VorstellungsgesprächMögliche Fragen – und gute Antworten
Vorstellungsgespräche finden immer häufiger online statt. Daher gibt es bei Studis Online natürlich auch die speziellen Tipps und Tricks für digitale Vorstellungsgespräche.
Ein Vorstellungsgespräch ist keine Einbahnstraße. Auch der bzw. die BewerberIn sollte die Gelegenheit nutzen, um eigene Fragen zu stellen. Klug gestellte Fragen unterstreichen, dass du dir Gedanken gemacht hast.
Du solltest keine Formulierungen pauken, sondern eher grobe Fragestellungen im Kopf haben. Wie aber schon im vorigen Artikel erwähnt, ist es nicht falsch, mit FreundInnen Gesprächs-Situationen zu simulieren.
Gerade wenn du an eine:n ungeübte:n InterviewerIn gerätst, solltest du schon für den Beginn des Gesprächs einige Fragen vorbereitet haben (siehe „Mögliche Fragen, die du im Bewerbungsgespräch stellen kannst“ weiter unten).
1. Auf welche Fragen im Bewerbungsgespräch sollte man vorbereitet sein?
Natürlich kannst du nicht auf alles vorbereitet sein – und musst das auch gar nicht. Auf einige „Standards“ solltest du dich aber einstellen.
Gerade für den Anfang des Gesprächs ist es auch sinnvoll, den eigenen Lebenslauf in Kürze darstellen zu können – ohne gleich in weitläufigen Erzählungen abzuschweifen.
Sehr gut ist es, wenn du dabei das Interesse an dem konkret angebotenen Job einfließen lässt und die eigenen Qualifikationen mit dem geforderten Leistungsprofil der Arbeitsstelle verbinden kannst.
Ein Grund mehr, vorher über den / die ArbeitgeberIn zu recherchieren. Denn es sollte auf jeden Fall erkennbar werden, dass du dich gerade für diesen Job interessiert.
Hast du Lücken im Lebenslauf, solltest du dafür eine Begründung haben – lieber ehrlich sagen (wenn es so war), dass du mal Urlaub machen wolltest, weil du damals ausgelaugt warst, als um den heißen Brei herum zu reden.
Gleiches gilt für ein langes Studium. Hast du z.B. „nebenbei“ ehrenamtliche Tätigkeiten ausgefüllt, kann das positiv bewertet werden – also nicht verschweigen!
Gern wird nach eigenen Schwächen und Stärken gefragt. Verzichte darauf, Schwächen zu nennen, die auch als Stärken interpretiert werden können: Ungeduld etwa oder Perfektionismus. Das ist inzwischen einfach zu abgedroschen.
Sei besser ehrlich, aber die Schwächen nicht zu sehr betonen und mildere sie dadurch ab, dass du ihnen wo möglich passende Stärken gegenüberstellst.
Ähnlich geartet ist die Frage nach Erfolgen und Misserfolgen. Wähle deine Erfolge nicht gerade aus Bereichen, die mit deiner zukünftigen Arbeit gar nichts zu tun haben (oder gar darauf hindeuten, dass du dich eigentlich für anderes als den Job interessierst).
Bei Misserfolgen kannst du aber natürlich ein wenig in solche Bereiche ausweichen. Trotzdem solltest du einen Bezug zur Arbeit herstellen können, um auch einen „Lerneffekt“ aus diesem Misserfolg aufzeigen zu können.
Einige Unternehmen (Banken, Behörden und natürlich wenn du in den Journalismus gehen möchtest) fragen das Interesse an Politik und Wirtschaft ab. Es ist gerade in der Bewerbungsphase sinnvoll, aktuelle Online-Medien zu lesen, um bei aktuellen Themen mitreden zu können.
Es reicht zunächst, wenn du zeigen kannst, dass du informiert bist. Äußere deine eigene Meinung nur vorsichtig, sofern du nicht dazu aufgefordert wirst. Es geht dabei nicht darum, dich zu verstellen, sondern auch, unnötige Missverständnisse zu vermeiden.
„Wo wollen Sie in fünf Jahren stehen?“ – Auch diese Frage wird von PersonalchefInnen immer wieder gestellt. Es geht den Fragenden dabei meist darum, zu sehen, ob du eigene Perspektiven entwickelt hast und ob diese sich mit denen des Unternehmens decken. Gerade bei verantwortlichen Positionen ist eine längerfristige Planung unabdingbar – der/die Kandidat:in für die Stelle sollte also zeigen, dass er/sie Pläne hat.
Meist gegen Ende des Gesprächs wird (nochmals) explizit Gelegenheit gegeben, eigene Fragen zu stellen. Dieses Angebot solltest du unbedingt nutzen und nicht als Anlass nehmen, das Gespräch als beendet anzusehen.
Die eine oder andere eigene Frage solltest du dir also für den Schluss aufbewahren. Es kann dazu hilfreich sein, Notizen während des Gesprächs zu machen. Einige Tipps für Fragen unabhängig vom Verlauf des Gesprächs finden sich weiter unten.
2. Was darf der bzw. die Arbeitgeber:in nicht fragen?
Bei manchen Fragen darfst du die Antwort für dich behalten …
Die Zeiten, in denen PersonalchefInnen die BewerberIn durch unangenehme Fragen unter Druck zu setzen versuchten, sind im Allgemeinen vorbei.
Solltest du dennoch an solch unangenehme GesprächspartnerInnen geraten, so bleibe am besten zunächst gelassen.
Eine Frage danach, ob du homosexuell, schwanger oder „durchgeknallt“ bist, kannst du mit der Gegenfrage parieren, ob das Voraussetzung für den Job sei.
Bleibt es allerdings nicht nur bei einer derartigen – unerlaubten oder unschicklichen – Frage, so solltest du dir überlegen, ob du in einem Unternehmen mit solch einem / einer Personalverantwortlichen überhaupt arbeiten möchtest. Im Allgemeinen deuten derartige führende Mitarbeiter:innen auf eine unangenehme – vielleicht sogar „toxische“ – Unternehmenskultur hin.
Meist unzulässig sind Fragen nach:
Vermögensverhältnissen
Austritts- oder Kündigungsgrund im vorherigen Job
Heirat
Kinderwunsch
sexueller Orientierung
Vorstrafen 1
Schwangerschaft
Krankheiten 2
Parteizugehörigkeit 3
öffentlichen Ämtern und Ehrenämtern 3
Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden 3
Gewerkschaftszugehörigkeit 3
Religionszugehörigkeit 3
Aber Vorsicht: Je nach Job und Branche gibt es Ausnahmen, bei denen der potentielle ArbeitgeberInnen bestimmte Fragen doch stellen dürfen. Wir haben die wichtigsten in der Liste gekennzeichnet und geben im Folgenden noch Erläuterungen. Die Ausführungen sind nicht abschließend, es kann weitere Sonderfälle geben.
1 So musst du über Vorstrafen Auskunft erteilen, wenn sie für den potentiellen Job von Bedeutung sein könnten. Bist du z.B. wegen Trunkenheit am Steuer rechtskräftig verurteilt worden, dann musst du das bei einem Job, bei dem du selbst Auto fahren musst, auf Nachfrage zugeben. Nur über laufende Ermittlungen darfst du schweigen (denn hier gilt: Im Zweifel für den / die Angeklagte:n). [ArbG Münster, 3 Ca 1459/92]
2 Nach aktuellen Erkrankungen darfst du gefragt werden, wenn diese für die aufzunehmende Arbeit relevant sind. Das wäre der Fall, wenn der / die Interessent:in nicht in gleicher Weise einsatzfähig ist wie ein:e gesunde:r Kolleg:in. Auch ansteckende Krankheiten dürfen nicht verschwiegen werden. Wenn sich aus der Erkrankung ergibt, dass du in absehbarer Zeit (auch nur zeitweise) arbeitsunfähig werden könntest, so musst du dies auf Nachfrage ebenfalls zugeben.
Kirchenzugehörigkeit als Kriterium?
Immer mehr Gerichtsurteile in den letzten Jahren (vgl. 8 AZR 501/14) sehen in einer von Arbeitgeber:innen gewollten Kirchenzugehörigkeit eine Diskriminierung für Bewerber:innen.
3 Darüber hinaus kann es je nach Arbeitgeber:in und Tätigkeit (Beispiel: kirchliche Einrichtung, Partei, Gewerkschaft) doch erlaubt sein, nach einzelnen der oben genannten Punkte zu fragen, sodass sich eine Antwort nicht vermeiden lässt. Als Bewerber:in bist du grundsätzlich verpflichtet, deine:n potentielle:n Arbeitgeber:in über alle Umstände aufzuklären, die für den Abschluss des Arbeitsvertrags von Bedeutung sein könnten – sofern das für den / die Bewerber:in erkennbar ist.
Fragen nach den persönlichen Vermögensverhältnissen oder dem Kündigungsgrund im vorherigen Job sind aber nie angebracht und sollten eher Misstrauen gegenüber dem / der zukünftigen Arbeitgeber:in wecken. Ganz allgemein müssen Fragen, die gar keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis erkennen lassen, nicht beantwortet werden.
Geht es um eine Vertrauensposition (Geschäftsleitung, Assistenz der Geschäftsleitung), so kann der / die Arbeitgeber:in besondere Anforderungen an deine Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit stellen.
Enttäuschungen vermeiden – mit offenen Karten spielen
Ein Rat noch dazu, was du nicht verraten musst: Es hat wenig Sinn, Dinge zurückzuhalten, von denen du ahnen kannst, sie könnten für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein. Auch wenn der / die Arbeitgeber:in danach nicht fragt – wenn du schon zu Anfang etwas verschweigst, wie soll sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickeln? Also lieber gleich raus damit. Du hat nichts davon, wenn es deswegen später zu Enttäuschungen kommt, die zu einer Kündigung führen könnten.
Wenn du selbst gute Fragen parat hast, kannst du neben einem hohen Interesse an der Stelle auch deine eigene Qualifikation unter Beweis stellen.
3. Mögliche Fragen, die du im Bewerbungsgespräch stellen kannst
Grundsätzlich solltest du „Warum“-Fragen vermeiden – das könnte nach Kritik klingen. Stelle stattdessen offene Fragen („Wer?“, „Was?“, „Wie?“), die nicht in einem Satz beantwortet werden können, sondern der Gesprächspartnerin oder dem Gesprächspartner – sofern gewünscht – Gelegenheit geben, ausführlicher zu werden.
Das Gespräch sollte nicht mit eigenen Fragen beginnen, nur bei Verständnisschwierigkeiten oder wenn es konkret passt, kannst du schon am Anfang Fragen einbringen. Unangenehm wäre es aber, wenn du gleich nach Urlaubsgeld oder Gleitzeit fragen würdest.
Eine Liste mit eigenen Fragen vorzubereiten zeugt nicht von Unsicherheit – im Gegenteil, es ist eher professionell. Bei der Vorbereitung dieser Fragen kannst du auch überlegen, welche Fragen sich vielleicht sogar schon vor dem Gespräch klären lassen. Gibt es diese Informationen auf der Website des Unternehmens, ist es zum Beispiel besser, diese bereits im Voraus zu recherchieren.
Vielleicht gibt es sogar Dinge, die das eigene Interesse an dem Job zunichte machen würden – wenn du sie schon vorher abklärst, sparst du dir, aber auch dem / der Arbeitgeber:in Zeit.
Folgende Fragen-Themen sind in der Regel unproblematisch – und werden oft von selbst von der / dem Gesprächspartner:in angesprochen:
Fragen zur Arbeitsweise (Anteil Einzel- oder Teamarbeit)
Wie sieht die Einarbeitungsphase und das onboarding aus? Welche Abteilungen lernst du kennen?
Wer sind weitere Vorgesetzte, Kolleg:innen, Mitarbeiter:innen?
Wie sieht der Arbeitsplatz aus? Kannst du ihn vielleicht besichtigen?
Welchen Handlungsspielraum hast du in der angestrebten Position?
Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen?
In welcher Form wird Weiterbildung unterstützt?
Sind Auslandseinsätze möglich / notwendig?
Gibt es die Möglichkeit für Home Office? (Wenn die Frage für dich wichtig ist.)
Nicht unbedingt im ersten Gespräch, aber natürlich vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages solltest du noch folgende Aspekte klären:
Höhe der Bezahlung, mögliche Sonderleistungen
Arbeitszeitregelung und Urlaub
Gibt es betriebliche Altersversorgung oder sonstige Versicherungsleistungen?
Wie sieht's mit Kantine oder betrieblichen Sportangeboten und sonstigen Vergünstigungen aus?
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Du solltest auf alle Fragen zu deinem Lebenslauf antworten können, jedoch ohne in lange Erzählungen abzuschweifen. Auch auf die Fragen, warum du dich ausgerechnet für diesen Job bei diesem / dieser Arbeitgeber:in interessierst, solltest du Antworten parat haben. Falls du Lücken im Lebenslauf hast oder sehr lange studiert hast, bereite dich auch auf entsprechende Fragen dazu vor.
Offene Fragen („Wer?“, „Was?“, „Wie?“), die nicht in einem Satz beantwortet werden können, sind empfehlenswert. Von „Warum?“-Fragen ist dagegen eher abzusehen.
Meist unzulässig sind Fragen nach Vermögensverhältnissen, Austritts- oder Kündigungsgrund im vorherigen Job, Heirat, Kinderwunsch, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Krankheiten, Vorstrafen, öffentlichen Ämtern und Ehrenämtern, Zugehörigkeit in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Parteien oder Religion. Aber Achtung: dabei gibt es Ausnahmen
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