird spekuliert, dass die Regierung schließlich sogar noch abwartet, ob das Volksbegehren genügend Unterstützung findet.
Vom 17. bis 30.01.2013 findet das Volksbegehren gegen Studiengebühren statt. Im genannten Zeitraum müssen sich 10% der bayerischen WählerInnen für das Volksbegehren eintragen (geht in der Regel im Rathaus des Hauptwohnsitzes, teilweise gibt es weitere Stellen). Details und Hintergründe können im Artikel Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern startet nachgelesen werden.
Am Abend des letzten Eintragungstages melden verschiedene Medien, dass das Volksbegehren aller Wahrscheinlichkeit nach erfolgreich war. Und das bestätigt sich am 31.01.2013 mit dem vorläufigen Endergebnis. Mehr dazu und wie es nun weitergehen könnte in unserem Artikel Erfolgreiches Volksbegehren: Studiengebühren in Bayern erledigt?
Die CSU will ein Volksentscheid gegen Studiengebühren unbedingt vermeiden und hat inzwischen zumindest die FDP-Fraktion mit davon überzeugt, dass der Landtag die Gebühren abschaffen soll. Demnach sollen schon im Wintersemester 2013/2014 keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben werden. Details zur Einigung und woran diese theoretisch noch scheitern könnte, kann im Artikel CSU und FDP erzielen Einigung: Aus für Studiengebühren in Bayern (25.01.2013) nachgelesen werden.
Die FDP hat inzwischen auch auf einem Landesparteitag am 02.03.2013 gebilligt, dass die Studiengebühren abgeschafft werden können. Zwar können die FDP-Abgeordneten im Landtag trotzdem gegen die Abschaffung stimmen – die Opposition (Freie Wähler, SPD, Grüne) als Unterstützer des Volksbegehrens (und damit des zu verabschiedenden Gesetzes) wird aber mit der CSU dem Gesetzentwurf zustimmen und die FDP akzeptiert dies ohne Bruch der Koalition. Die Abschaffung würde bereits zum WiSe 2013/2014 greifen. Verbunden ist die Abschaffung damit, dass das Land den Hochschulen die Einnahmen aus dem Staatshaushalt ersetzen wird.
Am 24.04.2013 ist es soweit: Der Landtag stimmt dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit großer Mehrheit zu, die allgemeinen Studiengebühren sind damit Geschichte und werden schon im Wintersemester 2012/2013 nicht mehr erhoben. Mehr dazu (und auch zum Detail, dass Bayern dadurch keineswegs vollkommen gebührenfrei ist) im Artikel Bye Bye Campusmaut: Bayern schafft Studiengebühren ab – aber nicht ganz.
Wissenschaftsminister Goppel redete schon lange über Studiengebüren. Im Mai 2004 präsentierte er 7 Thesen für Studiengebühren und „diskutierte“ diese mit StudierendenvertreterInnen (von einer echten Diskussion kann aber keine Rede sein ...). Und die bayerischen Hochschulrektoren wollten auch nicht im Wege stehen und fordern ebenfalls ganz opportunistisch Gebühren.
Direkt nach der Urteilsverkündung sprach Wissenschaftsminister Goppel von 500 Euro Studiengebühren, die er gleich zum nächsten Wintersemester einführen wolle. Das fanden selbst viele Hochschulen, die das Geld angeblich zusätzlich bekommen sollen, zu schnell. Vor allem war Goppel noch dazu der Meinung, 500 Euro im Semester wären selbst für den ärmsten Studi kein Problem. Man muss „nur jeden Monat für 100 Euro auf etwas verzichten oder zwei Nachhilfestunden geben“. Deswegen lohne auch der Aufbau eines Kreditsystems nicht. Nachdem es über diese Aussagen ziemlichen Unmut gab, ruderte Goppel vorläufig zurück. Details zu dem Hin- und Her im Artikel Politiker planen Gebühren - Studierende planen Proteste vom 29.01.2005.
09.05.2005: Studiengebühren verschoben! Wie diverse Medien melden, wird es in Bayern offenbar frühestens zum SoSe 2007 allgemeine Studiengebühren geben. Bei den Gebühren hatte der bayerische Wissenschaftsminister Goppel ursprünglich sogar das Wintersemester 2005/2006 angepeilt, dies dann aber auf frühestens 2006 verschoben. Nun also noch später - mehr siehe Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - Studiengebühren frühestens 2007.
Am 25.10.2005 hat das bayerische Kabinett den Gesetzentwurf für die „Studienbeiträge“ vorläufig beschlossen, am 06.12. dann endgültig - er wird nun in den Landtag zur Beschlussfassung gegeben. Er soll voraussichtlich am 18.05.2006 beschlossen werden (Landtagsdrucksache 15/4396), damit die Gebühren dann zum Sommersemester 2007 erhoben werden können. Zwar verspricht Ministerpräsident Stoiber, dass alles Geld den Studierenden zugute käme, wenn man genauer hinschaut, sieht man jedoch, dass diese Behauptung nicht haltbar ist. Mehr in unserem Artikel dazu.
Am 18.05.2006 hat der Landtag das neue Bayerische Hochschulgesetz inkl. „Studienbeiträge“ verabschiedet. Mehr vor allem zu den Studiengebühren-Regelungen darin im Artikel Bayern beschließt Studiengebühren.
Trotz oder gerade wegen des beschlossenen Gesetzes gibt es noch Proteste: Am bundesweiten Protesttag 31.05.2006 beteiligten sich Studierende verschiedenster Hochschulen an Aktionen, in München gab es ein großes Festival Rock gegen Studiengebühren. Und an kirchlichen Hochschulen in München und Nürnberg wurde sogar gestreikt. Siehe hier. Am 28.09.2008 stehen Landtagswahlen in Bayern an. Was die einzelnen aussichtsreicheren Parteien in Sachen Hochschulen und insbesondere Studiengebühren so versprechen, kann im Artikel Hochschulpolitik im Vergleich: Landtagswahlen in Bayern nachgelesen werden.
Die Landtagswahlen brachten ein geradezu historischen Einbruch des seit Jahrzehnten alleine regierenden CSU. Erstmals seit vielen Jahrzehnten muss die CSU mit Koalitionspartner regieren. Die Verhandlungen mit der FDP werden sehr schnell über die Bühne gebracht, schon am 27.10.2008 wird der neue Ministerpräsident, Horst Seehofer (CSU), gewählt. In den Koalitionsvereinbarungen (Thema Hochschule ab Seite 18) wird an den Studiengebühren festgehalten (evt. sollen die Befreiungstatbestände erweitert werden), die Verwaltungsgebühren sollen jedoch abgeschafft werden.
Nach wie vor gibt es Widerstand gegen die Studiengebühren. Am 02.12.2008 findet in München eine Demonstration „S.O.S. - Studieren Ohne Studiengebühren“ statt. Zusätzlich wurde eine Petition im bayerischen Landtag eingereicht.
Nachdem vor kurzem Baden-Württemberg seine Befreiungstatbestände bei Studiengebühren etwas ausgeweitet hat, will offenbar auch Bayern nachziehen. Jedenfalls verkündet Wissenschaftsminister Heubisch am 27.01.2009 diverse geplante Änderungen im Hochschulrecht, die vom Kabinett abgesegnet wurden, u.a. auch zu den Gebühren. Die Regelungen werden allerdings (wenn alles glattgeht) erst zum Wintersemester 2009/2010 greifen und müssen noch vom Landtag beschlossen werden (theoretisch könnte es also noch Änderungen geben). Es geht wie in Baden-Württemberg um Geschwister und das Alter von Kindern der Studierenden. Details siehe hier.
Es gibt weiterhin Proteste gegen die Studiengebühren - am 13.05.2009 finden an vielen Hochschulorten in Bayern Demonstrationen statt. Schwerpunkt war offenbar Würzburg mit über 4000 TeilnehmerInnen und München mit (laut Veranstalter) schließlich an die 5000. Bayernweit sollen es über 15000 Studierende gewesen sein.
Am 01.07.2009 beschließt der Bayerische Landtag die Änderungen des Hochschulgesetzes, die auch einige weitere Befreiungsmöglichkeiten in Sachen Studiengebühren bei Geschwistern und bei eigenen Kindern der Studierenden beinhalten.
Am 10.11.2010 diskutiert der Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur des bayerischen Landtags erstmals die Hochschulgesetznovelle, die u.a. auch die Möglichkeit beinhalten soll, höhere Studiengebühren für berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge zu erheben. Alle Details in unserem Artikel Bericht aus Bayern: Tausende Euro Studiengebühren und weniger Geld für die Hochschulen vom 11.11.2010.
Im Dezember 2010 veröffentlicht „BayernLeaks“ einen Brief des bayerischen Wissenschaftsministers, aus dem hervorgeht, dass die Hochschulen offenbar auf einer Menge Geld sitzen, dass sie durch die Studiengebühren eingenommen haben, aber bisher nicht ausgegeben haben. „Der politische Druck gegen eine Beibehaltung der Studienbeiträge“ habe „im Zusammenhang mit der Abschaffung der Studienbeiträge und den vergleichbaren Gebühren in anderen Ländern zugenommen“, erklärt der Minister. Die Restmittel aus Studiengebühren seien „zum 31.12.2009 auf 106 Mio Euro“ angewachsen. Statt aber die Gebühren zu senken (oder auszusetzen oder gar abzuschaffen) hält der Minister die Hochschulen an, das Geld schnell auszugeben.
Noch ein wenig Rückblick in Sachen Diskussionen um Gebühren
Die TU München hat mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) ein Konzept für Studiengebühren in Höhe von bis zu 12.000 € erarbeitet. Bekannt wurde diese mehr oder weniger geheime Zusammenarbeit im Mai 2002. Der damalige bayerische Bildungsminister Zehetmayer hat darauf zwar mit Ablehnung reagiert (er war einer der wenigen innerhalb des CDU/CSU-Lagers, der nicht dauernd von allgemeinen Studiengebühren geredet hat - inzwischen ist er in Rente ...), trotzdem ist es vielleicht interessant, ein Blick auf das Papier zu werfen.
Ein Detail aus diesem Papier (eher witziger Natur – die GegnerInnen nahmen das zum Anlass, als Motto „Wer knackt die Bibel?“ auszugeben): Die TUM hat vorgeschlagen, das Projekt „BiBeL - BildungsBeiträge für exzellente Lehre“ zu nennen. Das CHE stimmt dem zu. (Da es aber noch Bedenken bezüglich des Akronyms gibt, wird dieses vorerst nicht verwendet werden.) [aus „TUM-Studiengebühren und Marketing: Besprechung am 21.Januar 2002 in München“, S.1]
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Kabinett am 20.01.2004 Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro pro Semester beschlossen. In einem Artikel der Süddeutschen ein Tag vor dem Beschluss konnt man dazu lesen: „Das Geld wird jedoch nicht den Hochschulen zugute kommen, sondern direkt an Finanzminister Kurt Faltlhauser weitergeleitet. Wissenschaftsminister Thomas Goppel verständigte sich mit Faltlhauser darauf, die Gebühr einzuziehen, wenn er dafür nicht mehr Stellen hergeben müsse.“
Langzeitstudiengebühren (oder ähnliches) haben in Bayern zwar fast keinen Sinn: nach der Regelstudienzeit plus 4 Semester muss die letzte Prüfung gemacht werden, sollte man nicht bestehen, bleibt noch ein allerletztes Wiederholungssemester. Danach werden Studierende (bis auf wenige Ausnahmen) zwangsexmatrikuliert. Obwohl es also schon genug Druck gibt, das Studium schnell zu beenden, sollen - so beschloss das bayerische Kabinett ebenfalls am 20.01.2004 - auch noch 500 Euro Strafgebühren eingeführt werden.
In Bayern ist man schon länger mit 511 € (1000 DM) dabei, wenn man ein Zweitstudium machen will und nicht zu den Ausnahmefällen gehört, die noch ohne Gebühren wegkommen. Wer also nach einem ersten vollständigen Studium in Deutschland noch ein weiteres machen will, sollte nicht unbedingt in Bayern studieren (wobei es inzwischen leider nur noch wenige Bundesländer gibt, bei denen es nichts kostet ...). Eine Promotion darf grundsätzlich nur noch sechs Semester dauern, allerdings bestehen zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten.
Der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro je Semester (siehe weiter unten) wurde am 16.03.2004 vom Landtag verabschiedet worden und wird erstmals im WiSe 2004/2005 erhoben. Die geplanten Langzeitstudiengebühren wurden ebenfalls mit diesem Gesetz beschlossen, greifen aber erst ab WiSe 2005/2006.
Häufig gestellte Fragen
In Bayern gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Derzeit gibt es dort lediglich Studiengebühren von wenigen Tausend Euro pro Semester für Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen. Geplant sind zudem Gebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland und für Eignungsprüfungen. Mehr dazu hier.
Das Hochschulinnovationsgesetz ist eine Hochschulreform, die die bayerische Landesregierung plant. Laut dem ersten Entwurf soll Hochschulen die Möglichkeit gegeben werden, Gebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland und für Eignungsprüfungen zu erheben. Der Entwurf muss jedoch noch durch den Landtag kommen.
Für berufsbegleitende Studiengänge dürfen Hochschulen in Bayern Geld in Form von Studiengebühren fordern. Berufsbegleitende Studiengänge sind extra so konzipiert, dass sie sich dem Arbeitsalltag von Berufstätigen anpassen. Die Studiengebühren für sie betragen bis zu 2.500 Euro für Bachelor-Studiengänge (Master häufig teurer).
Berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge in Bayern kosten für bis zu 2.500 Euro pro Semester. Für Master-Studiengänge sind die Gebühren häufig teurer.
Artikel zu Studiengebühren in Bayern
- Dokumentation (Archiv): Ausnahmen + Befreiungsmöglichkeiten bei den Studiengebühren (SoSe 2007 bis SoSe 2013)
- Bye Bye Campusmaut: Bayern schafft Studiengebühren ab – aber nicht ganz (24.04.2013)
- CSU und FDP erzielen Einigung: Aus für Studiengebühren in Bayern (25.02.2013)
- Erfolgreiches Volksbegehren: Studiengebühren in Bayern erledigt? (31.01.2013)
- Bezahlstudium am Ende? Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern startet (15.01.2013)
- Abschaffung oder Senkung? – Neues zu Studiengebühren in Bayern (29.09.2011)
- Zwei Initiativen gestartet: Soll auch Bayern Studiengebühren abschaffen? (31.08.2011)
- Bericht aus Bayern: Tausende Euro Studiengebühren und weniger Geld für die Hochschulen (11.11.2010)
- Hochschulpolitik im Vergleich: Landtagswahlen in Bayern (10.09.2008)
- Bundesweite Proteste gegen Studiengebühren (mit bayerischer Beteiligung, insbesondere Uni München, KSFH München, EFH Nürnberg; 31.05.2006)
- Bayern beschließt Studiengebühren (18.05.2006)
- Bayerisches Kabinett beschließt Studiengebühren-Gesetzentwurf (25.10.2005)
- Bayern: „Studienbeiträge zur Verbesserung der Lehre“ (20.10.2005)
- Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - Studiengebühren frühestens 2007 (09.05.2005)
- Politiker planen Gebühren - Studierende planen Proteste (29.01.2005)
- Bundesverfassungsgericht erlaubt Studiengebühren (26.01.2005)
- Bankkredite für Studiengebühren und Lebensunterhalt? (12.01.2005)
- „Koch ins Bildungsloch“ / Streiks und Demos auch in Berlin und Bayern (21.11.2003)
- „Lucky“ Streik again? - kurzer Abschnitt zu Bayern am Ende des Artikels (04.11.2003)
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!