Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Sachsen-Anhalt
Unser Übersichtsartikel zeigt die Lage in Sachen Studiengebühren in Sachsen-Anhalt: Die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ist weiterhin kein Thema. Langzeitstudiengebühr sind seit WiSe 2020/2021 abgeschafft, Gebühren für Seniorenstudium oder Zweitstudium können die Hochschulen erheben, wenn sie eine entsprechende Satzung erlassen.
Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Sachsen-Anhalt.
Im Detail: Studiengebühren in Sachsen-Anhalt
Gebühren für ein Zweit- oder Seniorenstudium: ~500 €
Optional / den Hochschulen überlassen, wenn die Hochschule dies in einer passenden Gebührenordnung festlegt. In der Höhe von faktisch 500 €/Semester (bspw. Uni Magdeburg oder Uni Halle; aber auch andere staatliche Hochschulen). Theoretisch könnte nach Hochschulgesetz aber auch mehr erhoben werden; es ist keine Obergrenze festgelegt.
Zweitstudium: ein zweites oder weiteres gleichwertiges (nach bereits abgeschlossenem ersten) Studium (i.d.R. zweiter Bachelor oder zweiter Master).
Seniorenstudium: ...absolvieren StudentInnen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Teilweise müssen sie nur in grundständigen Studiengängen, teilweise auch in Masterstudiengängen zahlen.
Gebühren für berufsbegleitende Studiengänge: ~1.405 €
Optional / den Hochschulen überlassen und von einigen Hochschulen auch genutzt, hier dann auch deutlich über 500 €/Semester.
- Liste berufsbegleitender Bachelorstudiengänge in Sachsen-Anhalt (Stand 12/2020)
Angewandte Gesundheitswissenschaften – Hochschule Magdeburg-Stendal: keine Infos
Betriebswirtschaftslehre in der Pflege – Hochschule Magdeburg-Stendal: 1.275 €
Gebühren für Lernmittel: X €
Gebühren und Entgelte für Lernmittel und Benutzung bestimmter Hochschuleinrichtungen (auch Bibliotheken) können eingeführt werden (von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich).
Stand der Dinge und Geschichte
Am 07.05.2020 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Abschaffung der viele Jahre erhobenen Langzeitstudiengebühren beschlossen – ab dem Wintersemester 2020/21. Laut Wissenschaftsminister haben diese Gebühren nicht dazu geführt, dass die Zahl der Langzeitstudenten nachhaltig sinkt.
Am 6. Juni 2021 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. In den Programmen der SPD, der Grünen und der Linken ist eine Abschaffung der Zweitstudiengebühren vorgesehen. Und die beiden erstgenannten sind immerhin mindestens bis zur Wahl Teil der Regierung mit der CDU. Hat dieses Regierungsbündnis weiterhin Bestand, ist es nicht unrealistisch, dass die CDU ihren Partnern in dieser Sache Zugeständnisse macht und die Gebühr im Laufe der nächsten Legislaturperiode fällt.
In Sachen Studiengebühren ist es in Sachsen-Anhalt jahrelang ruhig geblieben – und wird es wahrscheinlich auch in Zukunft. Auf unsere Frage zu Studiengebühren in unseren Wahlprüfsteinen Hochschulpolitik zur Landtagswahl am 20.03.2011 gaben alle befragten Parteien an, keine allgemeine Studiengebühren einführen zu wollen. Die bestehenden Gebühren will nur die LINKE explizit abschaffen, auch die GRÜNEN würden das wohl unterstützen. Da aber beide Parteien nicht zusammen (und ohne weiteren Partner) die Regierung bilden werden, scheint nicht sonderlich wahrscheinlich, dass sie sich damit durchsetzen könnten (wenn sie sich denn überhaupt an der zukünftigen Regierung beteiligen können).
Im Oktober 2014 waren allgemeine Studiengebühren bundesweit wieder ein wenig Thema. Einerseits durch ihr vorläufiges Ende in Deutschland (das letzte Bundesland – Niedersachsen – hat ab dem Wintersemester 2014/2015 keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben), andererseits durch Aussagen des HRK-Präsident Horst Hippler, der Studiengebühren mittelfristig wieder kommen sieht. Auf den Zug sprang dann offenbar auch der Wissenschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Hartmut Möllring (CDU), und forderte Studiengebühren. Er sah sich damit aber allein auf weiter Flur, selbst aus seiner eigenen Partei gab es keine Unterstützung.
Die Landtagswahlen vom 13.03.2016 führen wohl gezwungenermaßen (weil andere Koalitionen nicht möglich oder nicht erwünscht sind) zu einer ungewöhnlichen Koalition: CDU, SPD und Grüne dürften koalieren, Linke und AfD die Opposition bilden. In Sachen Studiengebühren dürfte eine solche Koalition die bisherige Situation unverändert lassen.
Der parteilose Kultusminister Olbertz erklärte erstmals im März 2003, dass Studiengebühren kein Tabu sein dürften und denkt an Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren. Er fand damals auch Gefallen am Studienkontenmodell aus Nordrhein-Westfalen (oder vielleicht nur an der Höhe der Gebühren von 650 € - sonst sind eher 500 € „üblich“).
Ausgeschlossen werden allgemeine Studiengebühren für Bachelor und konsekutive Bachelor/Master-Studiengänge (§ 111 Abs. 1). Ausdrücklich erlaubt sind jedoch „Entgelte und Gebühren“ für Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge (§ 111 Abs. 3). Neben Entgelten für Lernmittel wird allgemein von der Möglichkeit von Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen gesprochen (§ 111 Abs. 5 ff), die durch Benutzungsordnungen der Hochschulen festgelegt werden können.
Am 02.04.2004 wurde das neue Hochschulgesetz (hier als PDF) verabschiedet. Es regelt u.a. die Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Das Modell ist ähnlich dem in Baden-Württemberg. Etwas freundlicher ist die Regelung, dass bei einem Wechsel innerhalb der ersten beiden Semester diese Semester nicht mitgezählt werden.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 will offenbar auch die Regierung von Sachsen-Anhalt darüber diskutieren, ob sie vielleicht Studiengebühren einführen sollte.
Die Wahlen am 26.03.2006 bringen starke Verluste der FDP. Für eine Fortsetzung der CDU/FDP-Koalition reicht es somit nicht. Bisher deutet alles auf eine große Koalition, in der vermutlich ebenso wie wenn es eine Linke/SPD-Koalition geben würde (was unwahrscheinlicher erscheint), allgemeine Studiengebühren nicht kommen werden.
Laut Presseberichten vom 13.04.2006 hat sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU in Sachen Studiengebühren durchgesetzt: Es wird keine geben. Seither hört man auch tatsächlich zu diesem Thema fast nichts mehr.
Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom Dezember 2010 (nachfolgende Änderungen betrafen nicht mögliche Gebühren) behält die Langzeitstudiengebühren bei. Den Hochschulen wird (weiterhin) ermöglicht, für ein Zweitstudium, Seniorenstudium oder für berufsbegleitende Studiengänge Gebühren zu erheben. Diese Möglichkeit wird zunehmend genutzt.
Mehr zu Studiengebühren in Sachsen-Anhalt
- Möllring fordert Studiengebühren (24.10.2014, Mitteldeutsche Zeitung - mz-web.de)
- Koalitionsrunde: Einheitsgemeinde kommt - Studiengebühren sind vom Tisch (13.04.2006, Mitteldeutsche Zeitung - mz-web.de)
- Furcht vor dem Flickenteppich (26.01.2005, SPIEGEL ONLINE)
Häufig gestellte Fragen
In Sachsen-Anhalt gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es teilweise Gebühren für ein Zweit- und Seniorenstudium von 500 €/Semester pro Semester (Zweitstudium= zweiter Bachelor/zweiter Master; SeniorIn= ab Vollendung des 60. Lebensjahres). Auch für berufsbegleitende Studiengänge werden Gebühren erhoben.
Nein. Die Entscheidung, ob sie Gebühren für ein Zweit- oder Seniorenstudium erheben, obliegt den Hochschulen. Die Unis Halle und Magdeburg tun dies bspw. in Höhe von 500 €/Semester.
Nein. Langzeitstudiengebühren sind in Sachsen-Anhalt ab dem Wintersemester 2020/2021 abgeschafft. Lies hier alles über die Geschichte der Studiengebühren in Sachsen-Anhalt.
Hinweis
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