Es wird langsam spannendVerfassungsgericht verhandelt Studiengebührenverbot am 9. November
Der fzs wird als Sachverständiger während der mündlichen Verhandlung Stellung nehmen. Die Verhandlung wird im Rahmen der Tage der offenen Tür des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stattfinden.
Die Bundesregierung hat mit der Novelle die Einführung der Verfassten Studierendenschaften verpflichtend festgeschrieben und zudem Studiengebühren für das Erststudium weitgehend untersagt. Sechs Länder klagen gegen das Gesetz und fühlen sich in ihrer Kompetenz für den Hochschulbereich beschnitten. Das fzs-Vorstandsmitglied Colin Tück zeigte sich optimistisch: "Das Gericht wird einsehen müssen, dass Studiengebühren massive Auswirkungen weit über ein Land hinaus haben. Studierende brauchen Rechtssicherheit und soziale wie auch regionale Chancengleichheit. Deswegen brauchen wir ein bundesweites Verbot!"
Zusammen mit dem fzs haben sich auch das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, das Bündnis für Politik und Meinungsfreiheit und der Bund demokratischer WissenschaftlerInnen dafür ausgesprochen, die HRG-Regelungen beizubehalten bzw. besonders in Sachen Studiengebührenverbot noch auszuweiten. Während die klagenden Länder argumentieren, die Erhebung von Studiengebühren müsse im Ermessen der Länder liegen, zeigen Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz, dass Gebühren Auswirkungen weit über die Landesgrenzen hinaus haben: Aus Hessen sind hunderte Studierende ins benachbarte Mainz gewechselt, als Hessen Langzeitstudiengebühren einführte. "Die Novelle ist aber nur ein erster Schritt, denn sie lässt Ausnahmen wie etwa Studienkonten zu. Wir brauchen ein weitergehendes Verbot jeder Art von Gebühren. Studiengebühren betreffen nicht nur Studierende, sondern alle Hochschulangehörige. Sie sind aus bildungs- und wissenschaftspolitischen Gründen abzulehnen: Das Bildungsverhalten wandelt sich in Richtung kurzfristiger Verwertbarkeit. Dies ist gesamtgesellschaftlich nicht wünschenswert", argumentiert Torsten Bultmann, Geschäftsführer des BdWi.
Es geht nicht nur um Studiengebühren
In der Öffentlichkeit wird fast nur über den Aspekt Studiengebühren diskutiert. Die Klage richtet sich aber ebenso gegen die bundeseinheitliche Festschreibung der Verfassten Studierendenschaft. Baden-Württemberg und Bayern hatten diese Ende der 1970er-Jahre abgeschafft, manch andere Unions-geführten Ländern spielen mit dem gleichen Gedanken. "Nur eine autonome Studierendenschaft, die eigenständig Beiträge erheben und ohne Maulkorb agieren darf, kann eine durchsetzungsfähige Interessenvertretung sein", sagt aber z.B. Christine Scholz vom Vorstand des fzs.
In der Tat ist es fragwürdig, warum den Studierenden in den Süd-Bundesländern versagt wird, sich als Verfasste Studierendenschaft zu konstituieren. Die parallelel unabhängigen Strukturen, die dort stattdessen die (hochschul-)politische Arbeit machen, sind dadurch deutlich in ihrer Arbeit behindert. Was den Landesregierungen wohl recht ist, besonders demokratisch ist dieses Vorgehen aber nicht: Unliebsame Meinungen (die die Studierenden aus Sicht der dortigen Landesregierungen oft vertreten haben) durch solche "Tricks" zu behindern.
Das dauert!
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird auch nach dem ersten Verhandlungstag etwas Zeit vergehen, zur Zeit rechnet man damit, dass ein Beschluss Anfang 2005 (vielleicht im Februar) fallen wird. Man darf gespannt sein ...
Die Bundesregierung hat mit der Novelle die Einführung der Verfassten Studierendenschaften verpflichtend festgeschrieben und zudem Studiengebühren für das Erststudium weitgehend untersagt. Sechs Länder klagen gegen das Gesetz und fühlen sich in ihrer Kompetenz für den Hochschulbereich beschnitten. Das fzs-Vorstandsmitglied Colin Tück zeigte sich optimistisch: "Das Gericht wird einsehen müssen, dass Studiengebühren massive Auswirkungen weit über ein Land hinaus haben. Studierende brauchen Rechtssicherheit und soziale wie auch regionale Chancengleichheit. Deswegen brauchen wir ein bundesweites Verbot!"
Zusammen mit dem fzs haben sich auch das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, das Bündnis für Politik und Meinungsfreiheit und der Bund demokratischer WissenschaftlerInnen dafür ausgesprochen, die HRG-Regelungen beizubehalten bzw. besonders in Sachen Studiengebührenverbot noch auszuweiten. Während die klagenden Länder argumentieren, die Erhebung von Studiengebühren müsse im Ermessen der Länder liegen, zeigen Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz, dass Gebühren Auswirkungen weit über die Landesgrenzen hinaus haben: Aus Hessen sind hunderte Studierende ins benachbarte Mainz gewechselt, als Hessen Langzeitstudiengebühren einführte. "Die Novelle ist aber nur ein erster Schritt, denn sie lässt Ausnahmen wie etwa Studienkonten zu. Wir brauchen ein weitergehendes Verbot jeder Art von Gebühren. Studiengebühren betreffen nicht nur Studierende, sondern alle Hochschulangehörige. Sie sind aus bildungs- und wissenschaftspolitischen Gründen abzulehnen: Das Bildungsverhalten wandelt sich in Richtung kurzfristiger Verwertbarkeit. Dies ist gesamtgesellschaftlich nicht wünschenswert", argumentiert Torsten Bultmann, Geschäftsführer des BdWi.
Es geht nicht nur um Studiengebühren
In der Öffentlichkeit wird fast nur über den Aspekt Studiengebühren diskutiert. Die Klage richtet sich aber ebenso gegen die bundeseinheitliche Festschreibung der Verfassten Studierendenschaft. Baden-Württemberg und Bayern hatten diese Ende der 1970er-Jahre abgeschafft, manch andere Unions-geführten Ländern spielen mit dem gleichen Gedanken. "Nur eine autonome Studierendenschaft, die eigenständig Beiträge erheben und ohne Maulkorb agieren darf, kann eine durchsetzungsfähige Interessenvertretung sein", sagt aber z.B. Christine Scholz vom Vorstand des fzs.
In der Tat ist es fragwürdig, warum den Studierenden in den Süd-Bundesländern versagt wird, sich als Verfasste Studierendenschaft zu konstituieren. Die parallelel unabhängigen Strukturen, die dort stattdessen die (hochschul-)politische Arbeit machen, sind dadurch deutlich in ihrer Arbeit behindert. Was den Landesregierungen wohl recht ist, besonders demokratisch ist dieses Vorgehen aber nicht: Unliebsame Meinungen (die die Studierenden aus Sicht der dortigen Landesregierungen oft vertreten haben) durch solche "Tricks" zu behindern.
Das dauert!
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird auch nach dem ersten Verhandlungstag etwas Zeit vergehen, zur Zeit rechnet man damit, dass ein Beschluss Anfang 2005 (vielleicht im Februar) fallen wird. Man darf gespannt sein ...
- Quellen und Hintergründe
- fzs, ABS, PM und BdWi nehmen Stellung zur Verhandlung über 6. HRG-Novelle (Pressemitteilung vom 28.09.2004)
- Verhandlungen des Zweiten Senats am 9. und 10. November 2004 (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu der anstehenden Verhandlung)
- Übersicht Studiengebühren(pläne) in Deutschland (ständig aktualisiert)
- Definition Verfasste Studierendenschaft