HochschulpolitikHessen auf dem Weg zu Studiengebühren - trotz vieler Bedenken
Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetz in der Plenarwoche vom 4.-6. Oktober (also immer noch vor Vorlesungsbeginn). Bis dahin gibt es offenbar selbst aus Sicht der CDU noch einiges zu tun, wobei es dabei bleiben wird, dass das geplante Gesetz die bisher höchsten Studiengebühren (für Master-Studiengänge und Studierende aus nicht-EU-Ländern) ermöglichen soll.
Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren bleibt umstritten
Umstritten ist nach wie vor, ob Studiengebühren nicht grundsätzlich gegen die hessische Landesverfassung verstoßen. Dies dürfte erst vor Gericht endgültig zu klären sein. Immerhin hatte die CDU aber einen Gutachter gefunden - Prof. Pestalozza von der FU Berlin -, der es für möglich ansieht, Studiengebühren einzuführen. Er hatte allerdings einige Bedingungen genannt, die insbesondere das in jedem Fall notwendige Darlehen für die Studiengebühren erfüllen muss. Dass Gebühren möglich sind, wird durchaus auch von anderen JuristInnen geteilt (mit unterschiedlichen Ansichten, welche Randbedingungen notwendig sind). Genauso gibt es weiterhin JuristInnen, die Gebühren in Hessen grundsätzlich als verfassungswidrig ansehen. Es ist noch nicht klar, welche diese Meinung sich tatsächlich vor Gericht durchsetzen wird.
Selbst der Gebühren grundsätzlich nicht abgeneigte Pestalozza hatte in der Anhörung am 4. September starke Bedenken gegen den bisher vorliegenden Gesetzentwurf geäußert (nachzulesen hier [PDF-Datei]). Er ist offenbar der Ansicht, dass das Darlehen, mit dem ermöglicht wird, die Studiengebühren erst nach dem Studium zu bezahlen, zumindest zeitweise zinslos sein müsse. Offensichtlich sieht er diese Notwendigkeit für alle Studierenden während des Studiums als gegeben an. Zinsen dürften also erst ab Ende des Studiums erhoben werden - und auch da nur dann, wenn "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" gegeben ist.
Wissenschaftsminister Corts verteidigte während der zweiten Lesung im Landtag die Studiengebührenpläne und nannte sie einen "mutigen" und richtigen Schritt. Er kündigte an, dass Konsequenzen aus der Anhörung gezogen würden und es noch einen Änderungsantrag geben solle. Wie man später hörte, sollen Ausnahmen von der Verzinsung aber nur für BAföG-EmpfängerInnen gelten.
Klagen gegen das Gesetz sind sicher - es wird durchaus spannend sein, wie diese ausgehen werden.
Andere Details des Gesetzes sollen offenbar unverändert bleiben
Über den Grundsatzstreit, ob Gebühren in Hessen möglich seien, gerät teilweise etwas aus dem Blick, dass das Gesetz noch einige weitere "Besonderheiten" enthält, die auch unverändert beibehaltet werden sollen.
So ist es das erste Studiengebührengesetz, dass auch höhere Studiengebühren als die bisher üblichen 500 Euro vorsieht. Zunächst zwar "nur" optional (die Hochschulen sollen das selbst entscheiden können) für nicht-konsekutive Master und Studierende aus nicht-EU-Ländern. Ab 2010/2011 sollen die erhöhten Gebühren von 1500 Euro je Semester jedoch bei allen Master-Studiengängen möglich sein.
Schon aus Niedersachsen bekannt ist die Variante, dass die Studiengebühren steigen sollen, wenn das Studium "zu lange" andauert. In Hessen ist an um bis zu 400 Euro erhöhte Gebühren je Semester gedacht (d.h. für Langzeitstudierende könnte ein Semester dann 900 Euro kosten bzw. im Master-Studium sogar 1900 Euro).
Studierende haben protestiert - und werden das weiterhin tun
In Hessen waren die Proteste gegen Studiengebühren im vergangenen Sommersemester besonders lautstark. Selbst jetzt während der vorlesungsfreien Zeit gelang es, sogenannte ProtestKulturTage aus Anlass der zweiten Lesung des Gesetzes im Landtag zu organisieren. Am Tag der Lesung trugen Studierende ein über 200 Meter langes Protestbanner, das sich aus Logos der hessischen Asten, Gewerkschaften und zahlreichen weiteren BündnispartnerInnen zusammensetzte.
Der AStA-Vorsitzende der Frankfurter Universität Amin Benaissa wertete die ProtestKulturTage als vollen Erfolg: "Vier Tage Proteste während der Semesterferien hat Wiesbaden wohl noch nie gesehen. Das war eine gelungene Vorbereitung für die geplante dritte Lesung und einen wirklich heißen Herbst des Widerstandes."
Quellen, Hintergründe und weiteres Material
- Öffentliche Anhörungen des Landtages, weiter unten (4. September): Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung zum Studienbeitragsgesetz (Prof. Pestalozza äußert sich in Teil 5)
- "Nachbesserungen" bei Studiengebühren-Plänen in Hessen (Kommentar zu den schon vor der Anhörung angekündigten "Verbesserungen" des Gesetzes, 04.09.2006)
- Hessische Landesseite des studentischen "Übergebühr"-Webportals
- Bundesweit Gebührenboykott geplant (Pressemeldung Aktionbündnis gegen Studiengebühren, 31.08.2006)
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