Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Brandenburg
Unser Übersichtsartikel zeigt die Lage in Sachen Studiengebühren in Brandenburg: Allgemeine Studiengebühren gab und gibt es nicht. Die Rückmeldegebühr wurde rückwirkend für den Zeitraum von 2001 bis 2008 als verfassungswidrig erklärt, muss aktuell jedoch weiterhin entrichtet werden. Sie beträgt 51 € pro Semester. Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Brandenburg.
Im Detail: Studiengebühren in Brandenburg
Rückmeldegebühr: 51 €
Die Gebühr von 51 Euro fällt für alle Studierenden an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch die Rückmeldegebühr nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Und sonst?
Darüber hinaus gibt es derzeit keine anderen Arten von Studiengebühren in Brandenburg.
Stand der Dinge und Geschichte
Schon im Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rückmeldegebühren, wie sie von 2001 bis 2008 erhoben worden waren (danach wurde das Gesetz geändert), als verfassungswidrig eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat daraufhin (vgl. Artikel in den Potsdamer Neuesten Nachrichten vom 23.06.2017 der Kage mehrerer Studierender der Uni Potsdam stattgegeben. Diese werden die Gebühren zurückbekommen. Auch andere KlägerInnen können mit einer Erstattung rechnen. Offen ist noch, ob auch andere (bspw. zumindest alle, die nur unter Vorbehalt gezahlt hatten) damaligen Studis das Geld zurückbekommen.
Und genauso unklar ist, ob die aktuell erhobenen Rückmeldegebühren (deren Rechtsgrundlage eine leicht andere ist und die daher vom Urteil nicht betroffen sind) nun auch fallen – was bspw. der AStA der Uni Potsdam fordert und dabei offenbar von GEW und BrandStuVe unterstützt wird.
Ende 2019 kommt es nach den Landtagswahl zu einer Koalition aus SPD, CDU und Grünen. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten: Studiengebühren lehnt die Koalition ab. (Rückmeldegebühren sind von dieser Ablehnung aber leider nicht umfasst.)
Obwohl bereits 2017 endgültig die Verfassungswidrigkeit der Rückmeldegebühren in der Fassung von 2001 bis 2008 entschieden worden war, gibt es immer noch Ärger darum. Denn das Land und die Hochschulen stellen sich auf den Standpunkt, die Ansprüche seien für alle, die nicht selbst geklagt haben, verjährt. Also laufen auch noch Gerichtsverfahren zu dieser Frage – unter anderem gab es bis kurz vor dem Jahreswechsel eine Klagewelle von Studierenden mit dem Höhepunkt einer Sammelklage, die 268 Studis vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht einreichten. Siehe dazu beispielsweise die Artikelübersicht des AStA der Uni Potsdam.
Schon 2000 plädierte der damalige Wissenschaftsminister Hackel dafür, Langzeitstudiengebühren einzuführen. Nach seiner Vorstellung sollte dabei jede Hochschule selbst entscheiden, ob sie nach Semestern (Trotha-Modell Baden-Württemberg) oder nach Semesterwochenstunden (Zöllner-Modell) abkassiert. Vor 2003 rechnete der Minister allerdings nicht damit, dass derartige Gebühren eingeführt würden.
Wie schon andere Bundesländer hat seit 2001 auch Brandenburg eine Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr von 51 € (100 DM) eingeführt. Das Geld fließt in den Landeshaushalt. Die Klagen von dutzenden Studierenden haben wohl nur geringe Chancen - und bis es zu einer engültigen Entscheidung (mehrere Instanzen sind möglich ...) kommt, wird es leider noch Jahre dauern. Da das Gesetz etwas „besser“ formuliert war, als bspw. die ursprüngliche Fassung aus Baden-Württemberg (diese wurde 2002 für verfassungswidrig erklärt), ist nicht unbedingt mit einer Entscheidung zu rechnen, die gegen die Gebühren ausfällt – aber die Hoffnung stirbt zuletzt ...
Die aktuelle Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) ist ebenso wie ihr Vorgänger (siehe weiter unten) für Studiengebühren. Inoffiziell favorisiert sie das CHE-Modell mit den „nachlaufenden Studiengebühren“, also rückzahlbar, wenn Job und (mehr oder weniger) gutes Einkommen. Es sollen wohl auch nicht 8% wie beim CHE-Modell werden, sondern eher 3% des Lohnes. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.01.2005 wird das wieder mehr diskutiert, vor allem nachdem Ministerpräsident Platzeck (SPD) sich aus der Reihe der SPD-regierten Länder ausgeklinkt hat und für Studiengebühren plädierte. Besonders verwunderlich ist das nicht, hatte sich Platzeck schon im Herbst 2003 für das „Aufbrechen des Tabus Studiengebühren“ ausgesprochen.
Mitte Mai 2006: Gerüchteweise plädiert die Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz auch in Sachen Studiengebühren für Autonomie, d.h die Hochschulen wollen alles selbst regeln - von der Hohe der Gebühren bis hin zur sozialen Absicherung. Die zusammen mit der CDU regierende SPD ist allerdings noch durch ein Landesparteitagsbeschluss gebunden, der allgemeine Studiengebühren ausschließt (Langzeitstudiengebühren wären jedoch möglich). Es ist jedoch denkbar, dass die StudiengebührenbefürworterInnen innerhalb der SPD demnächst einen neuen Anlauf starten, um vielleicht doch den Weg zu Studiengebühren frei zu machen.
2009 kommt es nach den Landtagswahlen zu einer Koalition aus SPD und LINKE. Da beide Parteien Studiengebühren ablehnen, wird es beim Status Quo bleiben. Die Kraft (und die Finanzen), um die Rückmeldegebühren wieder abzuschaffen, hatte die neue Regierung allerdings auch nicht.
Auch nach den Wahlen im September 2014 bleibt es bei einer rot-roten Koalition. Zu den Rückmeldegebühren heißt es im Koalitionsvertrag: „Die weitere Erhebung der Rückmeldegebühren wird vom Ausgang noch ausstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abhängig gemacht.“ Anders gesagt: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Gebühren als rechtens ansehen, bleiben sie. Andernfalls würde wohl auf die Erhebung einer Gebühr auf neuer Gesetzesgrundlage verzichtet.
Mehr zu Studiengebühren in Brandenburg
Artikel bei uns
- Verzinstes elternunabhängiges "Studiendarlehen" statt BAföG? (05.01.2005, Johanna Wanka für Studiengebühren und Studiendarlehen statt BAföG)
- Johanna Wanka (CDU) für einen "radikalen Systemwechsel" (15.11.2004, im unteren Abschnitt des Artikels)
Häufig gestellte Fragen
In Brandenburg gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es die Rückmeldegebühr, die staatliche Hochschulen im Semesterbeitrag verankert haben.
Sie fällt für alle Studierenden in Brandenburg an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch die Rückmeldegebühr nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Ja, die Rückmeldegebühr in Brandenburg ist für die Zeit von 2001 bis 2008 für verfassungswidrig erklärt worden. Seitdem gibt es noch immer Unklarheiten um Zurückerstattungen für damalige Studierende.
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!