Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Rheinland-Pfalz
Unser Übersichtsartikel zeigt die Lage in Sachen Studiengebühren in Rheinland-Pfalz: seit 2012 gibt es dort ausschließlich noch Gebühren für ein Zweit- oder Seniorenstudium. Zuvor wurden Gebühren für Langzeitstudierende abgeschafft. Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Rheinland-Pfalz.
Im Detail: Studiengebühren in Rheinland-Pfalz
Studiengebühren für Zweit- oder Seniorenstudium: 700 €
Jeweils 700 € pro Semester müssen ZweitstudentInnen bezahlen. Als Zweitstudium bezeichnet man dabei einen Studienabschnitt, den du ein zweites Mal studierst, nachdem du ihn bereits ein Mal erfolgreich abgeschlossen hast. Also bspw. ein zweites Bachelorstudium, wenn du bereits erfolgreich eins abgeschlossen hast bzw. ein zweites Masterstudium, nachdem du – du wirst es ahnen – bereits erfolgreich eins abgeschlossen hast. Aber:
Im „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz 2021-2026“ hat die Regierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossen, Zweitstudiengebühren abzuschaffen. Merkwürdig war jedoch schon, dass 2022 (also bereits nachdem der Koalitionsvertrag beschlossen wurde) die Gebühren erhöht wurden – von vorher 650 auf seither 700 €. Und danach hat man nichts mehr dazu gehört – und wir sind schon Ende 2024. Die Gebühren für Senioren werden aber wohl sowieso bleiben, denn im Koalitionsvertrag werden wirklich nur die Zweitstudiengebühren erwähnt.
Wer also das 60. Lebensjahr vollendet hat (sog. SeniorenstudentInnen), muss danach ebenfalls 700 € pro Semester zahlen. Wer als Gasthörer:in eingeschrieben ist, was bei SeniorInnen auch sehr beliebt ist, muss ebenfalls Gebühren zahlen, allerdings geringere (160 bis 360 €/Semester).
Gesetzliche Grundlage:
(3.4 für GasthörerInnen, 3.5 für Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengang (postgradualer Studiengang), 3.6 für ZweitstudentInnen und 3.7 für SeniorenstudentInnen).
Und sonst?
Darüber hinaus gibt es derzeit keine anderen Arten von Studiengebühren an staatlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz.
Stand der Dinge und Geschichte
Nach der Landtagswahl 2021 hat die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP im Mai einen neuen Koalitionsvertrag (pdf) unterschrieben. In diesem ist auch festgeschrieben, dass Zweitstudiengebühren abgeschafft werden sollen. Wann dies umgesetzt wird, steht Stand jetzt (Ende 09/2024) immer noch nicht fest – im Gegenteil wurde die Gebührenhöhe Anfang 2022 sogar noch angehoben (von 650 auf 700 €/Semester)
In Folge der Landtagswahlen am 27.03.2011 kommt es zur Bildung einer rot-grünen Landesregierung. Insbesondere auf Druck der Grünen und befördert durch die Tatsache, dass es rund um Rheinland-Pfalz keine Bundesländer mit Studiengebühren mehr gibt bzw. bald geben wird, sollen die Studienkonten und damit die faktischen Langzeitstudiengebühren abgeschafft werden. So ist es im Koalitionsvertrag festgehalten. Für ein Zweitstudium werden aber weiterhin Gebühren anfallen - jedenfalls wenn es nach der amtierenden Wissenschaftsministerin der SPD geht.
Ende August 2011 legt die Landesregierung ihren Entwurf von Änderungen des Hochschulgesetzes vor, der auch die Abschaffung der Studienkonten (und damit der faktischen Langzeitstudiengebühren) vorsieht. Für ein Zweitstudium wird es jedoch weiter Gebühren geben.
Am 10.11.2011 beschäftigt sich der Landtag in erster Lesung mit Änderungen des Hochschulgesetzes, insbesondere auch der Abschaffung der Studienkonten. Es sieht also alles danach aus, dass die Abschaffung dieser wie geplant zum SoSe 2012 vollzogen sein wird, auch wenn die endgültige Verabschiedung durch den Landtag erst für Anfang 2012 geplant ist.
Wie von der rot-grünen Koalition versprochen, wurden mit Beschluss des Landtags in zweiter Lesung am 07.12.2011 die Studienkonten abgeschafft (Gesetzentwurf Drucksache 16/491). Ein erster Bachelor und ein konsekutiver Master sind damit – unabhängig von der Studiendauer – ohne Studiengebühren möglich. Nur für ein Zweitstudium (also ein weiteres Studium nach einem erfolgreich abgeschlossenem ersten) oder ein Studium im Alter von 60 oder höher fallen jedoch weiterhin Gebühren in Höhe von 650 Euro/Semester an.
Die Landtagswahlen vom 13.03.2016 führten zwar zu einem Verlust der rot-grünen Mehrheit, es kam zu einer rot-gelb-grünen-Koalition. Veränderungen in Sachen Studiengebühren wird es nicht geben, es bleibt im wesentlichen alles wie bisher (also Gebühren für Zweitstudium und bei Seniorenstudium).
Durch das Bundesverfassungsurteil vom 26.01.2005 flammt auch in Rheinland-Pfalz die Debatte um die Art und Ausgestaltung von Studiengebühren erneut auf. In der Diskussion ist eine „Landeskinder-Regelung“, also die Studiengebührenfreiheit (im Rahmen der bestehenden Studienkonten-Regelung) nur für Leute, die in Rheinland-Pfalz ihr Abitur gemacht haben. Da eine solche Regelung aber schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hervorruft, dürfte sie keine Chancen haben.
In Rheinland-Pfalz wird am 26.03.2006 der Landtag gewählt. Die SPD will an ihrem Studienkonten-Modell festhalten, die CDU nach Berichten z.B. bei SWR.de auch keine allgemeinen Studiengebühren. So steht es dann auch im Landtagswahlprogramm der CDU.
In einer Landtagsdebatte am 15.02.2006 machen die Parteien nochmals ihre Positionen klar. Während SPD, Grüne und selbst CDU am gebührenfreien Erststudium (sofern nicht als zu lang angesehen) festhalten. Die FDP fordert jedoch Studiengebühren ähnlich wie in NRW (trotz der dortigen Proteste dagegen): Die Hochschulen sollen selbst entscheiden.
Die Wahlen am 26.03.2006 bringen eine absolute Mehrheit für die SPD. Es wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit bei den Studienkonten bleiben, allgemeine Studiengebühren werden - zumindest für "Landeskinder" - nicht kommen.
Nachdem Rheinland-Pfalz bald komplett von Bundesländern umschlossen sein könnte, die Studiengebühren erheben, hat Ministerpräsident Beck Ende Mai wieder das Modell aus der Schublade geholt, man könne Studiengebühren für alle erheben, die ihr Abitur nicht in Rheinland-Pfalz gemacht haben. Anfang Juli heißt es (vermutlich, weil die Abitur-Regelung verfassungsrechtlich noch schwieriger wäre), Gebühren sollen Studierende zahlen, die ihren Erstwohnsitz außerhalb Rheinland-Pfalz haben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11.07.2006 gebilligt. Zu den Hintergründen siehe den Artikel Doch allgemeine Studiengebühren?
Trotz aller juristischer Bedenken hält das Kabinett an den Plänen von Wissenschaftsminister Zöllner fest: Wenn es keine Einigung mit den anderen Bundesländern über einen "Vorteilsausgleich" gibt (und es ist sehr wahrscheinlich, dass es keine Einigung gibt), soll es allgemeine Studiengebühren geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Studiengebühren für Nicht-Landeskinder billigt das Landeskabinett am 31.10.2006.
Einen Tag vor dem Beschluss der Landeskinderregelung am 07.12.2006 verkündet die Wissenschaftsministerin Doris Ahnen (Nachfolgerin des überraschend nach Berlin gewechselten Jürgen Zöllner), dass das Gesetz zwar beschlossen werden, aber nicht in Kraft treten soll. Näheres dazu im Artikel Studiengebühren für Nicht-Landeskinder auf Eis gelegt.
Ohne viel Aufhebens wurde mit dem Zweiten Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (vom 09.07.2010) ganz nebenbei (die meisten Änderungen betrafen andere Dinge) die Möglichkeit einer Landeskinderregelung (sie war vorher in § 70 des Hochschulgesetz durch einige Formulierungen in die Studienkonten eingebaut) ersatzlos aus dem Hochschulgesetz gestrichen.
Zur Entwicklung hin zu Studienkonten
Im November 2001 verkündte Bildungsminister Juergen Zöllner (SPD) zusammen mit seiner SPD-Kollegin aus NRW, dass in beiden Bundesländern bis spätestens 2004 Studienkonten eingeführt werden sollen. Dabei sollen den Studierenden eine gewisse Anzahl von Semesterwochenstunden zur Verfügung zu stehen (etwas mehr, als für ein Studium notwendig), solange diese nicht verbraucht sind, kostet das Studium nichts. Es gibt allerdings auch absolute Semesterbeschränkungen. Und wer sein Studienfach „zu spät“ wechselt oder gar ein Zweitstudium plant, für den wird es teuer. Schon im Januar 2000 hatte Zöllner einen ersten Entwurf des Studienkonten-Modells vorgestellt, damals noch im Zusammenhang mit einer angestrebten bundesweiten Regelung. Davon hat man sich inzwischen aber weit entfernt zu haben - Bildung ist Ländersache …
Die Ankündigung von 2001 wurde dann im August 2003 wahrgemacht und das Studienkontenmodell als § 70 ins Hochschulgesetz aufgenommen. Die Details soll eine Rechtsverordnung regeln. Ist das Studienkonto verbraucht, soll das weitere Studium 300 € je Semester kosten.
Im Januar 2004 wird ein erster Entwurf der Rechtsverordnung vorgelegt - und plötzlich soll es 650 Euro kosten, zahlbar ab der Überschreitung der Regelstudienzeit um das 1,75-fache. Leider wieder ein Beispiel dafür, wie wenig Vertrauen man in „Pläne“ haben kann, erst recht, wenn die entscheidenden Details per Rechtsverordnung regelbar sind.
Am 30.03.2004 stimmt der Ministerrat dem Entwurf einer Studienkontenverordnung zu, die Bestätigung durch den Landtag war nur noch Formsache.
Artikel zu Studiengebühren in Rheinland- Pfalz
- Rheinland-Pfalz will Studiengebühren für Nicht-Landeskinder (01.11.2006)
- Doch allgemeine Studiengebühren? (12.07.2006)
- FDP will Studiengebühren, CDU nicht (15.02.2006)
Entwicklung Studienkonten-Modell
- Aktuelles Hochschulgesetz (01.09.2003, PDF-Dokument, § 70 dreht sich um die Studiengebührenfreiheit, die aber für )
- Grundsatzpapier zum Studienkonten-Modell (06.11.2001, Kopie bei uns)
- Eckpunktepapier zum Studienkonten-Modell (06.11.2001, Kopie bei uns)
- Erster Entwurf (18.01.2000, Kopie bei uns)
Häufig gestellte Fragen
In Rheinland-Pfalz gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es Gebühren für Zweit- und SeniorenstudentInnen von 700 € pro Semester. Wer also bspw. ein zweites Bachelorstudium absolviert, wird hier zur Kasse gebeten. Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren im Koalitionsvertrag 2021 wurde beschlossen, bisher (09/2024) aber offenbar immer noch nicht angegangen.
Jeweils 650 €/Semester zahlen müssen ZweitstudentInnen und StudentInnen, die über 60 Jahre alt sind (sog. SeniorenstudentInnen). Als Zweitstudium bezeichnet man dabei einen Studienabschnitt, den du ein zweites Mal studierst, nachdem du ihn bereits ein Mal erfolgreich abgeschlossen hast. Also bspw. ein zweites Bachelorstudium. Jedoch wurde eine Abschaffung der Zweitstudiengebühren im Koalitionsvertrag 2021 beschlossen.
Als Zweitstudium bezeichnet man einen Studienabschnitt, den du ein zweites Mal studierst, nachdem du ihn bereits ein Mal erfolgreich abgeschlossen hast. Also bspw. ein zweites Bachelorstudium, wenn du bereits erfolgreich eins abgeschlossen hast bzw. ein zweites Masterstudium, nachdem – du wirst es ahnen – du bereits erfolgreich eins abgeschlossen hast. In manchen Bundesländern (bspw. Rheinland-Pfalz) müssen ZweitstudentInnen extra Gebühren zahlen.
Hinweis
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