Koalitionsvertrag unterzeichnetStudiengebühren in Hamburg bleiben
Erst der "Kleinkram"
Neben der Frage der Studiengebühren (dazu weiter unten ausführlich) sind im Koalitionsvertrag von CDU und GAL noch einige weitere Punkte aufgeführt, die Studierende direkt betreffen können.
Vieles bleibt allerdings vage. Wie z.B. "Die Kinderbetreuung und kinder- und familienfreundliche Infrastruktur an der Universität sollen verbessert werden." Was das wohl konkret bedeuten wird?
Interessant ist der Passus "Die Masterkapazitäten sind so zu gestalten, dass im Hinblick auf jeden Bachelorstudiengang ein Master erworben werden kann. Das kann auch in Form fächerübergreifender Master erfolgen." Daraus scheint zu folgen, dass im Prinzip jedeR Bachelor-AbsolventIn einen Master machen können soll. Beschränkungen durch Mindestnoten müssten also teilweise fallen, wenn auch nicht für alle Studiengänge.
Die "Reste" der früheren Universität für Wirtschaft und Politik (HWP), die in die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Uni Hamburg integriert wurde, sollen offenbar erhalten bleiben. Insbesondere soll die Zugangsmöglichkeit für 40% Nicht-Abiturientinnen und-Abiturienten "sichergestellt" werden, was in den letzten Jahren von verschiedener Seite immer wieder in Frage gestellt wurde.
Nachgelagerte Studiengebühren und alles wird gut?
Damit es schwarz auf weiss nachlesbar ist, hier zunächst die Vereinbarung von CDU und GAL zu Studiengebühren in ihrem Koalitionsvertrag:
Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die Hochschulen weiterhin zusätzliche Mittel benötigen, um die Qualität in Studium und Lehre maßgeblich zu verbessern.
Das bisherige System der Studiengebühren wird zum Wintersemester 08/09 abgelöst durch ein Modell, das durch folgende Punkte gekennzeichnet ist
Die Studiengebühren nach § 6b HmbHG werden ersetzt durch nachgelagerte Gebühren, die nach Ende des Studiums, unabhängig vom Erreichen eines Abschlusses, gezahlt werden müssen.
Ausnahmetatbestände werden radikal reduziert.
Die Rückzahlungspflicht ergibt sich bei Erreichen der Einkommensgrenze von 30.000 Euro brutto p.a. innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Verlassen der Hochschule.
Die Hochschulen erhalten Einnahmen in der jetzigen Höhe der Einnahmen aus Gebühren (rund 37 Mio. Euro).
Die Studiengebühren werden festgesetzt auf 375 Euro pro Semester.
Alle Semester, für die jemand eingeschrieben war, sind gebührenpflichtig.
Die personengebundene Zwischenfinanzierung soll z.B. durch WK oder KfW übernommen werden
Die anfallenden Zinsen werden durch die öffentliche Hand übernommen.
Für Studierende, die aktuell von Exmatrikulation bedroht sind, soll eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass das Studium weiter geführt bzw. wieder aufgenommen werden kann.
Klar geht aus dieser Vereinbarung hervor, dass zukünftig kaum noch Ausnahmen von den Studiengebühren bestehen werden und auch Studierende mit Kind, Behinderte u.a. grundsätzlich zahlungspflichtig sein werden – sofern sie später die Einkommensgrenze überschreiten.
Neben der Absenkung der Gebührenhöhe können sich die Grünen zwar zu Gute halten, dass zumindest bis zum Eintreten der Rückzahlungspflicht keine Zinsen anfallen und die Schulden nicht schon dadurch enorm anwachsen können, wie es bisher in Hamburg und allen anderen Bundesländern mit Studiengebühren der Fall sein kann.
Unklar ist allerdings noch, wie mit Eintreten der Rückzahlungspflicht weiter verfahren wird. Fallen ab diesem Zeitpunkt doch Zinsen an, wenn nicht auf einen Schlag zurückgezahlt wird? Ebenso unklar ist die am Ende angesprochene Lösung für Studierende, die von den bisherigen Studiengebühren betroffen sind, sie nicht gezahlt haben und von der Exmatrikulation bedroht sind. Oder gar schon exmatrikuliert wurden. Was vor allem an der HfBK der Fall ist. Die erste Exmatrikulation vom 17.7.2007 wurde zwar von der Hochschule zurückgezogen, es gibt aber neue Exmatrikulationen vom 13.2.2008. Wogegen allerdings ebenfalls eine Klage anhängig ist - Details beim AStA der HfBK.