Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Bremen
Im Detail: Studiengebühren in Bremen
Verwaltungskostenbeitrag: 50 €
Er fällt für alle Studierenden an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch den Verwaltungskostenbeitrag nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Langzeitstudiengebühren: 500 €
Jeweils 500 €/Semester ab dem 15. Hochschulsemester. Galt von WiSe 2006/2007 bis einschließlich WiSe 2019/20. Seit WiSe 2020/21 komplett abgeschafft! Für das SoSe 2020 gezahlte Gebühren können auf Antrag erstattet werden. Details dazu hier.
Stand der Dinge und Geschichte
Im Rahmen des „Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Corona-Krise“ wurde das bremische Studienkontengesetz zum Wintersemester 2020/21 außer Kraft gesetzt – seitdem sind in Bremen also Studienkonten abgeschafft. Und besser noch: Studiengebühren, die für das Sommersemester 2020 gezahlt wurden, werden zurückgezahlt – allerdings nur auf Antrag. Studierende der Uni Bremen können das online im moin-Portal erledigen.
Die Akademische Senat der Uni Bremen selbst hat bereits 2003 einen Vorschlag für ein Studienkontenmodell gemacht, dass jedeN bestraft, der einige Semester nicht (oder zu wenig studiert). Potentiell könnten damit schon im 3.Semester Gebühren anfallen. Den Beschluss findet man als PDF-Datei hier.
Bildungssenator Lemke hält Studiengebühren schon länger für unausweichlich. In der großen Koalition ist lange Zeit vor allem die Form umstritten. Die SPD tendiert zu Studienkonten, die CDU zu Gebühren für Langzeitstudierende. Ende Januar 2004 sind sich SPD und CDU gar nicht einig. Es gibt zwar einen Kompromiss, den die CDU aber im Allgemeinen verschärfen will, was auf der anderen Seite mehr Ausnahmeregelungen erfordert. In einer Presseerklärung sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende dazu: „Wir werden im Zeichen des allgemein angestrebten Bürokratieabbaus doch kein neues bürokratisches Monster schaffen. Entweder wir einigen uns auf den vorgelegten Gesetzentwurf oder wir machen in dieser Legislaturperiode überhaupt kein Gesetz!“
Am 23.01.04 hat der Senat beschlossen, dass im Wintersemester 2004/2005 Verwaltungsgebühren (50 € pro Semester) kommen. Dieses Geld wird entgegen der Verlautbarungen von Bildungssenator Lemke nicht der Uni zugute kommen. Wie Uni-Rektor Müller bestätigt, wird der Unihaushalt um 5 Mio. € gekürzt, während die Gebühren (ca. 2 Mio €) dies nicht einmal zur Hälfte wieder auffangen. (Quelle zu Lemke/Müller: http://www.nixbildungsabbau.de/)
Am 08.07.04 meldet bspw. DIE WELT, dass sich die Koalition darauf geeinigt habe, von allen „auswärtigen“ Studierenden Gebühren zu erheben. Wie in Hamburg soll die Höhe 500 € betragen, Zahlungspflicht besteht ab dem ersten Semester, umgehen kann man diese Gebühren nur, wenn man nach Bremen oder das direkte Umland zieht. Der Wissenschaftssenator soll einen Gesetzentwurf vorbereiten, Ziel ist die Erhebung von diesen Gebühren ab WiSe 2005/2006. Es ist unklar, ob diese Pläne im Lichte der neuesten Entwicklungen noch verfolgt werden.
Durch das Bundesverfassungsurteil vom 26.01.2005 ist auch in Bremen die Debatte um das ob und die Art und Ausgestaltung von Studiengebühren erneut aufgeflammt. In der Diskussion war zunächst offenbar eine „Landeskinder-Regelung“, also die Studiengebührenfreiheit nur für Leute, die in Bremen ihr Abitur gemacht haben.
Ende März 2005 wird der Gesetzentwurf für ein Studienkontengesetz bekannt. Es sieht Studiengebühren ab der doppelten Regelstudienzeit minus zwei Semester vor. Wer den Erstwohnsitz nicht in Bremen hat, soll jedoch schon ab dem 3. Semester zahlen. In Hamburg gibt es bereits ein Urteil gegen diese Wohnsitz-Bestrafungsregelung - allerdings noch nicht in letzter Instanz. Laut einem taz-Artikel soll das Parlament schon am 25.05.2005 abschließend entscheiden.
Die CDU hat auf ihrem Landesparteitag am 30.04.2005 die Forderung, ab 2007 allgemeine Studiengebühren einzuführen, beschlossen. Begründung: Bremen soll im Bildungsbereich keine Insel werden (und in Niedersachsen und Hamburg wird ja mit Gebühren gerechnet). Die SPD äußert sich dazu nicht, obwohl sie ja gerade erst Studienkonten einführen will - die nur Sinn machen, wenn man keine allgemeinen Studiengebühren haben will. Auch die Rektoren der Bremer Universität und Hochschule haben sich bereits in den letzten Wochen gegen das Kontenmodell ausgesprochen und fordern nun gemeinsam allgemeine Studiengebühren.
Quelle: AStA Uni Bremen.
Am 24.06.05 haben sich CDU und SPD auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der erstmal keine allgemeine Studiengebühren vorsieht - sofern man in Bremen wohnt. Und statt eines komplizierten Studienkontos soll es einfach Langzeitstudiengebühren ab dem 14. Hochschulsemester geben. Der AStA der Bremen erläutert dazu in einer Presseerklärung: „Beide Parteien stellten übereinstimmend fest, dieses Gesetz diene vorwiegend und insbesondere der Einwohnersteigerung. Jeder Neu-Bürger spült ca. 3000 € jährlich in die Kasse des Bremer Finanzsenators.“ Und weiter: „Klar scheint ebenfalls die Halbwertszeit des Gesetzes zu sein, das bereits zum Herbst dieses Jahres in Kraft treten soll. Von einem »Verfallsdatum« spricht die Bremer CDU. Dieses werde 2007 erreicht sein, und dann werden allgemeine Studiengebühren kommen. Von der Sicherung des kostenfreien Erststudiums hingegen spricht die SPD und nimmt sich damit tatsächlich selber ernst. Scheinbar von Existenzängsten verwirrt, suchen deren Bildungspolitiker neuerdings die Nähe der Studierendenvertretungen, um ihnen bei der Landtagswahl im Jahr 2007 ein Kreuz an der richtigen Stelle schmackhaft zu machen.“
Quelle: AStA Uni Bremen.
„Sämtliche Regelungen zum Verfahrensablauf sowie zur Umsetzung des Gesetzes sind von den Hochschulen autonom durch eigenes Satzungsrecht zu treffen. Damit soll eine möglichst unbürokratische Praxis ermöglicht werden.“ So jedenfalls in der [urlex= https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/detail.php?gsid=bremen146.c.10881.de&asl=bremen146.c.25714.de]Presseerklärung des Bildungssenators[/urlex] dazu – in Wahrheit wird damit die Verantwortung und der Ärger auch etwas abgeschoben.
Am 13.10.2005 hat die Bürgerschaft - trotz diverser Bedenken selbst von Senatoren - dem Bremischen Studienkontengesetz zugestimmt. Es umfasst Gebühren für alle, die ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben (ab dem 3. Semester) und Langzeitstudierende (ab dem 15. Semester). Ausnahmen bestehen - wie fast schon üblich - für Studierende mit Kind, BAföG-EmpfängerInnen und einige andere. Die Gebühren werden erstmals zum Wintersemester 2006/2007 erhoben.
Die allgemeinen Studiengebühren für Studierende, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen haben, könnten rechtswidrig sein. Das Verwaltungsgericht Bremen hat jedenfalls am 16.08.2006 in einem Eilentscheid drei Studierenden Recht gegeben und für diese die Aussetzung der Gebührenpflicht beschlossen. Allerdings ist damit keineswegs eine endgültige Entscheidung gefallen - das Gericht muss noch in der Hauptsache entscheiden. Und dann könnte es noch in weitere Instanzen oder auch direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen. Mehr im Artikel Verwaltungsgericht sieht Studiengebühren für Externe als rechtswidrig an.
Durch die neue rot-grüne Koalition nach den Landtagswahlen vom 13.05.2007 sind allgemeine Studiengebühren für alle vermutlich erst einmal nicht mehr akutes Thema (auch wenn mittelfristig vieles möglich erscheint). Die bestehenden Gebühren dürften beibehalten werden – aber möglicherweise gerichtlich gekippt werden.
Am 17.09.2007 beschließt das Bremer Verwaltungsgericht, die Regelung im Bremer Studiengebührengesetz über Studiengebühren für Studierenden, die außerhalb des Landes Bremens wohnen, dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Die Gebühren bleiben bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe ausgesetzt. Siehe Artikel Landeskinderregelung kommt vors Bundesverfassungsgericht.
Mit dem im WiSe 2010/2011 in Kraft tretenden neuen Studienkontengesetz steht fest, dass Studierende mit Erstwohnsitz außerhalb Bremens keine Studiengebühren bezahlen müssen. Die sogenannte Landeskinderregelung wurde ersatzlos gestrichen. Während des Verfahrens vor dem VG Bremen und dem Bundesverfassungsgericht wurde die Gebührenforderung ausgesetzt. Die Uni Bremen behielt sich bis dahin die Nachforderung der Studiengebühren offen.
Am 28.05.2013 veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht den Beschluss 1 BvL 1/08 vom 08.05.2013 bezüglich der „Landeskinderregelung“ im früheren Bremischen Studienkontengesetz: Sie ist verfassungswidrig. Zwar ergebe sich aus der Verfassung kein grundsätzliches Verbot allgemeiner Studiengebühren, solange sie nicht prohibitiv wirkten und sozialverträglich ausgestaltet seien. Jedoch verstöße es gegen das Teilhaberecht auf freien und gleichen Hochschulzugang, wenn allein auswärtige Studierende mit solchen Gebühren belastet würden. Betroffene, die seinerzeit (Wintersemester 2005/2006 bis SoSe 2007, danach waren die Gebühren ausgesetzt, wurden also nicht erhoben) zahlen mussten, können sie somit wohl zurückfordern.
Häufig gestellte Fragen
In Bremen gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es den Verwaltungskostenbeitrag, den staatliche Hochschulen im Semesterbeitrag verankert haben. Noch gibt es zudem Langzeitstudiengebühren, die jedoch fürs SS20 zurückgefordert werden können ab WS20/21 abgeschafft sind.
Er fällt für alle Studierenden in Bremen an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch den Verwaltungskostenbeitrag nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Im Zuge der Corona-Krise wurde das bremische Studienkontengesetz zum Wintersemester 2020/21 außer Kraft gesetzt – Studienkonten sind von da an abgeschafft. Und besser noch: Studiengebühren, die für das Sommersemester 2020 gezahlt wurden, werden zurückgezahlt – allerdings nur auf Antrag.
Hinweis
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