HochschulpolitikBaWü: Die Rückmeldegebühren sind tot - es lebe der "Verwaltungskostenbeitrag"
Mit den geplanten 75 Euro wären dies die höchsten Verwaltungsgebühren, die ein Land semesterweise von Studierenden einzieht. Bisher hatten außer Baden-Württemberg die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Niedersachsen Rückmeldegebühren eingeführt, die 52 Euro im Semester betragen. Da das Bundesverfassungsgericht sich nicht grundsätzlich gegen Gebühren ausgesprochen hat und nur das in Baden-Württemberg geltende Gesetz als grundgesetzwidrig verworfen hat, sind die Gebühren in den anderen Bundesländern wahrscheinlich nicht gefährdet. Und Baden-Württemberg kann ein "besser" formuliertes neues Gebührengesetz beschließen. Wenn es nach Frankenberg (Wissenschaftsminister in BaWü) geht, sollen die Gebühren schon im kommenden Wintersemester 2003/2004 erhoben werden - es ist also zu erwarten, dass der Gesetzesentwurf schon bald in den Landtag eingebracht wird.
Die Studierenden(vertreterInnen) in Baden-Württemberg sind verständlicherweise empört über die Pläne der Landesregierung. Jesko Splittgerber, Sprecher des Landes-ASten-Konferenz äußerte sich schockiert, "dass das Land trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine neue Gebühr einführt, auch über ihre Höhe". Die SPD-Abgeordnete Carla Bregenzer nannte die Pläne "unverschämt und lächerlich".
Inzwischen wird auch darum gerungen, wie die Rückzahlung der 1997/1998 erhobenen Gebühren erfolgen wird - und ob überhaupt. Der Prozessvertreter zweier klagender Studierender warnt vor "prozessualen Tricks", vor allem vor dem "Versuch, sich auf Verjährung der Rückforderungsansprüche zu berufen". Die SPD-Opposition versucht nun, sich bei den Studierenden durch die Forderung beliebt zu machen, dass sämtliche Rückmeldegebühren aus den Jahren 1997 und 1998 - insgesamt über 34 Millionen Euro - zurückgezahlt werden. Und zwar unabhängig davon, ob der/die Studierende Widerspuch oder Klage eingelegt hat.
Nachtrag 10.4.03: So läuft's mit der Rückzahlung
Die Uni Mannheim in Person des Rektors Hans-Wolfgang Arndt findet die neue Verwaltungsgebühr nicht so gelungen. Aber nicht etwa, weil er gegen Gebühren wäre. "Wir wollen selbst bestimmen können, welchen Studiengang wir zu welchem Preis anbieten können", ist seine Forderung. Und findet weiter, dass selbst 15000 Euro Studiengebühren für einen Informatik-Aufbaustudiengang nicht zu viel wären. Denn da wäre ja auch ein späteres Jahresgehalt von 75000 Euro zu erwarten. Dies ist dann doch hoch gegriffen ...
Hintergrund:
Die Studierenden(vertreterInnen) in Baden-Württemberg sind verständlicherweise empört über die Pläne der Landesregierung. Jesko Splittgerber, Sprecher des Landes-ASten-Konferenz äußerte sich schockiert, "dass das Land trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine neue Gebühr einführt, auch über ihre Höhe". Die SPD-Abgeordnete Carla Bregenzer nannte die Pläne "unverschämt und lächerlich".
Inzwischen wird auch darum gerungen, wie die Rückzahlung der 1997/1998 erhobenen Gebühren erfolgen wird - und ob überhaupt. Der Prozessvertreter zweier klagender Studierender warnt vor "prozessualen Tricks", vor allem vor dem "Versuch, sich auf Verjährung der Rückforderungsansprüche zu berufen". Die SPD-Opposition versucht nun, sich bei den Studierenden durch die Forderung beliebt zu machen, dass sämtliche Rückmeldegebühren aus den Jahren 1997 und 1998 - insgesamt über 34 Millionen Euro - zurückgezahlt werden. Und zwar unabhängig davon, ob der/die Studierende Widerspuch oder Klage eingelegt hat.
Nachtrag 10.4.03: So läuft's mit der Rückzahlung
Die Uni Mannheim in Person des Rektors Hans-Wolfgang Arndt findet die neue Verwaltungsgebühr nicht so gelungen. Aber nicht etwa, weil er gegen Gebühren wäre. "Wir wollen selbst bestimmen können, welchen Studiengang wir zu welchem Preis anbieten können", ist seine Forderung. Und findet weiter, dass selbst 15000 Euro Studiengebühren für einen Informatik-Aufbaustudiengang nicht zu viel wären. Denn da wäre ja auch ein späteres Jahresgehalt von 75000 Euro zu erwarten. Dies ist dann doch hoch gegriffen ...
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