Nordrhein-WestfalenGesetze mit schönen Titeln und unschönen Inhalten
Eins muss man dem nordrhein-westfälischem Wissenschaftsminister Pinkwart (FDP) lassen: Die Gesetze aus seinem Ministerium (das offiziell "Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie" heißt, am liebsten aber als "Innovations-Ministerium" bezeichnet werden will) haben wohlklingende Namen und verschleiern die wahren Inhalte.
Auch Studienbeiträge bleiben Studiengebühren
So heißt das Gesetz, mit dem allgemeine Studiengebühren eingeführt werden sollen, mitnichten "Studiengebührengesetz" sondern "Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen". Das Wort Studiengebühren taucht im Gesetz selbst gar nicht auf - "Studienbeiträge" hört sich eben besser an.
Die Hochschulen sollen selbst entscheiden dürfen, ob sie die "Studienbeiträge" erheben (was gleich zum weiter unten erwähnten "Hochschulfreiheitsgesetz" passt). Wie so allerdings "Finanzierungsgerechtigkeit" zustande kommen soll, bleibt offen.
Auch die Expertenanhörung, die es am 26.01.2006 im Düsseldorfer Landtag geben wird, dürfte dazu kaum Erhellung bringen - zu festgefahren sind Ablehnung bzw. Zustimmung zu Studiengebühren. Da sind die Namen der Gesetze sowieso egal - ebenso wie manche Behauptungen des Ministers (siehe den nächsten Abschnitt).
Kein Wort mehr von einer Geld-zurück-Garantie
Im November letzten Jahres brüstete sich der "Innovationsminister" noch damit, das geplante Studiengebührengesetz enthalte eine "Geld-zurück-Garantie". Dies wurde auch von diversen Medien so berichtet - ein erfolgreicher PR-Coup. Dabei war schon in der damaligen Fassung des Gesetzes von einer Garantie keine Rede (vgl. Studiengebühren mit Geld-zurück-Garantie? Nicht wirklich! vom 25.11.2005 noch auf Grundlage des älteren Referentenentwurfes des Gesetzes).
Damals hieß es im Gesetzentwurf immerhin noch: "Nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Satz 5 kann die Hochschule auf der Grundlage der empfohlenen Maßnahmen Studienbeiträge ganz oder teilweise rückerstatten oder künftig ermäßigen oder erlassen." Aber schon das "kann" im genannten Satz macht das ganze zur Farce, auch alle weiteren Erläuterungen zum Gesetz machten klar, dass es keinen wirklichen Rechtsanspruch (und somit keine Garantie) auf Rückerstattung der "Beiträge" gibt.
Aber selbst das war dem Ministerium wohl zu heikel. Der genannte Satz wurde nämlich im aktuellen Entwurf ersatzlos gestrichen. Nur noch von Maßnahmen ist die Rede, die ein Gremium vorschlagen könne. "Die Hochschule entscheidet, ob und inwieweit die Empfehlung umgesetzt wird." Noch zahnloser geht es nicht.
Freiheit der Uni-Leitung - aber was ist mit dem Rest?
Neben dem schon erwähnten Gesetz bezüglich der Studiengebühren plant das Ministerium noch viel weitreichendere Umbauten der Hochschulen. Das dazu geplante "Hochschulfreiheitsgesetz" wird aber wohl weniger für öffentliche Debatten sorgen, sind die meisten Studierenden (die am ehesten - allein qua Anzahl - für Unruhe sorgen könnten) doch leider kaum daran interessiert, wie ihre Hochschule intern organisiert ist.
Nur hat das durchaus Konsequenzen. Das Ministerium will sich mehr und mehr aus der Verantwortung zurückziehen (was an sich nicht unbedingt schlecht wäre), die Kontrolle soll aber stattdessen durch einen Hochschulrat, der zu einem Großteil durch Externe besetzt werden soll, durchgeführt werden.
Die Landes-ASten-Konfernz NRW kritisiert das scharf: "Ein mehrheitlich extern besetzter Aufsichtsrat soll nun über die Geschicke der Hochschule entscheiden. Hier ist keine Beteiligung von den Betroffenen, seien es Studierende oder Lehrende mehr vorgesehen. Gemeinsam mit der Stärkung der Hochschulleitung und der Möglichkeit, einer Dekanekonferenz Kompetenzen zu geben, wird damit autokratische Herrschaft Tür und Tor geöffnet. Das ist ein Rollback in die Zeiten der Ordinarienuniversitäten."