HochschulpolitikRückmeldegebühren in BaWü sind verfassungswidrig
Die Gebühren waren als Verwaltungsgebühren deklariert und daran sind sie nun auch gescheitert: Das BVerfG erkannte, dass das Entgelt in einem "groben Missverhältnis" zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand steht, der mit 8,33 Mark (4,26 Euro) veranschlagt worden war.
Die Entscheidung ist jedoch kein Grundsatzurteil zu Rückmeldegebühren. Baden-Württemberg hat lediglich das Gesetz zur Einführung dieser Gebühren juristisch falsch formuliert. Das Land hatte den Betrag explizit "für die Bearbeitung jeder Rückmeldung" festgesetzt, dass BVerfG hat nun klargestellt, dass somit nur der spezielle Bearbeitungsaufwand entgolten werden darf. Es stünde dem Gesetzgeber aber frei, das Gesetz anders zu formulieren und auch weiter gehende Verwaltungskosten einzubeziehen. Ein kleines Detail am Rande: Für die erstmalige Immatrikulation wurden die Gebühren vom Gericht nicht beanstandet - nur die Rückmeldung durfte bei der Formulierung des Gesetzes nicht 100 DM kosten.
Es steht zu erwarten, dass Baden-Württemberg schon bald wieder Rückmeldegebühren einführen wird und sich an den Regelungen in anderen Bundesländern orientieren wird, die gerichtlich nicht beanstandet wurden. Der Wissenschaftsminister Frankberg deutete dies in einer Presseerklärung an, ohne allerdings konkreter zu werden (musst ja auch erst mal Wunden lecken ;-)
Nachtrag 27.3.2003: BaWü will tatsächlich erneut Rückmeldegebühren einführen, unter dem Label Verwaltungskostenbeitrag
Baden-Württemberg hatte 1997/1998 rund 68 Mio. DM (34,8 Mio. Euro) Rückmeldegebühren eingenommen. Es ist nun noch die große Frage, unter welchen Bedingungen das Land geleistete Gebühren von damaligen Studierenden zurückzahlen muss - evt. auch nur an die, die immer schön nur unter Vorbehalt gezahlt haben und weiteres beachtet haben. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg will ab nächster Woche schon mal Formulare zur Rückforderung der Gebühren bereitstellen. Da man nur gewinnen kann, lohnt sich diese Mühe dann in jedem Fall, sollte man damals in BaWü studiert haben.
Die Einführung der Rückmeldegebühren war seinerzeit von Widerstand begleitet. Im Wintersemester 96/97 hatten fast alle Hochschulen im Land Treuhandkonten auf die Beine gestellt, deren Quoren aber (fast) durchweg nicht erreicht wurden. In der (richtigen) Einschätzung, dass auf dem politischen Weg zunächst nichts mehr zu machen war, gingen einige Studierende den Rechtsweg. Mehr dazu findet Ihr im UNiMUT aktuell, in dessen Online-Ausgabe auch noch Artikel von 199/97 recherchiert werden können.
Die Entscheidung ist jedoch kein Grundsatzurteil zu Rückmeldegebühren. Baden-Württemberg hat lediglich das Gesetz zur Einführung dieser Gebühren juristisch falsch formuliert. Das Land hatte den Betrag explizit "für die Bearbeitung jeder Rückmeldung" festgesetzt, dass BVerfG hat nun klargestellt, dass somit nur der spezielle Bearbeitungsaufwand entgolten werden darf. Es stünde dem Gesetzgeber aber frei, das Gesetz anders zu formulieren und auch weiter gehende Verwaltungskosten einzubeziehen. Ein kleines Detail am Rande: Für die erstmalige Immatrikulation wurden die Gebühren vom Gericht nicht beanstandet - nur die Rückmeldung durfte bei der Formulierung des Gesetzes nicht 100 DM kosten.
Es steht zu erwarten, dass Baden-Württemberg schon bald wieder Rückmeldegebühren einführen wird und sich an den Regelungen in anderen Bundesländern orientieren wird, die gerichtlich nicht beanstandet wurden. Der Wissenschaftsminister Frankberg deutete dies in einer Presseerklärung an, ohne allerdings konkreter zu werden (musst ja auch erst mal Wunden lecken ;-)
Nachtrag 27.3.2003: BaWü will tatsächlich erneut Rückmeldegebühren einführen, unter dem Label Verwaltungskostenbeitrag
Baden-Württemberg hatte 1997/1998 rund 68 Mio. DM (34,8 Mio. Euro) Rückmeldegebühren eingenommen. Es ist nun noch die große Frage, unter welchen Bedingungen das Land geleistete Gebühren von damaligen Studierenden zurückzahlen muss - evt. auch nur an die, die immer schön nur unter Vorbehalt gezahlt haben und weiteres beachtet haben. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg will ab nächster Woche schon mal Formulare zur Rückforderung der Gebühren bereitstellen. Da man nur gewinnen kann, lohnt sich diese Mühe dann in jedem Fall, sollte man damals in BaWü studiert haben.
Die Einführung der Rückmeldegebühren war seinerzeit von Widerstand begleitet. Im Wintersemester 96/97 hatten fast alle Hochschulen im Land Treuhandkonten auf die Beine gestellt, deren Quoren aber (fast) durchweg nicht erreicht wurden. In der (richtigen) Einschätzung, dass auf dem politischen Weg zunächst nichts mehr zu machen war, gingen einige Studierende den Rechtsweg. Mehr dazu findet Ihr im UNiMUT aktuell, in dessen Online-Ausgabe auch noch Artikel von 199/97 recherchiert werden können.
- Alle Links in der Übersicht und weitere Infos:
- Die Fortsetzung: Die Rückmeldegebühren sind tot - es lebe der "Verwaltungskostenbeitrag" (27.03.2003)
- Aktuelles FAQ zum Thema Rückmeldegebühren (vom UStA Uni KA)
- Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg
- Pressemitteilung des BVerfG zur Urteilsentscheidung
- Urteil des BVerfG
- Presseerklärung Wissenschaftsministerum BaWü
- UNiMUT aktuell mit weiteren Hintergrundinfos zu den damaligen studentischen Protesten