HessenStudiengebühren zurück?
In Hessen waren die Proteste gegen Studiengebühren in den letzten Monaten und Jahren oft stärker als in anderen Bundesländern. Insofern könnten auch die angestrebten Boykotte der Studiengebühren erfolgreicher als anderswo verlaufen.
Es kann daher gut sein, dass das Ministerium mit der Erklärung, bei einem Erfolg der Klagen gegen das Gesetz würden alle problemlos das Geld zurückbekommen, mögliche Boykotte erschweren will. Das Kalkül: Warum sollte jemand boykottieren (und das Risiko einer Exmatrikulation eingehen - so die Suggestion der Politik), wenn er doch einfach abwarten kann, was das Gericht entscheidet. Wenn es sich gegen Gebühren ausspricht - wunderbar. Wenn nicht, dann hätte doch auch ein Boykott nichts genutzt.
Boykott von Studiengebühren bleibt auf der Tagesordnung
Wer Studiengebühren ablehnt, sollte auf diese Suggestion jedoch nicht hereinfallen. Jedenfalls kann man die Erklärung des Ministeriums heute keinesfalls so werten, dass das Ministerium selbst Zweifel an seinem Gesetz bekommen hat und die Chancen für einen Erfolg der Klage gestiegen seien. Im Gegenteil: Das Ministerium hat den Hochschulen sogar versprochen, im Falle einer verfassungswidrigkeit der Gebühr die Gelder, die die Hochschulen bereits aus den erhofften Gebühren ausgegeben haben, zu erstatten.
Wie der Staatsgerichtshof entscheiden wird – ob gegen oder für Gebühren, kann niemand wirklich voraussagen – auch wenn die die Hoffnung auf einen Entscheid gegen allgemeine Studiengebühren nicht grundlos ist. Die Chancen, dass der Gerichtshof die Gebühren nicht bemängelt, ist aber auch nicht klein.
Überhaupt bleibt es immer eine politische Entscheidung, ob Gebühren eingeführt werden oder nicht. Die juristischen Auseinandersetzungen sind kein Ersatz für politische Diskussionen und Auseinandersetzungen.
Von daher sollten alle Studierende, die Gebühren ablehnen, sich auch an einem Boykott gegen Studiengebühren beteiligen, so er denn an ihrer Hochschule organisiert wird. Ein Risiko ist jedenfalls bis zur ersten Mahnung fast nicht vorhanden. Und ohne Mahnung (natürlich sollte der Hochschule die aktuelle Adresse vorliegen, damit diese einen auch erreichen kann – nicht Annahme hilft nicht!) kann nicht exmatrikuliert werden.
Selbst ein Widerspruch gegen die Gebühr kann sinnvoll sein
Würde die Klage an sich durchgehen, wäre ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid tatsächlich nicht nötig. Nur sollte das alle, die besondere Gründe für einen Widerspruch haben, nicht von einem begründeten Widerspruch abhalten. Denn sollte das Gericht die Gebühren nicht grundsätzlich kippen, könnten doch wiederum individuelle Gründe vorhanden sein. Die man aber eben vorbringen muss – und bei Nichtanerkennung in Form eines Widerspruches darlegen kann.
Erster Schritt wäre hier aber, die Befreiung von den Studiengebühren bei der Hochschule zu beantragen. Das kann im Falle von Behinderung, Kindererziehung, Krankheit oder anderen besonderen Härten durchaus zum Erfolg führen.