Wahlprüfsteine HochschulpolitikAntworten der CDU Sachsen-Anhalt
Wie sollten diese rechtlichen Grundlagen nach Ihrer Vorstellung weiterentwickelt werden? Könnten Sie sich vorstellen, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen das Unterhaltsrecht z. B. in Richtung einer vom Einkommen der Eltern unabhängigen Förderung zu reformieren?
Eine solche Bundesratsinitiative wird es von Seiten der CDU Sachsen-Anhalt nicht geben, da wir der Auffassung sind, dass Eltern auch für das Studium ihrer Kinder finanziell in der Verantwortung stehen. Insofern wird das Einkommen der Eltern durchaus eine Rolle bei der Bemessung staatlicher Zuweisungen spielen. Ein elternunabhängiges BAföG sollte es weiterhin auch nur in Ausnahmefällen geben.
2. Die Bundesregierung hat die bundesweite Einführung eines "Deutschlandstipendiums" beschlossen, das den "Leistungsstärksten" pro Monat 300 Euro - je zur Hälfte finanziert durch den Bund und private Sponsoren - einbringen soll. Unterstützen Sie diesen Plan?
Wie ist Ihre grundsätzliche Einstellung zu leistungsabhängigen Stipendien im Verhältnis zum BAföG?
Die CDU begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung. Wir sind der Auffassung, dass leistungsabhängige Stipendien eine ergänzende Rolle im Verhältnis zum BAföG einnehmen können, sofern private Stipendiengeber in ausreichender Zahl vorhanden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, auf das BAföG als Finanzierungsquelle für Studierende verzichten zu können.
3. Studiengebühren sind seit ihrer Einführung ein stark umstrittenes Thema. In sieben Bundesländern wurden allgemeine Studiengebühren eingeführt, zwei (Hessen und Saarland) haben sie mittlerweile wieder abgeschafft, in Nordrhein-Westfalen ist die Abschaffung geplant. Bayern dagegen hat Pläne, bei berufsbegleitenden Bachelor-Studiengängen sogar höhere Studiengebühren von zunächst bis zu 2000 Euro zuzulassen.
Welche Pläne haben Sie für Sachsen-Anhalt?
Die CDU hat keine Pläne zur Einführung von Studiengebühren.
4. Was halten Sie von den sozialen Bewegungen, die Demokratie nicht mehrnur als System, bei dem man alle vier Jahre seine Stimme abgibt, verstehen wollen (bspw. das Bildungsstreik-Bündnis, die Proteste gegen Stuttgart 21)?
Ist Ihres Erachtens mehr Mitsprache und Mitbestimmung "von unten" nötig und möglich?
Sind Ihrer Auffassung nach in diesem Sinne auch an den Hochschulen Veränderungen notwendig?
Grundsätzlich ist gegen eine größere Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerentscheiden, Volksentscheiden und ähnliches nichts einzuwenden. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass bereits ausgeurteilte und parlamentarisch getroffene Entscheidungen wieder in Frage gestellt werden. Die parlamentarische Demokratie hat sich nach unserer Auffassung bewährt. Wir sollten sie nicht durch ein "Zuviel" an direkter Demokratie in Frage stellen, denn die historischen Erfahrungen mit plebiszitärer Demokratie sind allesamt keine guten Erfahrungen gewesen. An Hochschulen ist unserer Auffassung nach durch die verfasste Studierendenschaft ein ausreichendes Maß an Mitbestimmung gewährleistet.
5. Brandenburg hat ein Landes-Schüler-BAföG für diejenigen Schülerinnen und Schüler eingeführt, die bisher kein BAföG bekommen können (insbesondere für Schüler an gymnasialen Oberstufen, die noch bei ihren Eltern wohnen). Was halten Sie von diesem Ansatz bzw. was für Pläne verfolgen sie, um mehr Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien zu einer Hochschulzugangsberechtigung zu verhelfen?
Wir sehen den von Ihnen hergestellten Zusammenhang von finanzieller Zuwendung und Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung kritisch. Eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erwirbt man durch entsprechende Leistungsnachweise im Rahmen einer Abiturprüfung - und nicht durch Geld. Schülern aus finanziell schlechter gestellten Familien ist daher mit zusätzlichem Geld, neben der bereits vorhandenen staatlichen Unterstützung, nicht gedient.
6. Der Anteil der staatlichen Grundmittel für die Finanzierung der Hochschulen ist von 1980 bis 2007 von 72,3 auf 50,1 Prozent gesunken, während im gleichen Zeitraum die Finanzierung über Drittmittel- und Verwaltungseinnahmen in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen haben.
Wie stehen Sie dazu, dass die öffentliche Finanzierung der Hochschulen in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr zurückgefahren wurde?
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Hochschulen ihre Finanzen über steigende Drittmittel absichern können. Der Staat ist in den letzten Jahrzehnten einer immer größer werdenden Schuldenlast ausgesetzt gewesen. Um diese Schulden im Interesse zukünftiger Generationen zurückzufahren, ist es unserer Ansicht nach notwendig, auch im Bereich der Hochschulfinanzierung Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Wenn an die Stelle des Staates private Geldgeber treten, ist dies für die Hochschulen kein Nachteil.
7. Was halten Sie von der so genannten "Schuldenbremse", die nach Ihrem Einzug ins Grundgesetz nun aktuell auch in immer mehr Landesverfassungen aufgenommen wird? Die Bildungsgewerkschaft GEW vertritt hier sehr pointiert die Auffassung, dass diese "Bremse" vor allem zu Sozialabbau führe und daher nichts anderes als eine "Bildungsbremse" sei. Wie stehen Sie dazu?
Die CDU begrüßt die Einführung der Schuldenbremse als Instrument, die Schuldenlast des Staates in den kommenden Jahrzehnten auf ein erträgliches Maß zurückzufahren. Die Verantwortung für die zukünftigen Generationen lässt uns keine andere Wahl. Durch gezielte Haushaltspolitik wird es nicht zu dem von der GEW beschriebenen Effekt kommen.
8. Eine vor kurzem veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) hat ergeben, dass "bis 2020 bis zu einer Million mehr Studienplätze erforderlich [sind]. Unter Berücksichtigung des Hochschulpakts besteht somit ein Finanzierungsbedarf für weitere 700.000 Plätze. Dieser Bedarf an Studienplätzen ergibt sich daraus, dass bis 2020 jedes Jahr mindestens 400.000 Studienanfänger an die Hochschulen drängen."
Stimmen Sie dieser Analyse zu? Wenn ja, wie wollen Sie die Vergrößerung des Studienplatzangebots realisieren?
Prognosen über Studierendenzahlen waren weder in der Vergangenheit noch für die Zukunft verlässlich. Selbst wenn diese Zahlen stimmen sollten, ist dies kein Grund zur Beunruhigung. Wir werden den Bedarf an Studienplätzen auch in den kommenden Jahren in Absprache mit den Hochschulen decken.
9. Aktuell wird der Bachelor-Abschluss für immer mehr Studierende zur Sackgasse, da es nicht genug Master-Studienplätze gibt. Wie stehen Sie zu der Umsetzung des Konzepts der Bachelor-Master-Studiengänge in Deutschland - i.d.R. sechssemesteriges Bachelor-Studium, Übergangsquoten in Höhe von ca. 30 – 70%, Neubewerbung für ein Master-Studium?
Welchen Entwicklungsbedarf sehen Sie auf diesem Gebiet?
Wahrheiten - und seien sie auch noch so unangenehm - muss man zur Kenntnis nehmen und die richtigen Schlüsse ziehen. Wahr ist wohl, dass die erhoffte Studienzeitverkürzung mit diesem Konzept nicht eintreten wird. Dies liegt zum Einen daran, dass die Wirtschaft noch nicht in ausreichendem Maße Bachelor-Absolventen nachfragt. Die pauschale Negativsicht in Bezug auf die Masterstudiengänge wird von uns nicht geteilt. In den kommenden Jahren gilt es an dieser Stelle genau zu beobachten und gegebenenfalls nachzusteuern.
10. Viele Studienfächer sind inzwischen zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte sind daher gezwungen, sich an einer größeren Zahl von Hochschulen zu bewerben und Bewerbungen wieder zurückzuziehen, falls doch ein Platz an einer bevorzugten Hochschulen frei wird. Nun gibt es offenbar bereits Streit um die Kostenverteilung bei der ab kommenden Wintersemester geplanten zentralen (wenn auch freiwilligen) Koordinierung durch die Stiftung für Hochschulzulassung / hochschulSTART.de.
Wollen Sie sich in diese Auseinandersetzung einmischen und die Hochschulen ihres Landes zu einer einheitlichen Linie drängen bzw. durch finanzielle Zusagen des Landes eine Teilnahme aller Hochschulen des Landes ermöglichen?
In Sachsen-Anhalt sind derzeit 145 Studienangebote zulassungsbeschränkt (ohne Kunsthochschule Burg Giebichenstein). Das entspricht ungefähr 29% aller Studienangebote. Nicht alle Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sind der Auffassung, sich an dem Verfahren beteiligen zu sollen. Eine abschließende Bewertung und Stellungnahme durch die Landesrektorenkonferenz steht noch aus. Der Bund hat für die Entwicklung der dafür notwendigen Software eine Anschubfinanzierung von maximal 15 Millionen € zur Verfügung gestellt. Davon sind im Jahr 2009 ca. 1,5 Mio. € und im Jahr 2010 ca. 7,7 Mio. € geflossen. Im Jahr 2011 werden nochmals 5,8 Mio. € bereitgestellt werden.