StudiengebührenIn Hamburg zahlt man später - oder gar nicht?
Auch in Hamburg soll das Studium ab Sommersemester mit Studiengebühren verbunden sein. Und genau so wie den anderen Bundesländern mit Studiengebühren wollte Hamburg ein Studienbeitragsdarlehen anbieten. Dieses ermöglicht es, die Gebühren erst nach dem Studium zu zahlen, wenn man hoffentlich schon eigene Einkünfte hat. Allerdings kommen dann neben den Schulden durch die Gebühren an sich auch noch Zinsen dazu.
Die anderen Bundesländer, die zum Sommersemester Gebühren neu einführen (Baden-Württemberg und Bayern), hatten die Details zu Darlehen, aber auch den Zahlungsmodalitäten der Gebühren an sich schon vor längerem vorgestellt. Hamburg hatte da offenbar noch organisatorische Probleme und meldete erst am 16. Januar Vollzug.
Es bestätigt sich nun auch, was schon länger spekuliert wurde: Die Studiengebühren werden nicht mit der Rückmeldung fällig sein, sondern erst Mitte Juni. Ein wenig überraschend ist aber, dass dies nicht nur zum Start so sein soll, sondern auch in Zukunft so bleibt. Demnach werden die Studierenden die Gebühren immer erst bis zum 15.6. bzw. 15.12. für das Sommer- bzw. Wintersemester bezahlen müssen.
Auch das Handling des Studienbeitragsdarlehen läuft anders: Es soll in Hamburg direkt an die Studierenden ausgezahlt werden (jeweils zum 1. Juni bzw. Dezember), die Studierenden können damit dann fristgemäß die Studiengebühr bezahlen. Zusätzlich sollen die Studierenden wählen können, ob sie von der KfW - die wie in Niedersachsen und Bayern die Auszahlung des Geldes übernimmt - tatsächlich 500 Euro oder auch weniger (bis 100 Euro - oder eben 0) haben möchten. Diese Wahlmöglichkeit gibt es nur in Hamburg - ist aber letztlich wenig wert.
Gar nicht zahlen: Später Zahlungstermin gut für Boykott?
Da noch lange nichts zu zahlen ist, können sich die Studierenden, die einen Boykott der Gebühren anstreben, mehr Zeit lassen, um die Masse der Studierenden zu erreichen. Das dürfte ein Vorteil sein - vor allem lassen sich Anfang des Sommersemesters, ohne Prüfungen im Nacken (wie sie jetzt zu Ende der vorlesungsfreien Zeit anstehen), vielleicht eher Studierende zu Protesten mobilisieren. Vor allem, wenn bis dahin tatsächlich ein Boykott an einer Hochschule in einem anderen Bundesland (Übersicht siehe hier) zustande kommt. Ohne Erfolge bei den anderen wird es dafür um so schwerer werden.
Laut einigen Presseberichten hat Wissenschaftsenator Jörg Dräger (parteilos) eindringlich vor einem Boykott gewarnt. Als Zitat wird "'Die Hochschulen werden die Konsequenzen daraus ziehen müssen, wenn die Gebühren nicht gezahlt werden'' genannt. Was diese Meldungen nicht erwähnen: Dräger hat auch (so bestätigte mir seine Pressesprecherin) darauf hingewiesen, dass eine Exmatrikulation erst nach einer Mahnung durch die Hochschule erfolgen könne. Panik vor einer direkten Exmatrikulation direkt nach Ablauf der Rückmeldefrist braucht also niemand zu haben (weder in Hamburg noch anderswo - das ist über all so).
Zinsen verhältnismäßig niedrig - Kappungsgrenze hoch
Die Zinsen für das Studienbeitragsdarlehen betragen zur Zeit 5,46% nominal - der niedrigste Wert aller Bundesländer mit Studiengebühren (siehe hier). Die Zinsen werden halbjährlich angepasst, eine genaue Voraussage der am Ende vorliegenden Schulden ist also nicht möglich - nur eine Obergrenze. Denn es wird garantiert, dass die Zinsen nicht über 7,5% nom. steigen werden.
Alle Bundesländer haben eine Kappungsgrenze festgelegt - also einen Betrag an Schulden, der nicht überschritten werden kann (zumindest bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt - meist den Beginn der Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens, danach können wieder Zinsen anfallen). Hierbei wird neben dem Studienbeitragsdarlehen und den bis dahin angefallenen Zinsen noch die Schulden aus dem BAföG-Staatsdarlehen eingerechnet. Für letzteres sind die Schulden auf 10.000 Euro beschränkt.
Da Hamburg eine Kappungsgrenze von 17.000 Euro festgelegt hat, werden die meisten Studierenden auch die Zinsen für das Studienbeitragsdarlehen voll zahlen müssen. D.h. statt wie bisher 10.000 Euro BAföG-Schulden (plus evt. zusätzliche BAföG-Schulden, wenn man die Regelstudienzeit überschreitet - diese zusätzlichen Schulden werden bei der Kappungsgrenze jedoch nicht berücksichtigt) kann man in Hamburg zukünftig 7.000 Euro Schulden mehr haben - dank Studiengebühren. Und nicht nur das: Die Kappungsgrenze gilt zu Beginn der Tilgungsphase. Danach können noch Zinsen dazukommen, die Rückzahlungssumme also sogar darüber liegen. Nur auf Grund dieser hohen Kappungsgrenze sind wohl auch die etwas niedrigeren Zinsen möglich.
Weitere Infos und Quellen