Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Thüringen
Unser Übersichtsartikel zeigt die Lage in Sachen Studiengebühren in Thüringen: Allgemeinen Studiengebühren sind von rot-rot-grün ausgeschlossen. Doch Langzeitstudiengebühren, Gebühren für Seniorenstudium und – so die jeweilige Hochschule die Option nutzt – für Eignungsprüfungen und weitere Verwaltungsdienstleistungen sind erhalten geblieben.
Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Thüringen.
Im Detail: Studiengebühren in Thüringen
Keine allgemeinen Studiengebühren
In Thüringen gab es bisher nie allgemeine Studiengebühren und sie sind auch nicht geplant. Wer nicht gerade besonders lange, einen zweiten Bachelor, Master oder anderen weiteren Studienabschluss plant oder schon älter als 60 ist, muss für das Studium an einer staatlichen Hochschule also keine Studiengebühren zahlen.
Langzeitstudiengebühren: 500 €
Jeweils 500 €/Semester ab dem 5. Hochschulsemester über Regelstudienzeit – bezogen auf einen Studienabschnitt. D.h. für ZweitstudentInnen*: die Semesteranzahl aus dem ersten Bachelor wird angerechnet. Wer also im ersten Bachelor 8 Semester gebraucht hat, muss ab dem 3. Semester im zweiten Bachelorstudium zahlen (vorausgesetzt beide Bachelor haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern). Ausnahmen sind gesetzlich festgelegt.
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*bspw. StudentInnen, die einen zweiten Bachelor machen
Seniorenstudium: 125 - 500 €
Jeweils 125 - 500 €/Semester (genauer Betrag ist Hochschulen überlassen) für StudentInnen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (sog. Seniorenstudium). Auch hier gibt es wieder Ausnahmen, bspw. können sich RentnerInnen auf Antrag von den Gebühren befreien lassen.
Gebühren für Eignungsprüfungen/-test und bestimmte Angebote: bis 100 €
Optional / den Hochschulen überlassen; i.d.R. einmalige Gebühren von bis zu 100 € für Einstufungs- und Eignungsverfahren vor Aufnahme des Studiums, aber auch für bestimmte Angebote, „insbesondere in Sprachen- und EDV-Bereichen, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind“ (ThürHGEG, § 4 Absatz 3). Bspw. kostet an den Unis Erfurt oder Jena der elektronische Studierendenausweis einmalig 20 €.
Stand der Dinge und Geschichte
Im Mai 2018 wurde beschlossen, die Gebühren für Eignungsprüfungen, Aufnahmetest, Auswahlgespräche u.ä. und Leistungserhebungen von bis zu 50 auf bis zu 100 € zu erhöhen.
Seit den Wahlen im Oktober 2019 hat rot-rot-grün keine eigene Mehrheit mehr, wird aber nach den Wirren der zwischenzeitlichen Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten durch FDP, CDU und AFD von der CDU geduldet. Es wurde vereinbart, Neuwahlen am 25. April 2021 stattfinden zu lassen. Im Koalitionsvertrag ist eine Abschaffung der Langzeitstudiengebühren vereinbart – doch durch die aktuelle Konstellation müsste da auch die CDU mitziehen. Vermutlich wird sich da eher nichts tun und man wird die Neuwahlen abwarten müssen.
Im Zuge der Coronakrise hat die Thüringer Landesregierung beschlossen, dass für das SoSe 2020, das WiSe 2020/21 sowie das SoSe 2021 die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert wird. D.h.: wer durch die Coronazeit im schlimmsten Fall drei Semester verliert, weil er/sie durch Depressionen, veränderte häusliche Situationen, etc. keine Kurse belegen kann, der/die muss sich keine Sorgen machen, infolgedessen durch die Langzeitstudiengebühren in Thüringen belastet zu werden.
Im November 2014 haben sich LINKE, SPD und Grüne auf die erste Landesregierung mit einem Ministerpräsidenten der LINKEN geeinigt. In Sachen Studiengebühren heißt es im Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung dagegen – fast schon unerwartet – unverbindlich: „Das Thüringer Hochschulgebührenentgeltgesetz wird gemeinsam mit den Hochschulen und Studierendenvertretungen überprüft. Allgemeine Studiengebühren werden auch in Zukunft nicht eingeführt.“ Es ist also keineswegs klar, dass die noch existierenden Langzeitstudiengebühren und anderen Gebühren fallen werden.
Im April 2015 hat sich zwar nichts geändert, aber wir wurden darauf hingewiesen, dass unsere Aufstellung nicht ganz korrekt war. Die Gebühren von Senioren können von den Hochschulen zwischen 125 € (mindestens) und 500 € (höchstens) festgelegt werden (wir hatten vorher 250 € dastehen). Dazu haben die Hochschulen schon länger die Möglichkeit, für Eignungsprüfungen, Auswahlgespräche oder Leistungserhebungen in schriftlicher oder künstlerischer Form Gebühren zu erheben.
Weiterhin sollen die Hochschulen insbesondere für Verwaltungsdienstleistungen wie die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen Gebühren und Auslagen erheben (und tun dies bspw. für die Ausgabe der Studierendenausweises). Eine konkrete Höhe für letzteres ist im Gesetz nicht angegeben, sie muss sich daher wohl am realen Aufwand bemessen. All das ist nun oben ergänzt.
Obwohl in Thüringen sehr wenige Studierende lang für ihr Studium brauchen (und das an sich auch gute Gründe haben kann), hat der Thüringer Landtag am 3.4.2003 Langzeitstudiengebühren beschlossen. Offenbar mehr aus symbolischen Gründen, denn auch finanziell bringt das ganze wenig. Allgemeine Studiengebühren soll es laut Wissenschaftsministerin Dagmar Schipanski nicht geben.
Im Rahmen der Debatten um Studiengebühren vor und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26.01.2005 hat Ministerpräsident Althaus erklärt, dass vor 2010 nicht mit Studiengebühren zu rechnen sei.
Am 23.05.2006 äußert Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) in einem Gespräch mit der "Thüringer Allgemeinen", dass er allgemeine Studiengebühren als unvermeidlich ansieht. Es bleibe aber dabei, dass eine Einführung erst in der nächsten Legislaturperiode kommen werde. So könnten auch die Erfahrungen von anderen Bundesländern mit Studiengebühren ausgewertet werden.
Bildungminister Jens Goebel (CDU) stellt am 30.05.2006 eine Gesetzentwurf hochschulrechtlicher Vorschriften vor, der vom Kabinett bereits gebilligt wurde. Neben einer Neuordnung der hochschulinternen Organisationsstruktur (mit weniger Mitspracherechten für Studierende) sieht der Entwurf "Verwaltungsgebühren" von 50 € je Semester vor.
Am 09.11.2006 demonstrierten tausende Studierende gegen die geplante Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Neben den drohenden Verwaltungsgebühren von 50 Euro je Semester wird vor allem der Abbau hochschulinterner Demokratie kritisiert. Dazu auch der Artikel Proteste gegen neues Thüringer Hochschulgesetz mit einem Interview von Marlis Bremisch, Referentin für Hochschule, Forschung und Erwachsenenbildung der GEW Thüringen.
Im Rahmen der Proteste gegen die Einführung der Verwaltungsgebühren (insbesondere in Form eines Boykotts) hat Ministerpräsident Althaus im Juli 2007 geäußert, dass allgemeine Studiengebühren auch nach den nächsten Wahlen nicht geplant seien.
Die Verwaltungsgebühren (oder formal korrekt: "Verwaltungskostenbeiträge") haben inzwischen das Verwaltungsgericht Weimar beschäftigt. Die Entscheidung am 29.05.2008: Eine Exmatrikulation nur wegen Nichtzahlung des Beitrags ist nicht verfassungsgemäß.
Vor den Landtagswahlen am 30.08.2009 hatte Studis Online die Parteien auch zum Thema Studiengebühren befragt. Glaubt man den Antworten, dürfte es auch nach den Wahlen nicht zu einer Einführung allgemeiner Studiegebühren kommen, da neben SPD, Grünen und Linker auch die CDU keine solchen Gebühren will.
Am 03.09.2009 verkündet das Verwaltungsgericht Weimar, dass die Erhebung der Verwaltungsgebühren rechtmäßig ist (Aktenzeichen 2 K 1128/08 We). Das VG sieht mit ihnen keine höherrangigen Gesetze oder Rechtssprechung verletzt an (vgl. auch Pressemitteilung des VG. Eine Berufung vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht wurde jedoch zugelassen und wird vom Kläger (unterstützt von Studierendenvertretungen) wohl angestrebt.
Am 17.12.2009 stimmt der Landtag in erster Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu, der die Abschaffung der Verwaltungsgebühren zum Inhalt hat. Am 28.01.2010 wird es endgültig vom Landtag beschlossen. Obwohl es erst im Gesetz- und Verordnungsblatt 5/2 (04.03.2010, S. 26 - 27) formal verkündet wird, verzichten die Hochschulen schon zum Sommersemester 2010 auf die Erhebung der Verwaltungsgebühren.
Häufig gestellte Fragen
In Thüringen gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es sogenannte Langzeitstudiengebühren von 500 €/Semester ab dem 5. Semester über Regelstudienzeit, Gebühren für ein Seniorenstudium von 125-500 €/Semester und optionale Gebühren für Eignungsprüfungen von bis zu 100 €.
Die Langzeitstudiengebühren von 500 €/Semester in Thüringen zahlen Studierende ab dem 5. Hochschulsemester über Regelstudienzeit – bezogen auf einen Studienabschnitt. Für ZweitstudentInnen (bspw. zweiter Bachelor) gilt: die Semesteranzahl aus dem ersten Bachelor wird angerechnet. Wer dort also 8 Semester gebraucht hat, muss ab dem 3. Semester im zweiten Bachelorstudium zahlen (vorausgesetzt beide Bachelor haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern.
Wer als StudentIn älter als 60 Jahre ist (und zudem keine Langzeitgebühren zahlen muss), muss in Thüringen 125-500 €/Semester für ein reguläres Studium bezahlen. RentnerInnen können sich befreien lassen. Viele SeniorInnen studieren auch als Gasthörer, das kostet wiederum stattdessen 25-150 €/Semester. Alles natürlich zzgl. des Semesterbeitrages, den jedeR zahlen muss.
Hinweis
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