Wahlprüfsteine HochschulpolitikAntworten der SPD Schleswig-Holstein
Bisher werden in Schleswig Holstein keine Studiengebühren oder Rückmeldegebühren erhoben. Wollen Sie daran festhalten oder planen Sie Änderungen auf diesem Gebiet?
Die Krise um die Uni Lübeck und die Überlegungen hinsichtlich der Schließung des Medizinstudienganges, zeigten bereits, dass Defizite in der Hochschulfinanzierung vorhanden sind. Welche Haltung nehmen Sie hierzu ein und welchen Entwicklungsbedarf sehen Sie in Bezug auf eine verbesserte Hochschulfinanzierung? Soll der Bund sich zukünftig wieder stärker in die Finanzierung einbringen; sollte dazu evt. auch das Kooperationsverbot gestrichen werden?
Die Hochschulen in Schleswig-Holstein sind derzeit nicht ausfinanziert. Angesichts der hohen Verschuldung des Landes und des Verschuldungsverbots, zu dem sich das Land in seiner Verfassung für die Zeit nach 2020 verpflichtet hat, wäre es fahrlässig zu versprechen, dass sich an dieser finanziellen Enge nach den Landtagswahlen etwas ändern wird.
Wir werden uns aber auch in Zukunft gemeinsam mit den Hochschulen auf Zielvereinbarungen und einen Rahmenvertrag verständigen, in denen das Land und die Hochschulen ihre gegenseitigen Verpflichtungen festlegen.
Wir wollen auch die Mittel der gemeinsamen Hochschulsonderprogramme von Bund und Ländern für Schleswig-Holstein voll in Anspruch nehmen. Wir fordern den Bund auf, mit den Ländern rechtzeitig zu einer gemeinsamen Finanzierung zu kommen. Wir wollen grundsätzlich mehr Kooperation in der Hochschul- und Forschungspolitik. Dazu muss auch das Grundgesetz so geändert werden, dass der Bund die Hochschulen dauerhaft unterstützen kann.
Wir haben frühzeitig Initiativen in den Landtag eingebracht, um das Kooperationsverbot aufzuheben. Dieser Position haben sich mittlerweile alle Parteien, die im Landtag vertreten sind, angeschlossen. Da die gleiche Diskussion auch in den meisten anderen Bundesländern läuft, sind wir sehr optimistisch, dass es in absehbarer Zeit zu einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes kommt und dass der Bund dann wieder mehr Möglichkeiten hat, den Ländern im Bereich der vorschulischen Bildung, der Schulen und der Hochschulen finanziell unter die Arme zu greifen.
Die Studienbereitschaft der Schleswig-Holsteinischen Schülerinnen und Schüler liegt unter dem Bundesschnitt, der wiederum ebenfalls unter dem Schnitt der EU-Staaten liegt. Welche Lösungsvorschläge haben Sie um wieder mehr Abiturienten in Ihrem Land zum Studium zu führen?
Deutschland und besonders Schleswig-Holstein brauchen mehr Fachkräfte mit Hochschulausbildung. Wir haben in der Regierungsverantwortung das schleswig-holsteinische Schulsystem unter den Gesichtspunkten des längeren gemeinsamen Lernens und der Inklusion weitgehend verändert. Wir erwarten uns davon auch den Effekt, dass mehr junge Menschen eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Die Gründung weiterer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen wird die Wege zu einer Sekundarstufen II-Schule für die meisten Schülerinnen und Schüler verkürzen und damit attraktiver machen.
Haben Sie bereits konkrete Pläne, die Sie verfolgen um mehr Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien zu einer Hochschulzugangsberechtigung zu verhelfen?
Wir gestalten die Bildungsangebote so, dass jeder und jede in Schleswig-Holstein den bestmöglichen Bildungsabschluss erreichen kann, unabhängig von der sozialen Herkunft, vom Geschlecht, von Hautfarbe oder Religion und Weltanschauung.
Dreh- und Angelpunkt der Studienfinanzierung ist und bleibt natürlich das BAföG. Wer studieren kann und will, darf nicht aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen davon abgehalten werden. Wir werden uns im Bundesrat für eine Verbesserung und einen Ausbau der BAföG-Förderung einsetzen
Aktuell wird der Bachelor-Abschluss für immer mehr Studierende zur Sackgasse, da es nicht genug Master-Studienplätze gibt. Wie stehen Sie zu der Umsetzung des Konzeptes der Bachelor-Master-Studiengänge in Deutschland? Welchen Entwicklungsbedarf sehen Sie auf diesem Gebiet?
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Studierenden, die den Bachelor mit Erfolg erworben haben, auch Zugang zu einem Master-Studiengang erhalten.
Die bisherigen Bachelor- und Master-Studiengänge müssen daraufhin evaluiert werden, inwieweit eine Entlastung der Studierenden möglich und im Hinblick auf den Abschluss vertretbar ist. Grundlage der Gestaltung unserer Studiengänge ist die Vereinbarung von Bologna. Sonderwege und Aufstockung der Inhalte oder Prüfungen, insbesondere durch Akkreditierungsauflagen, lehnen wir ab. Ein Dauermarathon von aufeinander folgenden Prüfungen darf nicht dazu führen, dass die Studierenden sich ausschließlich auf die gerade behandelten fachlichen Inhalte konzentrieren, statt auch einmal einen Ausblick auf andere Fachrichtungen zu werfen oder sich ehrenamtlich zu engagieren.
Mehr Betreuungsangebote und die Möglichkeit zum Teilzeitstudium, flexiblere Bachelor- und Masterstudiengänge und besondere infrastrukturelle Maßnahmen sowie Vorrechte von Studierenden mit Kindern bei der Wahl von Lehrveranstaltungen sollen auch Studium und Familie sowie Studium und Beruf besser vereinbar machen.
Was für eine Rolle soll Demokratie an der Hochschule nach Auffassung Ihrer Partei spielen? Haben Sie Konzepte für eine stärkere Demokratisierung der Hochschulen und wenn ja, welche? Wie soll insbesondere die Partizipation der Studierenden aussehen?
Wir sind in dem von uns mitbeschlossenen Hochschulgesetz weitergegangen als die meisten anderen Bundesländer. Bei uns war die Verfasste Studierendenschaft mit sehr weitgehendem Mandat nie in Gefahr. Daran halten wir fest. Dasselbe gilt für die Zusammensetzung der Hochschulgremien, bei denen wir im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen die Mitbestimmung der Studierenden und der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie nicht Professoren sind, umfassend durchgesetzt haben.
Wir haben uns deshalb auch dagegen ausgesprochen, den Hochschul- bzw. Universitätsräten eine zu große exekutive Kompetenz zu geben, die über die Beratungsfunktion hinausreicht.
Gibt es Vorhaben zur Weiterentwicklung der bestehenden rechtlichen Grundlagen zum BAföG und des Unterhaltsrechtes? Sollte Ihrer Meinung nach das BAföG und Unterhaltsrecht in Richtung einer vom Einkommen der Eltern unabhängigen Förderung geändert werden?
Das BAföG sollte regelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten der Studierenden angepasst werden. Gleichzeitig müssen die Elternfreibeträge so festgesetzt werden, dass auch tatsächlich jede und jeder, der auf diese Unterstützung angewiesen ist, sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann.
Wir treten nicht für eine elternunabhängige Förderung ein; das wäre weder mit der Haushaltslage des Bundes und der Länder noch mit sozialer Gerechtigkeit vereinbar.
Wie ist Ihre grundsätzliche Einstellung zu leistungsabhängigen Stipendien im Verhältnis zum BAföG?
Wir sind auf Bundes- und Landesebene gegen das Stipendiengesetz des Bundes eingetreten und haben uns dafür ausgesprochen, die dafür aufgewendeten Mittel beim BAföG zu bündeln. Es gibt eine große Zahl von Stipendienprogrammen, die sich an besonders leistungsstarke Studierende richtet. Diese bilden eine sinnvolle Ergänzung zum BAföG, bei dem es dabei bleiben wird, dass die Fördersätze vom Einkommen der Eltern abhängen und dass der Leistungsbezug durch die regelmäßigen Nachweise des erfolgreichen Studienverlaufs gesichert wird. Eine Umstellung auf Elitenförderung ist mit dem Ziel nicht vereinbar, die Zahl der akademisch qualifizierten Arbeitskräfte zu erhöhen.