Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Hamburg
Unser Übersichtsartikel zeigt die Lage in Sachen Studiengebühren in Hamburg: Allgemeine Studiengebühren sind seit WiSe 2012/2013 abgeschafft. Geblieben ist bis heute der „Verwaltungskostenbeitrag“ von 50 €/Semester. Zudem gibt es Pläne, eine Gebühr für Eignungstests und Aufnahmeprüfungen einzuführen. Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Hamburg.
Im Detail: Studiengebühren in Hamburg
Verwaltungskostenbeitrag: 50 €
Er fällt für alle Studierenden an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch den Verwaltungskostenbeitrag nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Gebühren für Studieneignungstests: X €
Hamburger Hochschulen dürfen Gebühren für Studieneignungstests, Aufnahmeprüfungen u.ä. in unbestimmter Höhe erheben. Derartige Gebühren fallen zwar nicht semesterweise an. Dennoch können sie sich addieren, wenn man sich an mehreren Hochschulen dem Verfahren stellen muss. Weitere Infos dazu weiter unten.
Stand der Dinge und Geschichte
Im Vorfeld der Bürgerschaftswahl 2020 sind Studiengebühren kein Thema. Die Koalition bleibt auch danach gleich, im Koalitionsvertrag 2020-2025 heißt es im Teil zu Wissenschaft: „Wir halten weiter am Grundsatz kostenfreier Bildung fest und werden keine Studiengebühren einführen.“ Veränderungen waren daher eigentlich nicht zu erwarten.
Doch so kann man sich täuschen: Betonte die Regierung im Koalitionsvertrag noch das Festhalten am Grundsatz kostenfreier Bildung, entschied sie sich einige Monate nach Regierungsantritt wohl um. Im September 2020 hat der Senat geplant, den Hochschulen zu erlauben, Gebühren für Studieneignungstest, Aufnahmeprüfungen und ähnliches zu verlangen. Weder die maximale Höhe dieser Gebühren noch mögliche Härtefallregelungen scheinen im Vorschlag (PDF) geregelt zu sein. Momentan (Stand November 2020) liegt der Vorschlag den Ausschüssen der Bürgerschaft vor.
Auch Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks kritisiert im November 2020 die Pläne des Senats: „Durch solche Gebühren für Tests und Auswahlgespräche wird eine neue finanzielle und damit auch soziale Hürde aufgebaut vor dem Studienbeginn. Das ist kontraproduktiv und dürfte vor allem Studieninteressierte aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Familien benachteiligen. (...) Wir brauchen mehr, nicht weniger soziale Durchlässigkeit in Richtung Hochschulstudium. Das Letzte, was wir brauchen, sind allgemeine Studiengebühren durch die Hintertür.“
Im Dezember 2020 nimmt die Bürgerschaft den Antrag des Senats dennoch an. Hochschulen dürfen nun derartige Gebühren für Studieneignungstest, Aufnahmeprüfungen, etc. verlangen. Dabei sind in den entsprechenden Satzungen immerhin Härtefallregelungen zu bestimmen. Und die meisten Hochschulen nutzen diese Möglichkeit inzwischen auch.
Die höchste uns bekannte Gebühr verlangt die HAW Hamburg für die Eingangsprüfung für berufserfahrene Personen (Ausbildung und mind. drei Jahre Arbeitstätigkeit) ohne Hochschulzugangsberechtigung 400 €.
Bürgerschaftswahlen am 20.02.2011: SPD erreicht absolute Mehrheit der Sitze, sie hatte die Abschaffung der Studiengebühren angekündigt (allerdingsohne einen genauen Zeitpunkt zu nennen). Wir hatten den (größeren) Parteien Wahlprüfsteine Hochschulpolitik vorgelegt. In einem Artikel sind die Antworten zusammengefasst, von dort auch Links auf die Antworten im Detail.
Am 19.04.2011 kündigt der neue Senat an, die Studiengebühren vollständig zum Wintersemester 2012/2013 abschaffen zu wollen. Oder anders gesagt: Bis einschließlich für das Sommersemeser 2012 werden die Studiengebühren in jedem Fall bestehen bleiben.
Aus der Ankündigung ist ein Gesetzentwurf geworden. Dieser wird am 13.09.2011 vom Senat beschlossen und sieht wie schon vor Monaten angekündigt die Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2012/2013 vor.
Am 15.12.2011 hat die Bürgerschaft das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Ein Wermutstropfen bleibt: Die Studierenden sind an der Verwendung der Ausgleichsmittel im Gegensatz zum Beispiel zur Regelung in Baden-Württemberg nicht beteiligt. Für Details siehe den Artikel Bald sind es nur noch zwei: Auch Hamburg schafft Studiengebühren ab. (Der Artikel ist zwar schon etwas älter ist, da sich im Gesetz aber nichts Wesentliches mehr geändert hat, stimmen die gemachten Aussagen zum Entwurf auch noch zum endgültigen Gesetz.)
Eine ausführliche Chronik der Entwicklungen in Sachen Studiengebühren und (vor allem) studentischer Proteste dagegen findet sich im Artikel Chronik 2004 bis 2012: Einführung und Abschaffung der Studiengebühren in Hamburg vom 16.03.2012.
Zwischenstand 2013: An der HfBK haben viele Studierende seit 2007 die Studiengebühren boykottiert, auch die Variante der nachgelagerten Studiengebühren des zwischenzeitlichen schwarz-grünen Senats. Das Thema ist nach wie vor nicht ausgestanden, zeigt unser Artikel Studiengebühren-Boykott noch 2013: Hamburger (Ex-)Kunststudierende vor Zwangsvollstreckung?
Im Wahlkampf zur Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 sind Studiengebühren praktisch kein Thema. Keine relevante Partei äußerte sich für die Wiedereinführung, die FDP würde das den Hochschulen überlassen wollen, selbst darüber entscheiden zu können (siehe unsere Übersicht dazu). Die SPD verlor bei der Wahl ihre absolute Mehrheit, konnte aber zusammen mit der GAL den Senat bilden. Veränderungen in Sachen Studiengebühren gibt es nicht: Allgemeine bleiben ausgeschlossen, der Verwaltungskostenbeitrag wird weiter erhoben.
Artikel zu Studiengebühren in Hamburg von 2011 bis 2015
- Dokumentation (Archiv): Befreiung / Ausnahmen von Studiengebühren in Hamburg (2007-2012)
- Aus Student*inn*en Sicht: Was wählen bei der Wahl in Hamburg? (20.01.2015)
- Studiengebühren-Boykott noch 2013: Hamburger (Ex-)Kunststudierende vor Zwangsvollstreckung? (23.05.2013)
- Chronik 2004 bis 2012: Einführung und Abschaffung der Studiengebühren in Hamburg (16.03.2012)
- Bald sind es nur noch zwei: Auch Hamburg schafft Studiengebühren ab (13.09.2011)
Auch wenn im Rest der Republik die Boykott-Versuche gegen Studiengebühren fast überall vorbei sind und nicht zum erwünschten Erfolg (Rücknahme der Gebühren) geführt haben - in Hamburg war diese Art des Protestes lange am Laufen. Und zwar an der HfBK, mit sehr hoher Beteiligung. Details zu diesem Boykott (und den Versuchen an den anderen Hamburger Hochschulen) im Artikel Studiengebührenboykott in Hamburg. Es ist selbst Anfang 2008 noch offen, wie das ganze ausgeht – vor allem für die BoykotteurInnen. Klagen sind anhängig.
Kurz vor den Wahlen zur Bürgerschaft am 24.02. (hier Wahlprüfsteine) machen die GebührengegnerInnen nochmals mobil. Mehr dazu im Artikel Kreative Aktionen vor der Wahl vom 17.02.2008.
Die Bürgerschaftswahlen am 24.02. ergeben zwar eine Mehrheit für die Parteien, die Studiengebühren mehr oder weniger deutlich ablehnen (SPD, GAL, Linke). Da eine Koalition oder andere Form der Zusammenarbeit dieser Parteien in Hamburg ziemlich unwahrscheinlich ist, wird es aber wohl zu einer CDU-geführten Regierung kommen, zur Zeit deutet alles auf schwarz-grün. Die Grünen haben daher in der ersten Bürgerschaftssitzung einen Antrag der SPD zur Abschaffung der Studiengebühren nicht angenommen, sondern in die Ausschüsse verwiesen. Zwar ist die Koalition mit der CDU noch nicht beschlossen, aber es sieht inzwischen nicht mehr so aus, als ob sie nicht zustande kommen könne. Auch Studiengebühren werden dabei erhalten bleiben, nur die Details ändern sich (siehe unseren Artikel Auch nachgelagerte Studiengebühren sind Studiengebühren vom 05.04.2008).
Am 17.04.2008 unterzeichnen CDU und GAL tatsächlich ihren Koalitionsvertrag. Wie die damals bekannten Details in Sachen Studiengebühren aussehen, kann im Artikel Studiengebühren in Hamburg bleiben nachgelesen werden.
Anfang Juli 2008 liegt der Gesetzentwurf für das schwarz-grüne Gebührenmodell vor. In einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss wurde daran allerdings viel Kritik geübt (siehe Gleich zahlen oder gleich verschulden).
Am 17.09.2008 beschließt die Hamburgische Bürgerschaft in zweiter Lesung den Gesetzentwurf von CDU und GAL gegen die Stimmen von SPD und LINKE. Wie das Gesetz nun am Ende aussieht, kann im Artikel Hamburgische Bürgerschaft beschließt nachgelagerte Studiengebühren nachgelesen werden.
Die (meisten) Studierenden der HfBK sind weiter gegen Studiengebühren. Und haben im November 2008 erneut einen Boykott beschlossen. Mehr dazu im Artikel "Was ist Sklaverei denn anderes?".
Im Januar 2009 liegen erste Zahlen vor, wie viele Studierende sich die Gebühren nach dem neuen Modell haben stunden lassen. Erste Zwischenbilanz: Hamburger Studiengebührenmodell enttäuscht.
Einige Studierende der HfBK Hamburg führen ihren wilden Studiengebühren-Boykott auch 2009 weiter. Mehr dazu und zur Geschichte des Boykotts seit 2007 im Artikel HfBK-Studierende geben nicht auf: Dauer-Boykott der Studiengebühren vom 10.06.2009.
Kaum zu glauben, aber wahr: Eine Menge Studierende der HfBK, die 2007 die Studiengebühren boykottierten, haben den Boykott jahrelang aufrechterhalten und nicht gezahlt. Nun droht die Pfändung ihres Einkommens. Mehr dazu im Artikel Kampf gegen Studiengebühren geht weiter: Boykotteuren an Hamburger Kunsthochschule droht Pfändung vom 07.07.2010.
Ende November 2010 kündigt die GAL (Hamburger Grüne) die Koalition mit der CDU auf. Dadurch wird es zu Neuwahlen bereits am 20.02.2011 kommen. Alle aktuellen Umfragen sehen dabei die SPD als stärkste Partei, die vermutlich mit der GAL koalieren würde. Das wird wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die Studiengebühren haben. Denn eigentlich wollten die Grünen zumindest vor den letzten Wahlen keine, die SPD auch nicht.
Artikel zu Studiengebühren in Hamburg von 2008 bis 2010
- Kampf gegen Studiengebühren geht weiter: Boykotteuren an Hamburger Kunsthochschule droht Pfändung (07.07.2010)
- HfBK-Studierende geben nicht auf: Dauer-Boykott der Studiengebühren (10.06.2009)
- Erste Zwischenbilanz: Hamburger Studiengebührenmodell enttäuscht (22.01.2009)
- "Was ist Sklaverei denn anderes?": Studierende der HfBK weiter gegen Studiengebühren (05.12.2008)
- Der Teufel steckt im Detail: Hamburgische Bürgerschaft beschließt nachgelagerte Studiengebühren (17.09.2008)
- Gleich zahlen oder gleich verschulden: Studiengebühren schwarz-grün (03.07.2008)
- Koalitionsvertrag unterzeichnet: Studiengebühren in Hamburg bleiben (17.04.2008)
- Hamburger Koalitionsverhandlungen: Auch nachgelagerte Studiengebühren sind Studiengebühren (05.04.2008)
- Kreative Aktionen vor der Wahl: Studiengebühren weiter heißes Thema in Hamburg (17.02.2008)
- Studiengebührenboykott 2007/2008
2003: CDU verlangt Gebühren für Langzeit- und nicht vor Ort lebende Studierende
Die rechts-populistische Regierung (CDU, Schill-Partei, FDP) hatte am 21.5.03 Gebühren für Langzeitstudierende in Höhe von 500 € ab Sommersemester 2004 beschlossen. Im Koalitionsvertrag hieß es zwar noch: „Zur Durchführung dieser Maßnahme müssen die Voraussetzungen an den Hochschulen geschaffen werden, dass ein Abschluss in der Regelstudienzeit auch möglich ist“. Aber wen interessierte schon das Geschwätz von gestern zu diesem Zeitpunkt.
Für alle Studierenden, die nicht in Hamburg (genauer: nicht in der Metropolregion Hamburg) ihren ersten Wohnsitz gehabt hatten, sollte das erste Semester 500 Euro kosten.
Frühjahr 2004: Der Akademische Senat steht unter Druck
Im Februar 2004 berichtete die von streikenden Studis herausgebrachte Publikation „Streik Post(en)“ (Nr. 17 vom 16.2.2004) an der Uni Hamburg davon, dass weder Akademischer Senat noch Hochschulrat die zur Umsetzung der Gebühren an der Uni notwendige Satzung beschlossen hatten. Beide Gremien hatten sich offenbar auch auf Druck der Studierenden vorerst dagegen ausgesprochen. Da wegen der Neuwahlen Ende Februar der Senat besseres zu tun hatte, als diese Satzung - juristisch umstritten - per Dekret durchzubringen, war die Hoffnung, dass Studierende an der Uni Hamburg im Sommersemester noch nicht zahlen mussten. Insbesondere, wenn es ein Regierungswechsel gegeben hätte - aber dem war ja dann nicht so ...
Die Senatswahlen am 29.2.2004 brachten eine absolute CDU-Mehrheit. Damit blieb Wissenschaftssenator Dräger im Amt. Und mit ihm blieben die bereits beschlossenen Gebühren und die Pläne für mehr. Eigentlich hätte der Senat ja am liebsten noch mehr Geld von den Studis gewollt. Insbesondere Dräger fand 2500 Euro für alle vom ersten Semester angemessen. Auch deswegen klagte Hamburg gegen das Verbot allgemeiner Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz.
Nach langem Hin- und Her hatte sich der Akademische Senat der Uni Hamburg Anfang März 2004 schließlich doch zu einer Stellungnahme zum Gebührengesetz entschlossen. Damit war der Weg frei für den endgültigen Beschluss einer Gebührensatzung durch den Hochschulrat. Die Gebühren wurden also auch an der Uni zum Sommersemester 2004 erhoben - wenn auch mit Verspätung, da die betroffenen Studierenden erst noch angehört werden mussten und die bisher laufende Anhörung gestoppt und neu (mit den dann korrekten Infos über die Gebührensatzung) durchgeführt werden sollten.
Sommer 2004: Neue Studiengebührenmodelle zielen auf Abschaffung des BAföG ab
Mitte Juni 2004 kündigte Wissenschaftssenator Dräger die Einführung eines „Verwaltungskostenbeitrags“ von 50 Euro pro Semester für alle Studierende ab Wintersemester 2005/2006 an. Die erhofften Einnahmen von 4,5 Mio. entsprachen der geplanten Kürzung des Zuschusses des Landes an die Hochschulen, führten also zu keinerlei Verbesserung an den Hochschulen, sondern höchstens dazu, dass Niveau nicht weiter sinken zu lassen.
Wissenschaftssenator Dräger war im August und September 2004 erneut sehr rührig, was das Ankündigen von Studiengebührenmodellen betraf. Die Pläne – die mit einigen anderen CDU-geführten Bundesländern abgestimmt worden waren - umfassten neben Studiengebühren die Abschaffung des BAföG, an dessen Stelle „zinsgünstige“ elternunabhängige Kredite stehen sollten. Mehr im Artikel CDU: BAföG streichen, Studiengebühren einführen vom 12.09.2004.
Ende November 2004 verabschiedete die CDU-Bürgerschaftsfraktion Leitlinien für Studiengebühren. Im Prinzip nach dem Modell von Dräger.
Dräger wiederholte dabei das verquere Argument, dass mit Studiengebühren und „durchdachten“ Studiendarlehen mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien studieren würden - das sei durch internationale Erfahrung bewiesen worden. Dabei verglich er Äpfel und Kiwis, denn in anderen Ländern sind auch alle anderen wichtigen Randbedingungen (soziale Selektion schon in den Schulen, Bereitschaft der Familien, sich zu verschulden etc.) völlig andere. Das BAföG war darüberhinaus zu 50% ein Zuschuss, nur 50% müssen unverzinst zurückgezahlt werden. So war die Frage also, was an einem voll verzinstem Darlehen besser sein sollte – außer der Elternunabhängigkeit, die aber nur sehr wenigen helfen würde.
In einem Artikel in der WELT vom 28.01.2005 unter dem programmatischen Titel „Dräger drückt aufs Tempo“ äußerte der Wissenschaftssenator, dass 500 Euro pro Semester zunächst als Obergrenze für Studiengebühren in Hamburg vorgeschrieben werden sollten. Er hielt aber auch moderat mehr als 500 Euro für möglich. Offenbar sollten die Hochschulen also selbst bestimmen, wieviel Gebühren – bis zu 500 Euro – verlangt werden sollte.
Frühjahr 2005: Studenten umgehen ortsabhängige Studiengebühren - auf ihre Weise
Die schon eingeführten Studiengebühren für Studierende, die nicht in Hamburg (oder der Metropolregion) wohnten, konnten jedoch verfassungswidrig sein. Jedenfalls war das die Meinung des Verwaltungsgerichts, das einer Klage eines Studierenden recht gegeben hat und die Erhebung für ihn aussetzte. Übrigens hatte Hamburg durch diese Gebührendrohung, der die meisten durch ummelden noch vergleichbar leicht entgehen konnten, offenbar 6000 Einwohner hinzugewonnen. Durch den Länderfinanzausgleich sollte sich das mit bis zu 15 Mio. Euro in barer Münze für Hamburg ausgezahlt haben sollen.
Das Hamburger Abendblatt meldete, dass die Bürgerschaft am 23.02.2005 mit ihrer CDU-Mehrheit einen Antrag beschlossen hatten, der den Senat aufforderte, schon im SoSe 2006 allgemeine Studiengebühren zu erheben. Dabei sollte „das flankierende Angebot eines sozial verträglichen Darlehensmodells finanziell schlechter gestellten Studierwilligen die Entscheidung zur Aufnahme eines Studiums erleichtern.“ Gedacht war dabei wohl z.B. an das KfW-Studiendarlehen, das so toll gar nicht ist und bei dem noch unklar war, ob es kommen würde.
Zu Beginn des Sommersemesters 2005 gewann die Debatte um Studiengebühren weiter an Schärfe. Während der Uni-Präsident grundsätzlich für Studiengebühren war und die Studierenden mit zweifelhaften Angeboten auch zur Akzeptanz bringen wollte (ohne Erfolg – siehe die Proteste Ende April/Anfang Mai), lehnte der Präsident der HAW allgemeine Studiengebühren weiterhin ab. Der hochschulpolitische Sprecher der CDU spekulierte darüber, ob man den Etat von Hochschulen kürzen könnte, die keine Gebühren wollten – scheinbar ging es denen ja gut … Mehr im Artikel Hamburger Gebührendiskussion: Hochschuletats kürzen oder nicht?.
Sommer 2005: Ortsabhängige Studiengebühren werden nicht eingeführt
Im November 2005 entschied sich das OVG Hamburg gegen die Studiengebühren für Studierende in Hamburg, die außerhalb der „Metropolregion“ wohnen. Die Freude über diesen Erfolg wurde dadurch getrübt, dass währenddessen die Wissenschaftsbehörde den Gesetzentwurf für allgemeine Studiengebühren vorbereitete. Mit der früher angedachten Einführung zum Sommersemester 2006 wurde es allerdings nichts.
Winter 2005: Studiengebühren-Gesetzentwurf wird beschlossen
Am 28.11.2005 stellte Wissenschaftssenator Dräger seinen Studiengebühren-Gesetzentwurf vor. Im Gegensatz zu früheren Ankündigungen sollten der Verwaltungskostenbeitrag beibehalten und die Gebühren den Hochschulen vorgeschrieben werden (kurz zuvor hieß es noch, den Hochschulen sollte es selbst überlassen werden, ob sie Gebühren verlangen wollten). Eine Befreiung bzw. Begrenzung der Studiengebühren für BAföG-EmpfängerInnen (wie vor allem in NRW - wobei auch dort nur eingeschränkt) sollte es nicht geben.
Am 13.12.2005 diskutierte Wissenschaftssenator Dräger an der HAW u.a. über seine Studiengebühren-Pläne. Seine Argumente und was man sonst dazu sagen konnte, finden sich in einem gesonderten Artikel Studiengebühren in der Diskussion, Termine und Ausblick.
Wie vermutet, hatte der Hamburger Senat am 20.12.2005 den Studiengebühren-Gesetzentwurf beschlossen. Details zum Entwurf im Artikel Kein Weihnachtsgeschenk in Hamburg: Senat beschließt Studiengebühren-Entwurf.
2006: Proteste verlangsamen den Prozess doch die Politik bleibt hartnäckig
Nachdem sich alle Hochschulen einhellig dafür ausgesprochen hatten, die Studiengebühren allein aus verwaltungstechnischen Gründen nicht schon zum Wintersemester 2006/2007 einzuführen, hatte der Hamburger Senat am 07.03.2006 einen entsprechend korrigierten Studiengebühren-Entwurf beschlossen (Details siehe oben), der folglich der Bürgerschaft zugeleitet wurde. Der Wissenschaftsausschuss tagte dazu zum dritten Mal am 17.05., die erste Lesung in der Bürgerschaft sollte am 31.05. sein, die 2. Lesung (und Beschluss) waren für den 28.06. geplant. Ein Bericht zur öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses am 15.05.2006 sowie zu den Protesten der vorangegangenen Wochen findet sich im Artikel „Du sollst Deinem Bruder kein Zins auferlegen“.
Am 31.05.2006 wurde wieder demonstriert (und sogar in Berlin kommt es im Rahmen eines bundesweiten Protesttages zu einer Besetzung der Hamburger Vertretung) – teilweise sogar am Hauptbahnhof. Die Bürgerschaft debattierte währenddessen über den Gesetzentwurf und hat dank CDU-Mehrheit trotz aller Proteste daran festgehalten.
Auch recht große Demonstrationen in Wiesbaden und Hamburg selbst am Tag der geplanten Verabschiedung führten nicht zu einer Änderung der Pläne: Mit ihrer absoluten Mehrheit in der Hamburger Bürgerschaft beschloss die CDU am 28.06.2006 in zweiter Lesung das Studiengebührengesetz. Details siehe hier.
Von den Bundesländern, die Studiengebühren im Sommersemester 2007 einführen wollten, hatte Hamburg am längsten gebraucht, um alle Details festzulegen und auch das zugehörige Studienbeitragsdarlehen zu präsentieren. Erst am 16.01.2007 war es soweit. Besonders überraschend: Die Studiengebühren wurden nicht mit der Rückmeldung/Immatrikulation, sondern erst später im Semester fällig. Siehe den Artikel In Hamburg zahlt man später – oder gar nicht?. „Gar nicht“ ist dabei eine Anspielung auf den geplanten Studiengebührenboykott, der im Artikel auch kurz Erwähnung findet.
Auch wenn im Rest der Republik die Boykott-Versuche gegen Studiengebühren fast überall vorbei waren und nicht zum erwünschten Erfolg (Rücknahme der Gebühren) geführt hatten – in Hamburg war diese Art des Protestes noch lange am Laufen. Und zwar an der HfBK, mit sehr hoher Beteiligung. Details zu diesem Boykott (und den Versuchen an den anderen Hamburger Hochschulen) im Artikel Studiengebührenboykott in Hamburg. Es war selbst Anfang 2008 noch offen, wie das ganze ausgehen sollte – vor allem für die BoykotteurInnen. Die Sache zog sich dann für manche, die nicht zahlten und einen guten Anwalt hatten, noch Jahre hin – die eine oder andere Notiz dazu findet sich hier.
Mehr zu Studiengebühren in Hamburg (bis Ende 2007/Anfang 2008, die weitere Entwicklung weiter oben)
- Studiengebühren: Berlin will sie doch nicht – Hamburg klagt gegen Verbot von Gebühren (16.01.2003)
- Hamburger Studiengebührenmodell: 2500 im Jahr von Anfang an (16.03.2003)
- Studiengebühren: Warum das Hamburger Modell schief ist und wer sonst noch schlechte Argumente hat (02.04.2003)
- In unionsregierten Ländern ab 2006 allgemeine Studiengebühren? (01.08.2004)
- CDU: BAföG streichen, Studiengebühren einführen (12.09.2004)
- Studierende zeigen Flagge gegen Studiengebühren und für die Verfasste Studierendenschaft (04.11.2004)
- Kippt Bundesverfassungsgericht Verbot von Studiengebühren? Alles Propaganda! (09.11.2004)
- Wie die CDU in Hamburg sich Studiengebühren vorstellt (30.11.2004)
- Hochschulrahmengesetz, Studiengebühren und Verfasste Studierendenschaft (14.12.2004)
- Bankkredite für Studiengebühren und Lebensunterhalt? (12.01.2005)
- 500 Euro Studiengebühren „eine Hausnummer“ (20.01.2005)
- Welche Länder Studiengebühren planen (26.01.2005)
- Bundesverfassungsgericht erlaubt Studiengebühren (26.01.2005)
- Auswärtiger muss vorläufig keine Studiengebühren zahlen (18.02.2005)
- Hamburger Gebührendiskussion: Hochschuletats kürzen oder nicht? (18.04.2005)
- Hamburg+Stuttgart: Vollversammlung und Proteste – da geht was (28.04.2005)
- Gebühren für Externe gestoppt – dafür aber bald allgemeine Studiengebühren? (22.11.2005)
- Studiengebühren in der Diskussion, Termine und Ausblick (14.12.2005)
- Kein Weihnachtsgeschenk in Hamburg: Senat beschließt Studiengebühren-Entwurf (20.12.2005)
- „Du sollst deinem Bruder kein Zins auferlegen“ (Bericht über eine öffentliche Anhörung des Wissenschaftsausschusses, 16.0.5.2006)
- Bundesweite Proteste gegen Studiengebühren (auch in Hamburg; 31.05.2006)
- Über 10.000 TeilnehmerInnen bei Demos – trotz Beschluss in Hamburg (Studiengebührengesetz in zweiter Lesung durch Bürgerschaft beschlossen, 28.06.2006)
- In Hamburg zahlt man später – oder gar nicht? (17.01.2007)
- Studiengebührenboykott 2007: Eine Zwischenbilanz (20.02.2007)
- Sommersemester 2007: Studiengebührenboykott (09.07.2007)
- Studiengebührenboykott 2007/2008 (02.03.2008)
Häufig gestellte Fragen
In Hamburg gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es den Verwaltungskostenbeitrag, den staatliche Hochschulen im Semesterbeitrag verankert haben. Zudem dürfen die Hochschulen Gebühren für Studieneignungstest und Aufnahmeverfahren erheben.
Er fällt für alle Studierenden in Hamburg an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch den Verwaltungskostenbeitrag nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Hamburger Hochschulen dürfen Gebühren für Studieneignungstests u.ä. erheben (bspw. Studierfähigkeitstest HAM-Nat für Mediziner oder Eignungtests für Bewerber in künstlerischen Studiengängen). Derartige Gebühren fallen zwar nicht semesterweise an. Dennoch können sie sich addieren, wenn man sich an mehreren Hochschulen dem Verfahren stellen muss.
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!