StudiengebührenKlagen, nichts als Klagen
NRW: Erste Klagen sollen in diesen Tagen eingereicht werden
Mitte Oktober hatten viele Studierendenvertretungen in Nordrhein-Westfalen die Aktion "Wir holen Euch die Gebühren zurück!" gestartet (vgl. auch unseren Artikel dazu). Bisher mussten "nur" Erstsemester Studiengebühren zahlen - genau diese sollten mit der Aktion angesprochen werden. Ziel ist es, mittels Sammelklagen die Studiengebühren in NRW ganz oder zumindest teilweise zu stoppen. Da jede Hochschule für sich Gebühren beschließen musste, könnten neben allgemeiner juristischer Bedenken gegen das Landesgesetz teilweise auch lokale Verfahrensfehler den Ausschlag geben.
Da im Sommersemester alle Studierende zahlungspflichtig werden, sind auch diese aufgerufen, sich dann an der Aktion zu beteiligen. "Wir wenden uns jetzt verstärkt an die Studierenden, die erst ab dem nächsten Semester zahlen müssen. Diese sind wütend, weil sie noch zu anderen Bedingungen ihr Studium aufgenommen haben." kommentierte Patrick Schnepper, Koordinator der "Gebührenzurück"-Kampagne die Strategie.
Daniel Weber, ebenfalls Koordinator der Aktion, ergänzte: "Unsere Argumente gegen Studiengebühren sind in den letzten Monaten noch einmal auf erschreckende Weise bestätigt worden. Bei der Präsentation der Studierendenzahlen am 16. Oktober musste Minister Pinkwart zugeben, dass der Rückgang von mindestens 5,3 % bei den StudienanfängernInnen auch auf die Einführung von Studiengebühren zurückzuführen ist. Die Bundesagentur für Arbeit klagt darüber, dass viele sehr gute AbiturientInnen in Ausbildungsplätze drängen und qualifizierte Real- oder HauptschülerInnen keine Perspektive haben."
Hessen: Verfassungsklage gegen Studiengebühren
In Hessen sind Studiengebühren ebenfalls schon beschlossen (vgl. Hessen beschließt Studiengebühren). Zahlungspflicht wird aber erstmals im Wintersemester 2007/2008 bestehen. Bis dahin kann der einzelne Studierende nicht klagen.
Genau dieses Ziel - eine Verfassungsklage einzureichen - setzt sich die vor wenigen Tagen angelaufene Initiative. Sie wird von der Landes-ASten-Konferenz Hessen, sowie GEW und DGB Hessen getragen.
Auf der Webseite wird die Motivation für die Initiative kurz zusammengefasst:
- Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurden – vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an "allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen". Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sie sich solche leisten können. Die CDU-Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel. Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landeregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit etwa zu Gebühren für den Schulbesuch.
Der Start der Aktion hatte sich etwas verzögert, da ein solcher Weg zu einer Klage schon seit Jahrzehnten nicht mehr gegangen wurde. Es war daher für die InitiatorInnen gar nicht so einfach, herauszufinden, worauf alles geachtet werden muss.
Denn leider ist es nicht damit getan, dass die TeilnehmerInnen irgendwo unterschreiben. Nein, die Echtheit der Unterschrift muss von einer Behörde am Wohnort bestätigt werden. Ganz so einfach wird es also nicht, die nötige Zahl an UnterstützerInnen zusammen zu bringen. Aber ein Versuch ist es wert.
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