Wahlprüfsteine HochschuleWahlen zum Landtag Sachsen: Was die CDU will
Im März ist im Sächsischen Landtag das Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung beschlossen worden. Damit ist eine Neuorganisierung der ZVS möglich und mit der entsprechenden Software auch eine verbesserte Vergabepraxis.
Die Vergabe sollte nach unserer Auffassung bei der ZVS auch weiterhin gebündelt werden. Allen Hochschulen sollte empfohlen werden, sich an dem neuen Vergabeverfahren zu beteiligen. Durch die Bereitschaft des Bundes zur Anstoßfinanzierung sollte dieses Ziel auch erreichbar sein.
2. Die gesicherte Studienfinanzierung ist ein entscheidender Punkt, um Menschen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten ein Studium zu ermöglichen. In Deutschland spielen hierfür Unterhaltsrecht und BAföG zusammen, nicht immer optimal. Welche Vorstellungen haben Sie in diesen Bereichen für eine Weiterentwicklung?
Das BaföG wurden 2008 geändert. Dabei wurden u.a. die geregelten Bedarfssätze der Empfänger von Ausbildungsförderung um 10% und die Freibeträge der Eltern um 8% erhöht. Die CDU steht zu diesen Anpassungen. Sachsen hat die Mehrausgaben von ca. 30 Mio. € geschultert.
Die Auswirkungen dieser Änderungen sollten erst einmal abgewartet werden, bevor über neue Anpassungen nachgedacht wird.
3. Es gibt die Idee, das Schüler-BAföG auszuweiten und insbesondere für SchülerInnen der Oberstufe auch dann eine Förderung zu ermöglichen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen können. Unterstützen Sie eine solche Ausweitung oder wie sind Ihre Vorstellungen, mehr Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien zu einer Hochschulzugangsberechtigung zu verhelfen?
Das bestehende BAföG wurde 2008 angepasst und aktualisiert. Eine Notwendigkeit, dieses auch auf Schüler auszuweiten, die noch zu Hause wohnen, wird seitens der Sächsischen Union zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen.
4. a) In Ihrem Bundesland gibt es bisher keine allgemeinen Studiengebühren, jedoch Gebühren bei einem Zweitstudium. Wollen Sie daran festhalten oder planen Sie Änderungen? Wenn Sie allgemeine Studiengebühren einführen wollen: Wie genau soll die "soziale Abfederung" aussehen, wie die Zweckbindung?
Eine Einführung von allgemeinen Studiengebühren wird von der Sächsischen Union nicht angestrebt. Das Sächsische Hochschulgesetz garantiert die Gebührenfreiheit für das Studium bis zum Master. Daran wird nicht gerüttelt.
An der in Sachsen erhobenen Zweitstudiumsgebühr soll auch in Zukunft festgehalten werden. Die Hochschuleinrichtungen werden zum Großteil aus Steuermitteln bezahlt, sodass deren Einsatz auch gegenüber der Bürger zu rechtfertigen ist.
4. b) In Ihrem Bundesland gibt es bisher keine allgemeinen Rückmeldegebühren. Soll das so bleiben oder nicht? Wieso?
Wir sind der Auffassung, dass dieser Punkt den Hochschulen in ihrer Finanzautonomie überlassen bleiben sollte.
5. Ist die Trennung in Fachhochschulen und Universitäten, gerade im Hinblick darauf, dass die inzwischen eingeführten Abschlüsse Bachelor und Master unabhängig von der Hochschulart gleichwertig sein sollen, noch zweckmäßig? Wenn ja, warum; wenn nein, was planen Sie stattdessen?
Eine Differenzierung zwischen Fachhochschulen und Universitäten wird es auch in Zukunft geben. Hierbei sind jedoch nicht der Name, sondern die Ausrichtung der Hochschule und deren Aufgabe ausschlaggebend. Ebenso ist der Bologna Prozess zu berücksichtigen. Beim Promotionsrecht, das bislang ein altes Recht der Universitäten ist, streben wir an, dieses Recht exzellenten Fachbereichen an Fachhochschulen nach individueller Begutachtung zu verleihen.
6. "Autonomie" ist ein Schlagwort der Hochschulreformen der letzten Jahre. "Demokratisierung" der Hochschulen dagegen nur noch selten. Wo legen Sie Ihre Schwerpunkte bei möglichen weiteren Änderungen der Hochschulgesetze Ihres Landes?
Echte Globalfinanzierung einschl. Personalverantwortung (Arbeitgebereigenschaft jedoch nicht Verbeamtung) auf der einen Seite und eine ausgeprägte Verantwortungsstruktur der Hochschule nach außen und innen - dies sind die Schritte, die wir angehen.
Letztere ist nur denkbar bei funktionierenden Selbstverwaltungsstrukturen - diese dürfen allerdings nicht nur von unten nach oben, sondern müssen genau so von oben nach unten gedacht werden. "Repräsentative Demokratie": Mit dem Sächsischen Hochschulgesetz ist man diesem Ziel ein ganzes Stück näher gekommen. Wir werden die Hochschulautonomie weiter vorantreiben bzw. stärken und setzen darauf, dass dies zu hoher Qualität in Forschung und Lehre führt. Daher werden wir uns für eine Fortführung des Hochschulpakts einsetzen und die Hochschullandschaft in Sachsen den Erfordernissen der Zukufnt entsprechend weiterentwickeln.
7. Ohne eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen ist gute Lehre nicht möglich. Darüber sind sich eigentlich alle einig. Trotzdem scheint es - egal in welchem Bundesland und unter welcher Regierung - nach wie vor nicht zu einem echten Durchbruch zu kommen. Gelder werden lieber für Leuchtturmprojekte ausgegeben (von denen nur wenige profitieren), die Forschung gestärkt (für Studierende ebenfalls kaum ohne Auswirkungen) und für die Lehre bleibt am Ende vielleicht ein kleiner Preis übrig. Was wollen Sie tun, damit es wirklich zu einer nachhaltigen Verbesserung kommt, sowohl was die bauliche, aber auch personelle Ausstattung angeht? Vor allem auch unter dem Aspekt, dass die Hochschulen heute teilweise schon fast sittenwidrige Löhne zahlen (vor allem bei studentischen Hilfskräften, Honorarprofessuren und vielen wissenschaftlichen Mitarbeitern).
Für uns in Sachsen steht der humboldtsche Gedanke einer exzellenten Lehre durch exzellente Forschung im Vordergrund. Daran werden wir festhalten. Es reicht nicht allein, dass jeder Studierwillige einen Studienplatz erhält, es muss vielmehr eine exzellente Ausbildung erfolgen. Dazu ist eine weitere Profilierung der Hochschulen notwendig, die wir u.a. durch ein konsequentes Verfolgen von entsprechenden Zielvereinbarungen erreichen wollen.
Die baulichen Anlagen der sächsischen Hochschulen werden seit Jahren Schritt für Schritt erneuert bzw. völlig neu gebaut. Hier sei u.a. auf den neuen Campus der Universität Leipzig verwiesen bzw. auf die vielen neu gebauten Fakultäts- bzw. Institutsgebäude in Sachsen.
Darüber hinaus hat der Freistaat Sachsen dank der Sächsischen Union eine einmalig hohe Investitionsquote im Doppelhaushalt 2009/2010, was zusammen mit dem Konjunkturprogramm II dem Hochschulbereich zu Gute kommt.
Bzgl. der Bezahlung an Hochschulen weise ich darauf hin, dass sie allein der Tarifautonomie der beteiligten Tarifparteien unterliegt und nicht dem Einflussbereich einer politischen Partei. Diese Mechanismen haben sich in der Vergangenheit als richtig erwiesen und werden auch in Zukunft nicht geändert.