Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Baden-Württemberg
Die grün-rote Regierung hat allgemeine Studiengebühren zum Sommersemester 2012 abgeschafft. Das heißt aber nicht, dass niemand in BaWü Studiengebühren zahlen muss. Der Verwaltungskostenbeitrag liegt seit WiSe 2017/18 bei 70 €, seitdem gibt es auch Gebühren für ein Zweitstudium. Die Gebühren für bestimmte Studierende aus Nicht-EU-Ländern scheinen dagegen bald abgeschafft zu werden. Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Baden-Württemberg.
Alle Angaben oben pro Semester (außer Auswahlverfahren o.ä.)!
Im Detail: Studiengebühren in Baden-Württemberg
Auswahlverfahren, -gespräche, Studierfähigkeitstests u.ä.: 0 - 200 €
Es bleibt der einzelnen Hochschule überlassen, ob diese Gebühren erhoben werden und wenn ja, ob die Obergrenzen (für bestimmte Prüfungen 200 €, alles andere 100 €) ausgenutzt werden. Diese Gebühren fallen zwar nicht semesterweise an, gerade Gebühren für Auswahlverfahren können sich aber addieren, wenn man sich an mehreren Hochschulen dem Verfahren stellen muss.
Berufsbegleitend: ~3.000 €
Hochschulen müssen Studiengebühren für berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge, die sich an Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung wenden, erheben. Inzwischen gibt es einige Angebote, die Gebühren liegen meist bei um die 500 €/Monat, also 3.000 € pro Semester.
Nicht-EU-Ausländer: 1.500 € – geplant: Abschaffung der Gebühren
Studiengebühren für AusländerInnen aus Staaten außerhalb der EU/EWR (würde andernfalls gegen EU-Recht verstoßen). Wobei alle, die „BildungsinländerInnen“ sind (also das Abitur in Deutschland gemacht haben), nicht betroffen sind.
Verwaltungskostenbeitrag: 70 €
Er fällt für alle Studierenden an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch den Verwaltungskostenbeitrag nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
1997/1998 gab es schon vergleichbare „Beiträge“, damals aber noch Einschreibe/Rückmeldegebühren genannt und in Höhe von 100 DM, die aber schließlich für verfassungswidrig erklärt wurden. Gegen den Verwaltungskostenbeitrag in der heutigen Form wurde dagegen erfolglos geklagt.
Zweitstudium: 650 €
Gebühren für ein Zweitstudium, also einen zweiten Bachelor/zweiten Master. Zudem gilt: „Wer für seinen Berufswunsch zwingend zwei Fächer studieren muss - wie beispielsweise für die Kieferchirurgie - muss auch weiterhin keine Gebühren bezahlen. Besondere Konstellationen in der Lehrerausbildung, die ein Erweiterungsstudium erfordern, sind von der Gebühr ausgenommen.“ (MWK Baden-Württemberg)
Stand der Dinge und Geschichte
Aktuell (April 2023) plant die grün-schwarze Koalition offenbar, die Gebühren für internationale Studierende doch wieder einzustellen – nach eigenen Angaben wegen des „Fachkräftemangels“. Mehr dazu in unserem Artikel Welcome back to „The Länd“: Baden-Württemberg schafft Studiengebühren ab.
Am 03.05.2017 war es – trotz weiterer Proteste – soweit: Mit den Stimmen von Grünen und CDU wurden die Studiengebühren für Nicht-EU-BürgerInnen beschlossen, ebenso die Gebühren für Zweitstudierende. Näheres in unserem Artikel Grünes Licht für Ausländermaut: Stuttgarter Landtag beschließt Studiengebühren. Die Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages war übrigens schon im Februar (mit Gültigkeit ebenfalls ab WiSe 2017/18) erledigt worden.
Mit Start der Studiengebühren für viele Nicht-EU-Studis im Oktober 2017 trudeln auch die ersten Klagen dagegen bei den Verwaltungsgerichten ein. Wir haben einen Kläger interviewt – „Viele nehmen Reißaus!“: Klage gegen Studiengebühren im Ländle.
Anfang Dezember 2017 veröffentlichte das Wissenschaftsministerium erste Zahlen dazu, wie viele internationale StudienanfängerInnen mit Studiengebühren im laufenden Wintersemester angefangen haben – mehr dazu im Artikel Deutlich weniger internationale Studienanfänger in Baden-Württemberg. Um 21,6% sind die Zahlen demnach zurückgegangen, was einige Diskussionen auslöste.
Im Dezember 2018 führte sich diese Entwicklung unbeirrt fort. Gerade Studierende vom afrikanischen Kontinent konnten und können sich ein Studium im Südwesten Deutschlands nicht mehr leisten, weshalb ihr Anteil besonders rapide abgenommen hat. Gleichzeitig überlegte die schwarz-gelbe Landesregierung NRWs, nach dem Vorbild Baden-Württembergs Gebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen (was aber seit Ende November 2019 Gott sei Dank vorerst wieder vom Tisch ist).
Eine kurze Recherche Ende Juli 2020 zeigt, dass die berufsbegleitenden Angebote in BaWü im Schnitt ca. 3.000 € pro Semester kosten. Bspw. kann man an der Hochschule Schwäbisch Gmünd für 1.700 € pro Semester Integrative Lerntherapie als B.A. studieren, einen Executive Master of International Business Management an der Furtwangen University für 4.500 € pro Semester machen (oder weitere Master-Programme für 3.000 €), jeden nicht-dualen Bachelor in der Weiterbildungsakademie der Hochschule Aalen für umgerechnet 2.625 € pro Semester studieren oder verschiedene Bachelor- und Masterstudiengänge an der Hochschule Nürtingen-Geislingen für zwischen 2.500 € und über 4.000 € pro Semester studieren.
Nach den Landtagswahlen unterschrieben im Mai 2021 erneut die Grünen und die CDU einen Koalitionsvertrag (pdf), um die nächsten fünf Jahre in Baden-Württemberg zu regieren. Studis Online hat in den Vertrag hineingeschaut; leider haben wir dort kein Wort zur Abschaffung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer oder Zweitstudierende gefunden. Gleiches gilt für Gebühren für Aufnahmeverfahren, berufsbegleitende Studiengänge und den Verwaltungskostenbeitrag.
Auch einem Übersichtsartikel der Wissenschaftszeitschrift Forschung & Lehre vom Februar 2021 ist nicht zu entnehmen, dass in einem der Wahlprogramme der beiden Regierungsparteien eine geplante Abschaffung verankert ist. Dementsprechend ist erstmal davon auszugehen, dass sich am Status Quo der genannten Gebühren nichts ändert. Allgemeine Studiengebühren haben zumindest die Grünen explizit ausgeschlossen.
Die Landtagswahlen am 27.03.2011 ergeben eine Mehrheit für Grüne und SPD, somit wird es aller Wahrscheinlichkeit nach zum ersten Mal überhaupt in Deutschland einen grünen Ministerpräsidenten geben. Die CDU wird nach mehr als einem halben Jahrhundert wieder in die Opposition gezwungen. Grüne und SPD hatten die Abschaffung von Studiengebühren angekündigt und können dies nun auch tatsächlich umsetzen.
Die Koalitionsverhandlungen sind noch nicht gelaufen, trotzdem äußerte die für Hochschulfragen zuständige GRÜNE Theresia Bauser schon Ende März, dass die Gebühren bereits im Wintersemester 2011/12 wegfallen sollen. Man wird abwarten müssen, ob das tatsächlich klappt. Offenbar soll es aber so schnell wie möglich gehen.
Der am 27.04.2011 vorgestellte grün-rote Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung der Studiengebühren doch erst zum Sommersemester 2012 vor. Details dazu und zu weiteren Studierenden-relevanten Plänen siehe unseren Artikel Grün-rot in Baden-Württemberg: Studiengebühren weg, Verfasste Studierendenschaft her.
Ende September 2011 legt die Regierung wie angekündigt den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren vor. Pro StudentIn sollen die Hochschulen zukünftig 280 Euro pro Semester als Ersatz für die wegfallenden Studiengebühren erhalten, d.h. abhängig von der Zahl der Studierenden passt sich der Zuschuss dynamisch an. Der Betrag von 280 Euro ergibt sich, weil – so das Ministerium – in den letzten beiden Jahren nur 56% der Studierenden tatsächlich die 500 Euro Studiengebühren zahlen mussten. Grund für die hohe Quote an Befreiungen dürfte vor allem die Befreiungsmöglichkeit bei mehreren Geschwistern sein, die zum SoSe 2009 eingeführt worden war. Die Studierenden sollen bei der Verwendung der Mittel einvernehmlich beteiligt werden.
Am 30.11.2011 stellt das Wissenschaftsministerium die Ergebnisse der Anhörung zum Studiengebührenabschaffungsgesetz vor und die aus den Anregungen daraus überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs. Am 08.12.2011 hat der Landtag in erster Lesung den Gesetzentwurf behandelt.
Überraschend schnell, schon am 21.12.2011 macht grün-rot Ernst und beschließt das Studiengebührenabschaffungsgesetz. Details dazu in unserem Artikel Landtag macht Weihnachtsgeschenk: Baden-Württemberg beschließt Studiengebühren-Abschaffungsgesetz.
Die Studiengebühren sind abgeschafft – die Verwaltungsgebühren werden dafür um 50% erhöht: Von 40 € auf 60 €, gültig ab SoSe 2013. Beschlossen durch den Landtag am 14.12.2012 durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14.
Nur ein Jahr nach der Abschaffung der Studiengebühren kommt ausgerechnet von den Grünen selbst eine neue Debatte über die Einführung von Studiengebühren auf. Siehe den Artikel Studiengebühren für Ausländer in Baden-Württemberg: Grüne in der braunen Ecke? vom 12.09.2013.
Die Debatte um Studiengebühren für Ausländer (siehe weiter unten) ist ersteinmal wieder abgeebbt, dafür kommen mit dem am 27.03.2014 beschlossen neuen Hochschulgesetz (siehe Landtags-Drucksache 15/4684) Erhöhungen von Gebühren und sogar eine echte Studiengebühr. Und zwar eine, die in den Bereich von über 2000 € / Semester gehen dürfte – wenn auch „nur“ für „weiterbildende Bachelor-Studiengänge“ (gemeint sind berufsbegleitende Studiengänge, die sich an Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung wenden). Studiengänge mit dieser expliziten Ausrichtung gab es an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg bisher nicht. Genau das wird auch als Begründung für die Gebühren angegeben: Es sei ein Zusatzangebot, dessen Kosten doch vor allem die Arbeitgeber der Studierenden tragen würden. Selbst der Arbeitgeberverband Südwestmetall merkte dazu aber an, dass die soziale Kluft zwischen Abiturienten, die bis zur Promotion gebührenfrei studieren könnten und berufsbegleitend Studierenden (mit familiären und beruflichen Verpflichtungen) erheblich anwachse.
Potentiell alle (Bachelor-)Studierenden können von den Gebühren für Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstests und ähnlichem betroffen sein, hier können die Hochschulen bis zu 100 Euro berechnen. Wer für den gewünschten Studiengang eine Delta- (wer „nur“ die FH-Reife besitzt, aber an Uni oder DHBW studieren will), Eignungs- (keine Hochschulzugangsberechtigung, aber berufliche Qualifikation) oder Begabtenprüfung (für musisch / künstlerische Begabung) machen muss, für dessen Prüfung können die Hochschulen zukünftig bis zu 200 Euro verlangen.
Am 30.06.2015 legte die Landesregierung ihren ersten Bericht über die Erhebung von Gebühren und Entgelten nach dem Landeshochschulgesetz vor (diese Berichtspflicht war 2014 vom Landtag beschlossen worden). Prüfungs- und Bewerbungsgebühren scheinen demnach bisher noch nicht in großem Umfang erhoben zu werden, nur in einigen Studiengängen. Einige Kunst- und Musikhochschulen nutzen diese Einnahmequelle jedoch umfassend (Musikhochschulen Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Trossingen), wenn auch in geringer Höhe: Im Schnitt nehmen die genannten Hochschulen zw. 26 und 30 € pro Fall.
Keine Erkenntnisse bietet die Aufstellung leider zu berufsbegleitenden, weiterbildenden Bachelor-Studiengängen, die in Baden-Württemberg seit 2014 gebührenpflichtig sind und von denen es inzwischen auch einige gibt. Von Ihnen ist in dem Bericht aber nicht explizit die Rede.
Die Landtagswahlen am 13.03.2016 führten zu einem ungewöhnlichen Ergebnis: Erstmals in Deutschland sind die Grünen mit 30,3% der Stimmen stärkste Partei in einem Bundesland – vor der CDU mit 27%. Da ihr bisheriger Koalitionspartner, die SPD auf nur noch 12,7% kam, mit der AfD (15,1%) niemand koalieren will und die FDP (8,3%) sich einer grün-rot-gelben Zusammenarbeit von vornherein verweigerte, kommt es wohl erstmals zu grün-schwarz. In Sachen Studiengebühren sind keine großen Veränderungen zu erwarten, vielleicht wird irgendwann das Thema Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer wieder hervorgeholt werden.
Eine kurze Suche Ende März 2016 zeigt, dass es nach wie vor kaum berufsbegleitende Bachelor-Studienangebote staatlicher Hochschulen gibt. Die Möglichkeit (genauer: der Zwang) der Studiengebühren hat da offenbar kaum etwas bewirkt. Die meisten berufsbegleitenden Angebote sind noch eher ungewöhnliche Konstrukte: Sie werden zwar von den staatlichen Hochschulen geplant, aber extern durchgeführt, auch die Prüfung an der Hochschule erfolgt als „Externenprüfung“. So wären sie auch schon nach früherer Rechtslage gebührenpflichtig möglich gewesen. Am meisten Angebote macht die Weiterbildungsakademie der Hochschule Aalen: Betriebswirtschaft, Maschinenbau, Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen (Gebühren insgesamt 18.800 € [BWL/Wing] bzw. 21.800 € [Maschinenbau/Mechatronik]). Die IHK-Akademie in Villingen mit Unterstützung durch Dozenten der Hochschule Furtwangen bietet Wirtschaftsingenieurwesen - Technikmanagement an. Betriebliche Bildung (B.A.) wird vom Zentrum für Wissenstransfer der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd gemeinnützige GmbH angeboten. Angebote direkt durch eine staatliche Hochschule scheint es bisher nur an zwei Hochschulen zu geben: der berufsbegleitenden Maschinenbau-Bachelor der Hochschule Heilbronn (499 € Gebühren / Monat) und das berufsbegleitende Studienangebot Betriebswirtschaft (B.A.) der Hochschule Nürtingen-Geislingen (insgesamt 13.800 € Gebühren = ca. 383 €/Monat).
Mitte Oktober 2016 packte das Wissenschaftsministerium wieder mal die Pläne für Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern aus der Schublade. Und dazu gleich noch Zweitstudiengebühren, sowie einen erhöhten Verwaltungskostenbeitrag für alle Studierende. Anders als 2013/2014 (damals war „nur“ von Gebühren für Ausländer die Rede) könnten diese Pläne durchaus Realität wären: Seinerzeit wurden sie (neben durchaus vorhandenem Widerstand innerhalb der Grünen Partei) vor allem von der SPD verhindert. Der neue Koalitionspartner CDU hat jedoch so gut wie keine Bedenken. Mehr dazu in unserer Glosse Baden-württembergische Wissenschaftsmeisterin findet Bauern-Opfer: Studiengebühren für manche, mehr Verwaltungskosten für alle.
Das ging schnell: Schon am 25.10.2016 stimmte die Landesregierung den Plänen des Wissenschaftsministerium im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 zu. Siehe Baden-Württemberg kopiert Sachsen: Bezahlstudium für Nicht-EU-Ausländer im Ländle.
Beschlossen werden sollen die Gebührenpläne offenbar erst im Frühjahr 2017, so die aktuelle Auskunft aus dem Wissenschaftsministerium. Derweil gibt es an einigen Orten Protestaktionen: An der Uni Freiburg wurde am 14.12.2016 das Audimax besetzt (vgl. Bericht in der Badischen Zeitung).
Am 26.01.2005 hat das Bundesverfassungsgericht das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz kassiert und damit den Weg für individuelle Regelungen der Länder geöffnet. Die schon vorher – auch und gerade in Baden-Württemberg – vorbereiteten Konzepte kommen nun auf den Tisch.
Das Kabinett hat Ende Juli 2005 auf einer Klausurtagung Details abgesegnet (siehe auch das beschlossene Studiengebührenmodell als PDF-Datei). Wie immer gibt es dabei leichte Verschiebungen zu den bisher bekannt gewordenen Plänen. Vor allem soll das Gesetz doch schon dieses Jahr verabschiedet werden - wahrscheinlich um Klagen von Studierenden, die schon studieren, mit dem Verweis auf die lange Vorlaufzeit abschmettern zu können.
Im Grunde bleibt es auch in den Details im Rahmen der bereits Ende Januar 2004 erstmals vorgestellten 10 Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren, die Anfang 2005 in neuer Fassung aufgetischt wurden.
Am 06.09.2005 hat das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen, dazu mehr im Artikel Studiengebühren in der härteren Version.
Die erste Lesung des Studiengebühren-Gesetzes findet am 30.11.2005 statt, dazu haben Mitte November diverse Studierendenvertretungen Proteste angekündigt (parallel gibt es auch in Nordrhein-Westfalen die erste Lesung des dortigen Gesetzentwurfes). Mehr Details des Darlehensmodells zur nachlaufenden Bezahlung der Studiengebühren werden am 25.10.2005 vorgestellt. Wer die Studiengebühren nicht gleich bezahlen kann, bekommt sie von der L-Bank für die Regelstudienzeit und bei Bedarf für weitere 4 Semester vorfinanziert. Die Rückzahlungsphase beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums (sofern man eben nicht noch länger gebraucht hat). Der Zinssatz würde aktuell 5,7% betragen, die Rückzahlung soll in Raten zu 100 € erfolgen, auf Antrag könnten die Raten auf 50 € gesenkt oder auf 150 € erhöht werden.
Am 15.12.2005 beschließt der Landtag von Baden-Württemberg das Studiengebühren-Gesetz. Zahlungspflicht besteht ab Sommersemester 2007. Vorher sind noch Landtagswahlen im Frühjahr 2006 - es könnte also noch spannend bleiben. Mehr dazu im Artikel Platz 2 im Rennen um Studiengebühren: Baden-Württemberg.
Der Wissenschaftsminister hätte prinzipiell auch nichts gegen höhere Gebühren, die Regierung hat sich aber zunächst auf 500 Euro pro Semester festgelegt. Die Beschränkung gilt jedoch nur für die klassischen Abschlüsse, sowie Bachelor und konsekutive Master. Nicht-konsekutive Masterstudiengänge sollen mind. 500 € kosten - den Hochschulen steht es frei, auch mehr zu verlangen.
Proteste der Studierenden: Studiengebühren-Boykott!
Im März 2006 begleiten Studierende mit einem "Bildungs-Bus" den Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg - in der Hoffnung, so doch noch was gegen die beschlossenen, aber erst ab SoSe 2007 zu erhebenden Studiengebühren tun zu können. Die Wahlen am 26.03.2006 enden jedoch mit einer gestärkten CDU/FDP-Koalition (fast hätte die CDU sogar die absolute Mehrheit erreicht).
Im Herbst/Winter 2006/2007 flammt nochmals Widerstandsgeist gegen die Studiengebühren auf. Ein Studiengebühren-Boykott soll erneut versucht werden - und nicht nur in Baden-Württemberg. An welchen Hochschulen ein Boykott versucht wurde, ist im Übersichts-Artikel Studiengebührenboykott 2007 nachzulesen. Drei kleine Karlsruher Hochschulen hatten die Quoren sogar erreicht - aber mit gerade knapp 400 BoykotteurInnen war es ihnen dann doch zu riskant, den Boykott länger durchzuhalten. Denn an allen anderen Hochschulen wurden die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Eine Analyse dazu findet sich hier.
Auch im Wintersemester 2007/2008 gab es vereinzelt Boykottversuche (Liste und Berichte hier). Erneut schaffte eine kleine Hochschule das Quorum, diesmal die evangelische FH in Freiburg (16.01.2008). An der PH Freiburg wurde daneben ein besseres Ergebnis als beim letzten Versuch vor einem Jahr erzielt – das Quorum aber knapp nicht erreicht (29.01.2008). Für politische Auswirkungen reichten diese kleinen Erfolge nicht aus.
Veränderungen am Gesetz und unerfreuliche Zwischenbilanzen
Mitte April 2008 ist der Landesregierung offenbar aufgefallen, dass Ihr Studienbeitragsdarlehen das schlechteste bundesweit ist. Und hat deshalb beschlossen, den Zins für das Darlehen bei 5,5% nom. zu deckeln. Was zwar tatsächlich eine klitzekleine Verbesserung ist, aber ansonsten wenig ändert.
Am 26.05.2008 hat der Beirat für das Studiengebühren-Monitoring in Baden-Württemberg seinen ersten Bericht vorgelegt. Wirklich positiv fällt dieser nicht aus, auch wenn Wissenschaftsminister Frankenberg erwartungsgemäß seinen Weg bestätigt sieht. Mehr dazu im Artikel Zwischenbilanz: (Miss-)Erfolg der Studiengebühren in Baden-Württemberg.
In Freiburg wird im WiSe 2008/2009 erneut ein Boykott der Studiengebühren versucht (bezogen auf die Studiengebühren, die für das SoSe 2009 zu zahlen sind). Details im Artikel Boykott-Hochburg.
Mitte Dezember 2008 wurde das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich" verabschiedet. Es enthält auch einige Änderungen in Sachen Studiengebühren. So können nun Studierende mit Kindern bis 14 Jahre (vorher war die Grenze 8 Jahre) von der Gebühr befreit werden und auch die Geschwister-Regelung wurde etwas freundlicher gestaltet. Details siehe hier.
Im Januar 2009 wird bekannt, dass die Uni Hohenheim einen Teil der Einnahmen aus Studiengebühren für das Stopfen von Haushaltslöchern einsetzen will. Warum das besonders peinlich ist, kann im Artikel "Dein Wille geschehe nicht?" nachgelesen werden.
Klagen gegen allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg werden abgewiesen
Am 16.02.2009 gibt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bekannt, dass er die Studiengebühren des Landes als rechtmäßig ansieht. Nicht mal in Details werden die Regelungen beanstandet. Mehr dazu und auch zum vorläufigen Ausgang des Boykotts in Freiburg im Artikel Klagen bleiben erfolglos: Studiengebühren in BaWü vollkommen okay meint VGH Mannheim.
Am 15.12.2010 gibt das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung zu vier Klagen gegen die allgemeinen Studiengebühren bekannt. Studierende aus Freiburg und Karlsruhe hatten versucht, über ihre etwas spezieller gelagerten Fälle das Gesetz zu Fall zu bringen. Dies ist nicht gelungen. Das Gericht hat entschieden, dass das Gebührengesetz an sich nicht verfassungswidrig sei. Drei KlägerInnen erreichen auch für sich selbst nichts. Lediglich ein Kläger hat persönlich etwas gewonnen: Seine Mitarbeit in Gremien der universitären Selbstverwaltung muss aus Sicht des Gerichts zu einem Erlass der Gebühren führen. Allerdings müsse dazu keine pauschale Befreiungsregelung ins Gesetz. Zitat: "Es reicht aus, ist aber auch erforderlich, dass eine solche Mitarbeit im Sinne der allgemeinen Erlassregelung als unbillige Härte anerkannt wird, wenn sie sich im Einzelfall nachteilig auf den Fortgang des Studiums ausgewirkt und unvermeidbar zu dessen Verlängerung geführt hat." (siehe auch Pressemitteilung 114/2010 des Gerichts; Entscheidungen BVerwG 6 C 8.09; BVerwG 6 C 9.09; BVerwG 6 C 10.09; BVerwG 6 C 11.09)
Langzeitstudiengebühren – damit fing es 1998 an (erste Wiedereinführung von Studiengebühren an staatlichen Hochschulen seit ihrer Abschaffung in den 1970er Jahren)
Bereits 1998 wurden 511 € (1000 DM) Gebühren für "Langzeitstudierende" (eine der "Errungenschaften" von Trothas). Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Gebühren später als rechtmäßig bestätigt. Als "LangzeitstudierendeR" galt, wer vier Hochschulsemester über der Regelstudienzeit des aktuellen Studienfaches lag. Bei Uni-Studiengängen lag die Regelstudienzeit seinerzeit meist bei 9 Semestern, für das 14. Hochschulsemester musste man also erstmals zahlen. 14 Semester hörte sich zwar nach viel an, wer aber z.B. Architektur an der Uni studiert, brauchte im Durchschnitt ungefähr solange. Und wer das Studienfach wechselte, der hatte meistens auch Pech, weil alle Hochschulsemester mitgezählt wurden und nicht nur die Fachsemester für das jeweils aktuelle Studienfach.
Rückmeldegebühren – erster Versuch 1997, zweiter 2003
Zusätzlich wollte die Landesregierung ab 1997 51 € (100 DM) pro Semester als sogenannte "Rückmeldegebühr" einziehen. Nach studentischen Klagen und einer Entscheidung gegen das Land vom OVG Mannheim wurde diese Gebühr nach einem Jahr ausgesetzt. Ausgesetzt heißt, dass das Land sich vorbehält, sie nachträglich das Geld einzuziehen, falls das Bundesverfassungsgericht zu seinen Gunsten entscheidet. Zur Verwunderung der Landesregierung trat das Gegenteil ein: Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 19.3.2003, dass die Rückmeldegebühren verfassungswidrig seien. Die Gebühren mussten vom Land zurückgezahlt werden – an alle Studierende, die sie damals gezahlt hatten. Allerdings mussten sich die (Ex-)Studis selbst bei ihrer alten Hochschule melden. Details in unserem Artikel dazu.
Am 27.3.2003 meldeten die Agenturen – in gewisser Weise erwartungsgemäß –, dass das Land die Gebühren unter anderem Namen und mit juristisch wasserfestem Gesetz wieder einführen will. Die Rückmeldegebühren sind tot - es lebe der "Verwaltungskostenbeitrag" heißt unser Artikel dazu.
Dann wurde der geplante Preis auf 40 Euro gesenkt – und am 28.5.2003 wirklich beschlossen. Einige Studierendenvertretungen wollten versuchen, mittels Treuhandkonten einen Boykott zu organsieren. Dieser scheiterte jedoch an nicht ausreichender Beteiligung.
Selbst die Grünen waren in Baden-Württemberg nicht grundsätzlich gegen Gebühren, wie sich schon im April 2003 zeigte (siehe unsere damalige Meldung) und im November 2003 durch die Vorstellung des StudienCredit-Modell bestätigt wurde. Dass es sich bei diesen Modell um nachlaufende Gebühren handelte, machte die Sache nicht besser.
Bereits Ende Januar 2004 wurden erstmals 10 Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren vorgestellt (Anfang 2005 kam es dann zu einer leicht angepassten Version).
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Häufig gestellte Fragen
In BaWü gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es an allen Hochschulen Gebühren für Zweitstudierende von 600 € und Gebühren für Nicht-EU-Ausländer von 1.500 € – jeweils pro Semester.
Er fällt für alle Studierenden in BaWü an und wird von einigen Hochschulen als Teil des Semesterbeitrages neben anderen Beiträgen fürs Studentenwerk, Studierendenschaft und/oder Semesterticket aufgelistet. „Leistung“ wird durch den Verwaltungskostenbeitrag nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte.
Berufsbegleitende Studiengänge in BaWü kosten im Schnitt ca. 3.000 € pro Semester. Für Bachelorstudiengänge (schon ab 1.700 € p. Semester) muss man meist weniger bezahlen als für Masterangebote (meist nicht unter 4.000 € p. Semester).
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!