Aktuelle ÜbersichtStudiengebühren in Deutschland
Aktuell gibt es in Deutschland in keine allgemeine Studiengebühren an staatlichen Hochschulen (anders sieht es natürlich an privaten Hochschulen aus). Das bedeutet, normale Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge sind an staatlichen Hochschulen gebührenfrei. Langzeitstudiengebühren, Gebühren für Senioren oder ein Zweitstudium gibt es vereinzelt. Rückmeldegebühren häufiger. Berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge kosten in Bayern und Baden-Württemberg (anderswo werden sie an staatlichen Hochschulen kaum angeboten).
Worauf wir nicht extra eingehen: Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge ebenso wie weiterbildende Master werden häufiger mit Gebühren belegt, auch in Bundesländern, die ansonsten gar keine Studiengebühren erheben. Die Höhe kann zum Teil sogar von Hochschule zu Hochschule variieren, da solche Angebote teilweise auch von ausgelagerten An-Instituten der staatlichen Hochschulen privatwirtschaftlich abgerechnet werden. Wer sich für solche Studiengänge interessiert, sollte also genau recherchieren.
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Bundesland | berufsbegleitend | Langzeit/ Zweitstudium o.ä. | Nicht-EU-Ausländer | Immatrikulation/ Rückmeldung |
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Angaben beziehen sich auf Kosten pro Semester, Angaben in Klammern zeigen Pläne an (noch nicht beschlossen). * sind einmalige Kosten (Einschreibung), # jede Hochschule kann selbst entscheiden, ob Gebühren erhoben werden | ||||
Baden-Württemberg | ~2.500 € | 650 € | 1.500 € Plan: 1.500 € | 70 € |
Bayern | bis 2.000 € | - | möglich# | - |
Berlin | - | - | - | 50 € |
Brandenburg | - | - | - | 51 € |
Bremen | - | - | - | 50 € |
Hamburg | - | - | - | 50 € |
Hessen | - | - | - | 50 € |
Mecklenburg-Vorpommern | - | - | - | bis 50 € |
Niedersachsen | - | 500 € | - | 75 € |
Nordrhein-Westfalen | - | - | - | - |
Rheinland-Pfalz | - | 700 € | - | - |
Saarland | - | bis 500 € | - | 50 € |
Sachsen | - | 500 € | möglich# | - |
Sachsen-Anhalt | „kostendeckend“ | bis 500 € | - | 50 € |
Schleswig-Holstein | - | - | - | bis 100 €* |
Thüringen | - | 500 € | - | - |
Ein paar Hintergründe zu Studiengebühren und was das mit „Bildung ist Ländersache“ zu tun hat
Studiengebühren sind Sache der Bundesländer. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung am 26.01.2005 grundsätzlich festgestellt. Die Studiengebühren müssten aber – so sie alle betreffen und nicht von vornherein auf bestimmte Fälle beschränkt sind (dann sind sie leichter möglich) – „sozial verträglich“ seien, wobei aus Sicht des Gerichts Studienbeitragsdarlehen dazu ausgereicht hatten. Es war tatsächlich nie gelungen, allgemeine Studiengebühren an sich juristisch zu bekämpfen.
Ab 2006 führten sieben Bundesländer allgemeine Studiengebühren ein (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland). Bis 2014 hatten alle die Gebühren wieder abgeschafft – meist nach Regierungswechseln von CDU geführten Regierungen zu solchen unter Beteiligung von SPD, Grünen und/oder Linken. In Bayern schaffte die CSU selbst die Gebühren ab, nachdem ein Volksbegehren erfolgreich war und sie befürchten musste, ein sonst anstehender Volksentscheid würde ähnlich ausfallen.
Keine allgemeine Studiengebühren heißt nicht, dass es gar keine Studiengebühren gibt
Andere Formen von Studiengebühren haben in Deutschland durchaus Bestand – seien es Langzeitstudiengebühren, Gebühren für ein Zweit- oder Seniorenstudium. Und auch sogenannte „Verwaltungskostenbeiträge“ für die Rückmeldung sind recht häufig. Letztere sind in der Höhe zwar noch überschaubar (bis zu 75 €/Semester), kamen aber erst (wieder) im Zuge der Diskussionen um allgemeinen Studiengebühren auf – davor gab es sie nur sehr selten.
In Schleswig-Holstein gibt es zwar nicht jedes Semester Rückmeldegebühren, aber – abhängig von der einzelnen Hochschule – die Einschreibung kostet zwischen 25 und 100 €, nur an der FH Westküste bisher nichts (Stand Juli 2021).
Dazu gibt es noch weitere Formen von Studiengebühren, die zwar nur mehr oder weniger kleine Gruppen von Studierenden betreffen, deswegen aber nicht vergessen werden sollten. Üblich sind bspw. Studiengebühren für weiterbildende Master-Studiengänge (Voraussetzung für solche Studiengänge ist in der Regel neben einem ersten Hochschulabschluss eine Berufserfahrung von mind. einem Jahr). Und das selbst in Bundesländern, die keinerlei sonstige Gebühren erheben.
Recht neu sind Studiengebühren für Studierende aus nicht-EU-Ländern – diese hat bisher nur Baden-Württemberg eingeführt (die Hochschulen müssen Gebühren erheben), Bayern hat es den Hochschulen überlassen, ob sie solche Gebühren erheben wollen. Nordrhein-Westfalen dagegen hat nach längerem überlegen vollständig darauf verzichtet, solche Gebühren einzuführen. Und inzwischen (April 2023) will offenbar auch Baden-Württemberg diese Gebühr wieder abschaffen.
Gebühren für berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge werden seit einigen Jahren eingeführt. Sie sprengen die Höhe der sonst bisher an staatlichen Hochschulen üblichen Gebühren. Allerdings gab es bisher an staatlichen Hochschulen in der Regel gar keine derartigen Studienangebote. In den Bundesländern, bei denen in der obigen Tabelle keine Gebühren für berufsbegleitende/weiterbildende Bachelor zu finden sind, heißt das daher auch eher, dass es gar keine solchen Angebote an staatlichen Hochschulen gibt, nicht dass sie kostenfrei wären. Trotzdem sind es Studiengebühren und die Begründung, dafür würde ja der Arbeitgeber zahlen, stimmt zwar oft, aber nicht bei allen Studierenden solcher Studiengänge. Von daher sollten sie nicht als vollkommen unkritisch hingenommen werden.
Studiengebühren oder Studienbeiträge?
Was wir als allgemeine Studiengebühren bezeichnen (also Gebühren ab dem ersten Hochschulsemester für so gut wie alle bis besondere Härtefälle) wurde von der Politik immer als „Studienbeitrag“ bezeichnet. Zum einen hört sich das angenehmer an („Beitrag“), zum anderen hat es juristische Gründe. Würde von Studiengebühren gesprochen, müsste eine genau definierte (und auch in Geld quantifizierbare) Gegenleistung durch die Hochschule erbracht werden. Diese genaue Definition ist praktisch kaum möglich. Bei Beiträgen dagegen ist die genaue Definition der Gegenleistung juristisch nicht nötig.
In den Jahren, in denen einzelne Bundesländer Studienbeiträge / allgemeine Studiengebühren erhoben, wurden vorher möglicherweise schon bestehende Langzeit- oder Zweistudiengebühren obsolet. Für die meisten Studierenden bestand die Möglichkeit, die Gebühren erst nach dem Studium zu bezahlen, dann allerdings mit (niedrigen) Zinsen. Als Langzeit/ZweitstudentIn, evt. auch als (späteR) FachwechslerIn konnte man diese Darlehen zur Finanzierung der Gebühren/Beiträge nicht bekommen, sondern musste immer sofort zahlen.
Wer zu lange oder im Alter studiert, muss bestraft werden?
Gebühren für Seniorenstudium bestehen in einigen Bundesländern, die Altersgrenze unterscheidet sich: ab 55 [Saarland] oder 60 [Rheinland-Pfalz, Thüringen].
Langzeitstudiengebühren werden in der Regel erhoben, wenn die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten ist. Es gibt diverse Ausnahmen, u.a. bei Kindererziehung, längerer Krankheit während des Studiums oder Behinderung. Im Detail unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland – und Druck baut das bei den Betroffenen doch auf: Sie müssen sich rechtzeitig informieren, einen Antrag stellen und warten, dass er genehmigt wird. Erst dann können sie sicher sein, dass sie nicht auch noch Gebühren zahlen müssen. Im Prinzip bedeutet die Existenz von Langzeitstudiengebühren übrigens auch, dass ein Zweitstudium gebührenpflichtig wird – in der Regel aber nicht von Anfang an, da die „gesparten“ Semester aus dem Erststudium meist noch gebührenfrei genutzt werden können.
Bei expliziten Gebühren für ein Zweitstudium dagegen kostet ein Zweitstudium von Anfang an. Wichtig zu wissen ist, dass ein Zweitstudium erst nach einem abgeschlossenem Erststudium beginnt. Wer noch keinen Studienabschluss hat, ist also – selbst nach vielen Wechseln – weiterhin im Erststudium. Und ein Master nach einem Bachelor zählt im Sinne der Studiengebührenregelungen auch nicht. Ausnahmen gibt es: Wird ein Beruf angestrebt, für den man tatsächlich zwei Studiengänge abschließen muss, so fallen in der Regel keine Gebühren an (außer man würde sehr lange brauchen).
Bei Langzeitstudiengebühren als auch Gebühren für ein Zweistudium gibt es natürlich Ausnahmen. So gibt es einige wenige Wer längere Krankheit während des Studiums, eine Behinderung oder Kindererziehung nachweisen kann, wird in der Regel auch etwas länger ohne Gebühren studieren dürfen. Aber das bedeutet Aufwand: Rechtzeitig informieren, Antrag stellen etc.
Auch die Idee gab es: Nicht aus dem Bundesland? Gebühren für „Externe“ oder für „Zugezogene“!?
Neben den genannten tatsächlich bestehenden bzw. zeitweise existierenden Gebühren gab es sogar noch weitere Ideen. Die Idee war, dass nur Studierende, die in einem anderen Bundesland wohnen („Nicht-Landeskinder“) oder – diese Variante wurde nur diskutiert – in einem anderen Bundesland das Abitur gemacht haben, Gebühren zahlen müssen.
Eine solche Regelung wurde 2005 in Bremen beschlossen, aber schließlich 2013 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen (Beschluss 1 BvL 1/08). Das Land hatte selbst schon 2010 die Regelung gestrichen (und ab 2007 nach einer Entscheidung des Bremer Verwaltungsgericht, dass das Bundesverfassungsgericht anrief, ausgesetzt), trotzdem kam es zum Entscheid, weil zwischen 2005 und 2007 tatsächlich einige gezahlt hatten – und dagegen klagten. Rheinland-Pfalz hatte eine ähnliche Regelung auf Vorrat beschlossen, ohne sie aber in Kraft treten zu lassen – und hat sie dann irgendwann stillschweigend gestrichen.
Und schließlich: Studienkonten vs. Langzeitstudiengebühren
Ende der 1990er wurden in mehr und mehr Ländern Langzeitstudiengebühren eingeführt (quasi als Vorlauf zu „richtigen“ – allgemeinen – Studiengebühren). Statt stupide nach Semestern zu gehen, gab es noch die Idee eines „Studienkontos“. Vorangetrieben wurde diese vor allem von Jürgen Zöllner (SPD), in dieser Zeit Wissenschaftsminister in Rheinland-Pfalz. Er glaubte, damit allgemeine Studiengebühren verhindern zu können (was nicht eintrat) und eine für die Studierenden flexiblere und fairere Regelung als Langzeitstudiengebühren gefunden zu haben. Beides trat nicht ein. Wir haben dennoch ein Papier von Zöllner zur Idee Studienkonto dokumentiert – gleich mit studentischer Kritik kombiniert.
Geschichte der Studiengebühren in Deutschland seit 2000
Im Rahmen der Immatrikulation und Rückmeldung fielen schon immer Kosten an. Meist wird das als Semesterbeitrag bezeichnet und umfasst Beiträge für das lokale Studierendenwerk (Mensa, Wohnheime, weitere soziale Dienstleistungen für Studierende) und in allen Bundesländern außer Bayern für die verfasste Studierendenschaft, also AStA und StuPa. An vielen Hochschulorten haben AStA oder manchmal auch die Studentenwerke Verträge mit den Verkehrsbetrieben geschlossen, die ein günstiges Semesterticket ermöglichen, dessen Kosten im Semesterbeitrag enthalten sind. An einigen Hochschulen gibt es auch studentische Radwerkstätten, die ebenfalls von AStA oder Studierendenwerk (mit-)finanziert werden.
Studiengebühren sind seit langem umstritten. An staatlichen Hochschulen waren sie Anfang der 1990er bis auf Nischen verschwunden und auch die Immatrikulation bzw. Rückmeldung an sich kostete nichts.
In den 1990ern fingen jedoch immer mehr Bundesländer an, für bestimmte Situationen Studiengebühren bzw. -beiträge einzuführen. So sollte die Immatrikulation bzw. Rückmeldung in Baden-Württemberg ab 1997 100 DM (=51 Euro) kosten und mit dem Semesterbeitrag eingezogen werden. Gar 1000 DM pro Semester betrugen die 1998 ebenfalls in Baden-Württemberg eingeführten Gebühren für „Langzeitstudierende“. Diverse andere Bundesländer zogen recht bald nach – und auch in der SPD und bei den Grünen gab es damals erstaunlich viele Gebührenbefürworter:innen.
Die wesentlichen Entwicklungen ab 2000 haben wir weiter oben ja bereits nachgezeichnet. Wer sich über das Jahrzehnt 2000 bis 2009 ganz ausführlich informieren will, kann das über die folgenden Archivartikel tun. Alle Bundesland-spezifischen Artikel sind ebenso in den Länder-Artikeln verlinkt, dort findet sich dazu auch der weitere Fortgang bis heute.
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!