Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeine Studiengebühren gab es in Mecklenburg-Vorpommern noch nie. Die Hochschulen dürfen jedoch Immatrikulations- und Rückmeldegebühren erheben. Die meisten tun dies auch, einige nicht – die Immatrikulation kostet an der Uni Greifswald 26 €, an der Uni Rostock dagegen nichts. Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Detail: Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltungskostenbeitrag: bis zu 50 €
Der Verwaltungskostenbeitrag in Mecklenburg-Vorpommern kann in Form einmaliger Immatrikulationsgebühren oder auch als Rückmeldebeitrag pro Semester anfallen. Es liegt in der Verantwortung der Hochschulen, ob, in welcher Höhe (bis zu 50 €) und für welche Leistung genau der Verwaltungskostenbeitrag eingeführt wird.
Und sonst?
Darüber hinaus gibt es derzeit keine anderen Arten von Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern.
Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr
Jeweils pro Semester; Stand November 2020, ohne Gewähr. Hochschulen sortiert nach Studierendenzahl. – = keine Gebühr, * = Gebühr für Studienausweis (Chipkarte), ebenfalls notwendig, # = Eignungsprüfung, die für praktisch alle Studiengänge notwendig ist | ||
Hochschule | Immatrikulation | Rückmeldung |
---|---|---|
Uni Rostock | – | – |
Uni Greifswald | 26 € | 3,50 € |
HS Wismar | 13,50 € + 15 €* | 3,50 € |
HS Stralsund | 20 € | 3 € |
HS Neubrandenburg | 14 € | – |
HMT Rostock | 50 €# | – |
Stand der Dinge und Geschichte
Auch nach den Landtagswahlen 2016 bleibt es bei der rot-schwarzen Koalition. In Sachen Studiengebühren wurde der gleiche Satz wie schon 2011 eingebaut (siehe nächster Absatz), lediglich darum ergänzt, dass sie die Gebührenfreiheit „weiterhin“ garantieren. Die Möglichkeit zu Imatrikulations- und Rückmeldegebühren bleibt unverändert und wird von den meisten Hochschulen genutzt (siehe Tabelle oben).
Wie man am 09.12.2004 einer Meldung beim fzs entnehmen konnte, gab es laut dem AStA der Uni Greifswald Bestrebungen in der SPD-Landtagsfraktion, 500 € Studiengebühren einzuführen. Und zwar für alle (ab dem ersten Semester), die nicht mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind. Es ist schließlich bei den Gedankenspiele von Teilen der SPD-Fraktion geblieben.
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem es sehr lange (bis Ende 2004) keine öffentliche Diskussion innerhalb der Regierungsfraktion über die Einführung von Studiengebühren oder ähnlichem gab. Bis zur Landtagswahl Ende 2006 hat es von Seiten der SPD-PDS-Koalition dazu nichts neues gegeben.
Trotz großer Koalition scheinen sich ansonsten die Befürchtungen (vgl. unseren Artikel vor den Landtagswahlen - Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern: Vom Regen in die Traufe?) vieler GebührengegnerInnen nicht zu bewahrheiten. Obwohl aus der CDU vor den Wahlen viele Stimmen für allgemeinen Studiengebühren kamen und viele aus der SPD zumindest Langzeitstudiengebühren / Studienkonten nicht abgeneigt zu sein schienen, wird trotzdem auf Studiengebühren verzichtet. Offenbar überwiegt die Ansicht (und Einsicht), dass das Land nur ohne Studiengebühren genügend Studierende anziehen kann. Und wenn es dies nicht tun würde, blieben selbst die Gelder aus dem Hochschulpakt aus.
Die Uni Greifswald war bei Versuchen, schon vor einer expliziten gesetzlichen Regelung im Landeshochschulgesetz, Beiträge für die Immatrikulation/Rückmeldung zu erheben, vom Oberverwaltungsgericht Mitte 2008 gestoppt worden. Als Konsequenz daraus wollte die große Koalition zunächst sogar landesweit einheitliche Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von 50 € pro Semester einführen und wurde vom Bildungsminister Henry Tesch darin unterstützt.
Am 01.04.2009 (leider kein Aprilscherz) hat der Landtag das Landeshochschulgesetz mit den Stimmen von SPD und CDU so geändert, dass den Hochschulen nun freigestellt ist, Gebühren (bzw. „Beiträge“) von bis zu 50 Euro im Semester zu erheben. Die genaue Ausgestaltung und ob tatsächlich Gebühren erhoben werden, ist den Hochschulen überlassen. Die Uni Greifswald erhebt für die Immatrikulation einmalig 11 €, für die Rückmeldung pro Semester 6 €. Die meisten anderen staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern scheinen zunächst auf derartige „Beiträge“ zu verzichten.
Auch nach den Landtagswahlen am 04.09.2011 (siehe auch Wahlprüfsteine Hochschulpolitik: Was die Parteien in Mecklenburg-Vorpommern vertreten) scheint es nicht die Gefahr zu geben, dass sich die aktuelle Situation verschlechtert. Eine Verbesserung ist allerdings auch nicht sonderlich wahrscheinlich.
Im am 20.10.2011 unterzeichneten Koalitionsvertrag von SPD und CDU findet sich auf Seite 38 unter der Nummer 219: "Die Koalitionspartner garantieren, dass an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern wie bisher das Erststudium bis zum Masterabschluss/Staatsexamen beziehungsweise einem Abschluss auf vergleichbarem Niveau gebührenfrei bleibt." Das lässt die Möglichkeit offen, Gebühren für ein Zweitstudium einzuführen. Langzeitstudiengebühren sind dadurch auch nicht 100%ig ausgeschlossen, auch wenn es sich zunächst so anhört. Allerdings dürfte beides – wenn überhaupt – nicht auf die schnelle kommen.
Artikel (auch) zu Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern
- Wahlprüfsteine Hochschulpolitik: Was die Parteien in Mecklenburg-Vorpommern vertreten (18.08.2011)
- Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern: Vom Regen in die Traufe? (25.07.2006)
Häufig gestellte Fragen
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es den Verwaltungskostenbeitrag, den einige staatliche Hochschulen in Form von Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren im Semesterbeitrag verankert haben.
Der Verwaltungskostenbeitrag in Mecklenburg-Vorpommern kann in Form einmaliger Immatrikulationsgebühren oder auch als Rückmeldebeitrag pro Semester anfallen. Es liegt in der Verantwortung der Hochschulen, ob, in welcher Höhe (bis zu 50 €) und für welche Leistung genau der Verwaltungskostenbeitrag eingeführt wird.
Der Verwaltungskostenbeitrag in Meck-Pomm wird auf unterschiedliche Weise angewendet. An der Uni Rostock wird er überhaupt nicht erhoben. An der Uni Greifswald werden einmalig 26 € Immatrikulationsgebühr verlangt und pro Semester 3,50 € Rückmeldegebühr. An der HS Stralsund wiederum einmalig 20 € und pro Semester 3 €.
Hinweis
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