Praktikum oder WerkstudentenjobWas in einem guten Arbeitszeugnis steht
Grundsätzlich sollte man sich für jedes Praktikum und jeden (längeren) Werkstudenten-Job ein Zeugnis geben lassen. Ob ein Arbeits- oder Praktikumszeugnis aber wirklich gut ist, ist nicht immer leicht zu erkennen. Und was sollte alles Erwähnung finden? Wir geben eine kleine Übersetzungshilfe für übliche Umschreibungen, die man kennen sollte, um ein Arbeitszeugnis wirklich zu verstehen.
Auch wenn wir vor allem an Jobs und Praktika während des Studiums gedacht haben, für die ihr ein Arbeitszeugnis haben solltet, um dieses bei der Bewerbung auf einen Job nach dem Studium vorzuzeigen: Grundsätzlich sind alle folgenden Angaben selbstverständlich genau so auch für ein Arbeitszeugnis eines Vollzeitjobs gültig.
1. Kurz + knapp
Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, ist dein:e Arbeitgeber:in gesetzlich verpflichtet, dir ein schriftliches Zeugnis auszuhändigen – das gilt auch für Praktika oder Werkstudenten-Jobs. Ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis besteht jedoch nicht.
Im Zeugnis müssen deine Stammdaten enthalten sein – also dein Geburtstag und Wohnort –, deine Position und Funktion und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist eine Beschreibung deiner Aufgaben, deines Verantwortungsbereich, deiner Leistungen und Kenntnisse, aber auch eine Bewertung deines Sozialverhaltens. Schließlich ist noch eine Schlussformel üblich und eine handschriftliche Unterschrift.
Man kann ungefähr an den Formulierungen ablesen, welche Note ein Zeugnis hat. So bedeutet die Floskel „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ein sehr gut und wenn das „stets“ fehlt ist es ein gut. Ein „mit Leistungen waren wir stets zufrieden“ ist mit befriedigend zu übersetzen, während „seine Aufgaben erfüllte sie zu unserer Zufriedenheit“ ein ausreichend bedeutet. Wer „stets bemüht ist“ die Aufgaben zu erfüllen, wird mit mangelhaft bewertet – und wer „nach Kräften bemüht war“ erhält ein ungenügend.
Ein Arbeitszeugnis dokumentiert und bewertet deine Leistungen einer Arbeit oder eines Praktikums. Du kannst ein Zeugnis für spätere Bewerbungen nutzen, um deine Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen von einem ehemaligen Vorgesetzten bestätigen zu lassen. In den Anhang einer Bewerbung sollten insbesondere Zeugnisse von längeren und relevanten Arbeitsstationen Eingang finden.
2. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Als Arbeitnehmer:in hat man einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis (und zwar ab dem Zeitpunkt der Kündigung, damit man es bei folgenden Bewerbungsgesprächen nutzen kann!). Im § 109 der Gewerbeordnung heißt es dazu:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder doppeldeutige Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Das Zeugnis muss von einem dazu Berechtigten unterschrieben sein (i.a. der oder die direkte Vorgesetzte). Grundsätzlich ist ein qualifiziertes Zeugnis zu bevorzugen, gerade bei längerer Beschäftigung.
Ein Arbeitszeugnis muss außerdem explizit eingefordert werden. Die offizielle Frist beträgt 3 Jahre. Sie kann aber über eine Klausel im Arbeitsvertrag verkürzt werden. Dann sind das häufig 3 Monate.
Die Frist für ein so genanntes qualitatives Zeugnis mit Leistungsangaben und -bewertung kann aber auch schon ohne vertragliche Regelung bei gerade mal 6 Monaten liegen, nämlich dann, wenn dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nicht mehr zumutbar ist, sich an alle erbrachten Leistungen des ehemaligen Arbeitnehmers oder der ehemaligen Arbeitnehmerin in ausreichendem Maße zu erinnern. Bei einem Praktikum oder auch so manchem Werkstudentenjob solltest du in deinem eigenen Interesse mit der Bitte um ein Zeugnis schneller als sein, als die allgemeine gesetzliche Frist.
Ausgehändigt werden kann kann dir aber bis zu 3 Jahren eine Bestätigung, dass du im Unternehmen oder der Organisation innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Position inne hattest. Dann bekommst du statt einem qualifizierten nur ein sogenanntes einfaches Zeugnis.
Wer ein Arbeitszeugnis haben möchte, sollte also nicht zu lange zögern beim oder bei der Vorgesetzten Bescheid zu geben und das am besten schriftlich. Nach Bekanntgabe des Wunsches, ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, das Zeugnis innerhalb von 14 Tagen zu erstellen und zur Abholung bereitzustellen.
Zwischenzeugnis
Ein Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis existiert nicht. Es kann jedoch für Studierende in zwei Fällen Sinn machen, eine schriftlichte Beurteilung vor Jobende zu erbeten:
Erstens euer/eure Chef/in verlässt das Unternehmen bzw. die Abteilung, wo ihr schon eine längere Zeit gearbeitet habt. Oder zweitens ihr wechselt die Abteilung. In diesen begründeten Fällen solltet ihr hoffentlich nicht schief angeschaut werden.
3. Die wichtigsten Merkmale
Trotz der Regelung, dass ein Zeugnis „klar und verständlich“ sein müsse, ist das so eine Sache mit den Formulierungen. Gerade weil das Arbeitszeugnis wohlwollend geschrieben sein muss, hat sich mittlerweile eine standardisierte Sprache in den Zeugnissen durchgesetzt, die die Leistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers beschreibt.
Allerdings darf das Arbeitszeugnis keine Kopie eines anderen Zeugnisses sein, sonst muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ein neues ausstellen. Die folgenden Anmerkungen sollen Licht ins Dunkel der oberflächlich schön klingenden Formulierungen bringen und ihre wahre Bedeutung aufdecken. Nur so kann man erkennen, ob ein Arbeitszeugnis wirklich angemessen ist.
Aufbau eines Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis beginnt üblicherweise mit den Stammdaten, also Geburtstag und Wohnort der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, der Stellenbeschreibung und enthält die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dann wird ein Überblick auf die Aufgaben des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und seinen Verantwortungsbereich gegeben.
Im Anschluss an diese Beschreibung wird näher auf die Leistungen und Kenntnisse, aber auch zum Teil auf das Sozialverhalten eingegangen. Schließlich ist noch eine Schlussformel üblich.
Ein gutes Arbeitszeugnis sollte außerdem den offiziellen Kopf für den gewöhnlichen Schriftverkehr des Unternehmens oder der Organisation enthalten.
Am Ende folgt die Unterschrift des oder der Vorgesetzten.
© Verwendung und Druck unverändert und mit Kennzeichnung Studis Online erlaubt Noten wie in der Schule gibt es in einem Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht. Es gibt aber Formulierungen, die man fast wie eine Note (zumindest von Teilaspekten) lesen kann. Interessanterweise haben sich in der „Zeugnis-Sprache“ sogar grammatikalisch falsche Formen wie „vollste Zufriedenheit“ eingebürgert. Hier ein paar Beispiele (mit einer Entsprechung in Noten), natürlich muss das ganze Zeugnis stimmig sein, damit am Ende wirklich von einer entsprechenden Note die Rede sein kann. Für ein überdurchschnittliches Zeugnis darf es also nur der Note 1 entsprechende Formulierungen geben, keine der weiter unten angeführten Umschreibungen negativer Eigenschaften, keine Auslassungen und auch ein sehr guter Schluss. sehr gut / Note 1 gut / Note 2 befriedigend / Note 3 ausreichend / Note 4 mangelhaft / Note 5 Ungenügend / Note 6 Man sieht schon, dass es auf kleine Nuancen ankommen kann.4. Welche Formulierungen welchen Noten entsprechen können
Herr J. erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. oder
Wir waren mit seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden. oder
Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
Alternativ zu „stets" werden auch Steigerungen wie „immer" oder „jederzeit" verwendet.
Frau P. erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. oder
Frau P. erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Mit der Arbeit von Herrn K. im Bereich ... waren wir stets zufrieden. oder
Herr K. erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
Herr S. erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
Die Mitarbeiterin L. war stets bemüht ihre Aufgaben zu erfüllen.
Erläuterung: Mit dieser Formulierung wird angedeutet: sie war bemüht, aber hat es nicht geschafft. Noch schlimmer ist nur die folgende Formulierung, auch dort hat sich jemand bemüht.
Kollege X. war nach Kräften bemüht ...
5. Übliche Umschreibungen für (eher) negative Eigenschaften
Mißtrauisch macht es Personalchefs, wenn Nebensächlichkeiten oder Selbstverständlichkeiten betont werden. Beispiel: „Herr K. war stets pünktlich.“ Das deutet darauf hin, dass alles andere eher schlecht war. Dahingehend sollten die Aufgaben und die fachlichen Kompetenzen ihren Raum finden.
Je nach Beruf und Position sollten natürlich auch einige dafür wichtige Eigenschaften lobend herausgegriffen werden (z.B. Urteilsvermögen, Organisationsbegabung, Verhandlungsgeschick).
Was insbesondere für einige Akademiker*innen infrage kommt, wenn es Bestand der Tätigkeit war: die Führungskompetenzen. Aber auch die allgemeinen Sozialkompetenzen sollten deutlich aus dem Zeugnis hervor gehen.
Natürlich ist es auch schön, wenn besonderes Engagement und Erfolge in der Beurteilung explizit erwähnt werden.
Für manche negativen Eigenschaften und Vorwürfe haben sich u.a. die folgenden Umschreibungen eingebürgert. Sollte man eine solche in seinem Arbeitszeugnis finden, ist es angeraten, nochmals um eine Änderung zu bitten.
nicht-umgesetztes Fachwissen:
„um Verbesserungsvorschläge bemüht“nichts geleistet:
„gewissenhaft gearbeitet“erfolglos:
„im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt“leistungsschwach:
„mit großen Eifer an die Aufgaben“keine Eigeninitiative:
„alles ordnungsgemäß erledigt“angedeuteter Alkoholismus:
„Geselligkeit“große Klappe, nichts dahinter:
„verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen“Probleme mit dem Chef:
„toleranter Mitarbeiter“Sex mit KollegInnen:
„Einfühlungsvermögen“rechthaberisch/wichtigtuerisch:
„wußte sich zu verkaufen.“
6. Auf Auslassungen achten!
Wichtig ist auch, darauf zu achten, ob sich im Zeugnis nicht Formulierungen verstecken, die durch eine Aus-/Weglassung etwas ausdrücken.
Beispiel: „Herr L. zeigte ein einwandfreies Verhalten gegenüber den Kollegen.“
Was fehlt hier? Zum einen sollte auch hier ein „stets“ ergänzt werden (sonst ist es nicht so positiv). Viel entscheidender ist aber (wenn auch in anderen Sätzen im Zeugnis nichts dazu gesagt wird): Vorgesetzte sind nicht genannt. Das deutet wahrscheinlich an: Mit ihnen verhielt sich Herr L. nicht korrekt.
Darüber hinaus dürfen keine Schüsselqualifikationen fehlen, die für die jeweilige Tätigkeit wichtig sind, wie zum Beispiel Organisation und Sorgfalt oder Freundlichkeit zu den Kunden. Fehlen diese wichtige Qualifikationen, ist das ein Indiz dafür, dass der oder die Vorgesetzte eine schlechte Beurteilung in das Arbeitszeugnis schreibt.
7. Der (gelungene) Schluss im Arbeitszeugnis
Das Bundesarbeitsgericht hat zwar bereits am 20.02.2001 (9 AZR 44/00) entschieden, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine sogenannte Schlussfloskel gibt. Das BAG war der Ansicht, das Fehlen stelle keine Bewertung dar.
Es wird aber allgemein empfohlen, dass ein Zeugnis eine Schlussformel enthält.
Quiz: Welche Note steckt hinter folgenden Schluss-Formulierungen?
Befriedigend – 3
Ausreichend – 4
Gut – 2
Sehr gut – 1
Mangelhaft – 5
Ein sehr guter Abschluss wäre auch:
„Frau Y verlässt die Firma Q auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit.“
Ungünstige / Schlechte Schlussformeln
Eine Formulierung wie „Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.“ ist dagegen eher schlecht, sie wird oft so ausgelegt, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer seiner drohenden Kündigung nur kurz zuvorgekommen ist.
Auch wenn der zweite Satz „Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg.“ lauten würde, wäre das bedenklich. Es kann als „Bei uns hatte er keinen Erfolg, vielleicht ja in der Zukunft.“ gelesen werden. Gut wäre stattdessen: „Wir wünschen ihm weiterhin viel Erfolg“.
Ein Fehlen von Zukunftswünschen hinterlässt keinen guten Eindruck. Es ist ein 'sehr gut', wenn privat und beruflich weiterhin so viel Erfolg und alles Gute gewünscht wird. Wem nur viel Glück gewünscht wird, bekommt von seinen alten Vorgesetzten ein Mangelhaft ... und leider nicht viel Glück für den späteren Weg mitgegeben.
Was auch nicht im Arbeitszeugnis fehlen darf
Ein Arbeitszeugnis ohne Unterschrift einer oder eines Vorgesetzten ist nichts wert!
Die Unterschrift einer oder eines Vorgesetzten muss auf jeden Fall auf dem Zeugnis stehen.
Fehltage aufgrund von Krankheit dürfen nicht im Arbeitszeugnis stehen und der Grund für die Kündigung darf nur in Absprache mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin genannt werden.
Insgesamt ist es nicht von Vorteil, wenn ein Arbeitszeugnis zu positiv (!) geschrieben wird, also nur „zur vollsten Zufriedenheit …“ verwendet wird, da dies dem zukünftigen Arbeitgeber oder der zukünftigen Arbeitgeberin als etwas unglaubwürdig vorkommen könnte. Außerdem sollte nicht jedes einzelne Wort auf die Goldwaage gelegt werden und auch die eigene Wahrnehmung auf die Zeit des Jobs eine Rolle spielen.
Was kann ich tun, wenn Formulierungen im Arbeitszeugnis unpassend sind?
Sobald du das Arbeitszeugnis erhalten hast, solltest du es zügig prüfen.
Wenn Unstimmigkeiten im Arbeitszeugnis auftreten, dann nehme Kontakt mit deiner oder deinem Vorgesetzten auf. Natürlich liegt es an ihm oder an ihr, wie sie oder er deine Leistungen einschätzt. Aber es kann besonders bei kleinen Betrieben oder Organisationen ohne Personalabteilung auch vorkommen, dass ein Arbeitszeugnis durchaus wohlwollend gemeint sein soll, aber niemand die richtigen Formulierungen dafür kennt.
Frage in dem Fall einfach mal nach, ob deine Vorgesetzte oder dein Vorgesetzter, die Leistungen während des Arbeitsverhältnisses wirklich nur mit zum Beispiel „befriedigend" einschätzt. Stellt sich dabei heraus, dass es nicht so ist, lässt sich dann sicher schnell noch etwas machen.
Hat dein:e Vorgesetzte:r tatsächlich diese Wahrnehmung ist es natürlich sinnvoll, Argumente dabei zu haben, warum du deine Mitarbeit besser einschätzt. Vielleicht findest du ein offenes Ohr und kannst damit dessen oder deren Einschätzung von deinen Leistungen doch noch verbessern. Bei wichtigeren Arbeitsverhältnissen ist natürlich auch die Einschaltung eines Rechtsbeistands möglich, aber das liegt in deinem Ermessen.
Dasselbe gilt auch, wenn du das Gefühl hast, dass etwas wichtiges fehlt, wie eingesetzte Fähigkeiten oder wichtige und erfolgreiche Projekte. Zögere nicht bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin nachzufragen.
Die Bitte um Korrektur sollte innerhalb maximal eines halben Jahres erfolgen, aber am besten natürlich immer so zügig wie möglich.
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