Rheinland-PfalzStudiengebühren für Nicht-Landeskinder auf Eis gelegt [Update]
Hauptgrund für den Stopp des Vollzuges des geplanten Gesetzes sei, dass im Rahmen des geplanten Hochschulpaktes zwischen Bund und Ländern Rheinland-Pfalz dem Land Zuschüsse für zusätzliche Studienplätze in Aussicht stehen. Dadurch habe sich "eine Änderung der Gesamtsituation ergeben, die noch nicht Anlass zur Entwarnung, wohl aber zur Entspannung gibt", sagte Wissenschaftsministerin Doris Ahnen einen Tag vor Beschluss des Gesetzes.
Der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass Rheinland-Pfalz bis 2010 rund 5800 zusätzliche StudienanfängerInnen aufnehmen soll. Es ist allerdings verwunderlich, wieso nun der Hochschulpakt als "Ausrede" dafür herangezogen wird, die geplante Landeskinderregelung zunächst doch nicht zu verwirklichen. So neu sind die Eckpunkte des Hochschulpaktes auch nicht, trotzdem war bis vor kurzem kein Zweifel der Regierung an der Landeskinderregelung zu erkennen. Und ein wirklicher "Vorteilsausgleich", den der frühere Wissenschaftsminister Zöllner (der vor kurzem von Rheinland-Pfalz nach Berlin gewechselt ist) gefordert hatte, um auf die Landeskinderregelung zu verzichten, ist der Hochschulpakt auch nicht.
Das Gesetz bleibt in der Schwebe
Aber wie auch immer: Erst einmal wird die geplante Landeskinderregelung nicht in Kraft treten. Stattdessen wurde das Gesetz am 07.12.2006 mit einer von der SPD-Fraktion eingebrachten Änderung beschlossen. Das In-Kraft-Treten wird daran geknüpft, dass die Regierung dazu eine Rechtsverordnung erlassen muss. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung durch den Landtag - was aber einfacher und schneller zu erreichen ist, als ein Gesetz komplett zu beschliessen.
Das Gesetz selbst bleibt damit in der Schwebe - potentiell unbegrenzt, denn ein Datum zu dem es automatisch ungültig würde (wie in manchen Bundesländern inzwischen für einige Gesetze üblich), ist nicht vorgesehen.
Für (zukünftige) Studierende, die - aus welchen Gründen auch immer - ihren Erstwohnsitz nicht nach Rheinland-Pfalz verlegen können, bleibt das beschlossene Gesetz wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen. Denn es kann relativ kurzfristig in Kraft gesetzt werden - wenn "zu viele" Studierende nach Rheinland-Pfalz kommen. Und was genau "zu viele" ist, hat natürlich niemand genauer definiert. Nur dass es 5800 mehr StudienanfängerInnen sein sollen, ist klar. Aber wären z.B. 6500 mehr schon zu viel?
Selbst wenn das Gesetz irgendwann zum Vollzug gebracht werden sollte, könnte es jedoch daran scheitern, dass die Landeskinderregelung verfassungswidrig ist. Ähnliche Regelungen in Hamburg und Bremen waren zumindest in erster Instanz gescheitert. Eine endgültige Klärung steht aus. In Hamburg wurden stattdessen allgemeine Studiengebühren eingeführt und das Gesetz daher nicht mehr vollzogen, was weitere Entscheidungen unnötig machte. In Bremen könnte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, was vielleicht mehr Aufschluss geben wird.
Von Seiten der CDU-Opposition und manch anderer Beobachter wird das Nicht-In-Kraft-Setzen aber auch schon als Aufgabe des Gesetzes interpretiert. Nur dass die SPD das jetzt noch nicht zugeben wolle.
- Hochschulpakt bietet neue Chancen für ein gebührenfreies Erststudium (Pressemitteilung Wissenschaftsministerium, 06.12.2006)
- "Landeskinderregelung" erst einmal auf Eis gelegt (Meldung auf rlp.de, der offiziellen Seite für Rheinland-Pfalz, verantwortet von der Landesregierung)
- Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 15/400)
- Änderungsantrag der SPD (hier ist das Nicht-In-Kraft-Setzen geregelt und die Tatsache, dass Gebühren für Externe frühestens zum WiSe 2007/2008 erhoben werden könnten, wenn das Gesetz doch noch in Kraft gesetzt würde, Landtagsdrucksache 15/557)
- Rheinland-Pfalz will Studiengebühren für Nicht-Landeskinder (Artikel bei Studis Online mit Hintergründen zu den Plänen, 01.11.2006)
- Studiengebühren in Deutschland - Übersicht (ständig aktualisiert)