HochschulpolitikBaWü: Ab Wintersemester 40 Euro Verwaltungskostenbeitrag
Discount bei Rückmeldegebühren
Offenbar aus Angst, es könnte juristisch wieder Schwierigkeiten geben, sollen die neuen Verwaltungsgebühren nun statt ursprünglich geplanter 75 Euro doch "nur" 40 Euro im Semester betragen. Also sogar weniger, als die alten Rückmeldegebühren von 1997-99, die das Land auf Antrag zurückzahlen muss.
Allerdings behält das Land allgemeine Studiengebühren im Auge, vergleiche auch den nachfolgenden Abschnitt.
Klage gegen das Hochschulrahmengesetz
Baden-Württemberg will zusammen mit Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das Hochschulrahmengesetz klagen. Das HRG schließt allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester aus. Möglich sind allerdings Langzeitstudiengebühren - eine Klage deutet also klar auf weitergehende Pläne... Und nebenbei finden es wohl insbesondere Baden-Württemberg und Bayern doof, dass das HRG vorschreibt, dass eine Verfasste Studierendenschaft einzurichten ist. Damit würden die aktuell in diesen Bundesländern inoffiziell arbeitenden Studierendenvertretungen (offiziell dürfen sich die Studierendenvertretungen in BaWü und Bayern nur zu Kultur und Sport äußern und Sozialberatung machen, aber sich auch dabei keine politischen Äußerungen erlauben) deutlich gestärkt. Aber Studierenden sind ja böse ...
Die Klageschrift gegen das HRG soll der Dresdner Professor Degenhart vorbereiten. 1998 hat Degenhart bereits im auftrage der Sächsischen Staatsregierung ein Gutachten über die Vereinbarkeit eines HRG-Studiengebührenverbots mit dem Grundgesetz erstattet. Gleichzeitig stellte er die Frage als Hausarbeit im öffentlichen Recht. Dort erklärte er, dass er auch die Gegenposition für gut vertretbar halten würde. Es gab dann auch eine mit "gut" bewertete arbeit, die den Gegenstandpunkt vertritt.
Quellen
(neben der Tagespresse): BASIN-Mails, UNiMUT HD
Hintergrund, weitere Artikel bei uns
Offenbar aus Angst, es könnte juristisch wieder Schwierigkeiten geben, sollen die neuen Verwaltungsgebühren nun statt ursprünglich geplanter 75 Euro doch "nur" 40 Euro im Semester betragen. Also sogar weniger, als die alten Rückmeldegebühren von 1997-99, die das Land auf Antrag zurückzahlen muss.
Allerdings behält das Land allgemeine Studiengebühren im Auge, vergleiche auch den nachfolgenden Abschnitt.
Klage gegen das Hochschulrahmengesetz
Baden-Württemberg will zusammen mit Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das Hochschulrahmengesetz klagen. Das HRG schließt allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester aus. Möglich sind allerdings Langzeitstudiengebühren - eine Klage deutet also klar auf weitergehende Pläne... Und nebenbei finden es wohl insbesondere Baden-Württemberg und Bayern doof, dass das HRG vorschreibt, dass eine Verfasste Studierendenschaft einzurichten ist. Damit würden die aktuell in diesen Bundesländern inoffiziell arbeitenden Studierendenvertretungen (offiziell dürfen sich die Studierendenvertretungen in BaWü und Bayern nur zu Kultur und Sport äußern und Sozialberatung machen, aber sich auch dabei keine politischen Äußerungen erlauben) deutlich gestärkt. Aber Studierenden sind ja böse ...
Die Klageschrift gegen das HRG soll der Dresdner Professor Degenhart vorbereiten. 1998 hat Degenhart bereits im auftrage der Sächsischen Staatsregierung ein Gutachten über die Vereinbarkeit eines HRG-Studiengebührenverbots mit dem Grundgesetz erstattet. Gleichzeitig stellte er die Frage als Hausarbeit im öffentlichen Recht. Dort erklärte er, dass er auch die Gegenposition für gut vertretbar halten würde. Es gab dann auch eine mit "gut" bewertete arbeit, die den Gegenstandpunkt vertritt.
Quellen
(neben der Tagespresse): BASIN-Mails, UNiMUT HD
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