Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Schleswig-Holstein
Unser Übersichtsartikel beschreibt die Lage in Sachen Studiengebühren in Schleswig-Holstein: Es gibt aktuell keine. Trotz der nach den Wahlen im Mai 2017 veränderten Zusammensetzung der Landesregierung wird sich nichts ändern.
Somit ist Schleswig-Holstein neben NRW das einzige Land, dass keinerlei Gebühren (auch nicht Verwaltungskostenbeiträge oder Gebühren für Langzeitstudierende, berufsbegleitend Studierende o.ä.) erhebt – der Semesterbeitrag muss natürlich dennoch gezahlt werden.
Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Schleswig-Holstein.
Im Detail: Studiengebühren in Schleswig-Holstein
Verwaltungsgebühren: X €
In Schleswig-Holstein gibt es seit 2007 Verwaltungsgebühren, die die Hochschulen erheben dürfen, aber nicht müssen. Konkret können unter die Verwaltungsgebühren u.a. einmalige Gebühren für die Einschreibung und für Eignungsprüfungen fallen. Hochschulen müssen lediglich eine entsprechende Satzung aufsetzen, in der die Gebührenerhebung geregelt ist. Eine konkrete Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, dementsprechend variiert sie von Hochschule zu Hochschule teils stark.
Die Gebühren für Eignungsprüfungen dürfen auf Hochschuleignungsprüfungen für Menschen ohne Hochschulzugangsberechtigung (sprich: ohne Abitur) angewendet werden, aber theoretisch auch auf Eignungsprüfungen in den Fächern Sport, Musik und Kunst (also für alle BewerberInnen, auch mit Abitur). Letzteres tut nach unserer Kenntnis jedoch lediglich die Musikhochschule Lübeck.
Wenn du wissen willst, welche Hochschule derzeit Einschreibgebühren und Gebühren für Eignungsprüfungen in welcher Höhe erhebt, dann schau hier.
Und sonst?
Darüber hinaus gibt es derzeit keine anderen Arten von Studiengebühren in Schleswig-Holstein.
Stand der Dinge und Geschichte
Im Juni 2021 ist Studis Online darauf aufmerksam geworden, dass seit 2007 eine Verwaltungsgebühr im schleswig-holsteinischen Hochschulgesetz verankert ist, die es Hochschulen erlaubt, einmalige Gebühren für die Einschreibung, für Eignungsprüfungen und weiteres festzulegen. Dafür müssen die Hochschulen lediglich eine eigene Satzung für diese Gebühren aufsetzen. Weitere Infos zu den Regeln erfährst du hier.
Im Laufe der Jahre haben verschiedene Hochschulen angefangen, Gebühren für Einschreibungen, vereinzelt auch für Eignungsprüfungen zu erheben. In der Höhe unterscheiden sie sich teilweise stark. Daher hier eine Aufführung aller Einschreib- und Eignungsprüfungsgebühren an Hochschulen in Schleswig-Holstein (Stand 06/2021):
Hochschule | Einschreibung | Hochschuleignungsprüfung |
---|---|---|
Uni Kiel | 55 € | 141 € |
FH Kiel | 100 € | 250 € |
Uni Flensburg | 25 € | 140 € |
Uni Lübeck | 65 € | 80 € |
TH Lübeck | 50 € | 141 € |
HS Flensburg | 80 € | 250 € |
FH Westküste | - | 231 € |
MH Lübeck | 55 € | 50 € |
Die anderen Hochschulen erheben unserer Kenntnis nach keine derartigen Gebühren.
Die Entwicklung in Hamburg (die wahrscheinlich kommende CDU/GAL-Koalition will nachlaufeden Studiengebühren einführen) hat die CDU erneut dazu gebracht, im April 2008 die Einführung von Studiengebühren zu fordern. Das Hamburger Modell sei ja so sozialverträglich (was man durchaus bestreiten kann, siehe hier).
Zur (vorgezogenen) Landtagswahl 2009 am 27.09.2009 haben sich alle relevanten Parteien mehr oder weniger deutlich gegen allgemeine Studiengebühren ausgesprochen. Selbst die CDU, die lange Zeit dafür war (siehe weiter unten), antwortet auf unsere Frage in den Wahlprüfsteinen nach Studiengebühren: „Die Einführung von Studiengebühren ist mangels gesellschaftlicher Akzeptanz nicht durchsetzbar.“ Die FDP hat in ihrem Wahlprogramm explizit einen Punkt „Akademische Bildung ohne Studiengebühren“ und schreibt dort „Das Studium an staatlichen Hochschulen soll daher grundsätzlich frei von Studiengebühren sein.“ Vor allem zählt die FDP auch einiges auf, warum die bisher eingeführten allgemeinen Studiengebühren in anderen Bundesländern kein Erfolg sind.
Nach den letzten Landtagswahlen war die Zahl der Ausgleichsmandate (Erst/Zweitstimme) stark umstritten, da im Wahlgesetz offenbar nicht eindeutig geregelt. Denn nur durch die schließlich festgelegte Zahl kamen CDU und FDP zu ihrer 1-Stimmen-Mehrheit. Dagegen wurde geklagt – und deswegen gibt es nun am 06.05.2012 erneut vorgezogene Neuwahlen (2009 war der Bruch der damaligen großen Koalition schuld an der ebenfalls vorgezogenen Wahl). Wie üblich bei Landtags- und Bundestagswahlen haben wir die größeren Parteien zu einigen hochschulpolitischen Themen – darunter Studiengebühren – befragt. Siehe auch die Zusammenfassung der Antworten auf die Wahlprüfsteine Hochschulpolitik zu den Landtagswahlen Schleswig-Holstein (inkl. einiger Infos zu den Wahlen an sich).
Die Landtagswahl am 06.05.2012 hat rot-grün allein nicht genügend Mandate eingebracht. Mit dem SSW zusammen jedoch wäre eine 1-Stimmen-Mehrheit vorhanden – und die Piraten haben angedeutet, die Regierung von Fall zu Fall (und evt. bei der Wahl des Ministerpräsidenten) ebenfalls zu unterstützen, sofern ihre Kernanliegen berücksichtigt würden. Von daher läuft wohl alles auf eine Regierung von SPD, Grünen und SSW hinaus. In dieser Konstellation sind Studiengebühren somit äußerst unwahrscheinlich, auch wenn die von der SPD als künftige Bildungsministerin genannte Flensburger Uni-Präsidentin Waltraud Wende sich gerade erst – gegen die Parteilinie – für nachlaufende Studiengebühren ausgesprochen hat. Die SPD als ganze hatte dagegen Gebühren ausgeschlossen, die vorgesehenen Koalitionspartner Grüne und SSW ebenso (nicht anders übrigens auch die Piraten) – und selbst die FDP in Schleswig-Holstein hatte keine Gebührenpläne.
2012-2017: SPD, Grüne und SSW haben eine Koalition gebildet. Im Koalitionsvertrag wird ausdrücklich festgehalten: „Zu unseren Grundsätzen gehört, dass Hochschulbildung niemandem aus finanziellen Gründen verwehrt werden darf. Wir halten deshalb an der jetzigen Regelung zum Ausschluss von Studiengebühren in Schleswig-Holstein fest.“ (Seite 19, Zeile 795ff.).
Bei den Landtagswahlen am 07.05.2017 hat die bestehende Koalition aus SPD, Grünen und SSW die Mehrheit der Sitze verloren. Aber auch CDU und FDP haben laut Aussagen im Wahlkampf nicht vor, Studiengebühren einzuführen. Auch die schließlich zustande gekommene Koalition aus CDU, Grünen und FDP wird in Sachen Studiengebühren nichts ändern.
Anfang 2002 enthält das Hochschulgesetz noch ein umfassendes Gebührenverbot. Am 11.01.2002 verkündet die Ministerpräsidentin Simonis jedoch, dass sie noch diese Legislaturperiode das Studienkontenmodell einführen will (näheres dazu siehe Rheinland-Pfalz). Dieses soll restriktiver ausfallen als selbst die Gebühren für Langzeitstudierende in Baden-Württemberg: Gedacht ist an 500 € bereits bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit von zwei Semestern. Und das obwohl die durchschnittliche Studiendauer an Universitäten meist mindestens zwei Semester länger dauert als die fiktive Regelstudienzeit. Da sich aber in der SPD-Fraktion und -Landespartei starker Widerstand regt, werden diese Pläne zunächst nicht verwirklicht.
Durch das Bundesverfassungsurteil vom 26.01.2005 ist auch in Schleswig-Holstein die Debatte um das ob und die Art und Ausgestaltung von Studiengebühren erneut aufgeflammt. In der Diskussion ist offenbar eine „Landeskinder-Regelung“, also die Studiengebührenfreiheit nur für Leute, die in Schleswig-Holstein ihr Abitur gemacht haben.
Bei der Landtagswahl am 20.2.2005 gibt es Verluste der SPD. Zusammen mit dem bisherigen Koalitionpartner Grüne und dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW) hätte es zwar gereicht, die Wahl von Simonis (SPD) zur Ministerpräsidentin scheitert jedoch an einem unbekanntem Abweichler aus den Reihen von SPD, Grünen oder SSW.
Nach zähen Verhandlungen zwischen CDU und SPD haben sich die beiden Parteien bis Mitte April auf ein Programm geeinigt. Zu Studiengebühren ist zu lesen, dass die Einführung „von der Entwicklung in den norddeutschen Ländern abhängig“ gemacht wird. Das lässt Interpretationsspielraum offen – die CDU wird eher auf Hamburg und Niedersachsen zeigen, die SPD vielleicht auf Mecklenburg-Vorpommern. Jedenfalls ist das erstmal keine eindeutige Entscheidung, die weitere Entwicklung ist ungewiss.
Am 19.5.2005 erklärt der neue Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU), dass Schleswig-Holstein allgemeine Studiengebühren einführen würde, sobald die anderen norddeutschen Bundesländer diesen Schritt vollziehen würden. Der AStA der Uni Kiel ist darüber empört – die SPD jedoch sagt dazu weiterhin, dass sie eigentlich gegen das Bezahlstudium sei, eine Insellösung sei aber auch nicht tragbar (Quelle: taz vom 21.05.2005).
Die SPD Schleswig-Holstein beschließt am 11. August auf dem außerordentlichen Parteitag, der vor allem die Landesliste für die Bundestagswahlen aufstellt, einen Antrag gegen Studiengebühren. Wichtig dabei ist, dass in ihm ausdrücklich der CDU-Interpretation des Koalitionsvertrages widersprochen wird. Im Koalitionsvertrag ist davon die Rede, dass eine „Insellösung“ zu vermeiden sei und die CDU interpretiert das so, dass somit Studiengebühren kommen müssen, wenn die Nachbarländer sie auch einführen. Im beschlossenen Antrag heißt es dagegen: „Die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgelegte Verpflichtung, dass das Land Schleswig-Holstein bei der Frage der Einführung von Studiengebühren weder eine Vorreiterrolle übernehmen noch eine Insellösung zulassen wird, versteht die SPD als Aufforderung an Landtag und Landesregierung, ein Konzept zur Verbesserung der Hochschulfinanzierung zu erarbeiten, dass die bisherige Qualität von Forschung und Lehre sichert und ausbaut, ohne dabei auf Studiengebühren zurückzugreifen.“
Die CDU - insbesondere in Person des Wissenschaftsministers Austermann - forciert Anfang Februar 2006 den Druck auf die SPD. Im Wissenschaftsministerium wird bereits ein Referentenentwurf für ein Studiengebührengesetz vorbereitet. An der Uni Kiel gibt es deswegen Proteste der sogenannten „Unischläfer“.
Auch Ende Mai ist die Situation unverändert: Die CDU will Studiengebühren, die SPD nicht so richtig, trotzdem scheinen im Hintergrund die Vorbereitungen weiterzugehen. Daher beteiligen sich Studierenden diverser Hochschulen an Aktionen gegen Studiengebühren und gegen Pläne, jeweils einen Hochschulrat einzusetzen. Es werden Unterschriften für zwei Volksinitiativen gesammelt. Siehe auch den Berich am Ende des Artikels Bundesweite Proteste gegen Studiengebühren vom 31.05.2006.
Schleswig-Holstein bleibt (erst einmal) studiengebührenfrei kann am 17.06.2006 verkündet werden - wenn es auch nur eine Verzögerung der Pläne von Wissenschaftsminister Austermann ist. Der darf sein Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes (das u.a. auch allgemeine Studiengebühren vorsah) nämlich vorerst nicht im Kabinett vorstellen, weil Ministerpräsident Carstensen die SPD zumindest vorerst nicht damit (weiter) verärgern will.
Am 05.12.2006 hat sich der Koalitionsausschuss von CDU und SPD darauf geeinigt, auf Studiengebühren in dieser Legislaturperiode zu verzichten. Somit ist es also so gut wie ausgeschlossen, dass vor 2011 Studiengebühren erhoben werden - und das natürlich auch nur, wenn dann nur Gebührenbefürworter an der Regierung sein werden (die Legislaturperiode endet 2010, wenn dann eine andere Regierung Gebühren wollte, bräuchte sie für ein entsprechenden Gesetz auch noch Zeit). Man kann zwar damit rechnen, dass vereinzelt trotzdem wieder Debatten darüber aufkommen werden, mit diesem Beschluss sollte das aber kaum noch Relevanz haben.
Mehr zu Studiengebühren in Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holstein bleibt (erst einmal) studiengebührenfrei (17.06.2006)
- Bundesweite Proteste gegen Studiengebühren (31.05.2006)
- Studiengebühren-Ticker - Neuigkeiten aus NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (15.02.2006)
Häufig gestellte Fragen
In Schleswig-Holstein gibt es seit 2007 Verwaltungsgebühren, die die Hochschulen erheben dürfen, aber nicht müssen. Die konkrete Höhe variiert von Hochschule zu Hochschule. Konkret können unter die Verwaltungsgebühren u.a. einmalige Gebühren für die Einschreibung und für Eignungsprüfungen fallen. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Gebühren in SH. Weitere Infos dazu hier.
In Schleswig-Holstein gibt es seit 2007 Verwaltungsgebühren, die die Hochschulen erheben dürfen, aber nicht müssen. Konkret können unter die Verwaltungsgebühren u.a. einmalige Gebühren für die Einschreibung und für Eignungsprüfungen fallen. Die konkrete Höhe variiert von Hochschule zu Hochschule zwischen 25 und 100 €. Die Gebühren für Eignungsprüfungen werden derzeit fast ausschließlich für Menschen ohne Hochschulzugangsberechtigung (sprich: ohne Abitur) angewendet.
In Schleswig-Holstein gibt es seit 2007 Verwaltungsgebühren, die die Hochschulen erheben dürfen, aber nicht müssen. Auch Einschreibgebühren fallen darunter. Die konkrete Höhe variiert von Hochschule zu Hochschule zwischen 25 und 100 €.
Hinweis
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