Hoffnung für GebührengegnerInnenHessische Studiengebühren verfassungswidrig?
Hessen ist das einzige Bundesland, in dessen Landesverfassung Schul- und Studiengebühren Erwähnung finden. "In In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich." heißt es in § 59. Allerdings kann "ein angemessenes Schulgeld" erhoben werden, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet." Über die Interpretation des letzten Satzes wird der Hessische Staatsgerichtshof endgültig entscheiden.
Wie das Magazin DER SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, sich nun ebenfalls der Ansicht angeschlossen, das Gesetz können verfassungswidrig sein.
Das ist durchaus ein Erfolg, sollte allerdings auch nicht überbewertet werden. Denn die Landesanwältin wird traditionell von der Opposition im Landtag vorgeschlagen. Trotz aller Unabhängigkeit wird sie daher im Zweifel öfter auf Seiten der Opposition stehen. Wäre selbst sie schon dem Verfahren abgeneigt, wären die Erfolgsaussichten eher niedrig. So jedoch bleibt der Ausgang weiter offen.
Opposition und Regierung kommentieren erwartungsgemäß
Die SPD nutzt die Meldung, um sich nochmals als Gebührengegnerin zu profilieren. Da am 27. Januar 2008 Landtagswahlen anstehen, verknüpft sie es mit der Ankündigung, im Falle eines Wahlsieges die Gebühren innerhalb von 100 Tagen wieder abzuschaffen. Von Seiten der CDU wird dagegen angeführt, das Gebührengesetz sei "handwerklich sauber gearbeitet und außerordentlich sozialverträglich ausgestaltet". Daher sei das Gesetz auch verfassungsgemäß.
Die entscheidende Frage bleibt jedoch, ob die Gewährung eines Darlehens ausreicht, um auch von denjenigen Gebühren zu erheben, deren wirtschaftliche Lage aktuell nicht sonderlich gut ist. Dazu kommt auch, ob man die Eltern bei volljährigen Studierenden in diese Betrachtung überhaupt einbeziehen darf oder nicht. Man könnte bei beiden Punkten zum Schluss gelangen, dass Studiengebühren nur mit vielen Ausnahmen (oder gar nicht) erhoben werden dürften.
Es bleibt jedenfalls spannend und innerhalb der Regierung dürften – bei allem Beteuern, man sei nicht besorgt – so langsam die Alarmglocken läuten. Denn wenn der Gerichtshof am Ende gegen das Gesetz entscheidet, müssten alle Gebühren zurückgezahlt werden. Was viel Aufwand bedeutet – und eine peinliche Niederlage wäre. Vielleicht hätte die Regierung doch lieber das Ergebnis des Verfahrens abgewartet. Es wird allerdings mindestens bis Mitte 2008 dauern, bis es zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes kommt.
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