Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Hessen
In Hessen blieben allgemeine Studiengebühren eine kurze Episode: Sie wurden nur in zwei Semestern erhoben (bis SoSe 2008). Mit Stimmen von SPD, Grünen und Linken wurden die Gebühren abgeschafft, auch die nachfolgenden Koalitionen mit CDU-Beteiligung verzichteten darauf, sie wieder einführen zu wollen. Seit 2004 gibt es den Verwaltungskostenbeitrag, der 50 Euro pro Semester beträgt. Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Hessen.
Im Detail: Studiengebühren in Hessen
Verwaltungskostenbeitrag: 50 €
Der Beitrag von 50 Euro fällt für alle Studierenden an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch den Verwaltungskostenbeitrag nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Und sonst?
Darüber hinaus gibt es derzeit keine anderen Arten von Studiengebühren in Hessen.
Stand der Dinge und Geschichte
Nach den Landtagswahlen 2013 kam es zur ersten schwarz-grünen Koalition in einem Flächenstaat Deutschlands (die schwarz-grüne Episode in Hamburg betraf eben nur einen Stadt-Staat). Studiengebühren (oder der „Verwaltungskostenbeitrag“) sind im Koalitionsvertrag 2014-2019 kein Thema. So kam es denn auch zu keinen Veränderungen. Gleiches galt für die zweite schwarz-grüne Koalition von 2019 bis 2024. Und auch die schwarz-rote Koalition ab 2024 erwähnt Gebühren oder Beiträge für Studierende gar nicht in ihrem Koalitionsvertrag, Änderungen sind also auf die schnelle nicht zu erwarten.
Die Landes-ASten-Konferenz sowie weitere UnterstützerInnen starten im November 2006 eine Initiative mit dem Ziel eine Verfassungsklage einzureichen. Siehe den Artikel Klagen, nichts als Klagen vom 21.11.2006.
Zu Beginn des Sommersemester 2007 – des letzten Semester ohne allgemeine Studiengebühren – geht die Unterschriftensammlung zur Verfassungsklage in den Endspurt. Und erste Studierendenvertretungen beginnen mit den Vorbereitungen für einen Studiengebührenboykott. Mehr zu diesen Aktivitäten im Artikel Verfassungsklage und Studiengebührenboykott vom 16.04.2007.
Die Initiative für eine Verfassungsklage mittels Unterschriftensammlung schafft es, am 21.06.2007 78.721 Klageformulare mit Unterschrift von BürgerInnen aus Hessen beim Staatsgerichtshof einzureichen. Da dies weit über der nötigen Zahl ist, dürfte die Klage damit zustande gekommen sein. Die Klageschrift soll Mitte Oktober eingereicht werden. Parallel gibt es noch die Klage von SPD und Grünen, die sich ebenfalls gegen die Studiengebühren richtet, aber vermutlich andere Schwerpunkte bei der Begründung setzen wird.
Ende Juni 2007 gibt das Wissenschaftsministerium bekannt, dass im Falle einer erfolgreichen Klage gegen die Studiengebühren alle Studierende ihre Gebühren auch ohne Widerspruch gegen den Bescheid zurückerhalten werden. Das ist weniger ein Erfolg der Proteste gegen die Gebühren, sondern könnte im Gegenteil ein Versucht sein, weitere Proteste zu schwächen. Mehr dazu im Artikel Hessen: Studiengebühren zurück?.
Im August 2007 wird bekannt, dass die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof ebenfalls eine Verfassungswidrigkeit des Studiengebührengesetzes sieht. Das gibt den Gebühren-GegnerInnen Hoffnung, ist aber noch lange kein Fingerzeig auf das letztendliche Ergebnis des Verfahrens (dass nun aber auf jeden Fall zustande kommt).
Am 01.11.2007 gibt das Verwaltungsgericht Gießen bekannt, dass es einem Eilantrag eines Studenten statt gegeben hat und dieser bis zur endgültigen Klärung des Falles die Studiengebühr nicht zahlen muss. Das Gericht spricht in der Begründung für die aufschiebende Wirkung von „ernstlichen Zweifeln an der Vereinbarkeit“ des Studiengebührengesetzes mit der hessischen Landesverfassung. Mehr im Artikel Verwaltungsgericht zumindest vorläufig gegen Studiengebühren.
Nur wenige Tage nach dem Eilentscheid des VG Gießen vom 01.11. erklärt die Universität Gießen, auf die Eintreibung der Gebühren bei allen zu verzichten, die einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gebührenbescheides gestellt und bisher nicht gezahlt haben. Immerhin einige hundert Studierende können sich somit freuen. Details dazu im Artikel Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz: Uni Gießen zieht Studiengebühren vorläufig nicht mehr ein vom 06.11.2007.
Am 13.11.2007 wird ein Eilbeschluss des VG Gießen bekannt, der die Uni Marburg verpflichtet, einer Klägerin die schon gezahlte Studiengebühr zurück zu erstatten. Das könnten nun noch mehr Studierende versuchen - alle, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt hatten (oder dies noch fristgemäß tun können).
Die Anhörung des Staatsgerichtshofs am 13.02.2008 zur Klage gegen die Studiengebühren scheint gut für die Gebührengegner gelaufen zu sein. Jedenfalls hatten die Richter viele kritische Fragen an die noch amtierende Regierung. Trotzdem muss man abwarten, wie das Gericht entscheiden wird – irgendwann im Frühsommer.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Hessen hat Ende März 2008 entschieden, dass einstweilige Anordnungen gegen die Erhebung von Studiengebühren unterer Gerichtsinstanzen (wie bspw. vom VG Gießen) nicht in Betracht kommen. Selbst wenn große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestünden (wozu der VGH sich aber gar nicht konkret äußern wollte), würden Studierende aktuell nicht relevant „geschädigt“. Vor allem, da sie ja zunächst ein Studienbeitragsdarlehen aufnehmen könnten. Folge: Die Uni Gießen will in Kürze von den fast 1000 Studierenden, die auf die einstweilige Anordnung des VG Gießen Bezug nahmen und bisher keine Gebühren gezahlt haben, die Studiengebühren einziehen.
Am 9. April 2008 haben SPD und Grüne einen Antrag zur Abschaffung der Studiengebühren ins Parlament eingebracht. Die Linke hat einen noch weitergehenden Antrag vorgelegt, würde aber auch den von SPD und Grünen unterstützen. Somit sieht alles danach aus: Studiengebühren in Hessen werden abgeschafft (Artikel mit mehr Details und Zeitplan).
Die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linker hat es wahr gemacht: Am 03.06.2008 wurden die Studiengebühren in Hessen wieder abgeschafft. Zwei Tage später kündigt der geschäfsführende Ministerpräsident Koch (CDU) jedoch an, er werde das Gesetz wegen Formfehler nicht unterzeichnen.
Der Staatsgerichtshof hat am 11.06.2008 mit denkbar knapper Mehrheit keine verfassungswidrigkeit des bisherigen Studiengebührengesetzes erkannt. Mehr im Artikel Staatsgerichtshof hat keine Einwände: Studiengebühren in Hessen bleiben möglich.
Am 17.06.2008 hat die Landtagsmehrheit eine korrigierte Fassung des Gesetzes beschlossen, die Ministerpräsident Koch dann am 03.07.2008 unterzeichnet hat. Somit wird es ab WiSe 2008/2009 in Hessen keine allgemeinen Studiengebühren mehr geben (und auch keine Langzeitstudiengebühren).
Mitte Juli 2008 erklärt der geschäftsführende Ministerpräsident Koch (CDU), er würde auch bei einer erneuten Regierungsmehrheit der CDU erst einmal keine Studiengebühren einführen. Darüber und über eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Staatsgerichtshofes vom 11.06.2008 berichtet der Artikel Koch „verspricht“, auf Studiengebühren zu verzichten.
Der (erneute) Versuch von Ypsilanti (SPD), eine rot-grüne-Koalition unter Tolerierung der Linken hinzubekommen, scheiterte Anfang November 2008 kurz vor der geplanten Wahl von Ypsilanti zur Ministerpräidentin am Widerstand einiger SPD-Abgeordneter, die die geplante Koalition (und vor allem die notwendige Tolerierung durch die Linke) doch nicht unterstützen wollten. Nach dieser Niederlage einigten sich alle Parteien im Landtag auf Neuwahlen, die am 18.01.2009 stattfinden werden. Die Wiedereinführung von Studiengebühren ist danach trotzdem nicht sofort zu erwarten. Die CDU schließt die Wiedereinführung im Wahlprogramm ersteinmal aus, die FDP hat am 13.12. auf einem Parteitag einen Antrag der Jungen Liberalen angenommen, zumindest in der nächsten Legislaturperiode keine Studiengebühren für das Erststudium einzuführen. Mittelfristig sind bei einer entsprechenden Konstellation Gebühren nicht auszuschließen. Langzeitstudiengebühren wären auch früher wieder denkbar.
Die Neuwahlen am 18.01.2009 führen zu einer deutlichen Mehrheit für CDU und FDP, wobei die CDU kaum gewinnt, die FDP dafür um so mehr. Somit werden aller Voraussicht zwei Studiengebühren grundsätzlich beführwortende Parteien die Regierung bilden. Allerdings haben beide Parteien vor den Wahlen für die nun kommende Legislaturperiode allgemeine Studiengebühren ausgeschlossen (siehe nächsten Absatz). Insofern wird es vermutlich erst einmal keine geben (was wohl eine der wenigen bleibenden „Erinnerungen“ an die linke Mehrheit im Landtag 2008 bleiben wird). Denkbar wäre aber die Wiedereinführung von Langzeitstudiengebühren oder ähnlichem. Spätestens vor der nächsten Landtagswahl wird die Debatte um allgemeine Studiengebühren aber wieder stärker aufflammen.
Am 18.12.2003 hat der Hessische Landtag das sogenannte „Studienguthabengesetz (StuGuG)“ beschlossen. Seit Sommersemester 2004 gibt es daher Zweitstudiumsgebühren von 500 Euro/Semester und gestaffelte Langzeitstudiengebühren. Letztere beginnen bei 500 Euro/Semester für das erste „überzogene“ Semester (i.a. 4 Semester über Regelstudienzeit), das zweite kostet 700, das dritte und weitere 900 Euro.
Auch neu zum SoSe 2004 sind 50 Euro „Verwaltungskostenbeitrag“ (also nichts anderes als Rückmeldegebühren oder wenn man so will, der Einstieg in allgemeine Studiengebühren). Es mag sinnvoll sein, diese Gebühr immer nur unter Vorbehalt zu überweisen (siehe z.B. die Seite dazu vom AStA der Uni Gießen).
Ein (temporärer) Effekt der Gebühren: Die Hochschulen verlieren massiv Studierende, allein die Uni Frankfurt schätzt, ca. 5000 Studierende zu verlieren. Die Uni Mainz dagegen profitiert von Studierenden, die vor den Gebühren flüchten.
Übrigens gibt es in Hessen noch weitere Zwangsmaßnahmen neben den Gebühren: Studiert man 4 Semester ohne jeden Leistungsnachweis, wird man zwangsexmatrikuliert.
Wissenschaftsminister Corts sagte am 26.01.2005 im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine bundesweites Verbot von Studiengebühren nicht verfassungsgemäß ist: „Wir werden nicht an der Spitze der Bewegung stehen. “ Im Jahr 2005 sei demnach noch mit keiner Initiative in Richtung allgemeine Studiengebühren in Hessen zu rechnen. So kam es dann auch.
Am 10.04.2006 legt die hessische Landesregierung das lang erwartete Gutachten zur genannten Frage vor. Demnach sind Studiengebühren möglich, die „Randbedingungen“ entsprechen im Wesentlichen denen, die sich auch die anderen Bundesländer auferlegt haben. Mehr dazu im Artikel Hessische Landesregierung sieht keine Hindernisse mehr für allgemeine Studiengebühren.
Nach dem Gutachten (siehe nächster Absatz) macht Hessen Dampf: Schon am 05.05.2006 beschließt das Landeskabinett sein Studiengebührenmodell. Es geht über die beschlossenen oder geplanten Regelungen anderer Länder hinaus und ermöglicht Studiengebühren von bis zu 1500 Euro für Nicht-EU-AusländerInnen und Masterstudiengänge. In den folgenden Tagen kommt es zu ersten Protesten von Studierenden und ablehenden Äußerungen von verschiedensten Institutionen - diese und auch ältere Äußerungen sind zusammengefasst im Artikel Unmut gegen Gebührenpläne wächst vom 09.05.2006.
Die Proteste in Hessen sind ausdauernd - was der Polizei im Angesicht der Fußball-WM nicht gefällt. Bei einem Besuch in Hessen äußert der frühere russische Präsident Gorbatschow großes Verständnis für die Proteste gegen Studiengebühren. Ein Zwischenbericht vom 08.06.2006.
Auch per Mailomat sollten die CDU- und FDP-Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht werden, dass Studiengebühren keine gute Sache sind. Die massenhaften Mails verursachten tatsächlich einiges Aufsehen, allerdings nicht unbedingt in gewünschter Form - der Mailomat wurde daher abgeschaltet. Wir dokumentieren die Hintergründe im Artikel Mailomat gegen Studiengebühren macht Wirbel vom 16.06.2006
Ende Juni sind die Proteste weiter am Kochen, am 28.06.2006 finden sich an die 10.000 TeilnehmerInnen bei einer Demo in Wiesbaden gegen Studiengebühren und andere Sparmaßnahmen ein.
Ungeachtet aller Proteste berät der hessische Landtag am 12.07.2006 in erster Lesung das Studiengebühren-Gesetz. Allem Anschein nach will Wissenschaftsminister Corts dabei ein paar mehr Gebührenbefreiungstatbestände einführen. Was aber eigentlich nur die typische Politiker-Taktik ist, um die Proteste gegen das Gesetz zu schwächen. Im Kern bleibt alles beim Studiengebührenmodell von Anfang Mai. Da man gegen ein noch nicht beschlossenes Gesetz schlecht klagen kann, kommt der AStA der TU Darmstadt auf eine andere Idee: Er bezieht sich auf die Landesverfassung, die aus seiner Sicht Studiengebühren ausschließt. Da die Landesregierung also verfassungsfeindlich handle, verklagt er die Landesregierung vor dem Hessischen Staatsgerichtshof (Meldung vom 10.07.2006). Am 05.07.2006 wird das hessische Wissenschaftsministerium „neu besetzt“. Die BesetzerInnen präsentieren einen Gesetzentwurf, die Hochschulen mittels Vermögenssteuer und ohne Studiengebühren mit mehr Geld auszustatten.
Am 14. September wird das Studiengebühren-Gesetz in zweiter Lesung im Landtag behandelt. Beschlossen wird es noch nicht, einige Tage darauf stellt die CDU 11 Änderungen vor, die noch ins Gesetz eingearbeitet werden - siehe CDU stellt „entschärftes“ Studiengebühren-Gesetz vor.
Trotz aller Proteste und Bedenken - erwartungsgemäß winkt die absolute CDU-Mehrheit am 05. Oktober 2006 das Gesetz durch den Landtag, bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimmen von SPD und Grünen. Damit ist Hessen das siebte Bundesland, das Studiengebühren beschlossen hat.
Nachtrag: Mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren wurde das Studienguthabengesetz für Zweitstudiumsgebühren und gestaffelte Langzeitstudiengebühren abgelöst und fand letztmals Anwendung für das Sommersemester 2007.
Mehr zu Studiengebühren in Hessen
- Dokumentation (Archiv): Ausnahmen + Befreiungsmöglichkeiten bei den Studiengebühren (WiSe 2007/08 bis SoSe 2008)
- Ernst gemeint? Koch „verspricht“, auf Studiengebühren zu verzichten (17.07.2008)
- Im zweiten Anlauf: Studiengebühren in Hessen nun wirklich abgeschafft (17.06.2008)
- Staatsgerichtshof hat keine Einwände: Studiengebühren in Hessen bleiben möglich (11.06.2008)
- Zu früh gefreut? Koch will Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren nicht unterzeichnen (05.06.2008)
- Historischer Moment: Studiengebühren in Hessen abgeschafft (03.06.2008)
- SPD, Grüne und Linke bleiben dabei: Studiengebühren in Hessen werden abgeschafft (14.04.2008)
- Jetzt sogar Rückzahlung: Noch ein Eilbeschluss zu Studiengebühren in Hessen (13.11.2007)
- Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz: Uni Gießen zieht Studiengebühren vorläufig nicht mehr ein (06.11.2007)
- Erfolg für StudiengebührengegnerInnen: Verwaltungsgericht zumindest vorläufig gegen Studiengebühren (01.11.2007)
- Hoffnung für GebührengegnerInnen: Studiengebühren verfassungswidrig? (20.08.2007)
- Hessen: Studiengebühren zurück? (27.06.2007)
- Verfassungsklage und Studiengebührenboykott (19.04.2007)
- Klagen, nichts als Klagen - zur Initiative, die eine Verfassungsklage anstrebt (21.11.2006)
- Studiengebühren-Proteste in Hessen auch im Wintersemester (25.10.2006)
- Hessen beschließt Studiengebühren (05.10.2006)
- CDU stellt „entschärftes“ Studiengebühren-Gesetz vor (02.10.2006, erste Fassung 19.09.2006)
- Hessen auf dem Weg zu Studiengebühren - trotz vieler Bedenken (15.09.2006)
- „Nachbesserungen“ bei Studiengebühren-Plänen in Hessen (04.09.2006)
- Landesregierung wegen Studiengebühren verklagt (10.07.2006)
- Studiengebühren-Proteste: Hessisches Wissenschaftsministerium besetzt, Demo (07.07.2006)
- Studiengebühren: An die 10.000 TeilnehmerInnen bei Demo in Wiesbaden (28.06.2006)
- Mailomat gegen Studiengebühren macht Wirbel (16.06.2006)
- Proteste in Hessen lassen nicht nach - Polizei droht - Gorbatschow gegen Studiengebühren (08.06.2006)
- Unmut gegen Gebührenpläne wächst (09.05.2006)
- Hessische Landesregierung will Studiengebühren ab Ende 2007 (05.05.2006)
- Hessische Landesregierung sieht keine Hindernisse mehr für allgemeine Studiengebühren (10.04.2006)
- Bundesverfassungsgericht erlaubt Studiengebühren (26.01.2005)
- 500 Euro Studiengebühren „eine Hausnummer“ (20.01.2005)
- Bankkredite für Studiengebühren und Lebensunterhalt? (12.01.2005)
- „Lucky“ Streik again? (04.11.2003)
Häufig gestellte Fragen
In Hessen gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es den Verwaltungskostenbeitrag von 50 €, den staatliche Hochschulen im Semesterbeitrag verankert haben.
Er fällt für alle Studierenden in Hessen an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch den Verwaltungskostenbeitrag nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Von 2004 bis 2007 mussten Langzeit- und ZweitstudentInnen Gebühren bezahlen. Abgelöst wurde dies von Allgemeinen Studiengebühren, die jedoch nur bis 2008 Bestand hatten. Seitdem gibt es nur noch den Verwaltungskostenbeitrag von 50 € pro Semester, der ebenfalls 2004 eingeführt wurde. Ihn müssen alle Studis mit dem Semesterbeitrag entledigen.
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