Mehr Möglichkeiten für StudierendeDie Rückkehr der Verfassten Studierendenschaft in BaWü
35 Jahre nach der Abschaffung bei den meisten wieder herzlich Willkommen: Die Verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg
Die Verfasste Studierendenschaft (abgekürzt VS) ist die gesetzlich geregelte Selbstverwaltung der Studierenden. In den Landeshochschulgesetz bilden die Studierenden qua Zwangsmitgliedschaft (einzige Ausnahme: Sachsen-Anhalt, dort gibt es eine Austrittsoption für Studierende) die Studierendenschaft. Sie vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule, der Hochschulleitung und der Öffentlichkeit. Wie bei allen demokratischen Institutionen fühlen sich aber nicht alle immer gut vertreten – und seien es nur diejenigen, die Gruppen oder VertreterInnen gewählt haben, die schließlich in den entschiedenen Gremien keine Mehrheit erreicht haben. In einem gewissen Rahmen können die Studierendenschaften ihre Organe und Gremien selbst gestalten ("Satzungshochheit"), zur Finanzierung ihrer Aufgaben werden von den Studierenden Beiträge erhoben ("Finanzautonomie"). Umstritten ist seit jeher, zu welchen Themen sich die Studierendenschaften äußern können – Stichwort "Politisches Mandat" (oder sogar "Allgemeinpolitisches Mandat").
Aktuell bestehen in Deutschland in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern Verfasste Studierendenschaften. Die VS wurde in Baden-Württemberg 1977 abgeschafft – um den terroristischen Sumpf an den Hochschulen auszutrocknen. So jedenfalls drückte das der damalige Ministerpräsident Filbinger aus. Filbinger selbst war Mitglied in der NSDAP gewesen und als Richter bzw. als Ankläger während des zweiten Weltkriegs an vier Todesstrafen beteiligt. Die Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg wurde seinerzeit selbst vom CDU-nahen RCDS kritisiert und fand auch unter den ProfessorInnen viel Ablehnung, denn die hergestellte Verbindung zwischen RAF und Studierendenschaften erschien – selbst damals – den meisten stark daneben gegriffen.
Wird gegen die Wiedereinführung der VS geklagt werden?
Innerhalb der CDU Baden-Württembergs hat sich die Ablehnung der VS seit dem 1977 beschlossenen Universitätsgesetz, das die Abschaffung der VS umsetzte, so stark verankert, dass sie bis heute daran festhält und somit auch die nun geplante Wiedereinführung grundsätzlich ablehnt. Es wird möglicherweise sogar eine Klage gegen die Wiedereinführung erwogen. Die CDU-nahen Studierenden vom RCDS haben sich dieser Radikalposition (die sonst nur von der CSU in Bayern geteilt wird) sogar angenähert und wollen zwar eine Veränderung des 35 Jahre andauernden Zustands der ziemlich rechtlosen Studierendenvertretung, aber ohne die meisten Kernpunkte, die eine VS ausmachen. Aktuell sammelt der RCDS online Unterschriften gegen die VS, u.a. mit dem Argument, so den Zwangsbeitrag (wahrscheinlich um die 10 Euro/Semester) zu verhindern. Gleichzeitig hätte der RCDS jedoch gern an den 500 Euro Studiengebühren festhalten wollen ...
Selbst bei grün-rot spürt man ein gewisses Misstrauen gegenüber den Studierenden. Besonders deutlich wird es beim Punkt Finanzen, denn dort wird die Studierendenschaft gezwungen, einen Beauftragten für die Finanzen einzusetzen und zu bezahlen. Aber auch beim Punkt "politisches Mandat" und anderen Details ist der Entwurf nicht gerade weitgehend (zu den Details weiter unten). Offenbar hat das Ministerium große Angst davor, dass gegen die Wiedereinführung der VS geklagt werden könnte und glaubt, nur durch solche Einschränkungen das erfolgreich verhindern zu können. Mutig ist das nicht, eher vorauseilender Gehorsam vor einem erst einmal nur imaginierten Gegner.
Finanzautonomie mit Kontrolle
Gern wird den Studierendenvertretungen – wie kürzlich auch im UniSPIEGEL wieder – vorgeworfen, Geld zu verschwenden und daraus folgend oft die Existenz der VS als ganzes als unnötig oder gar schädlich dargestellt. Es ist unbestritten, dass es immer wieder Fälle von Geldverschwendung in ASten gegeben hat und das natürlich zu vermeiden ist. Wenn man aus diesen Vorfällen – die bei weitem nicht die Regel sind, schließlich gibt es hunderte von Hochschulen und damit Studierendenvertretungen in Deutschland – aber ableitet, dass die Existenz von Studierendenvertretungen verkehrt ist, müsste man wohl auch alle Parlamente und Regierungen auflösen. Denn leider ist Geld-Verschwendung nun wirklich keine Spezialität der Studierendenvertretungen, sondern überall anzutreffen, wo Menschen größere Mengen Gelder verwalten. Dazu kommt noch, dass manche "Verschwendung" nur aus Sicht des politischen Gegners eine Verschwendung ist.
Der aktuelle Gesetzesentwurf jedenfalls sieht vor, dass die VS auf eigene Kosten einen Beauftragten für die Finanzen einzusetzen hat. Dieser muss die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst haben und darf kein Student sein. In keinem anderen Bundesland gibt es eine derartige Auflage. Wenn es denn bei einzelnen ASten in der Vergangenheit zu "Skandalen" mit dem Haushalt kam, dann in der Regel weniger wegen fehlendem Überblicks oder formaler Fehler, sondern wegen politisch gewollter Ausgaben, deren Sinn von mehr oder weniger Studierenden bzw. gewissen Medien bezweifelt wurde. Und genau dies kann ein Beauftragter für die Finanzen im Grund nicht verhindern, da er ja nicht die politische Legitimation zu prüfen hat, sondern lediglich, ob Geld in ausreichendem Umfang vorhanden ist und der Haushalt für bestimmte (in der Regel ja nicht 100% genau beschriebene) Aufgaben Gelder vorsieht. Andererseits kann er im schlimmsten Fall durchaus doch als Bremser wirken, wenn er Ausgaben zurückhält mit der Begründung, der Haushalt sehe diese so nicht vor.
Das Wissenschaftsministerium betonte zwar auf unsere Anfrage, "der Beauftragte für den Haushalt [sei] also kein "Aufpasser" der Hochschule, sondern untersteht den Organen der Studierendenschaft." Vorher schreibt das Ministerium jedoch: "Die Freiheit der Studierendenschaft bedeutet jedoch auch ein hohes Maß an Verantwortung. Zur Gewährleistung dieser Verantwortung enthält das Gesetz einige Vorgaben. Die Regelungen zum Haushalt und der Aufsicht stellen sicher, dass die von der Studierendenschaft eingenommenen Beiträge ordnungsgemäß eingesetzt werden." Dann hat das eben doch etwas von einem Aufpasser.
Relative Satzungshochheit
Am liebsten wäre es manchen studentischen AktivistInnen, wenn es in Sachen Organisation der VS am besten gar keine Rahmenbedingungen geben würde. Dann wären bspw. absolut basisdemokratische Modelle möglich oder es müsste keine Einzelperson die/der Vorsitzende sein, sondern dieses Amt könnte auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden. So ist es aber praktisch in keinem Bundesland – und natürlich auch nicht im "Ländle". Zusätzlich ist die Satzung durch das Rektorat / den Vorstand der Hochschule zu genehmigen. Diese Einschränkung ist einmal mehr Zeichen eines gewissen Misstrauens. Eine Satzung, die den Ansprüchen des Gesetzes nicht genügt, könnte von jedem Studenten per Klage vor Gericht angegriffen werden, es wäre also keine explizite Kontrolle notwendig. Andererseits sollte man auch nicht vergessen, dass die Ablehnung einer Satzung durch den Vorstand der Hochschule nicht das Ende ist. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es zum Thema Rechtsaufsicht: "Soweit der Vorstand der Hochschule zu Unrecht gegenüber der Studierendenschaft einschreitet, kann neben der Möglichkeit verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes der Studierendenschaft auch die Rechtsaufsicht des Wissenschaftsministerium gegenüber der Hochschule tätig werden."
Für den Fall, dass die Studierenden es nicht rechtzeitig schaffen, eine eigene Satzung zu verabschieden (das Prozedere dieser Beschlussffasung muss zwangsläufig vorgeschrieben sein), tritt eine Art "Mustersatzung" in Kraft. Diese ist naturgemäß recht "gewöhnlich".
Kein allgemeinpolitisches Mandat
Seit jeher umstritten ist die Frage des "politischen Mandats" der Studierendenschaft. Da die Studierenden qua Zwangsmitgliedschaft Teil der VS sind, wurde von diversen JuristInnen das Konstrukt entwickelt, dass die VS sich nur zu Fragen äußern dürfe, die "hochschulpolitischen Bezug" hätten. Immer wieder wurden ASten verklagt, ihr Mandat überschritten zu haben und mussten tatsächlich z.T. auch beträchtliche Strafen zahlen bzw. Schriften vernichten oder Veranstaltungen nicht durchführen. Das Problem ist jedoch, dass die Grenzziehung immer eine relative bleibt. Ist es z.B. legitim, mit Wohnungslosen-Initiativen zusammenzuarbeiten, weil Wohnungsnot auch Studierende betreffen kann? Darf ein AStA keine Vorschläge zur Einsparung im Bundeshaushalt machen oder auch für eine Steuererhöhung, um Finanzierungsmöglichkeiten für eine bessere Studienfinanzierung zu zeigen?
Leider ist es in der Tat wohl immer noch herrschende Lehre unter JuristInnen (auch wenn es – wie fast überall – auch abweichende Meinungen gibt), dass es eine Einschränkung geben müsse. Diese wird interessanterweise aus § 2 Absatz 1 Grundgesetz abgeleitet ("Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."). Argumentiert wird, wenn die VS zu Dingen Stellung nimmt, die nicht von ihrem angenommenen "hochschulpolitischen Mandat" gedeckt sind, würde das Persönlichkeitsrecht einzelner Zwangsmitglieder beeinträchtigt. Dabei vertritt die VS (oder jede Institution, in der man "Zwangsmitglied" ist, also bspw. auch Deutschland als ganzes) zwangsläufig auch im Rahmen ihres Mandats Dinge, die Einzelne so nicht vertreten. Was aber auch in Ordnung ist, solange die Entscheidungen auf demokratische Weise getroffen wurden. Warum daher die VS nicht auch demokratisch entscheiden darf, zu was und in welcher Weise sie Stellung nehmen will, bleibt ein juristisches Konstrukt, dass man durchaus auch in Frage stellen kann.
"Nebenbei" führt diese Einschränkung sogar dazu, dass die Studierenden – wenn man so will – zu mehr Egoismus gezwungen werden. Denn wenn sie sich damit beschäftigen, wie sich eigene Forderungen auf andere Gruppen auswirken könnten und dies berücksichtigen (oder sich gar Forderungen anderer zu eigen machen) – verletzten sie da nicht schon ihr Mandat?
Schade jedenfalls, dass das Wissenschaftsministerium sich hier hinter der "ständigen Rechtsprechung von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht" versteckt. Es schreibt uns: "Eine noch großzügigere Formulierung würde zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. Dies könnte zur Folge haben, dass die Einführung der Verfassten Studierendenschaft mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg insgesamt als verfassungswidrig angesehen würde. Damit würde keine Rechtsgrundlage für eine Verfasste Studierendenschaft mehr bestehen. Um dies zu vermeiden, müssen die verfassungsrechtlichen Vorgaben sehr genau beachtet werden."
Dabei sind die "verfassungsrechtlichen Vorgaben" letztlich juristische Interpretationen, aber keineswegs auf ewig in Stein gemeißelt. Denn in einer immer komplexeren, aber auch immer vernetzeren Welt leuchtet vielleicht auch einmal JuristInnen ein, dass manche juristische Konstrukte der Vergangenheit nicht mehr zu den aktuellen Lebensrealitäten passen.
Noch ein suboptimales Detail
Wegen der fehlenden VS wurden einige Aufgaben, die sonst eben die VS erledigt hätte, durch die Studentenwerke übernommen (z.B. Semesterticket, aber auch das Angebot einer Rechtsberatung). Daher ist einerseits verständlich, dass die Regierung auch regelt, wie damit umzugehen ist. Dass die Studentenwerke bei der Übernahme von Aufgaben durch die VS durchaus mitreden sollen, ist sinnvoll. Dass aber die Regelung heißt, dass "Einvernehmen" herzustellen sei, erscheint nicht sinnvoll. Zwar habe ich selbst die Studentenwerke immer als gesprächsbereit erlebt und erwarte nicht, dass beim Wunsch von Seiten der VS, eine Aufgabe zu übernehmen, ein Studentenwerk sich sträubt. Aber andererseits könnte es im Einzelfall doch Probleme geben: So bspw. bei der Einrichtung einer BAföG-Beratung, die ja zwangsläufig auch mal mit dem BAföG-Amt (als Teil des Studentenwerks) aneinandergeraten kann. Von daher scheint es sinnvoll, dass das Studentenwerk zwar rechtzeitig informiert werden muss und Vorschläge unterbreiten kann, wie mit der jeweiligen Aufgabe weiter zu verfahren ist, am Ende aber die VS entscheiden darf, ob sie die Sache übernimmt oder vielleicht doch dem Studentenwerk weiterhin überlässt.
Die Antwort des Ministerium auf unsere Anfrage hierzu fällt schwach aus: "Mit dieser Regelung sollen Doppelstrukturen vermieden werden, die von Studierenden mehrfach durch Pflichtbeiträge finanziert werden müssten. Gleichzeitig wird damit das verfassungsrechtliche Gebot der Erforderlichkeit umgesetzt, ohne das die Studierendenschaft nicht mit Pflichtmitgliedschaft ausgestattet werden kann."
Doppelstrukturen würden ja auch vermieden, wenn man umgekehrt den Studentenwerke diese "wegnimmt", sofern die Studierendenschaft diese zu übernehmen wünscht.
Was noch fehlt: Mehr studentische Stimmen in Hochschulgremien
Mit einer gut ausgestatteten VS können die Studierenden zwar mehr für sich tun, sich besser organisieren, mehr Kontinuität wahren (z.B. auch darüber, dass für bestimmte Aufgaben auf Dauer Menschen angestellt werden) und (hoffentlich) auch mehr Gehör in der Öffentlichkeit finden.
Aber am Ende kommt es – so in der Hochschule selbst Dinge verändert werden sollen – auf die Zahl der Sitze / Stimmen in den relevanten Gremien an. Auch hier gibt es eine "verfassungsrechtliche Vorgabe", die wie das "politische Mandat" letztlich eine juristische Interpretation ist und so in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts getroffen wurde: Demnach müssen die ProfessorInnen bei den meisten Dingen die Mehrheit der Stimmen haben, denn nur so sei die "Freiheit der Forschung und Lehre" gewährleistet (eine Diskussion dazu findet sich auch in der Wikipedia).
Das baden-württembergische Landeshochschulgesetz sieht daher explizit eine solche Professoren-Mehrheit bspw. im Senat vor. Details überlässt es den Grundordnungen der Hochschulen. Die wiederum fassen die Mehrheit meist sehr weitgehend. Im KIT bspw. haben so die Studierenden 4 Stimmen (wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter ebenfalls jeweils 4), die ProfessorInnen dagegen mind. 19 (8 Wahlmitglieder und die 11 Dekane der Fakultäten, die per se ProfessorInnen sein müssen), faktisch aber sogar 24, denn auch das Rektorat wird sich bis auf den Kanzler aus ProfessorInnen zusammensetzen. Nicht anders sieht es bspw. an der Uni Freiburg aus.
Es ist insofern enttäuschend, wenn das Ministerium auf unsere Frage, ob es geplant sei, den Studierenden mehr Gewicht in den Gremien der Hochschulen zu geben, lapidar auf die Autonomie der Hochschulen verwiesen wird. Aber wieso sollten die ProfessorInnen freiwillig Stimmen hergeben? Da müsste schon der Gesetzgeber nachhelfen.
Wirklich verbesserte Mitsprachemöglichkeiten haben die Studierenden allerdings in einem Punkt tatsächlich durch die neue Regierung bekommen: Bei der Vergabe der Mittel, die die abgeschafften Studiengebühren ersetzen (sogenannten Qualitätssicherungsmittel (Studiengebührenkompensationsmittel)), haben sie tatsächlich mehr zu sagen, als bisher.
Trotz allem: Endlich wieder eine VS in Baden-Württemberg!
Trotz aller geäußerter Kritik an diversen Regelungen sei aber betont, dass die Wiedereinführung der VS trotzdem ein Grund zur Freude für alle Studierenden ist. Auch wenn zukünftig der Semesterbeitrag ein paar Euro höher liegt (da zukünftig die Studierenden selbst die VS finanzieren und nicht mehr das Land den kastrierten AStA), können die Studierendenschaften so sicher deutlich mehr für alle Studierende erreichen – sei es mit Service, mit studentischer Kultur, mit mehr Beratungs- und Hilfsangeboten, aber und vor allem auch mit politischen Aktivitäten und Information.
Damit das ganze ein Erfolg wird, sind allerdings auch die Studierenden vor Ort gefragt. Es muss ein Entwurf einer Satzung erstellt werden und diese durch die Studierenden verabschiedet werden. Nur so kann auf die jeweilige Situation vor Ort eingegangen werden und verhindert werden, dass das "Standardmodell" verwendet wird. Und dann geht die Arbeit erst richtig los! (Einige studentische Arbeitskreise oder Referate, die zum Thema VS arbeiten, haben wir unten verlinkt - sortiert nach Hochschulstadt)
Materialien, Hintergründe, studentische Stimmen
- Wir wollen Deinen Kopf! (Portal der Landesregierung zur Wiedereinführung der VS)
- www.verfasste-studierendenschaft.de (landesweite Seite mit grundlegenden Infos)
- AK Verfasste Studierendenschaft (u-asta der Uni Freiburg)
- AK "Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft" (AStA PH Freiburg)
- AG Verfasste Studierendenschaft (FSK Uni Heidelberg)
- Referats zur Gründung der Verfassten Studierendenschaft des AStA Uni Hohenheim
- Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft (UStA KIT Karlsruhe)
- Forum zur VS (AStA PH Karlsruhe)
- Infos des AStA der Uni Konstanz zur VS
- Arbeitskreis "Verfasste Studierendenschaft" ("asta" Uni Mannheim)
- Ulmer Arbeitskreis zur Wiedereinführung der VS