HochschulpolitikHamburger Studiengebührenmodell: 2500 Euro im Jahr von Anfang an
Dräger hatte sich in der Vergangenheit schon durch Vorschläge "ausgezeichnet", von allen Studierenden an Hamburger Hochschulen, die nicht in Hamburg gemeldet sind, Studiengebühren zu erheben. Da das rechtlich fragwürdig ist und er ja weiter schön in den Medien bleiben will, beglückt er uns nun also mit einem neuen Modell. Wirklich neu ist es eigentlich gar nicht, nur die Details sind mal wieder etwas verändert.
Im Grundsatz lehnt es sich an Studiengebühren-Modellen wie z.B. denen des in aufgeklärten Studierendenkreisen berüchtigten Centrum für Hochschulentwicklung an. Grundgedenke ist, dass durch die Gebühren von bis zu 2500 Euro im Jahr eine Lenkungswirkung entsteht in dem Sinne, dass "gute" Hochschulen mehr Einnahmen haben, weil ja alle Studierenden dort hin wollen. Übersehen wird dabei z.B., dass doch die meisten eher in der Nähe ihres Heimatortes bleiben (gerade bei FHs), es mit der Lenkungswirkung also nicht so weit her ist. Dazu kommen diverse weitere Probleme mit solchen "Anreizen", die auch nach hinten los gehen können.
Die angebliche Sozialverträglichkeit soll dadurch erreicht werden, dass die Gebühren erst nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen. Trotzdem heißt das für Studierende ohne Elternhaus mit guter finanzieller Ausstattung, dass sie ihr Berufsleben mit Schulden beginnen. Das aktuelle Hamburger Modell soll angeblich im Schnitt zu Darlehensrückzahlungen von 8% des Einkommens über 12 Jahre führen. Nicht gerade unwesentlich.
Nebenbei scheint Hamburgs Wissenschaftssenator auch das BAföG abschaffen oder umgestalten zu wollen, denn das Darlehensmodell soll mehr Geld gewähren (6500 Euro im Jahr, in Ausnahmefällen - wie auch immer die definiert sein mögen - bis zu 8500 Euro), als es für die Studiengebühren notwendig ist. Allerdings auch weniger, als das heutige BAföG. Ein Grund mehr, das ganze mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Einziger Fortschritt im Vergleich zum BAföG: Das ganze Darlehen soll elternunabhängig gewährt werden.
Nicht vergessen sollte man jedoch: Aktuell sind alle Modelle, die Studiengebühren vom ersten Semester vorsehen, durch das aktuelle Hochschulrahmengesetz ausgeschlossen. Allerdings sind Klagen u.a. von Hamburg dagegen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Quelle: Bericht aus dem SPIEGEL 12/2003, nachzulesen im UniSPIEGEL ONLINE
Im Grundsatz lehnt es sich an Studiengebühren-Modellen wie z.B. denen des in aufgeklärten Studierendenkreisen berüchtigten Centrum für Hochschulentwicklung an. Grundgedenke ist, dass durch die Gebühren von bis zu 2500 Euro im Jahr eine Lenkungswirkung entsteht in dem Sinne, dass "gute" Hochschulen mehr Einnahmen haben, weil ja alle Studierenden dort hin wollen. Übersehen wird dabei z.B., dass doch die meisten eher in der Nähe ihres Heimatortes bleiben (gerade bei FHs), es mit der Lenkungswirkung also nicht so weit her ist. Dazu kommen diverse weitere Probleme mit solchen "Anreizen", die auch nach hinten los gehen können.
Die angebliche Sozialverträglichkeit soll dadurch erreicht werden, dass die Gebühren erst nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen. Trotzdem heißt das für Studierende ohne Elternhaus mit guter finanzieller Ausstattung, dass sie ihr Berufsleben mit Schulden beginnen. Das aktuelle Hamburger Modell soll angeblich im Schnitt zu Darlehensrückzahlungen von 8% des Einkommens über 12 Jahre führen. Nicht gerade unwesentlich.
Nebenbei scheint Hamburgs Wissenschaftssenator auch das BAföG abschaffen oder umgestalten zu wollen, denn das Darlehensmodell soll mehr Geld gewähren (6500 Euro im Jahr, in Ausnahmefällen - wie auch immer die definiert sein mögen - bis zu 8500 Euro), als es für die Studiengebühren notwendig ist. Allerdings auch weniger, als das heutige BAföG. Ein Grund mehr, das ganze mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Einziger Fortschritt im Vergleich zum BAföG: Das ganze Darlehen soll elternunabhängig gewährt werden.
Nicht vergessen sollte man jedoch: Aktuell sind alle Modelle, die Studiengebühren vom ersten Semester vorsehen, durch das aktuelle Hochschulrahmengesetz ausgeschlossen. Allerdings sind Klagen u.a. von Hamburg dagegen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Quelle: Bericht aus dem SPIEGEL 12/2003, nachzulesen im UniSPIEGEL ONLINE