Wahlprüfsteine HochschuleLandtagswahl Hessen: Was die CDU will
Der Vorwurf einer praxisfernen Ausbildung - insbesondere an den Hochschulen - ist in vielen Fällen längst überholt. Die Universitäten bemühen sich angesichts eines sich verschärfenden sowohl nationalen als auch internationalen Wettbewerbs zunehmend, den akademischen Nachwuchs praxisnah auszubilden.
Theoretisches Grundlagenwissen ist die Basis für eine erfolgreiche Praxis, die es im Berufsleben zu vertiefen gilt. Eine Abhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen, wie sie in diesem Kontext oft unterstellt wird, ist durch ein intensiveres Ausirchten der Studiengänge auf die spätere Berufsfähigkeit keine zwangsläufige Folge.
Reibungsverluste zwischen Studium und Beruf wollen wir auf einen Mindestmaß reduzieren. Die gute theoretische Fundierung ist ein Standortvorteil des deutschen Studiums, der unserer Ansicht nach bewahrt werden muss.
Was die Forschungsfinanzierung anbelangt, sind wir der Auffassung, dass - den Blick in die Zukunft gerichtet - ein großer Anteil aus öffentlichen Mitteln, gerade was die Grundlagenforschung angeht, bestritten werden wird. Eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Forschung entstünde erst dann, wenn die so genannte Auftragsforschung die gesamte Forschung dominieren würde.
2. Brauchen wir weiter eine Trennung in Fachhochschulen und Universitäten, gerade im Hinblick darauf, dass Bachelor und Master gleichwertig sein sollen, egal wo studiert wurde?
Die Debatte über die Zukunft von Universitäten und Fachhochschulen lässt sich auf folgende Formel verkürzen: wir wollen Gleichwertigkeit, aber keine Gleichartigkeit. Die Fachhochschule haben sich in der Vergangenheit vor allem durch ihr Angebot an praxisbezogenen Studiengängen ausgezeichnet.
3. Nach wie vor kommt es zu vielen Studienabbrüchen oder längeren Orientierungsphasen nach Abschluss des Studiums. Wie kann die Beratung von (zukünftigen) Studierenden, aber auch von Absolventinnen und Absolventen verbessert werden?
Studienabbrecher kosten den Staat nach aktuellen Berechnungen des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft 2,2 Milliarden Euro pro Jahr. In dieser vor kurzem bekannt gewordenen Untersuchung wurden die Studienabbrecherquoten an Fachhochschulen und Universitäten mit den jährlichen direkten Durchschnittskosten für einen Studienplatz an diesen beiden Hochschultypen und die gemittelte Verweildauer von Studienabbrechern in Beziehung zueinander gesetzt. Laut Stifterverband liegt der volkswirtschaftliche Gesamtverlust sogar noch höher, sofern die privaten Investitionen sowie das entgangene Einkommen der Studienabbrecher hochgerechnet würden. Der Stifterverband beziffert die Summe auf mehr als 7,6 Milliarden Euro!
Diese Verschwendung an Human- und Finanzressourcen ist gigantisch und muss gestoppt werden. Für die Beurteilung des Leistungspotentials des deutschen Hochschulsystems ist die Studienabbrechquote ein wesentlicher Indikator. Es darf uns nicht gleichgültig sein, dass - ausweislich der Studienabbruchstudie 2005 des Hochschul-informations-Systems - von 100 erstimmatrikulierten Studierenden 26 die Universität ohne Examen verlassen. Die Werthaltiqkeit eines Studiums muss in den Vordergrund rücken und wir benötigen deshalb eine Steigerung der Absolventenquote.
Wir als CDU Hessen wollen, dass sich die Hochschulen verstärkt diesen Aufgaben widmen: Studienabbrüche und lange Orientierungsphasen nach dem Studium verhindern, Beratungsangebote für die Studentinnen und Studenten verbessern. Die CDU-geführte Landesregierung hat sich diesen Aufgaben in der Vergangenheit bereits intensiv gewidmet, was sowohl im Hochschulgesetz als auch in den Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Hochschulen zum Ausdruck kommt. Auch die Einführung sozialverträglicher Studien beiträge, die in vollem Umfang an die Hochschulen fließen zur weiteren Qualitätsverbesserung der Lehr- und Studienbedingungen, trägt dieser Zielsetzung Rechnung.
4. Der Umbau der Studiengänge in Richtung Bachelor/Master hat zu vielen Irritationen geführt. So ist z.B. der Anteil derer, die ein Auslandssemester einplanen, in Bachelor-Studiengängen im Vergleich zum Diplom zurück gegangen - obwohl doch ein erklärtes Ziel der Reform mehr Internationalität und Mobilität ist. Auch ist noch offen, wieviele Studierende nach dem Bachelor einen Master anstreben werden. Inwieweit wollen Sie hier eingreifen - und dazu bundesweite oder auch europaweite Initiativen ergreifen?
Wir müssen die Hochschulen in ihrem Bemühen unterstützen, dass in die Studiengänge Auslandssemester in Kooperation mit Partnerhochschulen integriert werden; Auslandssemester dürfen zu keiner unbegründeten Verlängerung der Studienzeit führen. Es ist in erster Linie auf die Struktur der "neuen" Studiengänge zurückzuführen, dass ein endgültiger Hochschulwechsel während des Bachelorstudiums tendenziell seltener wird. In diesem Zusammenhang muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der Wechsel zum Masterstudium jeden Standortwechsel (Ort bzw. Land) erlaubt.
5. Halten Sie am BAföG fest, welche Verbesserungen können Sie sich dabei vorstellen bzw. welche Alternative schwebt Ihrer Partei vor? Oder sehen Sie die Zukunft eher in Studienkrediten? Warum?
Es besteht keinerlei Anlass, am Instrument BAföG zu rütteln. Die CDU bekennt sich eindeutig zu dieser Form der Ausbildungsförderung. Wie wollen das BAföG dort, wo es möglich und aus sachlichen Erwägungen angezeigt ist, im Interesse der Studierenden weiterentwickeln. Der im BAföG enthaltene Darlehensanteil macht dabei den Aspekt der Eigenverantwortung deutlich.
Das BAföG ist nun seit sechs Jahren nicht mehr erhöht worden. Deshalb ist es unserer Ansicht nach an der Zeit, das Gesetz den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Wir als CDU Hessen wollen alle Talente gewinnen und wir wollen ein Zeichen der Chancengerechtigkeit setzen. Die vorgesehene Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Freibeträge sind ein wichtiges Signal an die Studienberechtigten, durch Aufnahme einer Hochschulausbildung die Erwerbschancen deutlich zu erhöhen. Die BAföG-Erhöhung ist zudem ein wichtiger Schritt, um dem aufgrund der demographischen Entwicklung drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
6. Allgemeine Studiengebühren wurden in ihrem Bundesland vor kurzem eingeführt. Wollen Sie an den Gebühren festhalten oder sehen Sie Änderungsbedarf und in welcher Art?
Das vom Hessischen Landtag im Oktober 2006 verabschiedete Studienbeitragsgesetz ist sozial, ausgewogen und gerecht. Durch ein sozialverträglich ausgestaltetes Darlehensmodell ist sichergestellt, dass jeder junge Mensch unabhängig von seinen finanziellen Voraussetzungen studieren kann. Die Beiträge müssen erst nach Abschluss des Studiums und erfolgreichen Eintritt in das Berufsleben und auch nur bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen schrittweise zurückgezahlt werden. Für eine ledige, kinderlose Person liegt diese Einkommensgrenze beispielsweise bei 1.260 Euro netto monatlich, so dass weder von einer sozialen Selektion noch finanziellen Überforderung die Rede sein kann. Ziel der Einführung von Studienbeiträgen ist die weitere Qualitätsverbesserung der Lehr- und Studienbedingungen, wobei die Einnahmen in vollem Umfang - also ungeschmälert - an die Hochschulen gehen.
Studienbeiträge sind eine sinn- wie wirkungsvolle Investition in die persönliche Zukunft jedes einzelnen Studierenden. Dies um so mehr, als alle Studierenden ab diesem Semester von lehr- und studienqualitätsfördernden Maßnahmen profitieren werden. Der Studienbeitrag ist fair, er ist für Studierende finanzierbar und er ist sozial ausgewogen. Die CDU Hessen hat keinen Zweifel daran, dass er dazu beitragen wird, das angestrebte Ziel einer Verbesserung der Studienbedingungen und der Qualität des Studiums rasch und nachhaltig zu erreichen.
Änderungsbedarf am Gesetz ist für uns nicht ersichtlich. SPD und Grüne, die die Studienbeiträge abschaffen wollen, sind bis heute die Antwort schuldig, welchen Weg der Gegenfinanzierung sie einschlagen wollen. Diese Politik des "Wegduckens" ist nicht nur unverantwortlich, sondern in höchstem Maße unseriös. Dank erfolgreicher CDU-Wissenschaftspolitik bewegen sich die Ausgaben im Hochschulbereich heute auf Rekordniveau: Standen im Jahr 1998, dem letzten rot-grünen Regierungsjahr, lediglich 963 Millionen Euro zur Verfügung, ist der Etat auf mittlerweile knapp 1,2 Milliarden Euro angewachsen. Durch das Hochschulbauinvestitionsprogramm HEUREKA werden die Hochschulen zudem bis 2020 mit der bundesweit einzigartigen Rekordsumme von drei Milliarden Euro modernisiert.
7. Im internationalen Vergleich studieren in Deutschland immer noch verhältnismäßig wenige junge Menschen. Was wollen Sie tun, um diesen Umstand zu ändern?
Wir können zahlreiche Erfolge in unserem Bemühen aufweisen, den Hochschulstandort Hessen durch eine kluge und moderne Politik zu stärken.
Es war die CDU-geführte Landesregierung, die beispielsweise - wohlgemerkt als erstes Bundesland - dafür gesorgt hat, dass ein Hochschulzugang auch für Handwerksmeister und beruflich Qualifizierte möglich ist. Wir damit klare Anreize gesetzt und die Hochschulzugangsberechtigung sinnvoll ausgeweitet.
Laut Auskunft des Hessischen Statistischen Landesamts vom September 2007 brachte Hessen 2005 im Verhältnis zur Bevölkerung deutschlandweit die meisten Studienanfänger hervor! Die Quote in Hessen betrug 35,5 Prozent und lag damit um mehr als fünf Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt.
Was die internationale Vergleichbarkeit betrifft, bedarf es allerdings insofern der Relativierung, als wir in Deutschland eine hochqualifizierte Berufs- und Fachschulausbildung haben, die trotz aller Kritik ihresgleichen sucht.
8. Inwiefern halten Sie unser Bildungssystem für gerecht? Was ist Chancengrechtigkeit für Sie, was bedarf es hierfür?
Chancengerechtigkeit darf nicht erst in der Hochschule beginnen, sondern viel früher innerhalb des Bildungssystems. Jedes Kind muss seinen Begabungen entsprechend optimal gefördert und unabhängig von seinen sozialen Voraussetzungen beurteilt werden. Was die Hochschulpolitik betrifft, gilt: Jeder, der den Zugang zum Hochschulstudium erworben hat, kann in Hessen mit gleichen Chancen studieren.
9. In den letzten Jahren wurde allgemein verkündet, dass die Hochschulen mehr "Autonomie" erhalten sollen. Faktisch bezog sich das vor allem darauf, dass die Hochschulleitungen und externe Gremien wie ein Hochschulrat mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten - auf Kosten von demokratischen Gremien wie dem Hochschulsenat. Auch die Stimme der Studierenden wurde dadurch nicht gestärkt, sondern eher geschwächt. Was halten Sie von Selbstverwaltung und Mitbestimmung an und in Hochschulen? Planen Sie hier Veränderungen?
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir den Modernisierungskurs im Hochschulwesen konsequent fortgesetzt. Die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre werden dadurch verbessert. Den Hochschulen wird die Möglichkeit eingeräumt, die Regelungen Gesetzes zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004 in wesentlichen Teilen zu übernehmen. Dieses wird auf freiwilliger Basis zu einem von der Hochschule gewünschten Zeitpunkt nach entsprechenden Beschlüssen der Gremien geschehen. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen gestärkt. Voraussetzung ist der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Hessen, in welcher vor allem Finanzierungsfragen sowie das Studienangebot zu regeln sind. In einem gesonderten Vertrag erfolgt die Übertragung von Grundstücks- und Bauangelegenheiten, wenn bei der jeweiligen Hochschule die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Die Modellhochschule Darmstadt besitzt als "Hochschule der Selbständigkeit" ein bislang einzigartiges Maß an Eigenverantwortung und Unabhängigkeit. Profilbildung und Wettbewerb werden befördert.
Zum 01.01.2008 wird zudem die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt; sie bleibt Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Damit wird dem von einer breiten Mehrheit getragenen Wunsch der Hochschule Rechnung getragen. Durch die Vernetzung mit den in der Region Frankfurt ansässigen wissensbasierten Institutionen eröffnen sich breite Entwicklungsperspektiven. Zugleich bietet sich die Chance einer stärkeren Identifikation von Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten mit "ihrer" Universität. Die Wiederbelebung des Stiftungsgedankens bedeutet einen großen Schritt in Richtung internationale Exzellenz; die Universität Frankfurt war 1914 als erste Stiftungsuniversität Deutschlands gegründet worden und knüpft nun an diese Wurzeln an. Gremien für die institutionalisierte Mitwirkung von Stiftern sind zum einen der Stiftungsrat und zum anderen das Stiftungskuratorium. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit bleibt unangetastet, da eine Einwirkung von Stiftungsrat und Stiftungskuratorium auf akademische Angelegenheiten ausgeschlossen ist.
Die Einbeziehung aller Personen und Gruppen an den Hochschulen ist unserer Ansicht nach von elementarer Bedeutung. Sie ist nicht zuletzt deshalb erforderlich, um die Hochschule gemeinschaftlich voranzubringen.
10. Der Frauenanteil unter Studierenden liegt inzwischen bei fast 50%. Es gibt aber immer noch starke geschlechtsspezifische Unterschiede, welche Fachrichtung studiert wird (z.B. Elektrotechnik und Maschinenbau: nur um die 5% Studentinnen an Universitäten). Welche konkrete Maßnahmen planen Sie daher, um Frauen zu motivieren und zu unterstützen, besonders in den bisher eher "Männer-dominierten" Studienfächern ein Studium aufzunehmen?
Das, was die Politik durch das Setzen entsprechender Rahmenbedingungen beisteuern kann, um den Frauenanteil zu erhöhen, wird bereits getan. Durch den Aufbau eines MentorinnenNetzwerks an allen hessischen Universitäten und Fachhochschulen werden nicht nur die Studienanfängerinnen bei ihrer Studienwahl informiert, sondern insbesondere auch die Studentinnen in den Natur- und Technikwissenschaften unterstützt. Erforderlich ist vor allem ein Mentalitätswechsel.
11. Im wissenschaftlichen Mittelbau und bei C3- (und noch mehr bei C4-) Professuren ist schließlich ein geringer Frauenanteil offensichtlich - der sogar geringer ist als bspw. in der Türkei. Was wollen Sie unternehmen, damit mehr Frauen eine wissenschaftliche Karriere anstreben, um so letztlich auch zu mehr Professorinnen zu kommen?
Die CDU Hessen will den weiblichen akademischen Nachwuchs aktiv fördern. Dies soll unter anderem durch ein Mentorinnen-Programm geschehen. Wir brauchen mehr Wissenschaftlerinnen: gegenwärtig liegt der Frauenanteil bei Promotionen bei 39 Prozent, während es bei der Habilitation nur knapp 23 Prozent sind.
12. Was bedeutet Geschlechtergerechtigkeit für Sie, ganz allgemein und speziell im Kontext der Bildungspolitik?
Mit Hilfe des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wird die Durchsetzung von Chancengleichheit ermöglicht. Denn Geschlechtergerechtigkeit bedeutet zuallererst Chancengleichheit. Die europäische Entwicklung des "Gender Mainstreaming" ist eine Aufgabe, bei denen die Hochschulen Unterstützung verdienen.
13. Es entsteht inzwischen oft der Eindruck, dass das Finanzministerium die anderen Ressorts regiert. Sind Sie der Meinung, Bildungsreformen müssten "kostenneutral" umgesetzt werden und warum sehen Sie das so?
Klare Antwort: Nein! Die CDU-geführte Hessische Landesregierung ist der beste Gegenbeweis. Wie bereits ausgeführt, sind seit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 1999 massive Investitionen in die Bildung und Ausbildung erfolgt. Ausweislich der "Rahmenvereinbarung zur Sicherung der Leistungskraft der Hochschulen in den Jahren 2006 bis 2010" werden die Jahresbudgets von 2007 an innerhalb eines Korridors garantiert, der sich an der Steuerentwicklung orientiert. Zusätzlich gibt es vom Haushaltsjahr 2006 an ein Innovations- und Strukturentwicklungsbudget in Höhe von 15,3 Millionen Euro, das zur Förderung von Umstellungen und Schwerpunktbildungen in Lehre und Forschung sowie zur Förderung von Exzellenz zur Verfügung steht. Ab dem Haushaltsjahr 2007 werden die Hochschulen an der Steuerentwicklung nach Länderfinanzausgleich beteiligt: Das Hochschulbudget wird bei Absinken der Steuereinnahmen um maximal 1,5 Prozent abgesenkt; ein Budgetzuwachs bis maximal 1,5 Prozent erfolgt umgekehrt bei einem Anstieg der Steuereinnahmen.
Die CDU-geführte Landesregierung hat seit 1998 die Investitionen in den Hochschulbau von damals 65,5 Millionen Euro auf nunmehr 227,4 Millionen Euro (aktuelle Zahl für 2007) mehr als verdreifacht. Durch HEUREKA erfolgt eine weitere Anhebung dieser Fördersumme auf jährlich 250 Millionen Euro ab dem Jahr 2008. HEUREKA ist ein einzigartiges Programm, das den Standortausbau und die Gebäudemodernisierung vorantreiben wird. Mit den drei Milliarden Euro von HEUREKA steht damit im Zwölf-Jahres-Vergleich mehr als doppelt so viel Geld zur Verfügung, wie insgesamt von 1996 bis 2007 für Bauprojekte an den Hochschulen ausgegeben worden ist!
Mit LOEWE, einer Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz, stärkt Hessen die Forschungslandschaft nachhaltig. Den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen wird damit eine Schwerpunktbildung und intensivere Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft erleichtert. Die Innovationskraft kleinerer und mittlerer Unternehmen wird durch die Förderung von Verbundvorhaben mit den Hochschulen gestärkt. Im Anschluss an eine Anlauffinanzierung in Höhe von 20 Millionen Euro im Jahr 2008 und 50 Millionen Euro im Jahr 2009 soll die hessische Forschungslandschaft ab dem Jahr 2010 an mit einem Volumen von jährlich 90 Millionen Euro gefördert werden.
All diese Beispiele zeigen, dass die CDU dem Zukunftsthema Bildung - gerade auch was den Hochschulbereich betrifft - höchste Priorität beimisst.