VorstellungsgesprächWas du nicht verraten musst
Bei manchen Fragen darfst du die Antwort für dich behalten.
Eine Frage danach, ob du homosexuell, schwanger oder durchgeknallt seist, kannst du mit der Gegenfrage parieren, ob das Voraussetzung für den Job sei.
Bleibt es allerdings nicht nur bei einer derartigen – unerlaubten oder unschicklichen – Frage, so solltest du dir überlegen, ob du in einem Unternehmen mit solch einem Personalverantwortlichen überhaupt arbeiten möchtest. Im Allgemeinen deuten derartige – führende – Mitarbeiter:innen auf eine unangenehme Unternehmenskultur hin.
Unzulässige bzw. problematische Themen
Meist unzulässig sind Fragen nach:
Vermögensverhältnissen
Austritts- oder Kündigungsgrund im vorherigen Job
Heirat
Kinderwunsch
Schwangerschaft
Krankheiten
Parteizugehörigkeit
Öffentlichen Ämtern und Ehrenämtern
Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden
Gewerkschaftszugehörigkeit
Religionszugehörigkeit
Vorstrafen
Je nach Job und Branche gibt es Ausnahmen, bei denen der potentielle Arbeitgeber:in doch Fragen dazu stellen darf.
So musst du über Vorstrafen Auskunft erteilen, wenn sie für den potentiellen Job von Bedeutung sein könnten. Bist du z.B. wegen Trunkenheit am Steuer rechtskräftig verurteilt worden, dann musst du das bei einem Job, bei dem du selbst Auto fahren musst, auf Nachfrage zugeben. Nur über laufende Ermittlungen darfst du schweigen (denn hier gilt: Im Zweifel für die/den Angeklagte:n). [ArbG Münster, 3 Ca 1459/92]
Nach aktuellen Erkrankungen darfst du gefragt werden, wenn diese für die aufzunehmende Arbeit relevant sind. Das wäre der Fall, wenn der Interessent:in nicht in gleicher Weise einsatzfähig ist wie ein gesunder Kollege:in. Auch ansteckende Krankheiten dürfen nicht verschwiegen werden. Wenn sich aus der Erkrankung ergibt, dass du in absehbarer Zeit (auch nur zeitweise) arbeitsunfähig werden könntest, so musst du dies auf Nachfrage ebenfalls zugeben.
Darüberhinaus kann es je nach Arbeitgeber:in (Beispiel: kirchliche Einrichtung, Partei, Gewerkschaft) doch erlaubt sein, nach einzelnen der oben genannten Punkte zu fragen, so dass sich eine Antwort nicht vermeiden lässt. Als Bewerber:in bist du grundsätzlich verpflichtet, den Arbeitgeber:in über alle Umstände aufzuklären, die für den Abschluss des Arbeitsvertrags von Bedeutung sein könnten – sofern das für den Bewerber:in erkennbar ist.
Fragen nach den persönlichen Vermögensverhältnissen oder dem Kündigungsgrund im vorherigen Job sind aber nie angebracht und sollten eher Misstrauen gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber:in wecken. Ganz allgemein müssen Fragen, die gar keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis erkennen lassen, nicht beantwortet werden.
Geht es um eine Vertrauensposition (Geschäftsleitung, Assistenz der Geschäftsleitung), so kann der Arbeitgeber:in besondere Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit stellen.
Enttäuschungen vermeiden – mit offenen Karten spielen
Abschließend kann man noch den Rat geben, keine Dinge zurückzuhalten, von denen du ahnst, sie könnten für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein. Auch wenn der Arbeitgeber:in danach nicht fragt – wenn man schon zu Anfang etwas verschweigt, wie soll sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickeln? Also lieber gleich raus damit. Man hat nichts davon, wenn es deswegen später zu Enttäuschungen kommt, die zu einer Kündigung führen könnten.
- Vorbereitung
- Trotz Nervosität entspannt überzeugen
- Auftreten beim Vorstellungsgespräch
- Im Gespräch: Mögliche Fragen, mögliche Antworten
- Die Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch
Was man nicht verraten muss
Weitere Infos rund um die Bewerbung
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