StudiengebührenÜber 10.000 TeilnehmerInnen bei Demos - trotzdem Beschluss in Hamburg
Großdemo in Wiesbaden
In Hessen sind Studiengebühren noch nicht beschlossen und es ist nach wie vor umstritten, ob ein Studiengebühren-Gesetz nicht doch gegen die hessische Landesverfassung verstößt. Der seit der Verkündung der Studiengebührenpläne Anfang Mai (siehe Hessische Landesregierung will Studiengebühren ab Ende 2007) aufgeflammte Protest jedenfalls ist nach wie vor stark.
In Wiesbaden demonstrierten so heute je nach Quelle bis zu 10.000 Menschen gegen Studiengebühren und die Pläne der Landesregierung reguläre Lehrkräfte durch unqualifizierte, billigere Vertretungskräfte zu ersetzten. Die Demo wurde nicht nur von Studierenden organisiert, sondern wurden ebenso von Gewerkschaften, SchülerInnen- und Elternvertretungen unterstützt.
Die Proteste sollen weitergehen, für den 6. Juli ist bereits die nächste Demonstration angekündigt, dann in Frankfurt.
Tausende demonstrieren in Hamburg - Bürgerschaft beschließt Studiengebühren
In Hamburg war aus Anlass des vorgesehenen Beschlusses des Studiengebührengesetzes in der Bürgerschaft ebenfalls von verschiedenen Gruppen zu einer Demo aufgerufen worden. Hier beteiligten sich knapp 4000 Studierende und SchülerInnen an den Protesten. Am Rande der Demo kam es offenbar zu einem Schlagstockeinsatz gegen einen Studenten, der ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Unbeeindruckt von den Protesten hat die Hamburger Bürgerschaft mit den Stimmen der CDU das Studiengebührengesetz beschlossen. Damit ist Hamburg das fünfte Bundesland, dass Studiengebühren gesetzlich fixiert hat.
Details der beschlossenen Studiengebührenregelung in Hamburg
Zahlungspflicht besteht für alle Studierenden ab Sommersemester 2007. Keine Gebühren werden nur (was jedoch rechtzeitigt beantragt werden muss) von Studierenden mit Kind(ern) unter 14 Jahren und von Behinderten (sofern sich die Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt) erhoben.
Für die meisten Studierenden soll es die Möglichkeit geben, die Studiengebühren erst nach dem Studium zahlen zu müssen, dafür wird ein spezielles Darlehen angeboten werden. Dieses wird aber ausländischen Studierenden (jedenfalls wenn sie außerhalb der EU herkommen und auch keine BildungsinländerInnen sind) und allen über 35 nicht zugänglich sein. Auch bei einem langem Studium (i.a. ab dem 14. Hochschulsemester) gibt es kein Darlehen.
Wenn das Studiendarlehen inkl. Zinsen und die Darlehensschuld aus dem BAföG (gemeint ist hier jedoch nur das BAföG während der Regelstudienzeit, nicht BAföG, dass als Bankdarlehen gewährt wird) zusammen die Höchstgrenze von 17.000 Euro überschreiten, soll der die Höchstgrenze überschreitende Anteil des Studiendarlehens gestrichen werden.
Weitere Details zum Darlehen sind nicht gesetzlich festgelegt. Die Zinsen sollen jedoch "zur Zeit" bei unter 5% liegen, es soll bei Abschluss eines solchen Darlehen auch immer eine Zinsobergrenze garantiert werden.
Die Rückzahlung soll auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden können und beginnt 18 Monate nach Ende des Studiums. Wird netto weniger als 12.720 Euro verdient (Alleinstehende, für Kinder und EhepartnerIn erhöhen sich dieser Betrag), muss zunächst nicht zurückgezahlt werden.
Hintergrund: Stand der Dinge in Sachen Studiengebühren bundesweit (ständig aktualisierte Übersicht bei Studis Online