HochschulpolitikBaWü: Rückmeldegebühren von 1997/98 werden zurückgezahlt
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 19.3.2003 die Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt hatte, ist nun endlich klar, wie die Rückzahlung von statten gehen soll. Das Land verzichtet auf Rückzugsgefechte und zahlt auf Antrag die 1997/98 erhobenen Gebühren zurück. Und zwar an alle damals immatrikulierten Studierenden, egal welcher Hochschulart und egal, ob damals oder später Widerspruch gegen die gebühren eingelegt wurde. Obwohl die Immatrikulationsgebühren (also die Gebühren in gleicher Höhe wie die Rückmeldegebühren bei erstmaliger Einschreibung) nicht Teil der Klage waren, wird das Land auch diese zurückzahlen.
Leider werden keine Zinsen ausgezahlt, aber immerhin kann man bis Ende 2006 das geld zurückfordern - wobei es natürlich kein Grund gibt, solange zu warten ...
Es sollen die offiziellen Formulare verwendet werden. Diese sollen im Verlauf der nächsten Woche von den Hochschulen bereitgestellt werden, voraussichtlich auch im Internet. Wer schon eins der inoffiziellen Formulare verwendet hat, die manche Studierendenvertretung anbot, kann aber i.a. auch davon ausgehen, die Gebühren zu bekommen. Aus Karlsruhe höre ich von dortigen UStA: "Die Verwaltung wird unser Formular ebenso wie das eigene akzeptieren; den Verwaltung wurde nur "nahegelegt", die ASten/USten von einem einheitlichen Formular (ohne Zinsforderung, ohne Fristsetzung, ...) zu überzeugen."
Nachtrag 26.4.: Bei der LAK BaWü gibt's Links zu den Formularen der Hochschulen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erklärt in einer Presseerklärung vom 9.4.2003: "Die Rueckerstattung der Rueckmeldegebuehr erfolgt ueber den Gesamthaushalt des Landes. Die Etats der Hochschulen werden dadurch nicht belastet."
Betont werden sollte wohl auch, dass es ausschließlich um die Rückmelde- bzw. Immatrikulationsgebühren geht. Die Beiträge für das Studentenwerk oder gar die Langzeitstudiengebühren haben damit nichts zu tun.
Und um den "Schmerz" für die Landeskasse nicht zu stark ausfallen zu lassen (und weil (Studien-)Gebühren ja so toll sind ...), wird das Land wohl bald neue Gebühren einführen: Den "Verwaltungskostenbeitrag" von 75 Euro im Semester.
Hintergrund und Historie
Leider werden keine Zinsen ausgezahlt, aber immerhin kann man bis Ende 2006 das geld zurückfordern - wobei es natürlich kein Grund gibt, solange zu warten ...
Es sollen die offiziellen Formulare verwendet werden. Diese sollen im Verlauf der nächsten Woche von den Hochschulen bereitgestellt werden, voraussichtlich auch im Internet. Wer schon eins der inoffiziellen Formulare verwendet hat, die manche Studierendenvertretung anbot, kann aber i.a. auch davon ausgehen, die Gebühren zu bekommen. Aus Karlsruhe höre ich von dortigen UStA: "Die Verwaltung wird unser Formular ebenso wie das eigene akzeptieren; den Verwaltung wurde nur "nahegelegt", die ASten/USten von einem einheitlichen Formular (ohne Zinsforderung, ohne Fristsetzung, ...) zu überzeugen."
Nachtrag 26.4.: Bei der LAK BaWü gibt's Links zu den Formularen der Hochschulen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erklärt in einer Presseerklärung vom 9.4.2003: "Die Rueckerstattung der Rueckmeldegebuehr erfolgt ueber den Gesamthaushalt des Landes. Die Etats der Hochschulen werden dadurch nicht belastet."
Betont werden sollte wohl auch, dass es ausschließlich um die Rückmelde- bzw. Immatrikulationsgebühren geht. Die Beiträge für das Studentenwerk oder gar die Langzeitstudiengebühren haben damit nichts zu tun.
Und um den "Schmerz" für die Landeskasse nicht zu stark ausfallen zu lassen (und weil (Studien-)Gebühren ja so toll sind ...), wird das Land wohl bald neue Gebühren einführen: Den "Verwaltungskostenbeitrag" von 75 Euro im Semester.
Hintergrund und Historie